Mehr Unterstützung in der Grundsicherung

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Sofortzuschlag und Einmalzahlung Mehr Unterstützung in der Grundsicherung

Ab Juli bekommen rund 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder in Deutschland 20 Euro zusätzlich im Monat. Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger erhalten einmalig 200 Euro. Die Bundesregierung will so besondere Härten aufgrund der Pandemie und steigender Lebenshaltungskosten abfedern. Der Bundesrat hat dem Gesetz abschließend zugestimmt.

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Foto zeigt eine Mutter mit Kind

Die Unterstützung hilfebedürftiger Familien ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. 

Foto: Getty Images/Jamie Garbutt

Menschen in der Grundsicherung erhalten mehr Unterstützung. Der Bundesrat hat dem Vorhaben der Bundesregierung für einen Sofortzuschlag für leistungsberechtigte Kinder und eine Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte zugestimmt. Damit kann das Gesetz in Kraft treten.

Jeden Monat 20 Euro mehr

Die Unterstützung hilfebedürftiger Familien und die Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Ab Juli erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die mit ihren leistungsberechtigten Eltern in einem Haushalt leben, monatlich 20 Euro mehr.

Anspruch haben alle Kinder, die entweder einen Leistungsanspruch nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auf Kinderzuschlag sowie die Ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz haben. Die Bundesregierung will so finanzielle Spielräume für Familien schaffen und dazu beitragen, die Lebensumstände und Chancen von Kinder und Jugendlichen zu verbessern.

Der Sofortzuschlag wird ab 1. Juli 2022 ergänzend, ohne weiteren Antrag unbürokratisch ausgezahlt und ist bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung vorgesehen. „Mir ist wichtig, dass dieses Geld schnell und unbürokratisch bei den Kindern ankommt“, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zu dem Vorhaben. Auch Kinder, die, wie aus der Ukraine geflohene Kinder, eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz haben, erhalten einen Kindergeldanspruch und damit Anspruch auf den Sofortzuschlag.

Sozialstaat steht den Menschen zur Seite

Eine weitere Regelung im Gesetz betrifft alle erwachsenen Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung, die im Juli 2022 einen Leistungsanspruch haben. Sie erhalten einmalig 200 Euro. Im parlamentarischen Verfahren hatte die Bundesregierung die Summe von ursprünglich 100 Euro auf 200 Euro verdoppelt. Heil erklärte dazu : „Wir erhöhen die Einmalzahlungen für alle, die Leistungen aus den sozialen Sicherungssystemen beziehen, auf 200 Euro, um die Menschen in dieser schwierigen Situation zu unterstützen." Menschen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, erhalten eine Einmalzahlung von 100 Euro.

Die Auswirkungen der Pandemie und steigende Lebenshaltungskosten treffen viele Menschen in Deutschland hart. Die Bundesregierung hat Entlastungspakete geschnürt, um die finanziellen Auswirkungen abzufedern.

Leistungsanspruch für Geflüchtete aus der Ukraine geregelt

Eine weitere Ergänzung des Gesetzes betrifft den Status hilfebedürftiger geflüchteter Menschen aus der Ukraine. Sie werden ab 1. Juni wie anerkannte Asylbewerber behandelt und haben damit Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung. Die Geflüchteten erhalten zudem erleichterten Zugang zu Integrations- und Sprachkursenkursen sowie zum Arbeitsmarkt .

Geregelt wurde auch, dass der Bund die Länder und Kommunen im Jahr 2022 mit insgesamt zwei Milliarden Euro bei ihren Mehraufwendungen für die geflüchteten Menschen aus der Ukraine unterstützt.