Eine traurige Bilanz

Berliner Mauer und innerdeutsche Grenze Eine traurige Bilanz

Seit dem 13. August 1961 wurden die Sperranlagen ständig weiter ausgebaut und das Kontrollsystem an der Grenze perfektioniert. Die innerstädtische Mauer, die Ost- von West-Berlin trennte, hatte eine Länge von 43,1 Kilometern.

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Das Grenzdenkmal Hötensleben dokumentiert die von der ehemaligen DDR errichtete innerdeutsche Grenze noch relativ vollständig.

Innerdeutsche Grenze Hötensleben

Foto: REGIERUNGonline/Reineke

Der Teil der Sperranlagen, der die übrige DDR an der Grenze zu West-Berlin abriegelte, war 111,9 Kilometer lang. Weit über 100.000 Bürger der DDR versuchten über die innerdeutsche Grenze oder über die Berliner Mauer zu fliehen. Mehrere Hundert von ihnen wurden von Grenzsoldaten der DDR erschossen oder starben bei Fluchtversuchen.

Die allgemein bekannte "Berliner Mauer" war "nur" die vordere Sperrmauer Richtung West-Berlin. Sie verlief an der Grenze des sowjetischen Sektors entlang der Berliner Bezirksgrenzen, die 1920 für Groß-Berlin festgelegt worden waren. Lediglich an Wasserläufen und Bahnanlagen wichen politische Grenze und Standort der ersten Sperrmauer deutlich voneinander ab. Außerdem kam es nach 1961 in einigen Grenzabschnitten zu einem Gebietsaustausch.


Die Sperranlagen auf Ost-Berliner Gebiet nach und nach zu einem tief gestaffelten "Sicherungs"-System. Auch die Gestalt der "Berliner Mauer" ist zwischen 1961 und 1989 in vielen Abschnitten viermal verändert worden. Die vordere Sperrmauer, Richtung West-Berlin, war bis zu 3,60 Meter hoch. Außerhalb des Stadtgebiets war das vorderste Sperrelement oft ein Metallgitterzaun.

Die Mauer und die innerdeutsche Grenze

Todesopfer an der Mauer: mindestens 140*
Todesopfer an der innerdeutschen Grenze: mindestens 260*
Gesamtlänge der innerdeutschen Grenze: 1.376 km
Gesamtlänge der Mauer zwischen Ost- und West-Berlin: 43,1 km
Gesamtlänge der Grenzanlagen um West-Berlin: 155 km
Anzahl der Wachtürme: 302
Selbstschussanlagen (zwischen 1971 und 1984): 55.000
Verlegte Minen an der Grenze: rund 1,3-1,4 Mio.
Auf Menschen abgerichtete Hunde (bis in die 80er Jahre): rund 3.000

* Höhere Opferzahlen, die an anderer Stelle genannt werden, beziehen wissenschaftlich umstrittene Fallkategorien ein oder gründen auf unsicheren Quellen.

Grenzregime

Der Auf- und Ausbau der Grenzanlagen folgte ihrem Zweck: Sie sollten Menschen aus Ost-Berlin und der DDR an der Flucht in den Westen hindern. Die Sperranlagen richteten sich also nach innen, gegen die eigene Bevölkerung. Das unterschied sie von anderen Grenzsicherungen.

Leuchtkörper an hohen Masten beleuchteten den Sandstreifen, in dem sich die Spuren von Flüchtlingen abzeichnen sollten. Die Lichtmasten trugen die Farbmarkierung der "vorderen Postenbegrenzung". Grenzsoldaten, die diese gedachte Linie ohne Voranmeldung überschritten, waren des Fluchtversuches verdächtig. Vor dem sogenannten Kontrollstreifen verlief der "Kolonnenweg" für die Patrouillen- und Versorgungsfahrzeuge. Der asphaltierte Weg war durch Zufahrtstore in der hinteren Sperrmauer erreichbar. Als weiteres Element des Sperrsystems erhoben sich vor dem "Kolonnenweg" die Beobachtungstürme, die organisatorisch in Gruppen zusammengefasst, von einer "Führungsstelle" koordiniert wurden. Der Reihe der Wachtürme vorgelagert waren oft Hunde-Laufanlagen oder andere Hindernisse. Davor war der elektrische "Signalzaun" installiert, der bei Berührung Alarm auslöste.

Selbstschussanlagen und Minen, wie an großen Abschnitten der innerdeutschen Grenze zwischen DDR und Bundesrepublik Deutschland waren in Berlin nicht installiert.

Als erste bauliche Begrenzung erhob sich eine hintere, innere Sperrmauer, in deren Verlauf Gebäude, Brandwände und Fabrikmauern einbezogen waren. Daher war sie nicht als einheitliches Bauwerk im Ost-Berliner Stadtbild wahrzunehmen, markierte aber den Anfang des Grenzstreifens der zwischen fünf und mehreren hundert Metern breit war.

Noch vor der ersten Mauer lagen vielfach weitere "Vorfeldsicherungen" und schließlich das "Grenzgebiet", in dem der Aufenthalt nur mit besonderer Genehmigung erlaubt war.  Schießbefehl Gesetze, Anordnungen und Befehle regelten den Schusswaffengebrauch an den Außengrenzen der DDR. So hieß es in einem Befehl des Verteidigungsministeriums der DDR aus dem Oktober 1961, die Schusswaffe dürfe eingesetzt werden "zur Festnahme von Personen, die sich den Anordnungen der Grenzposten nicht fügen, indem sie auf Anruf "Halt – Stehenbleiben – Grenzposten!" oder nach Abgabe eines Warnschusses nicht stehenbleiben, sondern offensichtlich versuchen, die Staatsgrenze der DDR zu verletzen" und wenn "keine andere Möglichkeit zur Festnahme besteht".

Einen Schießbefehl im Sinne einer Verpflichtung zum Todesschuss gab es – juristisch betrachtet – nicht. Aber Belobigungen und Prämien für Todesschützen, ideologische Beeinflussung der jungen Wehrpflichtigen und Soldaten sowie Strafgesetze, die Fluchtversuche als Verbrechen definierten, rückten im Alltag der Grenzsoldaten die Erlaubnis zum Einsatz der Waffe in die unmittelbare Nähe der Pflicht.

Erst am 3. April 1989 erhielten die Grenztruppen der DDR nach einer Verlautbarung von Generalsekretär Erich Honecker die Anweisung, "die Schusswaffe" nicht mehr "zur Verhinderung von Grenzdurchbrüchen" einzusetzen.

Quelle: die Homepage der Stadt Berlin ( www.berlin.de/mauer )