Ist Deutschland zusammengewachsen?

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Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit Ist Deutschland zusammengewachsen?

33 Jahre nach der Wiedervereinigung hat das Bundeskabinett den Bericht zum Stand der Deutschen Einheit 2023 beschlossen. Wo ist das Land zusammengewachsen, wo gibt es noch Unterschiede? In diesem Jahr nimmt der Bericht auch die Besonderheiten des Lebens in der Stadt und auf dem Land unter die Lupe.

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Eine Gruppe glücklicher Freunde springt in der Altstadtstraße in der Nähe des Schlosses in Dresden.

Eine Gruppe glücklicher Freunde in Dresden: Insgesamt ist die Lebenszufriedenheit in Ost und West groß.

Foto: Getty Images/iStockphoto/frantic00

Der Ostbeauftragte der Bunderegierung, Carsten Schneider, hat die wichtigsten Punkte des Berichts zum Stand der Deutschen Einheit erläutert. Er erinnerte an die Entwicklungen im Osten Deutschlands in den vergangenen Jahren. Auf die Frage, ob wir in Deutschland in jeder Beziehung eins werden müssen, sagte Schneider: „Das wäre ja irgendwie langweilig.“ Eine gegenseitige Akzeptanz für die Lebenserfahrungen und Lebensleistungen sei ausschlaggebend.

Die strukturellen Differenzen zwischen Ost- und Westdeutschland konnten abgebaut werden, auch wenn die Spuren der Teilung Deutschlands noch sichtbar sind. Teilweise ist festzustellen, dass die Vollendung der Deutschen Einheit dabei nicht dem Empfinden der Bürgerinnen und Bürger von Einigkeit entspricht. Diese zu stärken und die innere Einheit Deutschlands umzusetzen, bleibt eine dauerhafte Aufgabe.

An gemeinsamen Herausforderungen wachsen

Der „Deutschland-Monitor 2023“ zeigt eine insgesamt hohe Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Daseinsvorsorge. Die differenzierte Analyse widerspricht dem Vorurteil gut ausgestatteter Städte und unterversorgter ländlicher Räume. Ost-West-Unterschiede sind zwar noch vorhanden, jedoch werden sie im Osten oft nicht mehr als Benachteiligung wahrgenommen. Als größte Herausforderung am Wohnort – noch stärker in der Stadt als auf dem Land – nehmen die Bürgerinnen und Bürger in Ostdeutschland den Mangel an Fachkräften wahr, in Westdeutschland die Verfügbarkeit an bezahlbarem Wohnraum.

Was wurde im vergangenen Jahr erreicht?

Neben der Rentenanpassung zum 1. Juli 2023 und der Angleichung der Rentenwerte in Ost und West ist die Erhöhung des allgemeinen Mindestlohns und die WohngeldPlus-Reform zu nennen. Davon profitieren Beschäftigte und Menschen in Rente in Ostdeutschland in größerem Umfang als in Westdeutschland.

Auch die noch stärkere Ausrichtung des „Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen“ auf die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und die Transformation der Wirtschaftsstruktur stärkt die Einheit Deutschlands weiter. Im Januar verpflichtete sich die Bundesregierung, den Anteil Ostdeutscher in Führungspositionen in der Bundesverwaltung zu steigern. Letzten Erhebungen zufolge sind nur 14,3 Prozent der Führungskräfte in obersten Bundesbehörden gebürtige Ostdeutsche.

Der Bau eines „Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ in Halle/Saale ist mit dem Anfang 2023 abgeschlossenen Standortwettbewerb einen wichtigen Schritt vorangekommen.

Eingeleitet wurden Maßnahmen zur Erschließung des Fachkräftepotenzials. So fand im Februar 2023 der Fachkräfte-Gipfel Ost statt. Die Transformation der Industrie hin zu klimafreundlicher Produktion hat die Bundesregierung massiv gefördert. Davon profitiert auch der Osten stark.

Hier finden Sie den vollständigen Bericht zum Stand der Deutschen Einheit 2023 .

Ausgehend von dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 9. Mai 1996 berichtet die Bundesregierung diesem seit 1997 jährlich über den Stand der Deutschen Einheit. Zuletzt am 28. Mai 2009 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die Berichterstattung zum Stand der Deutschen Einheit in regelmäßigen Abständen fortzusetzen. Seit 2022 erscheint der Bericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit im jährlichen Wechsel mit einem eigenständigen Bericht des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland. Nach Zustimmung der Bundesregierung wird der Bericht nunmehr der Präsidentin des Deutschen Bundestages und dem Präsidenten des Bundesrates zugeleitet.