Verkauf von Silvesterfeuerwerk untersagt

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Krankenhäuser entlasten Verkauf von Silvesterfeuerwerk untersagt

Silvesterknaller und Raketen, die sonst in den Tagen vor dem Jahreswechsel im Handel erhältlich sind, dürfen dieses Jahr nicht verkauft werden. Damit setzt das Bundesinnenministerium einen Beschluss der Bund-Länder-Gespräche vom 13. Dezember um.

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Silvesterraketen in einem Geschäft.

Raketen und Silvesterknaller - dieses Jahr ist ihr Verkauf untersagt.

Foto: picture alliance / dpa

Mit Zustimmung des Bundesrates hat Bundesinnenminister Horst Seehofer den Verkauf von Silvesterfeuerwerk für den Jahreswechsel 2020/2021 deutschlandweit untersagt. "Wegen der Corona-Pandemie ist in diesem Jahr vieles anders. Wir müssen darauf achten, dass wir nicht Böller anzünden und die Infektionszahlen explodieren. Das Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk schützt unsere Krankenhäuser vor Überlastung", so Seehofer. 

Untersagt ist das "Überlassen"

Betroffen vom Verbot sind pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 wie etwa Silvesterknaller und Raketen. Untersagt wird das "Überlassen" solcher Gegenstände - also die tatsächliche Abgabe an Privatpersonen, unabhängig etwa vom Bestelldatum. 

Ziel der Regelung ist es, Verletzungen beim Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht zu verhindern, um die aufgrund der Corona-Pandemie ohnehin stark beanspruchten Krankenhäuser und Notfallambulanzen zu entlasten.

Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.