Wirtschaftshilfen ohne Verlustrechnung möglich

Corona-Hilfen der Bundesregierung Wirtschaftshilfen ohne Verlustrechnung möglich

Die Europäische Kommission hat den rechtlichen Rahmen für Beihilfen angepasst. Deutlich mehr Unternehmen können dadurch die Überbrückungshilfe II sowie die außerordentlichen Wirtschaftshilfen im November und Dezember ohne die bisher erforderliche Verlustrechnung erhalten. Auch entgangene Gewinne werden nun berücksichtigt.

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Meeting während der Corona-Pandemie, Mitarbeiter tragen im Büro eine Maske.

Die Erhöhung der beihilferechtlichen Obergrenze wird vielen Unternehmen helfen.

Foto: Getty Images/Alvarez

Die Europäische Kommission hat am 28. Januar 2021 die beihilferechtliche Obergrenze für Kleinbeihilfen auf 1,8 Millionen Euro pro Unternehmen (zuvor 800.000 Euro) erhöht. "Diese Flexibilität nutzen wir vollumfänglich bei der nationalen Umsetzung und für unsere nationalen Corona-Hilfen ", sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.

Mehr Flexibilität durch Wahlrecht

Die Bundesregierung eröffnet Unternehmen nun ein Wahlrecht bei der Beantragung von der Überbrückungshilfe II und der November- und Dezemberhilfen . Sie können die Hilfen auf Grundlage der "Bundesregelung Kleinbeihilfen" oder der "Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020" erhalten. Bei der "Bundesregelung für Kleinbeihilfen" entfällt der Nachweis von tatsächlichen Verlusten. Durch die Erhöhung der Obergrenze der Beihilfe können jetzt mehr Antragsteller auf dieser Grundlage Hilfen erhalten. Die neue beihilferechtliche "Schadensausgleichsregelung" ermöglicht darüber hinaus auch die Berücksichtigung entgangener Gewinne.

Bei den Anträgen auf Überbrückungshilfe II wird die Berechnung der Hilfen einfach und unkompliziert als Teil der ohnehin vorgesehenen Schlussabrechnung umgesetzt. Bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen im November- und Dezember 2020 müssen die Unternehmen einen Änderungsantrag stellen, für den Fall, dass sie durch die Neuregelung besser gestellt werden.

Mehr Hilfen und Nachzahlungen möglich

Ohne diese neuen Regelungen kam es zu Situationen, in denen Unternehmen vereinzelt weniger Überbrückungshilfe erhalten haben, als sie ursprünglich erwartet hatten. Die Antragstellung  für die Überbrückungshilfe II sowie für die November- und Dezemberhilfen, wurde bis zum 31. März 2021 verlängert. Konkret wird das zu höheren Auszahlungen führen und viele Betroffene können auch mit einer Nachzahlung rechnen. "Das ist eine gute Nachricht und eine große Erleichterung für viele kleine Unternehmen“, betonte Altmaier.

Einen Überblick über die weiteren Wirtschaftshilfen der Bundesregierung mit weiterführenden Links finden Sie hier .