Überbrückungshilfe beschlossen

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Im Kabinett Überbrückungshilfe beschlossen

Das Bundeskabinett hat am Freitag Eckpunkte für ein Bundesprogramm beschlossen, das kleinen und mittelständischen Unternehmen helfen soll, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten. 

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Foto zeigt eine Frisörin

Kleine und mittelständische Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen können die Überbrückungshilfen beantragen. 

Foto: Getty Images/HEX

Beantragen können die Hilfen kleine und mittelständische Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren. Außerdem ist die Hilfe auch für Soloselbstständige, selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb, gemeinnützige Unternehmen und Organisationen gedacht, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind.

Deutlich niedrigerer Umsatz

Die Überbrückungshilfe unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb wegen der Corona-Pandemie ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen. Dies wird angenommen, wenn der Umsatz im April und Mai zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. Jüngere Unternehmen können spätere Vergleichszahlen vorlegen. Mehr zu der Überbrückungshilfe lesen Sie hier.