Pflegeheime und Krankenhäuser können Antigen-Schnelltests großzügig nutzen, um Personal, Besucher, Patienten und Bewohner regelmäßig auf das Corona-Virus zu testen. Damit trägt die neue Testverordnung dazu bei, in diesen Einrichtungen auch bei steigenden Infektionszahlen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten und sichere Kontakte zu ermöglichen.
Die bekannten PCR-Tests bleiben aufgrund ihrer hohen Verlässlichkeit weiterhin essentieller Bestandteil der Teststrategie.
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Antigentest-Schnelltests sollen dazu beitragen, eine vollständige soziale Isolation von Bewohnern und Patienten möglichst zu vermeiden. Die Schnelltests ermöglichen es, mehr zu testen und Infektionen schneller zu erkennen. Deshalb eignen sie sich besonders für Besucher, Beschäftigte, Bewohner und Patienten von Pflegeheimen, Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Fällt ein Schnelltest positiv aus, wird zusätzlich ein PCR-Test durchgeführt, um das Ergebnis zu überprüfen.
Weitere Informationen zu den Antigentests und Antworten auf häufige Fragen zur Teststrategie bietet das Bundesgesundheitsministerium.
Die bekannten PCR-Tests bleiben aufgrund ihrer hohen Verlässlichkeit weiterhin essentieller Bestandteil der Teststrategie.
In erster Linie werden diese Personengruppen in Deutschland getestet:
In welchen Situationen PCR-Tests angezeigt sind und in welchen Antigen-Schnelltests, zeigt diese Grafik des Gesundheitsministeriums.
Zudem ist der Wortlaut der überarbeiteten Testverordnung auch online zugänglich.