Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind überall in unserer Gesellschaft spürbar. Die Bundesregierung setzt alle Kraft ein, um Bürger zu schützen, das Gesundheitssystem zu stärken und die wirtschaftlichen Folgen zu begrenzen. Um all die Hilfen zu finanzieren, hat die Bundesregierung einen Nachtragshaushalt für 2020 auf den Weg gebracht. Bundestag und Bundesrat haben ihn im Eilverfahren gebilligt.
Die Bundesregierung tritt den Auswirkungen der Corona-Pandemie mit dem Nachtragshaushalt 2020 entschlossen entgegen.
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Die national und international ergriffenen Maßnahmen, die die Pandemie eindämmen sollen, belasten Wirtschaft und Arbeitsmarkt sehr. Niemand kann derzeit abschätzen, wie lange die Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen andauern werden. Klar ist aber, dass wir für dieses Jahr mit einem deutlichen Rückgang des Bruttoinlandsproduktes und mit geringeren Steuereinnahmen rechnen müssen.
Mit dem Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan 2020 schafft die Bundesregierung die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, um Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Folgen finanzieren zu können.
Mit dem Nachtragshaushalt plant die Bundesregierung 122,5 Milliarden Euro für zusätzliche Maßnahmen ein. Der Bundeshaushalt sieht demzufolge für das Jahr 2020 statt 362 Milliarden Euro nun Gesamtausgaben in Höhe von 484,5 Milliarden Euro vor.
Zur Finanzierung der enormen Belastungen müssen Kredite in Höhe von 156 Milliarden Euro aufgenommen werden. Damit überschreiten wir die Obergrenze der Schuldenregel deutlich. Aus Sicht der Bundesregierung handelt es sich um eine außergewöhnliche Notsituation, die diese Überschreitung erforderlich macht. Der Deutsche Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder entschieden, dass die Voraussetzungen dafür vorliegen.