Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen

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Sofortpro­gramm Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen

Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier haben ein Maßnahmenpaket in Milliardenhöhe vorgelegt, um die Folgen des Coronavirus zu bekämpfen. Sie kündigten ein unbegrenztes Kreditprogramm für Unternehmen an.

2 Min. Lesedauer

Das Bild zeigt Olaf Scholz und Peter Altmaier in der Bundespressekonferenz

Stellten die Soforthilfen der Bundesregierung vor: Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier

Foto: picture alliance/dpa/Michael Kappeler

Es sei genug Geld vorhanden, um die wirtschaftlichen Folgen des Corona-Virus erfolgreich zu bekämpfen, betonten Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier auf einer gemeinsamen Pressekonferenz. Sie versicherten, nun jedes Mittel einzusetzen und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Peter Altmaier erklärte: "Oberstes Ziel der Wirtschaftspolitik in dieser Lage muss nun sein, Unsicherheit abzubauen. Kein gesundes Unternehmen sollte wegen Corona in die Insolvenz gehen, kein Arbeitsplatz sollte verlorengehen. Wir spannen daher ein umfassendes Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen."

01:38

Video Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier über das Ziel der Milliardenhilfen 

Bundesregierung stellt nie dagewesenes Hilfsprogramm bereit

Obwohl in der momentanen Situation noch keine konkreten Angaben über Dauer und Effekte des Virus für die Wirtschaft in Deutschland getroffen werden können, reagiert die Bundesregierung umfassend. "Wir haben die finanzielle Kraft, diese Krise zu bewältigen. Es ist genug Geld da und wir setzen es ein. Wir ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um Beschäftigte und Unternehmen zu schützen. Darauf kann sich jede und jeder verlassen", sagte Olaf Scholz.

Konkrete Maßnahmen

Für Beschäftigte und Unternehmen, die von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind, wird ein Schutzschild errichtet, der auf vier Säulen beruht:

1. Kurzarbeitergeld flexibilisieren

Für die Kurzarbeit hat der Bundestag neue Regelungen beschlossen. Die Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld werden erleichtert:

  • Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 Prozent
  • teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
  • Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
  • vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit
02:23

Video Bundesfinanzminister Olaf Scholz über die Finanzierung der Soforthilfen

2. Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen

Mit einem Paket von Maßnahmen soll die Liquidität von Unternehmen verbessert werden. 

  • Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert.
  • Vorauszahlungen können leichter angepasst werden.
  • Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.

3. Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen

Viele Unternehmen und Betriebe leiden derzeit an unverschuldeten Umsatzrückgängen - entweder aufgrund von Störungen in den Lieferketten oder durch signifikanten Nachfrage-Rückgang in zahlreichen Sektoren unserer Volkswirtschaft. Gleichzeitig können die laufenden Kosten oft gar nicht oder nur langsam abgebaut werden. Dies kann dazu führen, dass gesunde Unternehmen völlig unverschuldet in Finanznöte geraten, insbesondere was ihre Ausstattung mit liquiden Finanzmitteln angeht. Mit neuen und im Volumen unbegrenzten Maßnahmen zur Liquiditätsausstattung sollen Unternehmen und Beschäftigte geschützt werden.

4. Stärkung des Europäischen Zusammenhalts

Die Bundesregierung begrüßt die Idee der Europäischen Kommission, für eine "Corona
Response Initiative" mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro. Sie begrüßt ebenfalls die Ankündigung der europäischen Bankenaufsicht, bestehende Spielräume zu nutzen, damit Banken weiter verlässlich Liquidität an die Wirtschaft geben können sowie die gestern angekündigten Maßnahmen der Europäischen Zentralbank zur Bereitstellung von Liquidität für Banken.

Das Bundeswirtschaftsministerium  hat für wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus Hotlines eingerichtet. Die Hotline für Unternehmen ist unter 030-18 615 1515 zu erreichen. Das Infotelefon des Ministeriums für Bürgerinnen und Bürger (nur wirtschaftsbezogene Fragen) hat die Nummer 030-18 615 6187.