Rückkehr zur regulären Patientenversorgung

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Krankschreibungen Rückkehr zur regulären Patientenversorgung

Um das Ansteckungsrisiko zu verringern und Arztpraxen zu entlasten, war vorrübergehend eine telefonische Krankschreibung möglich. Die Erfolge bei der Eindämmung der Corona-Pandemie erlauben nun die Rückkehr zur regulären Patientenversorgung. 

1 Min. Lesedauer

Foto zeigt eine Krankschreibung

Krankschreibungen waren vorübergehend telefonisch möglich. 

Foto: picture alliance/Bildagentur-online

Die Sonderregelung, die es Ärzten erlaubt hat, Patienten telefonisch krankzuschreiben, ist ausgelaufen. Für eine Krankschreibung ist ab Juni wieder ein Arztbesuch notwendig. Die Sonderregelung war vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen beschlossen worden, um das Ansteckungsrisiko zu verringern und Arztpraxen zu entlasten. 

Das Auslaufen der Sonderregelung sei eine "Rückkehr zur regulären Patientenversorgung", so Josef Hecken , unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). "Der Beschluss, die bisherige Behelfsregelung zum 1. Juni zu beenden, steht im Einklang mit der aktuellen Einschätzung der Gefährdungslage, die zu Lockerungen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens geführt hat." 

In vielen Praxen würden bereits belastbare Hygienekonzepte praktiziert, die auf andere Praxen übertragbar seien, so Hecken. Patientinnen und Patienten könnten die ärztliche Versorgung in Anspruch nehmen, ohne sich erhöhten Infektionsrisiken auszusetzen.