Neues Förderprogramm für Lüftungsanlagen

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Infektionsschutz in Räumen Neues Förderprogramm für Lüftungsanlagen

In Kantinen, Aulen, und Hörsälen halten sich regelmäßig größere Personenansammlungen auf. Um dort und in anderen Räumen, die überwiegend öffentlich finanziert werden, das Infektionsrisiko zu senken, startet die Bundesregierung ein Förderprogramm für Raumluftanlagen.

1 Min. Lesedauer

Studierende sitzen verteilt in einem Hörsaal.

Mit der Auf- und Umrüstung von Lüftungsanlagen soll das Infektionsrisiko in Räumen, in denen regelmäßig größere Personenansammlungen stattfinden, gesenkt werden.

Foto: picture alliance/dpa/Uwe Zucchi

Mit einem Förderprogramm von insgesamt 500 Millionen Euro bis 2024 will die Bundesregierung die Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen (RLT) Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten unterstützen. Dafür ist ein Investitionszuschuss von 40 Prozent vorgesehen. "Die Hygiene der Luft in Innenräumen hat eine große Bedeutung für den Infektionsschutz - besonders dann, wenn wir demnächst wieder alle mehr Zeit drinnen verbringen", so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.

Gefördert werden RLT-Anlagen in Gebäuden und Versammlungsstätten von Ländern und Kommunen sowie von Trägern, die durch Beteiligung oder auf sonstige Weise überwiegend öffentlich finanziert werden und die nicht wirtschaftlich tätig sind. Das können beispielsweise Kantinen, Hörsäle und Aulen sein. Für die Förderung gilt ein Höchstgrenzwert von 100.000 Euro. Die Förderrichtlinie soll bereits Mitte Oktober in Kraft treten. Dann können die Zuschüsse bis Ende 2021 beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung .