Testpflicht vor Einreise mit dem Flugzeug

Coronavirus-Einreiseverordnung Testpflicht vor Einreise mit dem Flugzeug

Flugreisende müssen ab dem 30. März vor Abflug nachweisen, dass sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Andenfalls ist eine Beförderung nicht möglich. Die Kosten für die Testung müssen die Flugreisenden übernehmen. 

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Die Regelungen zur Einreise nach Deutschland sind für Flugreisende um eine generelle Testpflicht ergänzt worden. Dies wurde im Rahmen der Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung am 26. März 2021 vom Bundeskabinett beschlossen.

Die neue Testpflicht gilt ab dem 30. März 0 Uhr bis einschließlich zum 12. Mai 2021. Ein negatives Testergebnis muss dann bei Flugreisenden vor Abreise vorliegen. Der Test darf maximal 48 Stunden alt sein. Nur, wer einen negativen Testnachweis erbringen kann, darf befördert werden. Flugreisende müssen den Test selbst bezahlen.

Die Coronavirus-Einreiseverordnung zielt darauf ab, die Eintragung von Corona-Infektionen zu begrenzen. Dies ist vor dem Hintergrund der Verbreitung neuer Virusvarianten wichtig.

Neben diesen Neuerungen gelten nach wie vor die bisherigen Regelungen für alle Reisende weiterhin, wenn sie mit Auto, Schiff oder Bahn einreisen. 

Fragen und Antworten zur neuen Einreiseverordnung finden Sie hier