Erleichterter Einsatz von Erntehelfern

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Landwirtschaft Erleichterter Einsatz von Erntehelfern

Ausländische Erntehelfer können bald wieder leichter nach Deutschland einreisen. Bei der Arbeit und in den Unterkünften müssen aber weiterhin besondere Schutzvorschriften eingehalten werden.

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Das Foto zeigt ausländische Erntehelfer im Frühjahr bei ersten Pflegearbeiten auf Erdbeerfeldern. 

Erntezeit: Die deutschen Landwirte sind auf Saisonkräfte angewiesen.

Foto: imago images/Countrypixel

Die Regeln für den Einsatz von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft werden zum 16. Juni angepasst. Die Erntehelfer aus EU-Mitgliedstaaten und den übrigen Schengen-Staaten dürfen wieder ohne die bisherigen Beschränkungen nach Deutschland kommen. Auch Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten können im Rahmen der geltenden Einreisebestimmungen einreisen, so der Beschluss des Kabinetts.

Die Landwirte müssen sicherstellen, dass in ihren Betrieben und Unterkünften der Gesundheitsschutz – etwa die vorgegebenen Infektionsschutzmaßnahmen – gegeben ist. Es gilt zudem der Grundsatz "Zusammen Arbeiten, zusammen Wohnen". Die Einteilung in feste Teams soll helfen, das Ausbreitungsrisiko zu minimieren. Außerdem muss die Arbeitsaufnahme der Saisonkräfte den Gesundheits- und Arbeitsschutzbehörden angezeigt werden.

Einen ausführlichen Bericht lesen Sie hier .