Die Bundesregierung hat schnelle und zielgerichtete Verbesserungen im Steuerrecht beschlossen, die Beschäftigte und Unternehmen unterstützen. So soll in der Gastronomie der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gelten und es sind Steuererleichterungen beim Kurzarbeitergeld vorgesehen. Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz nun zugestimmt.
Die Mehrwertsteuersenkung soll Gastronomiegewerbe in der Zeit der Wiederöffnung unterstützen.
Foto: Bundesregierung
Wichtiges Ziel der Bundesregierung bleibt es, die wirtschaftliche Entwicklung zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu sichern. Daran orientiert sich auch die Steuerpolitik. Die Bundesregierung hat deshalb das Corona-Steuerhilfegesetz auf den Weg gebracht. Es soll dabei helfen, die besonders von der Pandemie Betroffenen steuerlich zu entlasten und die Liquidität von Unternehmen zu verbessern.
Unter anderem wurden diese Regelungen getroffen:
Hinweis: Die Regierungskoalition hat ein Konjunkturpaket auf den Weg gebracht, das eine weitere, befristete Senkung der Mehrwertsteuer für den Zeitraum 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 vorsieht. Für die Gastronomie würde damit in diesen sechs Monaten der ermäßigte Steuersatz von 5 Prozent gelten.