Bevölkerungsschutz
Um die Ausbreitung des Coronavirus weiter eindämmen zu können, ist ein umfassender Einblick in das Infektionsgeschehen besonders wichtig. Mit dem Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sind nun mehr Tests möglich. Auch die Gesundheitsämter werden gestärkt.
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Mehr Tests und Meldepflichten, um die Infektionsketten früher zu erkennen und zu durchbrechen - das sind zentrale Ziele des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Nachdem der Bundestag es am Donnerstag, 14. Mai beschlosssen hat, hat nun auch der Bundesrat zugestimmt.
Bezahlt werden die Tests zu Covid-19 von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Auch Tests, die der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) vornimmt, können über die GKV abgerechnet werden. Im Umfeld besonders gefährdeter Personen – etwa in Pflegeheimen – kann künftig verstärkt getestet werden. So lassen sich Infektionen früh erkennen und Infektionsketten effektiv unterbrechen. Zudem werden die Meldepflichten ausgeweitet: Zu Covid-19 werden künftig auch die Zahl der Genesungen und der negativen Labortests weitergegeben .
"Unser Ziel ist dabei, das Pandemiegeschehen besser einschätzen zu können. Wir wollen besonders gefährdete Menschen vor einer Infektion schützen. Wir wollen die Abläufe im Gesundheitssystem für den Kampf gegen diese Epidemie verbessern und die Akteure in diesem System dabei unterstützen", so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bei der Vorstellung dieses Gesetzes.
"Corona-Prämie" für Pflegekräfte
An Beschäftigte in der Altenpflege werden einmalig gestaffelte Sonderleistungen gezahlt. Finanziert werden diese "Corona-Prämien" durch die soziale Pflegeversicherung - mit Hilfe eines Steuerzuschusses. Die höchste Prämie - 1.000 Euro - erhalten Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung. Die Arbeitgeber und Länder können die Prämie aufstocken - bis zur Höhe von 1.500 Euro steuer- und abgabenfrei.
Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeiter sowie Mitarbeiter in Servicegesellschaften sollen eine Prämie erhalten.
Den öffentlichen Gesundheitsdienst stärken
"Die knapp 400 öffentlichen Gesundheitsdienste, die Gesundheitsämter vor Ort in den Landkreisen, den kreisfreien Städten - sie sind der Dreh- und Angelpunkt in der Bekämpfung dieser Epidemie. Sie verfolgen die Kontakte nach und das ist eben ganz wichtig - auch, um Infektionsketten zu durchbrechen. Und sie fordern dann diese Kontaktperson auf, sich für zwei Wochen in häusliche Isolation zu begeben," erläuterte Bundesgesundheitsminister Spahn.
Deshalb will der Bund den ÖGD stärken – insbesondere, um die Digitalisierung voranzutreiben. Zudem will er mit der Finanzierung die Schulung von mobilen Teams voranbringen, die die Gesundheitsämter bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen unterstützen. Beim Robert Koch-Institut (RKI) soll zudem dauerhaft eine Service-Einheit "Kontaktstelle Kommunaler ÖGD" aufgebaut werden, die den Gesundheitsämtern als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Insgesamt werden dafür etwa 50 Millionen Euro bereitgestellt.
Vorbereitet in die nächste Grippe-Saison
Jetzt ist die Zeit, die Grippe-Impfstoffe für die nächste Saison Herbst/Winter 2020/2021 zu bestellen. Das Paul-Ehrlich-Institut geht davon aus, dass aktuell 20 Millionen Impf-Dosen bereits über die Arztpraxen verfügbar sein werden.
Zusätzlich wird erstmalig der Bund 4,5 Millionen Grippeimpfdosen bestellen, als Reserve für den Fall, dass deutlich mehr Menschen sich impfen lassen. Denn weniger Grippe-Erkrankte entlasten das Gesundheitswesen - wichtig, wenn die Belastungen durch die Coronavirus-Pandemie andauern.
Unterstützung für pflegende Angehörige
Wenn kurzfristig die Pflege pflegebedürftiger Angehöriger selbst übernommen werden muss, kann man sich nach geltender Gesetzeslage zehn Tage von seinem Arbeitgeber freistellen lassen. Dieser Zeitraum wird nun verdoppelt. Das Pflegeunterstützungsgeld, das Beschäftigte als Lohnersatzleistung erhalten, wenn in der Familie kurzfristig ein Pflegefall auftritt, wird von zehn auf 20 Tage erhöht. Änderungen im Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz schaffen mehr Möglichkeiten, Pflegezeit flexibel in Anspruch zu nehmen.
Solidarität mit den europäischen Nachbarn
In deutschen Krankenhäusern wurden bisher mehr als 200 Covid-19-Erkrankte aus dem europäischen Ausland in der Intensiv- und Beatmungsmedizin behandelt, wenn in ihren Heimatländern die Kapazitäten fehlen. Als Zeichen der europäischen Solidarität übernimmt der Bund die Kosten für diese Patientinnen und Patienten.
Weitere Information zum Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite finden Sie hier.