Nachweis- und Testpflichten bei der Einreise nach Deutschland werden gelockert. Das sieht eine Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung vor, die das Bundeskabinett beschlossen hat.
Einreisen nach Deutschland künftig auch ohne die 3G-Nachweispflicht – geimpft, genesen oder getestet.
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Das Infektionsgeschehen flaut ab, die derzeit dominierende Omikron-Variante des Coronavirus verursacht weniger schwere Krankheitsverläufe als zuvor zirkulierende Varianten wie beispielsweise Delta. Daher hat das Bundeskabinett Lockerungen bei der Einreise beschlossen:
Auch wenn es derzeit keine Gebiete gibt, die als Virusvarianten-Gebiete gelten: Es ist nicht auszuschließen, dass neue gefährliche Varianten entstehen können und damit erneut Virusvarianten-Gebiete ausgewiesen werden müssen. Um dann zügig reagieren zu können und den Eintrag aus dem Ausland zu begrenzen, werden die strengen Regelungen für die Einreise aus solchen Gebieten beibehalten.
Das Bundeskabinett hat am 25. Mai die vom Bundesminister für Gesundheit vorgelegte Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung beschlossen. Nun muss sie noch verkündet werden. Zum 1. Juni 2022 soll sie in Kraft treten.