Die Bundesregierung hat einheitliche Standards zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus am Arbeitsplatz beschlossen.
Bundesarbeitsminister Heil spricht sich für bundeseinheitliche Arbeitsschutzstandards aus.
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Bundesweit klare und verbindliche Arbeitsschutzstandards sollen Beschäftigte vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat ein Papier mit konkreten Anforderungen an den Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt vorgestellt. Demnach sollen Betriebe zum Beispiel die arbeitsmedizinische Vorsorge ausweiten, den Sicherheitsabstand auch bei der Arbeit gewährleisten, zusätzliche Hygienemaßnahmen treffen und dafür sorgen, dass Risikogruppen besonders geschützt werden. Weitere Informationen zum neuen Arbeitsschutzstandard Covid 19 finden Sie hier.
Die ergänzenden Standards sind notwendig, da infolge der von Bund und Länder beschlossenen Lockerungen der Corona-Maßnahmen mehr Menschen an ihre Arbeitsplätze zurückkehren werden.
Die Unfallversicherungsträger werden den allgemeinen Coronavirus-Arbeitsschutzstandard mit branchenspezifischen Informationen und Beratungsangeboten konkretisieren und weiterentwickeln.