Ausnahmen bei Quarantäne-Regeln für Einreisen aus Virusvarianten-Gebieten

Die Quarantäne-Regeln nach einer Einreise nach Deutschland aus einem Virusvariantengebiet werden ab Mittwoch mit zwei Ausnahmen versehen.

Einreisende aus einem neuen Virusvariantengebiet können ihre vorgeschriebene 14-tägige Quarantäne nun mit einem negativen Corona-Test frühzeitig beenden, sofern die Region, aus der sie kommen, noch während der Quarantänezeit zu einem Risikogebiet oder einem Hochinzidenzgebiet herabgestuft wird. Vorzeitiges Freitesten ist ansonsten für nach Deutschland Einreisende nicht möglich.

Diejenigen, die einen vollständigen Impfschutz haben, können ihre Quarantäne mit Übersendung des Impfnachweises dann beenden, wenn das Robert Koch-Institut  feststellt und auf seiner Webseite veröffentlicht, dass dieser Impfstoff gegen die Virusvariante hinreichend wirksam ist, die zur Einstufung des Gebietes als Virusvariantengebiet geführt hat.

Weitere Informationen darüber, welches Land oder welche Region aktuell ein Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet ist, finden Sie beim Robert Koch-Institut .

Weitere Fragen und Antworten zu Reisen finden Sie hier .

Virusvarianten-Gebiete sind Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch verbreitetes Auftreten bestimmter SARS-Co-V-2 Virusvarianten.

Hochinzidenzgebiete sind Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen für die Verbreitung des Coronavirus.

Risikogebiete sind Gebiete mit erhöhtem SARS-CoV-2 Infektionsrisiko.