Bund startet Soforthilfeprogramm für freie Orchester und Ensembles – Grütters: „Vielfalt unserer einzigartigen Musiklandschaft sichern“

Kulturstaatsministerin Monika Grütters stellt ab sofort bis zu 5,4 Millionen Euro Soforthilfe für freie Orchester und Ensembles zur Verfügung. Das Hilfsprogramm zielt darauf ab, künstlerisches Arbeiten trotz der Corona-Pandemie zu ermöglichen. Zur Zielgruppe gehörten u. a. das Mahler Chamber Orchestra, das Ensemble Modern und das Freiburger Barockorchester. Antragsteller können bis zu 200.000 Euro aus dem Soforthilfeprogramm erhalten. Ein Schwerpunkt des Programms liegt auf der Förderung von Präsentations- und Vermittlungsformaten, die in Reaktion auf die besonderen Bedingungen der Pandemie entwickelt werden.

Monika Grütters sagt dazu: „Das Musikleben ist durch Corona zum Erliegen gekommen. Das ist existenzgefährdend, besonders für alle freien Orchester und Ensembles, für die Erlöse aus Auftritten die entscheidende Einnahmequelle sind. Gerade sie sichern die Vielfalt der traditionsreichen und weltweit einzigartigen Musiklandschaft in Deutschland. Deshalb werden wir sie unterstützen und passen unser Orchester-Förderprogramm auf die neuen Bedingungen an.“

Das Soforthilfeprogramm läuft bis Ende des Jahres 2020 und richtet sich an professionelle Orchester und Ensembles mit Sitz in Deutschland. Voraussetzung ist, dass die Projekte der Antragsteller im Inland durchgeführt werden und dass die Projektorchester und Klangkörper nicht überwiegend öffentlich finanziert werden.

Die Mittel des Soforthilfeprogramms stammen aus dem Förderprogramm „Exzellente Orchesterlandschaft Deutschland“, das erstmals von 2017 bis 2020 durchgeführt wurde. Eine Förderung erhielten damals unter anderem die Südwestdeutsche Philharmonie in Konstanz, das Philharmonische Orchester Vorpommern oder das Ensemble Musikfabrik aus Köln. Aufgrund des großen Erfolgs hat die Bundesregierung für eine Fortsetzung des Programms 16,2 Millionen Euro für drei weitere Jahre vorgesehen. Die Haushaltsmittel für das Jahr 2020 werden nun für das einmalige Corona-Hilfsprogramm umgewidmet. Die Fortsetzung des regulären Förderprogramms ab Januar 2021 wird angestrebt.

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