Betreuungsformen kurz gefasst

Im Überblick Betreuungsformen kurz gefasst

Es gibt vielfältige Möglichkeiten, sich bei der Betreuung seiner Kinder unterstützten zu lassen. Was letztlich die beste Lösung für Kind und Familie ist, können allein die Eltern entscheiden. Wer bei der Betreuung seiner Kleinsten nicht auf staatlich geförderte Angebote zurückgreift, erhält ab dem 1. August 2013 das Betreuungsgeld.

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Tagesmutter mit Kleinkind auf Spielplatz

Das Angebot an Betreuungsmöglichkeiten ist vielfältig

Foto: Judith Affolter

Es gibt das schöne afrikanische Sprichwort: "Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen." In Deutschland erfolgt Kinderbetreuung zuerst und zumeist in der Familie. Oft werden die Eltern dabei von nahen Familienangehörigen unterstützt, wie beispielsweise den Großeltern oder anderen Verwandten.

Es gibt aber auch zahlreiche Möglichkeiten, die Kinder zeitweise außerhalb der Familie betreuen zu lassen. Diese Betreuung kann man privat organisieren (zum Beispiel Babysitter oder Au pair) oder aber eine öffentlich organisierte Betreuung in Anspruch nehmen (Kitas, Tageseltern, etc.). Im Folgenden werden die wichtigsten Betreuungsformen kurz erläutert.

Die häufigsten Formen der Kinderbetreuung im Überblick:

Kindertageseinrichtungen (Kitas)

In Kindertageseinrichtungen der freien und öffentlichen Jugendhilfe werden Kinder gruppenweise für einen Teil des Tages oder ganztägig betreut und gefördert. Die Erzieherinnen und Erzieher achten auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung der Kinder.

Mehr zum Thema: Kindertagesbetreuung

Kindertagespflege

Die Kindertagespflege bietet eine familiennahe und flexible Betreuungsform. Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater betreut maximal fünf Kinder und kann dadurch sehr individuell auf jedes einzelne eingehen.

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Betriebliche Kinderbetreuung

Mit Betriebskitas schaffen Arbeitgeber ein Betreuungsangebot, das auf die Kinder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgerichtet ist. Teilweise buchen Unternehmen in anderen Einrichtungen Belegplätze, die für die Kinder der Beschäftigen zur Verfügung stehen. Informationen vor Ort gibt es bei den Personalabteilungen oder den Betriebsräten.

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Au-pairs

Au-pairs bekommen rund ein Jahr in einer Gastfamilie Kost und Logis sowie ein monatliches Taschengeld und übernehmen dafür die Betreuung der Kinder und in begrenztem Umfang auch leichte Alltagsaufgaben, die in der Familie anfallen. Sie sind zwischen 18 und 25 Jahre alt, stammen aus dem Ausland und können als „Familienmitglieder auf Zeit“ eine neue Kultur und eine neue Sprache kennen lernen.

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Leihomas und Leihopas

Die Leihgroßeltern leisten keine ständige Kinderbetreuung, sondern übernehmen stundenweise als ehrenamtliche Paten Verantwortung für ein Kind.

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Familienpatenschaften

Auch Familienpatenschaften sind kein dauerhaftes Betreuungsangebot. Sie sollen Familien in einzelnen Situationen entlasten, wenn keine Verwandten oder hilfsbereiten Nachbarn erreichbar sind.

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