Wissenswertes zur Sozialwahl 2023

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Fragen und Antworten Wissenswertes zur Sozialwahl 2023

52 Millionen Menschen in Deutschland sind derzeit aufgerufen, an den Sozialwahlen teilzunehmen. Die Wahlberechtigten stimmen darüber ab, wer sie in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung vertritt. Doch was ist die Sozialwahl genau und wer darf wählen?

2 Min. Lesedauer

Symbolbild und Themenbild mit Informationsquelle, Stimmzettel der Sozialwahl 2023 und zur Entscheidung der sozialversicherten Buerger wer sie in der Rentenversicherung und bei den Krankenkassen in den Sozialparlamenten vertritt

Wahlberechtigte können ihre Stimme bis zum 31. Mai entweder per Briefwahl oder online abgeben.

Foto: picture alliance / Flashpic/Krick

Viele Menschen in Deutschland bekamen im April schon Post von der Deutschen Rentenversicherung Bund und vielleicht auch von der Krankenkasse. Darin: die Wahlunterlagen für die Sozialwahl 2023. Bis 31. Mai ist nun Zeit abzustimmen.

Was ist die Sozialwahl? 

Rund 52 Millionen Versicherte sowie Rentnerinnen und Rentner entscheiden bei der Sozialwahl darüber, wer sie in der Rentenversicherung und bei den Krankenkassen in den Sozialparlamenten vertritt. Die Idee dahinter: Wer Beiträge einzahlt oder eingezahlt hat, soll auch über die Zukunft von Gesundheit und Rente mitbestimmen können.

Die Wahlen gibt es seit 70 Jahren, sie finden alle sechs Jahre statt. Nach der Europa- und Bundestagswahl ist die Sozialwahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Die Ergebnisse der Wahl sollen im Juni vorliegen.

Wer kann wählen?

Wählen kann, wer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund versichert ist. Außerdem können Menschen ihre Stimme abgeben, die Mitglied bei einer sogenannten Ersatzkasse sind: der Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, Barmer, KKH (Kaufmännische Krankenkasse) oder der Handelskrankenkasse (hkk). Wer von einer dieser Kassen und der Deutschen Rentenversicherung einen Brief mit Wahlunterlagen erhalten hat, ist in beiden Fällen wahlberechtigt – mit jeweils einer Stimme pro Umgeschlag. 

Die Wahl ist ab 16 Jahren möglich, sofern man eigenständig versichert ist. Auch Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft können wählen. Gewählt werden kann über die zugesendeten Briefwahl-Unterlagen oder online. 

Wen kann ich wählen?

Bei der Sozialwahl werden die Vertreterinnen und Vertreter der Sozialen Selbstverwaltung gewählt. Dabei stehen keine politischen Parteien zur Wahl, sondern Listen mit Kandidierenden. Dabei treten Gewerkschaften wie Verdi oder die IG Metall an, aber auch gewerkschaftsunabhängige Gruppen.

Die Kandidatinnen und Kandidaten sind selbst Versicherte bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder einer der fünf Krankenkassen TK, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH und hkk. Daher kennen sie die Bedürfnisse der Wählerinnen und Wähler genau. Je mehr Stimmen eine Liste erhält, desto mehr Sitze sichert sie sich im jeweiligen Sozialparlament. 

Die gewählten Parlamente sorgen dafür, dass Gesundheit und Rente in Deutschland an den Bedürfnissen derer ausgerichtet werden, die es direkt betrifft.

Was entscheidet das Sozialparlament bei der Deutschen Rentenversicherung Bund?

Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund nennt sich das Sozialparlament Vertreterversammlung.

Die hier gewählten VertreterInnen entscheiden in vielen Bereichen mit – zum Beispiel, wenn es um die Leistungen der Rentenversicherungen geht. Außerdem wählt die Vertreterversammlung die Mitglieder des Vorstands und kontrolliert die Verwaltung. Sie stellt dabei sicher, dass die Verantwortlichen die eingezahlten Beiträge im Sinne der Versicherten verwenden. Die VertreterInnen bilden außerdem den Widerspruchsausschuss: Wenn die Versicherung den Antrag einer beziehungsweise eines Versicherten ablehnt, prüft der Ausschuss diesen Antrag.

Was entscheiden die Sozialparlamente bei den Krankenkassen?

Bei den Krankenkassen kommen die Sozialparlamente im sogenannten Verwaltungsrat zusammen. Auch hier wählen die Vertreterinnen und Vertreter die Vorstände. Zudem entscheiden sie mit, wie die Beiträge der Versicherten verwendet werden – zum Beispiel, welche Vorsorgeleistungen die Krankenkasse übernimmt. Ebenso entscheiden sie mit, wenn es um Bonusprogramme oder Wahltarife geht.

Weitere Informationen rund um Arbeits- und Sozialpolitik finden Sie auf unserer Themenseite Arbeit und Soziales .

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Video-Grußwort zu den Sozialwahlen 2023 „Nutzen Sie Ihr Wahlrecht“