Der Parlamentarische Rat nimmt seine Arbeit auf

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Der Weg zum Grundgesetz  – Teil 1 Der Parlamentarische Rat nimmt seine Arbeit auf

Das Grundgesetz ist die Grundlage unserer demokratischen Ordnung. Vor 75 Jahren begann der Parlamentarische Rat mit den Beratungen dazu im Bonner Museum Koenig. Der Rat sollte eine vorläufige Verfassung ausarbeiten für den von den Westalliierten kontrollierten Teil Deutschlands.

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Festakt zum Parlamentarischen Rat 1948 im Lichthof des Museums Alexander Koenig.

Der Parlamentarische Rat begann 1948 mit einem Festakt im Lichthof des Museums Alexander Koenig seine Arbeit.

Foto: Bestand Erna Wagner-Hehmke, Haus der Geschichte, Bonn

Am 1. September 1948 versammelten sich geladene Gäste in der Lichthalle des Zoologischen Museums Koenig in Bonn. Es war eines der wenigen Gebäude in Bonn, die nach dem Zweiten Weltkrieg nicht zerstört worden waren. Hier begann der Parlamentarische Rat mit einer Eröffnungsfeier seine Arbeit. Der Rat stand vor der Aufgabe, eine vorläufige Verfassung für den Teil Deutschlands auszuarbeiten, der von den Westalliierten kontrolliert wurde.

Provisorischer Charakter des Grundgesetzes

„Wir beginnen mit dieser Arbeit in der Absicht und dem festen Willen, einen Bau zu errichten, der am Ende ein gutes Haus für alle Deutschen werden soll.“ Mit diesen Worten begrüßte Karl Arnold, der damalige Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens, die Gäste im Museum Koenig.

Ein Straßenschild weist den Weg zum Parlamentarischen Rat in Bonn.

Der Parlamentarischer Rat sollte eine vorläufige Verfassung ausarbeiten.

Foto: Bundesregierung/Hubmann

An der Feier nahmen Vertreter der Westalliierten, der Länder und des öffentlichen Lebens teil. Arnold betonte in seiner Rede den provisorischen Charakter des Grundgesetzes, das „einer sachlichen Kritik aus gesamtdeutscher Schau standhalten“ müsse.

Erste Schritte

Zwei Monate zuvor, am 1. Juli 1948, hatten die Militärgouverneure den Ministerpräsidenten in den West-Zonen die „Frankfurter Dokumente“ überreicht. Damit erhielten die Ministerpräsidenten der elf Bundesländer den Auftrag, eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen. Diese Versammlung sollte eine demokratische Verfassung ausarbeiten, in der die Grundrechte garantiert sind und ein föderaler Staatsaufbau vorgesehen ist.

Volle Regierungsverantwortung schrittweise übertragen

Der Beschluss war bei der Sechs-Mächte-Konferenz gefasst worden, die vom 23. Februar bis 2. Juni 1948 in London tagte. Dort hatten die USA, Großbritannien, Frankreich und die drei Benelux-Staaten die „Londoner Empfehlungen“ verabschiedet: Dem deutschen Volk sollte schrittweise und mit Einschränkungen die volle Regierungsverantwortung übertragen werden. Eine gemeinsame Deutschlandpolitik der Siegermächte war zu dem Zeitpunkt unmöglich geworden. So sollte nun in Westdeutschland ein demokratischer Staat gegründet werden.

Grundgesetz statt Verfassung

Die Mitglieder des Parlamentarischen Rats wählen während der Konstituierenden Sitzung einen Vizepräsidenten.

Die Mitglieder des Parlamentarischen Rats wählen während der Konstituierenden Sitzung einen Vizepräsidenten.

Foto: Bundesregierung/Hubmann

Die Ministerpräsidenten der Länder befürchteten, wenn die Verfassung nur für einen westdeutschen Staat gilt, könnte das die Teilung Deutschlands zementieren. Deshalb beriefen sie statt einer verfassungsgebenden Versammlung nur einen Parlamentarischen Rat ein. Er sollte eine vorläufige Verfassung erarbeiten, das Grundgesetz.

Aufbauen konnte der Parlamentarische Rat auf einem Verfassungsentwurf, den 33 Fachleute beim Verfassungskonvent auf der Insel Herrenchiemsee im August 1948 erarbeitet hatten.

Ratspräsident Adenauer

Nach der Eröffnungsfeier trat der Parlamentarische Rat in Bonn zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Ort war die Pädagogische Akademie in Bonn. Zum Präsidenten wählten die Mitglieder den späteren Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU). Auch Theodor Heuss (FDP), der 1949 erster Bundespräsident wurde, und der bekannte Verfassungsrechtler Carlo Schmid (SPD) waren unter den Abgeordneten.

Die Väter und Mütter des Grundgesetzes

Die vier Mütter des Grundgesetzes: Helene Wessel, Helene Weber, Friederike Nadig und Elisabeth Selbert sind hier im Plenarsaal zu sehen.

Die "Mütter des Grundgesetzes": Helene Wessel, Helene Weber, Friederike Nadig und Elisabeth Selbert (v.l.n.r.)

Foto: Bestand Erna Wagner-Hehmke, Haus der Geschichte, Bonn

Dem Rat gehörten 65 stimmberechtigte Mitglieder an. Vier Frauen waren darunter – die Mütter des Grundgesetzes. Die Abgeordneten waren zuvor in den Landtagen der westlichen Besatzungszonen gewählt worden. Hinzu kamen fünf Abgeordnete aus Berlin – allerdings ohne Stimmrecht. CDU/CSU und SPD stellten mit jeweils 27 Abgeordneten die größten Fraktionen.

Die Mitglieder des Parlamentarischen Rats waren geprägt von den Erfahrungen der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus. Sie alle fühlten sich der gemeinsamen Idee verpflichtet, eine freiheitliche demokratische Grundordnung zu schaffen, in der Freiheit, Gleichheit und Toleranz auf Dauer garantiert sind.

75 Jahre Grundgesetz: Am 23. Mai 1949 gab sich Deutschland das Grundgesetz. Dessen Anfang macht unmissverständlich klar: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – ein Satz, der bis heute wirkt und Grundlage der Politik unseres Landes ist. Der 75. Geburtstag 2024 ist nun Anlass, in dieser Serie über die Entstehungszeit des Grundgesetzes zu berichten.