Waldhilfen kommen zielgerichtet an

Zweiter Nationaler Waldgipfel Waldhilfen kommen zielgerichtet an

Seit drei Jahren leidet der Wald massiv unter den Folgen von Dürre, Stürmen, Waldbränden und Borkenkäferbefall. Mit insgesamt 1,5 Milliarden Euro unterstützen Bund und Länder die Bewältigung der Schäden und die Anpassung der Wälder an den Klimawandel. Beim Zweiten Nationalen Waldgipfel zog Bundesministerin Klöckner eine positive Zwischenbilanz.

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Foto zeigt Ministerin Klöckner in einem Wald.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner besichtigte anlässlich des Waldgipfels eine Wiederbewaldungsfläche in Sachsen-Anhalt.

Foto: BMEL/Florian Gaertner/photothek.net

Der Waldzustandsbericht macht es deutlich: Die Schäden im deutschen Wald haben zugenommen. Noch nie waren so viele Erhebungs-Bäume abgestorben wie 2020. Vier von fünf Bäumen haben lichte Kronen. Derzeit beträgt die Fläche, die wieder aufgeforstet werden muss, 277.000 Hektar; 171 Millionen Kubikmeter Schadholz müssen abtransportiert werden.

Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Ländern umfangreiche Hilfen auf den Weg gebracht, um Waldbesitzer zu unterstützen, die Wiederaufforstung voranzutreiben und die Wälder klimastabiler zu machen. Auf dem Zweiten Nationalen Waldgipfel zog Bundesministerin Julia Klöckner eine positive Zwischenbilanz der Hilfsprogramme für den Wald.

Über ein Viertel der Bund-Länder-Hilfen abgeflossen

Über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) haben Bund und Länder bis zu 800 Millionen Euro von 2020 bis 2023 für private und kommunale Waldbesitzende bereitgestellt. Über ein Viertel der Gesamtsumme – 228 Millionen – sind bereits abgeflossen. Rund 34.000 Förderanträge wurden gestellt. Für 2021 stehen bis zu 222 Millionen Euro weitere Bundes- und Ländermittel zur Verfügung.

Noch liege der Schwerpunkt auf dem Räumen der Schadflächen, so Klöckner. Die Hilfen fließen aber auch in die Aufarbeitung des Schadholzes, die Wiederaufforstung, Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Waldbrandvorbeugung. Erstmalig ist auch die Naturverjüngung förderfähig.

Bundeswaldprämie wird hervorragend angenommen

Zusätzlich zu den GAK-Hilfen wurden im Corona-Hilfspaket der Bundesregierung weitere 700 Millionen Euro für den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder vorgesehen. 500 Millionen Euro davon gehen in die Bundeswaldprämie. Das Programm ist am 20. November 2020 an den Start gegangen und bietet schnelle und unbürokratische Hilfen für private und kommunale Waldbesitzer. Die Waldflächen müssen eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung haben, die zehn Jahre zu halten ist.

Bislang wurden rund 116.000 Anträge gestellt, davon 5180 von Städten und Gemeinden. Das entspricht 65 Prozent der bundesweiten Privat- und Kommunalwaldfläche. Bis Ende Mai 2021 sind bereits 240 Millionen Euro an die Waldbesitzer ausgezahlt worden. Die zertifizierte Waldfläche ist damit bereits um über 900.000 Hektar im Privat- und Kommunalwald angestiegen.

Neben der Bundeswaldprämie wurde das Investitionsprogramm Wald mit 50 Millionen Euro aufgelegt. Damit wird Forstbetrieben, forstlichen Dienstleistungsunternehmen und Forstbaumschulen durch Investitionszuschüsse der Zugang zu moderner Technik und IT-Unterstützung erleichtert. Das Programm ist am 2. November 2020 gestartet, wegen der hohen Nachfrage musste die Antragstellung am 24. November ausgesetzt werden.

Waldklimafonds: 30 Millionen Euro in 2021

Des Weiteren investiert die Bundesregierung massiv in die Waldforschung. Konkret unterstützt werden Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau des CO2-Minderungspotenzials von Wald und Holz sowie zur Klimaanpassung der Wälder. Die aktuelle Förderrichtlinie Waldklimafonds wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Allein für 2021 stehen 30 Millionen Euro zur Verfügung – fünf Millionen mehr als im vergangenen Jahr.

„Waldstrategie 2050 befindet sich auf der Zielgeraden“

Neben einer ersten Bilanzierung der Hilfsprogramme gab Ministerin Klöckner einen Ausblick auf die zukünftige Waldpolitik. Die Integration von Natur- und Artenschutz durch naturnahe, nachhaltige Waldbewirtschaftung sei zentral bei der Entwicklung der Waldstrategie 2050, betonte die Ministerin. Dies sei ganz im Sinne des europäischen Green Deal. Zugleich sei die Funktion des Waldes als Holzlieferant aufrecht zu erhalten und die Holzproduktion in Deutschland zu sichern.

Im Februar 2020 hatte der Wissenschaftliche Beirat Waldpolitik beim BMEL Eckpunkte zur Waldstrategie 2050 vorgelegt. Er folgte dabei dem Postulat der nachhaltigen Entwicklung, wie es in den Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen beschrieben wird. Demnach ist die heutige Generation aufgerufen, durch Entscheidungen und Handlungen in der Gegenwart Wälder so zu gestalten, dass auch zukünftigen Generationen die Ökosystemleistungen in ihrer Breite zur Verfügung stehen.

Honorierung der Klimaschutzleistung des Waldes

Der Wald ist aktiver Klimaschützer. Laut Wissenschaftlichen Beirat Waldpolitik haben Wald, nachhaltige Forstwirtschaft und die damit verbundene Holznutzung im Jahr 2014 rund 127 Millionen Tonnen Kohlendioxid gebunden beziehungsweise durch Substitutionseffekte reduziert. Waldbesitzer, die dazu beitragen, den Wald als Klimaschützer zu erhalten, zu pflegen und zu bewirtschaften, sollen zukünftig honoriert werden.

Ein vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgestelltes Modell „Klimaschützer Wald“, das noch innerhalb der Bundesregierung und mit der Europäischen Kommission abzustimmen ist, sieht zwei Stufen der Honorierung vor.

Stufe eins definiert einen Sockelbetrag, der an die Waldbesitzer gezahlt wird, mit dem der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung besonders klimaresilienter Wälder honoriert wird. Voraussetzung dafür soll eine Nachhaltigkeitszertifizierung sein. Mit Stufe zwei soll die Nutzung von Holz ausdrücklich gefördert werden, sofern es in langlebigen Holzprodukten eingesetzt wird und damit langfristig Kohlenstoff speichert. Die höhere CO2-Bindungsleistung soll durch Zertifikate nachgewiesen werden.

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Video Deutsche Waldtage 2022

Das am 12. Mai 2021 von der Bundesregierung verabschiedete Klimaschutzgesetz unterstreicht den Beitrag natürlicher Ökosysteme zum Klimaschutz und macht konkrete Zielvorgaben. Besonders herausgestellt wird neben dem Humusaufbau landwirtschaftlich genutzter Böden, dem Erhalt und die Wiedervernässung von Mooren auch die Honorierung von Ökosystemleistungen der Wälder.