Zahl der Organspenden erhöhen

Transplantationen Zahl der Organspenden erhöhen

Krankenhäuser, in denen Organe entnommen werden, werden besser dafür ausgestattet. So bekommen Transplantationsbeauftragte mehr Zeit für ihre Aufgabe und der gesamte Prozess der Organentnahme wird besser vergütet. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundesrat gebilligt.

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Jahr für Jahr warten rund 10.000 Patientinnen und Patienten auf ein Organ. Gleichzeitig ist die Zahl der Organspender seit dem Jahr 2012 kontinuierlich zurückgegangen: Im Jahr 2017 erreichte sie mit 797 Organspendern in Deutschland einen Tiefstand. 2.765 Organe konnten dank dieser Spender 2017 transplantiert werden.

Ein Grund für die anhaltend niedrige Anzahl von Organspendern sind strukturelle Defizite in den Entnahmekrankenhäusern. Um diese zu beheben, haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende beschlossen.

Mehr Zeit und Kompetenzen

Eine der Maßnahmen betrifft die Transplantationsbeauftragten der Kliniken. Diese brauchen ausreichend Zeit, um ihren Aufgaben nachkommen zu können. Deshalb ist mit dem Gesetz bundeseinheitlich klar definiert, in welchem Umfang sie von ihren sonstigen Tätigkeiten freigestellt werden.

Darüber hinaus erhalten Transplantationsbeauftragte künftig mehr Kompetenzen: Sie sollen auf den Intensivstationen regelmäßig hinzugezogen werden, wenn Patientinnen und Patienten nach ärztlicher Beurteilung als Organspender in Betracht kommen. Konkret bedeutet das, dass sie alle notwendigen Unterlagen einsehen dürfen und Zugang zur Intensivstation bekommen.

Bessere Vergütung

Ein weiterer Aspekt des Gesetzes betrifft die Vergütung: Der gesamte Prozessablauf der Organentnahme wird besser bezahlt - von der Feststellung des Hirntodes über die intensivmedizinische Betreuung bis hin zur eigentlichen Entnahme. Krankenhäuser, die die notwendige Infrastruktur für eine Organentnahme anbieten, werden zusätzlich vergütet.

Die Grafik zeigt die Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung der Strukturen bei der Organspende: Die Organ-Entnahmekrankenhäuser sollen gestärkt, die Abläufe verbessert, die Transplantationsbeauftragten gestärkt und Angehörige besser betreut werden

Mit verschiedenen Maßnahmen will die Bundesregierung die Zahl der Organspenden erhöhen.

Foto: Bundesregierung

Flächendeckender Bereitschaftsdienst

Flächendeckend wird ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, der Neurologen und Neurochirurgen vermittelt. Diese können jederzeit von den behandelnden Ärzten in den Entnahmekrankenhäusern hinzugezogen werden, wenn zweifelsfrei geklärt werden muss, ob ein Patient hirntot ist. Damit wird sichergestellt, dass in jedem Entnahmekrankenhaus zu jeder Zeit der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms festgestellt werden kann.

Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die Zahl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen. Diese Verabredung wurde mit dem am 31. Oktober 2018 im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende umgesetzt. Die neuen Regelungen werden nun zum 1. April 2019 in Kraft treten.