Schlüssel zur Energiewende

Aufbau einer Wasserstoffnetzinfrastruktur Schlüssel zur Energiewende

Wasserstoff ist einer der Energieträger, auf den die Energiewende baut. Damit der Wasserstoff auch dorthin kommt, wo er gebraucht wird, wird eine entsprechende Infrastruktur benötigt. Den Rahmen für den Ausbau eines Leitungsnetzes regelt das Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht, das das Bundeskabinett beschlossen hat.

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Deutschland will bis 2050 klimaneutral werden. Für den langfristigen Erfolg der Energiewende und für den Klimaschutz braucht es Alternativen zu fossilen Energieträgern. Wasserstoff wird dabei als vielfältig einsetzbarer Energieträger eine Schlüsselrolle einnehmen. Klimafreundlich hergestellter Wasserstoff ermöglicht es, die CO2-Emissionen vor allem in Industrie und Verkehr dort deutlich zu verringern, wo Energieeffizienz und die direkte Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien nicht ausreichen.

Aus- und Aufbau eines Wasserstoffnetzes

Grüner Wasserstoff ist klimaneutral, muss aber teils über große Distanzen transportiert werden, etwa wenn er direkt auf hoher See mit Hilfe von Offshore-Windkraft erzeugt werden soll. Die aktuell in Deutschland und Europa verfügbaren Wasserstoffnetze beschränken sich meist auf direkte Versorgungsleitungen zwischen Wasserstoffanbietern und belieferten Nachfragern.

Mit dem Gesetz werden die Einstiegsregelungen zur regulatorischen Behandlung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht (EnWG) verankert. Sie dienen als Rahmen für einen zügigen und rechtssicheren Einstieg in den schrittweisen Aufbau einer nationalen Wasserstoffnetzinfrastruktur. 

Im Gesetzentwurf enthalten sind Regelungen zur Netzregulierung sowie Regelungen, die eine Umstellung auch bestehender Erdgasleitungen auf reinen Wasserstoff erleichtern sollen. Sie bilden einen wichtigen Grundstein für den weiteren Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft in Deutschland.

Gesetzesnovelle stärkt Transparenz und Verbraucherrechte

Das Gesetz wird auch die Verbraucherrechte stärken. "Mit dem Gesetz setzen wir ein klares Zukunftssignal für die Energiewelt von morgen. Wir ermöglichen es, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig Angebote für einen dynamischen Stromtarif erhalten können", betonte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. "Dynamische Stromtarife werden mit steigender E-Mobilität eine wachsende Bedeutung erhalten." Für den Verbraucher könne es beispielsweise günstiger sein, das Elektroauto nachts zu laden statt kurz nach Feierabend. 

Des Weiteren ist das Gesetz der Einstieg in die Regulierung von Wasserstoffnetzen. "Wasserstoff ist ein Schlüsselrohstoff für eine erfolgreiche Energiewende. Der Markthochlauf wird aber nur dann gelingen, wenn auch die dafür notwendige Wasserstoffnetzinfrastruktur steht", so der Minister weiter. "Dafür setzen wir mit der Novelle den notwendigen ersten regulatorischen Rahmen."

Der Gesetzentwurf dient der vollständigen Umsetzung der Strombinnenmarktrichtlinie in nationales Recht. Ein zentrales Element sind EU-Vorgaben zur Stärkung der Marktposition der Verbraucher und zu ihrem Schutz. Aus diesem Grund werden die Verbraucher-Vorschriften im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) substanziell ergänzt.