Verständigung der Bundesregierung zu Ruhensanordnungen und Gemeinschaftsprogrammen

  1. Die Ruhensanordnungen für die Auslieferung genehmigter Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien werden über den 31. März hinaus um weitere sechs Monate bis zum 30. September 2019 verlängert. Für diesen Zeitraum werden grundsätzlich auch keine Neuanträge genehmigt.
  2. Ausgelaufene Gemeinschaftsprogramme und die dazugehörigen Sammelausfuhrgenehmigungen mit Bezug zu Saudi-Arabien und den VAE werden um weitere neun Monate bis zum 31. Dezember 2019 unter der Maßgabe verlängert, dass in diesem Zeitraum mit den Partnern die vorgeschriebenen Konsultationen stattfinden. Die Bundesregierung wird sich in den Konsultationen gegenüber den Partnern dafür einsetzen, dass die gemeinsam produzierten Rüstungsgüter im Jemen-Krieg nicht zum Einsatz kommen und dass während der neunmonatigen Verlängerung keine endmontierten Rüstungsgüter aus diesen Gemeinschaftsprogrammen an Saudi-Arabien und die VAE ausgeliefert werden. Den beteiligten Unternehmen wird zur Auflage gemacht, dass sie gegenüber den Vertragspartnern darauf bestehen, dass in diesem Zeitraum keine endmontierten Rüstungsgüter an Saudi-Arabien und die VAE ausge-liefert werden.
  3. Die Bundesregierung wird für die auf der Peene-Werft zu errichtenden Boote in Verhandlungen mit der Werft eine Lösung für Schadensminderung finden, die entweder den Bau der Boote ermöglicht, ohne sie derzeit auszuliefern, oder den Bau der Boote für eine inländische Nutzung vorsieht.