So wenig Verkehrstote wie noch nie

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Unfallverhütungsbericht So wenig Verkehrstote wie noch nie

Die Verkehrssicherheitsarbeit der Bundesregierung wirkt: Die Zahl der tödlich Verunglückten auf Deutschlands Straßen noch nie so gering wie heute, zeigt der aktuelle Unfallverhütungsbericht. Langfristiges Ziel ist die „Vision Zero“ – ein Straßenverkehr ohne Tote und Schwerstverletzte.

2 Min. Lesedauer

Anfang der 1970er Jahre erreichte die Zahl der Verkehrstoten auf Deutschlands Straßen einen Höchststand. Der Deutsche Bundestag ersuchte deshalb die Bundesregierung mit Beschluss vom 14. Juni 1973, jährlich einen Unfallverhütungsbericht zu erstellen. Seit 1975 muss dieser in zweijährigem Abstand vorgelegt werden.

Was beinhaltet der Unfallverhütungsbericht?

Der Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 2020/2021 gibt einen Überblick über die nationale und internationale Verkehrssicherheitspolitik des Bundes, eine Bilanz des Unfallgeschehens in Deutschland, eine Beschreibung der Verkehrssicherheits- und Forschungsmaßnahmen im Berichtszeitraum sowie einen Ausblick auf künftige Aktivitäten.

Darüber hinaus enthält der Bericht ein Kapitel zu Verkehrssicherheitsindikatoren, die eine Änderung des Sicherheitsniveaus im Verkehrssystem messbar machen, und eine Übersicht über die Weiterentwicklung des Rettungswesens. Diese ist seit 2003 auf Wunsch des Deutschen Bundestages jedem zweiten Unfallverhütungsbericht beizufügen.

Wie lautet die Unfallbilanz für 2020 und 2021?

Im Jahr 2021 kamen auf Deutschlands Straßen 2.562 Menschen ums Leben. Das entspricht einem Rückgang von 36 Prozent gegenüber 2011. Damit ist das Ziel von 40 Prozent weniger Verkehrstoten bis 2030 noch nicht ganz erreicht. Gleichwohl ist die erfolgte Senkung der Zahl der Getöteten um mehr als ein Drittel als Etappenerfolg zu werten – nicht zuletzt vor dem Hintergrund eines steigenden Verkehrsaufkommens, aber auch im Vergleich zur Entwicklung in anderen Staaten.

Welche Maßnahmen wurden bisher umgesetzt?

Die Bundesregierung hat bis heute zahlreiche Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit umgesetzt. Dazu gehören unter anderem:

  • eine StVO-Novelle, die insbesondere Fußgänger und Radfahrer schützt,
  • die „Aktion Abbiegeassistent“, die den Einbau von Abbiegeassistenten fördert,
  • das Förderprogramm „Stadt und Land“ zum Aufbau einer flächendeckenden und möglichst getrennten Radinfrastruktur,
  • Mittel für die Prävention von Verkehrsunfällen, die sich nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums auf rund 15 Millionen Euro jährlich belaufen.

Und – wie geht es nun weiter?

Anknüpfend an das Verkehrssicherheitsprogramm von 2011, das Ende 2020 ausgelaufen ist, hat die Bundesregierung ein Folgeprogramm für den Zeitraum 2021 bis 2030 aufgelegt. Im Fokus steht, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die Verpflichtung zur Einführung der „Vision Zero“ – also der Senkung der Zahl der Verkehrstoten auf null.

Dafür will die Bundesregierung gemeinsam mit Ländern und Kommunen, aber auch Fachverbänden, Institutionen und Unternehmen

  • die Potentiale des automatisierten, autonomen und vernetzten Fahrens nutzen,
  • die weitere Marktdurchdringung von Fahrerassistenzsystemen unterstützen,
  • innovative Werkzeuge für die Verbesserung der Straßeninfrastruktur bereitstellen,
  • den Bau von sicheren Radwegen weiter vorantreiben,
  • den Unfallverhütungsbericht um ein umfassendes Monitoring erweitern.

Das Verkehrssicherheitsprogramm ist ein lebendiger und lernender Prozess, der regelmäßig überprüft und mit Hilfe des Unfallverhütungsberichts als Controllinginstrument weiterentwickelt wird.

Aus dem Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode: „In Umsetzung der ‚Vision Zero‘ werden wir das Verkehrssicherheitsprogramm weiterentwickeln.“ Grundgedanke dabei ist: „Jeder Getötete im Straßenverkehr ist einer zu viel.“