Ukraine-Compact

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Wir, die Staats- und Regierungschefinnen und -chefs Belgiens, Dänemarks, Deutschlands, Estlands, Finnlands, Frankreichs, Islands, Italiens, Japans, Kanadas, Lettlands, Litauens, Luxemburgs, der Niederlande, Norwegens, Polens, Portugals, Rumäniens, Schwedens, Spaniens, des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie der Präsident des Europäischen Rates, die Präsidentin der Europäischen Kommission und der Präsident der Ukraine:

  • würdigen die Sicherheitsabkommen und -vereinbarungen, die 22 Staaten und die Europäische Union mit der Ukraine im Rahmen der am Rande des NATO-Gipfeltreffens in Vilnius 2023 veröffentlichten Gemeinsamen Erklärung zur Unterstützung der Ukraine zum Abschluss gebracht haben, und begrüßen einen baldigen Abschluss der jeweiligen Sicherheitsabkommen und -vereinbarungen aller verbleibenden Unterzeichner der Gemeinsamen Erklärung mit der Ukraine.
  • bestätigen, dass die Sicherheit der Ukraine wesentlich für die Sicherheit des euroatlantischen Raums und darüber hinaus ist und wir die Absicht haben, die Ukraine zu unterstützen, bis sie sich gegen Russlands Aggression durchsetzen kann.
  • betonen unser unerschütterliches Bekenntnis zu einer freien, unabhängigen, demokratischen und souveränen Ukraine, die in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen und künftige Aggressionen abzuschrecken, und bekräftigen das souveräne Recht der Ukraine, ihre eigenen Sicherheitsvereinbarungen sowie ihr eigenes politisches, gesellschaftliches, wirtschaftliches und kulturelles System zu wählen.
  • unterstreichen, dass Russlands illegale und unprovozierte Invasion der Ukraine eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit und eine eklatante Verletzung des Völkerrechts einschließlich der VN-Charta darstellt und dass sie mit unseren Sicherheitsinteressen unvereinbar ist.
  • erkennen die Entschlossenheit der Ukraine an, die für weitere Fortschritte auf dem Weg ihrer euroatlantischen Bestrebungen nötigen Reformen zur Stärkung der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte und der Medienfreiheit durchzuführen, und betonen unsere gemeinsamen Werte und Interessen, darunter die Achtung der Grundsätze der VN-Charta wie Souveränität und territoriale Unversehrtheit.

Heute kündigen wir den Ukraine-Compact an, um unsere kollektiven Bemühungen um die Erfüllung der umfassenden Sicherheitsbedürfnisse der Ukraine zu koordinieren und zu beschleunigen, wie es in der Gemeinsamen Erklärung sowie in den Sicherheitsabkommen und -vereinbarungen, die jeder Unterzeichner (im Folgenden als „Unterzeichner des Compact“ bezeichnet) mit der Ukraine zum Abschluss gebracht hat, niedergelegt ist. Mit diesem Compact erklären wir unsere beständige Absicht und Entschlossenheit, zu gewährleisten, dass die Ukraine ihre Freiheit, Unabhängigkeit und Souveränität heute erfolgreich verteidigen und Angriffshandlungen in Zukunft abschrecken kann. Um diese maßgeblichen Ziele wie in unseren jeweiligen bilateralen Sicherheitsvereinbarungen und -abkommen niedergelegt und im Einklang mit allen geltenden Gesetzen und unseren jeweiligen Rechtssystemen zu erreichen, verpflichten sich die Unterzeichner des Compact,

(1) die unmittelbaren Verteidigungs- und Sicherheitsbedürfnisse der Ukraine zu unterstützen, auch durch die fortgesetzte Bereitstellung von Sicherheitsunterstützung und -ausbildung, modernes militärisches Gerät und die Unterstützung der Rüstungsindustrie sowie notwendige wirtschaftliche Unterstützung, und dabei bilateral und im Rahmen bestehender multilateraler Mechanismen zusammenzuarbeiten, auch im Rahmen des Ramstein-Formats (Ukraine Defense Contact Group, UDCG) und seiner Fähigkeitskoalitionen, der NATO-Sicherheitsunterstützung und -Ausbildung für die Ukraine (NSATU) und der militärischen Unterstützungsmission der EU zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine),

(2) Bemühungen um den Aufbau künftiger ukrainischer Streitkräfte (Future Force) mit glaubhafter Verteidigungs- und Abschreckungsfähigkeit zu beschleunigen, auch durch ein Treffen auf Ebene der Verteidigungsministerinnen und -minister im Rahmen der UDCG innerhalb von sechs Monaten, um von den Führungsspitzen der Fähigkeitskoalitionen – die allesamt auch den Compact unterzeichnet haben – ausgearbeitete Fahrpläne zur Entwicklung der Future Force bis 2027 in Abstimmung mit NSATU und EUMAM Ukraine sowie mit Blick auf eine weitere Stärkung der Streitkräfte bis in die 2030er Jahre zu prüfen und zu billigen.

(3) im Falle eines künftigen bewaffneten Angriffs Russlands auf die Ukraine nach Beendigung der aktuellen Feindseligkeiten rasch und gemeinsam auf höchster Ebene zusammenzukommen, um zur Unterstützung der Ukraine bei der Ausübung ihres Rechts auf Selbstverteidigung, wie es in Artikel 51 der VN-Charta verankert ist, geeignete nächste Schritte zu beschließen, unter anderem die Bereitstellung rascher und langfristiger Sicherheitsunterstützung und die Auferlegung wirtschaftlicher und anderweitiger Kosten für Russland.

Wir beabsichtigen, unter Heranziehung der multilateralen Sicherheitsarchitektur, die die Ukraine unterstützt, diese Zusagen mit unerschütterlicher Entschlossenheit einzuhalten, und zwar im Einklang mit unseren jeweiligen innerstaatlichen Gesetzen sowie unserer jeweiligen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

Die Unterzeichner des Compact möchten diese Zusagen voranbringen, während die Ukraine ihren Weg hin zu einer künftigen Mitgliedschaft in der EU, der NATO und der euroatlantischen Gemeinschaft im weiteren Sinne fortsetzt. Weitere Staaten, die zu diesen Bemühungen zugunsten einer freien, demokratischen, unabhängigen und souveränen Ukraine beitragen wollen, können sich diesem Compact anschließen, sobald sie mit der Ukraine ein bilaterales Sicherheitsabkommen oder eine bilaterale Sicherheitsvereinbarung geschlossen haben.

Gebilligt am 11. Juli 2024 in Washington durch die Staats- und Regierungschefinnen und -chefs beziehungsweise Führungsspitzen

Belgiens
Dänemarks
Deutschlands
Estlands
der Europäischen Union
Finnlands
Frankreichs
Islands
Italiens
Japans
Kanadas
Lettlands
Litauens
Luxemburgs
der Niederlande
Norwegens
Polens
Portugals
Rumäniens
Schwedens
Spaniens
der Ukraine
des Vereinigten Königreichs
der Vereinigten Staaten von Amerika