Mehr Transparenz für Verbraucher

Tierwohlkennzeichen Mehr Transparenz für Verbraucher

Das Bundeskabinett hat die Einführung eines freiwilligen staatlichen Tierwohlkennzeichens beschlossen. Damit sollen Verbraucherinnen und Verbraucher auf den ersten Blick erkennen können, bei welchen Produkten höhere als die gesetzlichen Standards eingehalten wurden.

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Landwirtschaftsministerin Klöckner stellt gemeinsam mit Bildungsministerin Karliczek und Umweltministerin Schulze das Tierwohlkennzeichen vor.

Landwirtschaftsministerin Klöckner (m.) stellt gemeinsam mit Bildungsministerin Karliczek (l.) und Umweltministerin Schulze (r.) das Tierwohlkennzeichen vor.

Foto: picture alliance/dpa

Umfragen zeigen es immer wieder: Die deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher sind interessiert an den Haltungsbedingungen von Nutztieren. Viele sind auch bereit, für Produkte mehr zu zahlen, wenn dadurch bessere Haltungsbedingungen für die Tiere gewährleistet sind.

Diesen Wunsch nimmt das vom Bundeskabinett beschlossene Tierwohlkennzeichen auf: Es definiert Standards für die Haltung, den Transport und die Schlachtung von Schweinen, die über den Mindeststandards liegen.

Das Tierwohlkennzeichen wird drei Stufen haben, mit jeder Stufe steigen die Anforderungen. Ingesamt finden 13 Kriterien Berücksichtigung, die vom Platzangebot über die Beschäftigung der Tiere bis hin zu Vorgaben für die Schlachtung reichen.

Kennzeichen gilt zunächst für Schweinefleisch

Mit dem Gesetzentwurf wird das Kennzeichen zunächst für Schweinefleischprodukte eingeführt. Weitere Nutztierarten sollen folgen.

Die Verwendung des Tierwohlkennzeichens ist freiwillig, gleichzeitig aber an die Erfüllung bestimmter Anforderungen geknüpft. Die Einhaltung der Anforderungen soll durch private Stellen regelmäßig kontrolliert werden. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung wird diese Kontrollstellen zulassen und überwachen.

Zügige weitere Umsetzung

Einzelheiten zu den Anforderungen des Tierwohlkennzeichens sind noch in Rechtsverordnungen festzulegen. Dieser Prozess wird zügig in Angriff genommen - das Gesetzgebungsverfahren könnte bis Ende 2019 abgeschlossen sein.

Ab Anfang 2020 sollen sich dann erste Betriebe für die Teilnahme registrieren können. Nach diesem Zeitplan wären die ersten mit dem Label gekennzeichneten Produkte Mitte/Ende 2020 erhältlich.

Bemühungen um ein verbindliches Kennzeichen

Parallel zur Einführung des freiwilligen staatlichen Tierwohlkennzeichens geht die Bundesregierung auf die Europäische Kommission zu, um zu prüfen, ob und wie ein verbindliches Kennzeichen realisiert werden kann.

Unabhängig davon strebt die Bundesregierung ein europaweit verbindliches Tierwohlkennzeichen an. Im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft will Deutschland dafür die Initiative ergreifen.