Strengere Regeln für Tierversuche

Tierschutz Strengere Regeln für Tierversuche

Unnötige Schmerzen, Leiden oder Schäden für Tiere zu vermeiden ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Das gilt besonders für die Nutzung von Versuchstieren, auf die derzeit in der Gesundheitsforschung nicht gänzlich verzichtet werden kann. Ein Gesetz, das die Genehmigung von Tierversuchen verschärft und stärkere Kontrollen ermöglicht, ist am 26. Juni 2021 in Kraft getreten.

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Durch Änderungen des Tierschutzgesetzes wird der Schutz von Versuchstieren erhöht und das Prinzip der Vermeidung, Verminderung und Verbesserung der Verwendung von Tieren im Rahmen von Tierversuchen stärker verankert. Folgende Änderungen sind erfolgt:

  • Bisher war für Tierversuche, die zum Zweck der Aus-, Fort- und Weiterbildung erfolgen, eine Anzeige bei der zuständigen Behörde ausreichend. Für diese Tierversuche ist nun eine behördliche Genehmigung erforderlich.
  • Auch für weitere Varianten von Tierversuchen, wie zum Beispiel gesetzlich vorgeschriebene Tierversuche bei der Arzneimittelzulassung oder zu diagnostischen Zwecken, ist eine Anzeige bei der Behörde nicht mehr ausreichend. Vielmehr ist auch hier eine Genehmigung erforderlich. Sie erfolgt in diesen Fällen in einem – im Vergleich zu den übrigen Genehmigungsverfahren bei Tierversuchen - vereinfachten Verfahren.
  • Darüber hinaus wird der behördliche Prüfprozess von Tierversuchsanträgen ausgeweitet.
  • Ebenso sieht das Gesetz detaillierter ausgestaltete Regelungen für die Kontrolle von Tierversuchseinrichtungen vor. So wird zum Beispiel festgelegt, dass Einrichtungen, in denen Tierversuche mit Primaten stattfinden, mindestens einmal jährlich zu kontrollieren sind.
  • Durch die Neuregelungen werden gleichzeitig die Rahmenbedingungen für Industrie und Forschung im Bereich der Tierversuche auf europäischer Ebene harmonisiert.
  • Mit dem Gesetz will die Bundesregierung zugleich im Rahmen des von der EU-Kommission eröffneten Vertragsverletzungsverfahrens eine Klageerhebung beim Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland verhindern. Es soll eine zweifelsfreie, vollständige Umsetzung der "EU-Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere" sichergestellt werden.

Die Bundesregierung setzt sich intensiv für die Erforschung und Anwendung von Ersatzmethoden für Tierversuche ein. Dazu initiiert und unterstützt sie verschiedene Projekte, um Tierversuche möglichst schnell durch alternative Methoden zu ersetzen beziehungsweise die Anzahl verwendeter Versuchstiere zu reduzieren. Weitere Informationen beim BMEL und beim BMBF .