Inklusion ist Menschenrecht

Teilhabeempfehlungen Inklusion ist Menschenrecht

Mehr Inklusion wagen! Das empfiehlt der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. Vor zehn Jahren ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten. Jürgen Dusel hat der Bundesregierung nun zum ersten Mal Teilhabeempfehlungen vorgelegt.

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Rollstuhl fahrende Geschäftsfrau im Gespräch mit Kollegen. 

Ein Ziel von Inklusion und Ausdruck von Teilhabe: Die selbstverständliche Zusammenarbeit von Menschen mit und ohne Behinderung.

Foto: Getty Images/Morsa Images

Das Bundesteilhabegesetz aus dem Jahr 2016 hat für Menschen mit Behinderungen viel verändert. Die ersten Teilhabeempfehlungen  des Beauftragten für die Belange behinderter Menschen, versteht Jürgen Dusel als "Handlungsleitfaden" für die Bundesregierung. "Wenn wir über gleichwertige Lebensbedinungen sprechen, müssen Barrierefreiheit und Teilhabe für alle Menschen in allen Lebensbereichen und überall in Deutschland Richtschnur sein", hob Dusel hervor.

Insbesondere die Verpflichtung privater Anbieter zur Barrierefreiheit müssten endlich ernsthaft angegangen werden - sei es beim Thema barrierefreie Arztpraxen, beim Wohnungsbau oder auch bei digitalen Angeboten, betonte Dusel.

Arbeitsmarkt

Der Arbeitsmarkt ist offen für schwerbehinderte Menschen. Arbeitgeber sind verpflichtet, Menschen mit Behinderungen einzustellen, sie entsprechend ihren Qualifikationen und Fähigkeiten verstärkt zu beschäftigen. Arbeitgeber, die keine Menschen mit Behinderung einstellen, müssen die sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen. Jürgen Dusel schlägt vor, diese Ausgleichsabgabe von jetzt maximal 320 Euro auf 650 Euro zu erhöhen. "Es ist inakzeptabel, dass ein Viertel aller beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber in Deutschland keinen einzigen Menschen mit Behinderung beschäftigt".

Jedoch müssen auch die Unternehmen bessere Unter­stützung erfahren: So erschweren etwa verschiedene Zuständigkeiten mit teils unübersichtlichen Förderpro­grammen und langen Bearbeitungszeiten die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.

Digitalisierung und Barrierefreiheit

Die digitale Barrierefreiheit ist der Schlüssel zur umfassenden Information aller Menschen - mit und ohne Behinderung. Menschen mit Behinderung betrifft der Einzug der Digitalisierung in den Alltag ganz besonders. Die Selbstverständlichkeit, mit der heute von vorneherein Gebäude barrierefrei gebaut werden, sollte konsequent auch bei der Entwicklung von Software und Internetseiten umgesetzt werden, fordert der Behindertenbeauftragte.