Engpässe im Stromnetz beseitigen

Energiewende Engpässe im Stromnetz beseitigen

Mehr Strom aus erneuerbaren Energien kann nur über ein optimiertes und ausgebautes Übertragungsnetz verteilt werden.  Mit einer Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes wird der Weg geebnet für den Ausbau des Stromübertragungsnetzes. Die Gesetzesänderung ist am 4. März 2021 in Kraft getreten.

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Windräder und Strommasten in Niedersachsen.

Das Netz muss angepasst werden, damit Strom aus erneuerbaren Energien dort ankommt, wo er gebraucht wird.

Foto: picture alliance / Bildagentur-online / Schoening

Damit die Energiewende gelingt, bedarf es nicht nur eines Ausbaus erneuerbarer Energien, sondern auch eines synchronen Ausbaus des Stromnetzes. Die Bundesregierung hat deshalb eine Anpassung des Bundesbedarfsplangesetzes auf den Weg gebracht.

Durch die Neufassung werden 35 neue Netzausbauvorhaben im Gesetz aufgenommen und neun bisherige Netzausbauvorhaben geändert. Benannt werden die einzelnen Vorhaben im Bundesbedarfsplan mit Hilfe ihrer Netzverknüpfungspunkte als Ausgangs- oder Endpunkt einer Höchstspannungsleitung. “Damit ist der Netzausbau ein Schlüsselelement für eine erfolgreiche Energiewende“, so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier anlässlich der abschließenden Beschlussfassung im Bundesrat.

Rahmen für zügige Umsetzung

Für die neuen und geänderten Netzausbauvorhaben wird die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf festgestellt. Dies bindet die zuständigen Behörden in den Verfahren für die Planfeststellung und die Plangenehmigung.

Zur Verfahrensbeschleunigung greift außerdem eine Rechtswegverkürzung: erste und letzte Instanz für Rechtsstreitigkeiten mit Bezug auf die Vorhaben des Bundesbedarfsplans ist das Bundesverwaltungsgericht. Diese Zuständigkeit wird zudem auf Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für Stromrichteranlagen erweitert. Solche Genehmigungen sind für den Betrieb von Vorhaben aus dem Bedarfsplan notwendig. Damit wird in diesen Fällen eine einheitliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes geschaffen.

Netzentwicklungsplan bis 2030

Der Novelle liegt das Ziel zugrunde, bis 2030 einen Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von 65 Prozent zu erreichen. Die Übertragungsnetzbetreiber haben das im Vorfeld bei ihrer Ermittlung des Netzausbaubedarfs berücksichtigt und einen entsprechenden Netzentwicklungsplan 2019 bis 2030 vorgelegt. Dieser Plan wurde von der Bundesnetzagentur geprüft, bestätigt und der Bundesregierung als Entwurf für einen Bundesbedarfsplan vorgelegt.

Voraussetzung für erfolgreiche Energiewende

Mit der Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes wird der Weg geebnet für den Ausbau des Stromübertragungsnetzes und damit für eine entscheidende Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien sowie die schrittweise Abschaltung der verbleibenden Kernkraft- und Kohlekraftwerke macht es erforderlich, Strom zunehmend über weite Strecken zu transportieren. So muss etwa der im Norden Deutschlands erzeugte Strom aus Windenergieanlagen zu den Verbrauchsschwerpunkten im Süden und Westen geleitet werden. Dazu müssen Engpässe im Stromüberleitungsnetz beseitigt werden.