Sonne

Sonne

Die Sonne hat reichlich Energie, die wir nutzen können: Ein "Sonnensammler" (Solarkollektor) auf dem Dach kann Wasser erwärmen und Häuser beheizen. Photovoltaikanlagen wandeln Sonnenlicht in elektrischen Strom um. Künftig sollen noch mehr Freiflächen für den Ausbau von Solarenergie erschlossen werden.

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Mitarbeiter säubert die fertigen Solarmodule.

Produktion von Solarmodulen zur Stromerzeugung

Foto: BMU/Christoph Busse/transit

Sonnenenergie lässt sich nicht nur zur Stromerzeugung nutzen. Viel naheliegender ist es, damit Wärme zu erzeugen. Auf zahllosen Hausdächern finden sich hierzulande inzwischen Anlagen zur Erwärmung von Wasser. Nur jede dritte davon unterstützt allerdings gleichzeitig die Heizung. Vor allem größere Anlagen mit dieser Doppelfunktion sind noch selten. 

Noch immer weitgehend unbekannt sind auch andere, zukunftsweisende Einsatzmöglichkeiten der Solarthermie. So können Kollektoren zur solaren Kühlung eingesetzt werden. Schwimmbäder und Industrieanlagen lassen sich mit solarthermischen Systemen klimatisieren.

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz sieht für Neubauten eine Nutzungspflicht vor für erneuerbare Energien in der Wärmeversorgung. Diese kann auch mit Wärme aus Sonnenenergie erfüllt werden. Kleine und große Solarwärmeanlagen werden durch das Marktanreizprogramm gefördert.

Photovoltaik

Solarstromanlagen und der Strom aus Sonne haben sich in den letzten Jahren rasant vervielfacht, auch dank der Förderung durch die EEG-Umlage, einem Fixpreis, der den Betreibern der Photovoltaik-Anlagen für 20 Jahre garantiert wurde. Um die Photovoltaik stärker an die Wettbewerbsfähigkeit heran zu führen, hat die Bundesregierung die Fördersätze für die Einspeisung von Solarstrom ins Netz schrittweise abgesenkt und gleichzeitig den Eigenverbrauch des Stroms "vom eigenen Dach" gestärkt. Eine Marktprämie kann die Selbstvermarktung von Ökostrom attraktiver machen als die Einspeisung ins Netz, beispielsweise an der Leipziger Strombörse.

Mehr Wettbewerb in diesem Bereich

In einem nächsten Schritt hat die Bundesregierung das Fördersystem für die erneuerbaren Energien umgestellt. So gilt auch für große Solaranlagen: Die Förderhöhe einer neuen Anlage bestimmt sich im Wettbewerb mit anderen Anbietern und wird nicht mehr staatlich festgelegt. Durch das Verfahren erhalten kostengünstige und effiziente Anbieter den Zuschlag für eine Förderung. Für die Betreiber der kleinen Anlagen auf den Hausdächern bis 750 Megawatt bleibt jedoch alles beim alten.

Allerdings war bislang der Ausbau insgesamt auf 52 Gigawatt beschränkt. Dies wurde mit einem Beschluss des Bundestages vom 18. Juni 2020 aufgehoben. Denn der bisherige Ausbau drohte mit dem baldigen Erreichen des "Ausbaudeckels" zum Erliegen zu kommen. Damit setzt die Bundesregierung einen starken Impuls beim künftigen Ausbau von Photovoltaik sowohl für die Konjunktur als auch für die Beschäftigung in der Erneuerbaren-Branche.

Ausbau von Phovoltaik mit Naturschutz in Einklang bringen

Deutschland strebt die Treibhausgasneutralität der Stromerzeugung bis zum Jahr 2045 an. Außerdem soll der Anteil erneuerbarer Energien am Strommix bis 2030 auf 80 Prozent steigen. Einen maßgeblichen Beitrag dazu können Photovoltaik-Anlagen leisten, die in größerem Umfang als bisher aufgestellt werden sollen.

Genutzt werden sollen nicht nur alle verfügbaren Dachflächen und – wie bislang auch  – vorrangig versiegelte oder vorbelastete Flächen, wie etwa industrielle und militärische Konversionsflächen, Seitenrandstreifen an Autobahnen und Schienenwegen. Künftig sollen auch verstärkt landwirtschaftliche Flächen sowie landwirtschaftlich genutzte Moorböden in die Auswahl geeigneter Flächen für Photovoltaik-Anlagen einbezogen werden.

Um den hohen Anforderungen an Natur- und Klimaschutz gerecht zu werden, sollen landwirtschaftlich genutzte Moorböden, die mit Solar-Freiflächenanlagen versehen werden und entwässert sind, wiedervernässt werden. Die Wiedervernässung wäre ein Beitrag zum Klimaschutz und die Nutzung der identischen Flächen für die Stromerzeugung über die Photovoltaik wäre ein Beitrag zur Energiewende. So haben sich die Ministerien für Wirtschaft- und Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft verständigt. Einzelheiten ergeben sich aus einem gemeinsamen Eckpunktepapier .

Nach wie vor ausgeschlossen für die Bebauung mit Freiflächen-Solaranlagen sind aus Naturschutz- und Klimaschutzgründen: ausgewiesene Schutzgebiete, Grünland, naturschutzrelevante Ackerflächen und Moorböden.

Internationale Solarallianz

Die Bundesregierung ist mit Beschluss vom 21. April 2021 der 2015 gegründeten „Internationalen Solarallianz“ beigetreten. Bislang scheiterte eine Mitgliedschaft an der geografischen Beschränkung, dass nur „sonnenreiche“ Staaten nahe des Äquators Mitglied werden konnten. Diese Beschränkung wurde im Januar 2021 aufgehoben.

Solarenergie spielt für das Gelingen einer globalen nachhaltigen Energiewende eine zentrale Rolle. Die globale Energiewende gelingt nur, wenn sie gemeinsam mit internationalen Partnern und in starken internationalen Organisationen vorangetrieben  und nachhaltig gestaltet wird.

Die Internationale Solarallianz (ISA) mit Sitz bei Neu Delhi (Indien) vereint aktuell 75 Mitgliedsstaaten. Sie verfolgt das Ziel, den Ausbau der Solarenergie zu beschleunigen. Vor allem in den Ländern zwischen nördlichem und südlichem Wendekreis (rund 2.600 Kilometer nördlich und südlich des Äquators) strebt die ISA bis 2030 weltweit den Zubau von 1.000 Gigawatt Solarkapazität an.