Sonderzahlungen bis 1.500 Euro jetzt steuerfrei

Das Bild zeigt das Formular einer Einkommenssteuererklärung sowie ein wenig Bargeld.

Die Sonderzahlungen sollen ohne Abzüge bei den Beschäftigten ankommen.

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Ab sofort sind Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro in diesem Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Bundesregierung hat nun sichergestellt, dass diese Prämien, mit denen Unternehmen das Engagement ihrer Mitarbeiter in der Corona-Krise honorieren, ohne Abzüge bei den Beschäftigten ankommen. "100-prozentigen Einsatz in dieser Zeit wollen wir 100-prozentig belohnen", so Bundesfinanzminister Olaf Scholz.