Regierungspressekonferenz vom 7. Juni 2024

Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 7. Juni 2024

Themen
•    Termine des Bundeskanzlers
•    Empfang des chilenischen Präsidenten
•    Ukraine Recovery Conference 2024
•    Kabinettssitzung
•    G7-Gipfel
•    Hochrangige Konferenz zum Frieden in der Ukraine
•    Teilnahme der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Gender Equality Forum der OECD
•    Teilnahme des Bundesministers für Digitales und Verkehr an einem internationalen Treffen von Digitalpolitikern in Ruanda
•    Durchführung der Europawahl in den Hochwassergebieten
•    Abschiebungen aus Deutschland nach Syrien und Afghanistan
•    Elementarschadenversicherung
•    Gewalt gegen Politiker
•    Medienberichte über eine Verpflichtung zur Bereitstellung weiterer Soldaten
•    Möglicher Termin des Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag im Bundeskanzleramt
•    Äußerungen des Bundeswirtschaftsministers im Zusammenhang mit dem Lieferkettengesetz
•    Finanzierung angekündigter Beschaffungen von Flugzeugen und Transporthubschraubern
•    Festlegung eines THC-Grenzwerts im Straßenverkehr
•    Mögliche Übernahme von ThyssenKrupp Marine Systems
•    Verhandlungen mit der niederländischen Regierung über TenneT
•    Zusammensetzung des Zukunftsrats

36 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Freitag, 7. Juni 2024

Sprecherinnen und Sprecher
•    Stellvertretende Regierungssprecherin Hoffmann
•    Berg (BMFSFJ)
•    Druckenthaner (BMDV)
•    Kall (BMI)
•    Fischer (AA)
•    Dr. Hosemann (BMJ)
•    Müller (BMVg)
•    Dr. Säverin (BMWK)
•    Chaugheri (BMAS)
•    Migenda (BMF)

(Vorsitzende Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
SRS’in Hoffmann sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

SRS’in Hoffmann

Ein herzliches Willkommen auch von meiner Seite. ‑ An dieser Stelle der Blick auf die öffentlichen Termine des Bundeskanzlers in der kommenden Woche.

Der Bundeskanzler wird am kommenden Montag um 15.30 Uhr den chilenischen Präsidenten Gabriel Boric mit militärischen Ehren im Kanzleramt empfangen. Anschließend ist ein Gespräch zwischen den beiden Regierungschefs geplant.

Mit Chile haben wir sehr enge und vertrauensvolle bilaterale Beziehungen. Wir teilen viele Überzeugungen, zum Beispiel bei Fragen des Klimaschutzes. So hat Chile mit Deutschland den Co-Vorsitz im 2023 von den G7 gegründeten „Klimaclub“ inne.

Wie üblich möchte ich den Gesprächen nicht im Detail vorgreifen; es wird jedoch um die ganze Bandbreite der Beziehungen gehen, darunter bilaterale Fragen, Wirtschaft, Handel, erneuerbare Energien und den globalen Klimaschutz.

Gegen 17.15 Uhr ist eine gemeinsame Pressekonferenz geplant.

Am Dienstag wird der Bundeskanzler die Ukraine Recovery Conference 2024 in Berlin eröffnen. Dazu fand heute bereits ein ausführliches Briefing statt. Deshalb nur in aller Kürze Folgendes:

Die Ukraine Recovery Conference wird gemeinsam von der Ukraine und der Bundesregierung ausgerichtet. Bei der diesjährigen Konferenz steht die Mobilisierung von privatem Engagement, insbesondere von Unternehmen, im Vordergrund. Weitere Schwerpunkte sind die Einbindung der subnationalen Ebene sowie der Zivilgesellschaft und Reformen.

Die Förderung einer stabilen, demokratischen und wirtschaftlich prosperierenden Ukraine liegt in unserem Interesse. Die durch den russischen Angriffskrieg verursachten Verluste und Schäden sind immens und mit öffentlichen Mitteln allein nicht zu bewältigen. Öffentliche und private Akteure müssen hierbei eng zusammenarbeiten. Ziel der Konferenz ist daher die breit gefächerte internationale Unterstützung für den Wiederaufbau der Ukraine.

Teilnehmende aus aller Welt, Staats- und Regierungsvertreter, internationale Organisationen, Verbände, Unternehmen und Vertreter und Vertreterinnen der Zivilgesellschaft sowie von Regionen und Kommunen, werden in Berlin zusammenkommen. Auch EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen wird teilnehmen.

Die Konferenz beginnt um 10 Uhr mit der Begrüßung durch den Bundeskanzler und Eröffnungspanels auf Ebene der Ministerinnen und Minister. Zudem gibt es eine interne Arbeitssitzung des Bundeskanzlers mit den teilnehmenden Staats- und Regierungschefs.

Eine Pressekonferenz ist für circa 13 Uhr geplant.

Am Mittwoch, dem 12. Juni, tagt wie üblich um 11 Uhr das Kabinett unter Leitung des Bundeskanzlers.

Von Donnerstag bis Samstag, also vom 13. bis zum 15. Juni, wird der Bundeskanzler am G7-Gipfel im italienischen Borgo Egnazia teilnehmen.

Dazu findet im Anschluss an diese Pressekonferenz ein ausführliches Briefing statt. Deshalb hier nur das Wichtigste in Kürze:

Ein Schwerpunktthema des Gipfels wird die Situation in der Ukraine sein. Dazu ist ein Austausch der G7-Staats- und Regierungschefs mit dem ukrainischen Präsidenten Selenskyj geplant. Konkret geht es darum, ein starkes Signal für die fortgesetzte Unterstützung der Ukraine durch die G7, insbesondere auch finanziell, zu setzen. Hierzu laufen weiterhin sehr intensive Verhandlungen.

Außerdem stehen unter anderem die Zusammenarbeit der G7 mit dem Globalen Süden, insbesondere mit Afrika ‑ einschließlich der Förderung nachhaltiger Infrastruktur ‑, außenpolitische Themen ‑ insbesondere die Lage im Nahen Osten ‑ sowie weitere Themen wie die Förderung wirtschaftlicher Resilienz, Energiesicherheit und Klimaschutz sowie der zukünftige Umgang mit Künstlicher Intelligenz und Migration als ein Schwerpunktthema der italienischen Präsidentschaft auf der Agenda.

Die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hat neben den G7-Staats- und Regierungschefs die Staats- und Regierungschefs weiterer Gastländer, Seine Heiligkeit Papst Franziskus sowie Vertreterinnen und Vertreter internationaler Organisationen eingeladen.

Wie immer bei solchen Gipfeln wird sich auch die Gelegenheit zu bilateralen Gesprächen ergeben.

Am Samstag wird der Bundeskanzler dann in der Schweiz ab 17 Uhr am Gipfeltreffen zum Frieden in der Ukraine teilnehmen. Das Gipfeltreffen findet am 15. und 16. Juni auf dem Bürgenstock nahe Luzern statt.

Nach einer ganzen Reihe von Treffen auf Beraterebene seit Juni 2023 ‑ in Kopenhagen, Dschidda, Valetta, Davos ‑ wird dies die nunmehr erste hochrangige Friedenskonferenz auf Ebene der Staats- und Regierungschefs sein.

Ziel der Konferenz ist es, mit möglichst vielen Staaten aus allen Weltregionen in einen Austausch über Prinzipien für einen gerechten und nachhaltigen Frieden zu treten. Ein solcher Frieden kann kein Diktatfrieden zu russischen Bedingungen sein, sondern muss auf Völkerrecht und den grundlegenden Prinzipien der VN-Charta, allen voran Souveränität und territoriale Integrität der Staaten, beruhen.

Dafür steht auch der vom ukrainischen Staatspräsidenten Selenskyj aufgestellte 10-Punkte-Friedensplan. Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine tatkräftig bei der internationalen Umsetzung ihrer Friedensformel.

Gegenstand der Gespräche in der Schweiz werden auch Themen wie nukleare Sicherheit, Ernährungssicherheit und humanitäre Fragen sein.

Wie bereits angekündigt, wird es heute um 14.15 Uhr hier in der BPK ein Briefing zur Konferenz in der Schweiz geben.

Berg (BMFSFJ)

Am kommenden Dienstag reist die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, nach Paris. Dort nimmt Frau Paus am Gender Equality Forum der OECD teil, und sie tauscht sich international zu den Themen „Engagement gegen häusliche Gewalt“ und „mehr Frauen in Führungspositionen“ aus.

Druckenthaner (BMDV)

Der Bundesminister für Digitales und Verkehr ist gerade auf dem Weg nach Ruanda. Er wird ab morgen bis einschließlich Montag an einem internationalen Treffen von Digitalpolitikern im Vorfeld der ICANN in Kigali teilnehmen. ICANN steht für Internet Corporation for Assigned Names and Numbers. Das ist eine im Jahr 1998 gegründete gemeinnützige Organisation, die sich mit globalen Regulierungsfragen des Internets beschäftigt.

Neben der Teilnahme an der ICANN führt Minister Wissing auch bilaterale Gespräche, unter anderem mit der ruandischen Digitalministerin und dem Infrastrukturminister. Er wird außerdem das VW-Werk in Kigali besuchen sowie ruandische Start-ups im Bereich Drohnen und E-Mobilität treffen.

Ziel der Reise ist es, die bilaterale Zusammenarbeit mit Ruanda zu stärken. Mit Blick auf die internationale Digitalstrategie der Bundesregierung ist es auch das Ziel des BMDV, den Dialog mit den Ländern des globalen Südens auszubauen.

Kall (BMI)

Uns erreichen Fragen, wie die Europawahl in den Hochwassergebieten gewährleistet werden kann, ob alle Wählerinnen und Wähler dort wählen können und ob die Briefwahl, die schon abgegeben wurde, gültig ist. Dazu kann ich Ihnen folgende Informationen geben:

Zum Glück hat sich die Hochwasserlage in Baden-Württemberg und Bayern, vor allen Dingen in Bayern, etwas entspannt. Die betroffenen Landeswahlleitungen haben gegenüber der Bundeswahlleiterin und dem BMI bestätigt, dass keine Gefahr wesentlicher Beeinträchtigungen des Ablaufs der Europawahl mehr besteht.

Aktuell werden also keine wesentlichen Beeinträchtigungen der Europawahl in den Hochwassergebieten befürchtet. Wahlberechtigte werden aber gebeten, in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten die lokalen Bekanntmachungen durch die Städte und Gemeinden zu möglichen Verlegungen von Wahllokalen zu beachten und, wenn Briefwahlunterlagen zu Hause durch das Hochwasser beschädigt oder vernichtet wurden, sich bis spätestens morgen, Samstag, 8. Juni, 12 Uhr, an ihre zuständige Gemeindebehörde zu wenden. Die betreffenden Wahlscheine werden für ungültig erklärt, und die Wahlberechtigten erhalten neue Briefwahlunterlagen.

Soweit bereits abgesendete Wahlbriefe durch das Hochwasser so stark beschädigt wurden, dass eine Auszählung dieser Stimmen am Wahltag nicht mehr möglich wäre, und die Post diese beschädigten Wahlbriefe den Gemeinden zugestellt hat, nehmen die zuständigen Gemeinden mit den betroffenen Wahlberechtigten von sich aus Kontakt auf und stellen neue Briefwahlunterlagen aus. Die Stimmabgabe kann in diesen Fällen also erneut erfolgen. Wählerinnen und Wähler können ihre Stimme dann neu abgeben. Dabei ist sichergestellt, dass die Stimme aus dem beschädigten Wahlbrief von der Auszählung ausgeschlossen ist.

Frage

Eine allgemeine Frage: Hat der Bundeskanzler schon per Briefwahl gewählt; oder wo wird er seine Stimme abgeben?

SRS’in Hoffmann

Da bin ich tatsächlich überfragt. Ich werde schauen, ob ich das nachreichen kann. Aber ich gehe davon aus, dass er am Sonntag wählen geht.

Frage

Eine Frage an Herrn Kall dazu: Heißt das, das Ergebnis der Europawahl könnte vielleicht auch ein bisschen später feststehen?

Kall (BMI)

Das geht aus den Informationen, die ich habe, nicht hervor. Die Landeswahlleitungen haben eher Entwarnung gegeben. Natürlich bestand die Befürchtung, und es wurde im Laufe der ganzen Woche sehr intensiv geprüft, wie die Europawahl in den Hochwassergebieten ordnungsgemäß stattfinden kann, weil auch viele öffentliche Gebäude, in denen gewählt wird, betroffen sind. Jetzt gibt es; wie gesagt, Entwarnung. Es lässt sich nie genau prognostizieren, wie schnell die Auszählungen erfolgen. Die Frage nach möglichen Verzögerungen wäre an die jeweiligen Landeswahlleitungen, die das vielleicht präziser sagen können, zu stellen.

Frage

Herr Kall, zum gesamten Komplex Mannheim und zur gestrigen Ankündigung, Straftäter nach Afghanistan und im Zweifelsfall auch nach Syrien abzuschieben, stellen sich diverse Fragen.

Zunächst zur Ankündigung, dass dazu demnächst etwas kommen soll. Können Sie sagen, ob das noch heute oder in den nächsten Tagen zu erwarten ist? Wann sind aus dem Ministerium entsprechende Pläne zu erwarten?

Kall (BMI)

Dabei geht es um zwei Punkte, die in der Regierungspressekonferenz am Mittwoch ausführlich dargelegt wurden:.Wir wollen Straftäter schwerer Straftaten, Gewalttäter und Gefährder schneller und auch nach Syrien und Afghanistan abschieben. Daran arbeiten wir intensiv. Das ist keine ganz neue Maßnahme, sondern eine, die schon mehrfach in der IMK beraten wurde und ‑ das habe ich hier am Mittwoch gesagt ‑ auch von der Lage dort abhängt. Die Möglichkeiten, Menschen ‑ wie gesagt, Islamisten, Gewalttäter, Gefährder; nur um diese Personen geht es ‑ wieder in die jeweilige Region zu bringen, hängen also wesentlich von den Bedingungen in diesen jeweiligen Regionen ab. Dazu führen wir Gespräche mit Nachbarstaaten, um Wege zu eröffnen, wie die Bundespolizei die für Rückführungen zuständigen Länder ‑ in Deutschland betrifft das eine Länderzuständigkeit, und die Bundespolizei unterstützt die Länder dabei stark ‑ unterstützen kann, Personen wieder nach Afghanistan und auch nach Syrien abzuschieben. ‑ Das ist das eine. Das hat der Bundeskanzler gestern in seiner Regierungserklärung betont. Es wird intensiv daran gearbeitet, das wieder zu ermöglichen.

Das andere ist eine weitere gesetzliche Erweiterung, die die Bundesinnenministerin jetzt in Kürze vorlegen wird, von der der Bundeskanzler gestern auch gesprochen hat. Dies ist ein weiterer Ausweisungstatbestand im Aufenthaltsrecht für Personen, die terroristische Taten billigen, verherrlichen, wie das jetzt nach der furchtbaren islamistischen Messerattacke auf den Polizeibeamten und weitere Personen in Mannheim wieder geschehen ist. Gleiches haben wir nach dem Terror der Hamas am 7. Oktober auf Israel gesehen. Die Taten wurden auch in Deutschland in sozialen Netzwerken, im Internet, verherrlicht.

Ausländer, die solche Taten verherrlichen, Terrorismus verherrlichen ‑ selbstverständlich geht es dabei ausschließlich um Personen ohne deutschen Pass ‑, sollen ausgewiesen werden können. Dazu wird es künftig neben den rechtlichen Möglichkeiten der Ausweisung, die es schon gibt, einen zusätzlichen Ausweisungstatbestand im Aufenthaltsrecht geben.

Es gibt bereits Möglichkeiten, Straftäter, Gefährder, Personen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bzw. für Menschen in Deutschland sind, auszuweisen. Bei terrorverherrlichenden Äußerungen geht es jetzt um einen zusätzlichen Ausweisungstatbestand, um die Möglichkeit, diese Personen in die entsprechenden Regionen zurückzubringen. Die Bundesinnenministerin hat vorhin hier gesagt, diese Gesetzesänderung werde sie in Kürze vorlegen.

Zusatzfrage

Es ist die Rede davon, dass afghanische Straftäter im Zweifelsfall in Nachbarländer gebracht werden sollen, um von dort aus, wie auch immer, nach Afghanistan gebracht zu werden. Wie soll man sich das vorstellen?

Kall (BMI)

Das sind genau die Schritte, über die wir beraten und vertraulich beraten. Wir nennen auch die Staaten nicht, mit denen wir darüber Gespräche führen, um vertrauliche Regierungsgespräche nicht zu gefährden. Deswegen kann ich nicht weiter ins Detail gehen. Aber Abschiebungen zum Beispiel über Charterflüge und anschließend möglicherweise auf dem Landweg ‑ solche Wege gibt es ja ‑ haben sich bewährt, und es ist zu fragen, wie das auch in solchen Regionen funktionieren kann. Daran arbeitet gerade auch die Bundespolizei, die eine langjährige Expertise hat, sehr intensiv.

Ich will noch einmal sagen, was sich in dem Bereich insgesamt tut:

Seit 2020, also in den letzten vier Jahren, mussten 175 Gefährder Deutschland verlassen. Wir wissen, dass es, soweit es Deutschland betrifft, momentan rund 480 islamistische Gefährder gibt, wovon die Hälfte in Haft oder im Ausland ist. Aber seit 2020 ist es uns, wie gesagt, auch gelungen, dass 175 Personen aus dem islamistischen Gefährderspektrum Deutschland verlassen haben.

Die Zahl der Rückführungen ‑ der Abschiebungen ‑ insgesamt liegt in diesem Jahr im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 30 Prozent höher. Im letzten Jahr waren es im Vergleich zu 2022 ungefähr 25 Prozent auf das gesamte Jahr gesehen, und jetzt liegen die Zahlen noch einmal um 30 Prozent darüber.

Das heißt, die Maßnahmen greifen. Wir haben mit dem Gesetzespaket für mehr und für schnellere Rückführungen, das jetzt in Kraft ist, die rechtlichen Grundlagen dafür gesetzt, dass Abschiebungen wesentlich effektiver vonstattengehen und sich Personen auch sehr viel schwerer einer Abschiebung entziehen können.

Zusatzfrage

Sie sagen, 175 Gefährder mussten Deutschland verlassen. ‑ So haben Sie es formuliert. ‑ In welche Richtung mussten sie denn Deutschland verlassen? In Ihre Herkunftsländer oder möglicherweise in andere europäische Staaten ihrer Ersteinreise?

Kall (BMI)

Da sind auch Dublin-Fälle dabei, also Fälle innerhalb der Europäischen Union, aber der Großteil ging in die Herkunftsländer.

Frage

Lassen Sie mich zu Mannheim nur einen kleinen Kommentar abgeben: Die Demokratie ist in Gefahr, und auch die Meinungsfreiheit ist in Gefahr. Sehen Sie zum Beispiel den Angriff auf diesen Politiker von PAX EUROPA in Mannheim. Diese Organisation stiftet zu einem Verhalten gegen den Islam an und beschädigt das Zusammenleben in Europa. Sollte die Verletzung religiöser Gefühle nicht ein Ende haben? Freiheit ist okay, aber so etwas im Namen der Christen oder der Juden hat mit Meinungsfreiheit überhaupt nichts zu tun. Muss diesbezüglich die Bundesregierung und vor allem das Bundesinnenministerium nicht auch einen Weg finden?

SRS’in Hoffmann

Ich bin nicht ganz sicher, ob ich die Frage richtig verstanden habe; aber wir reden ja hier nicht über Christentum oder Islam, sondern wir reden über islamistische Straftaten und darüber, dass diese verfolgt werden müssen und dass mit den Tätern nach Recht und Gesetz umgegangen wird.

Kall (BMI)

Ich will gern einen Satz der Bundesinnenministerin wiederholen, den sie in dieser Woche auch hier in der Pressekonferenz gesagt hat: Wir unterscheiden zwischen den vielen Muslimen, die fester Teil unserer Gesellschaft sind, und Islamisten, die wir mit aller Härte bekämpfen. Ähnlich hat sich auch der Bundeskanzler gestern in seiner Regierungserklärung geäußert.

Was die Meinungsfreiheit angeht, Herr Kollege, dienen gerade die Maßnahmen der Polizei in Deutschland dazu, diese zu schützen, Versammlungen, Demonstrationen zu ermöglichen.

Erinnern Sie sich, wie der Vorfall in Mannheim begann: Die Polizei hatte einen Stand dieser Bewegung, die sich PAX EUROPA nennt, geschützt und deren Versammlungs- und Meinungsfreiheit gewährleistet. Deswegen war ja so viel Polizei vor Ort. Das war ein Einsatz, um die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Deutschland zu schützen und zu gewährleisten. Und dabei ist es zu dieser islamistischen Tat gekommen.

Zusatzfrage

Entschuldigung, gestern hat der Bundestag dreieinhalb Stunden nur über Mannheim und Islamfeindlichkeit, also über den sogenannten politischen Islam, debattiert. Die Grundlehre des Islam sollte nicht rassistisch bewertet werden. Ist der politische Islam ein Thema? Kann man nicht sagen, es gibt auch politisches Christentum oder politisches Judentum?

SRS’in Hoffmann

Wie gesagt, unterscheiden wir zwischen einer Religion wie dem Islam und den vielen Muslimen, die in diesem Land als friedliche Staatsbürger und Menschen leben, und islamistischen Straftätern und ihren menschenverachtenden Straftaten. Das ist eine wichtige Unterscheidung. Die Ministerin wurde hier gerade noch einmal zitiert. Das ist die Antwort, die wir dazu geben können.

Frage

Die Taliban zeigen sich nun offen für eine Zusammenarbeit bei dem Thema. Ist das aus Sicht der Bundesregierung in irgendeiner Form vorstellbar?

SRS’in Hoffmann

Wie gesagt, werden wir diese Abschiebungen von Straftätern, die bisher ausgesetzt waren, in Zukunft wieder durchführen und sind dazu mit Nachbarländern Afghanistans im Gespräch. Mehr kann ich dazu im Moment nicht sagen.

Zusatzfrage

Gibt es denn momentan irgendwelche Kanäle nach Afghanistan?

Fischer (AA)

Zunächst zu dem Statement der De-facto-Regierung, des De-facto-Sprechers des afghanischen Außenministeriums. Das Statement zeigt deutlich die Dinge, auf die wir hingewiesen haben. Etwaige Rückführungen werden sich die Taliban mindestens durch internationale Anerkennung bezahlen lassen wollen. Das geht aus dem Statement eindeutig hervor. Und es ist nun einmal Fakt, dass die Bundesregierung genau wie jedes andere Land der Welt die De-facto-Regierung der Taliban in Afghanistan nicht anerkennt und nicht mit ihr zusammenarbeitet.

Das gesagt habend und mit dem Hinweis darauf, dass unsere Botschaft seit 2021 geschlossen ist, ist es natürlich so, dass wir auf technischer Ebene durchaus punktuell, in Einzelfällen, Kontakt haben. Dabei geht es vor allem um die Rechte der Menschen in Afghanistan, insbesondere die Rechte von Frauen und Mädchen, für die wir uns einsetzen. Die Kontakte werden über das Verbindungsbüro, das Afghanistan in Doha betreibt, in enger Abstimmung mit unseren Partnern erhalten. Aber, wie gesagt: Es ist auf technischer Ebene, punktuell und in unregelmäßigen Abständen.

Frage

Ich habe auch eine Nachfrage zu den Abschiebungen. Herr Fischer und Herr Kall, der Vorwurf der Union lautet, dass es andere europäische Länder gibt, die weniger Probleme und auch Kontakte haben, die ein bisschen intensiver sind. Genannt werden unter anderem Litauen und Schweden. Können Sie bestätigen, dass es Länder gibt, die technisch enger mit den Taliban zusammenarbeiten, ohne sie anzuerkennen, und auch über Abschiebungen reden?

Fischer (AA)

Mir persönlich ist es nicht bekannt, aber ich kann nicht ausschließen, dass das in Einzelfällen passiert.

Kall (BMI)

Ich kann Ihnen sagen, dass das zwischen den Innenministerinnen und Innenministern der Europäischen Union Thema ist, dass die Ministerinnen und Minister darüber im Innenrat oder bei persönlichen Begegnungen beraten, kann Ihnen aber nicht Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten bestätigen.

Zusatzfrage

Darf ich nachfragen, was eigentlich das höhere Ziel aus Sicht der Bundesregierung ist? Herr Fischer, Sie haben gesagt: Keine Anerkennung der Taliban. Das ist ein außenpolitisches Ziel. Jetzt klang es bei dem Kanzler und auch bei der Innenministerin, so, als ob die Sicherheit in Deutschland das überwölbende Ziel gegenüber dem Schutzbedürfnis von Menschen ist. Ist das Sicherheitsanliegen Deutschlands nicht höherwertig als die außenpolitische Position, dass man die Taliban nicht anerkennt?

Fischer (AA)

Wir haben immer erklärt ‑ das hat die Ministerin in ihrer Erklärung am Mittwoch auch getan ‑, dass wir ein Interesse daran haben, dass Täter, die massive Straftaten begangen haben, beschleunigt zurückgeführt werden. Dazu haben wir ‑ das hat Kollege Kall schon ausgeführt ‑ die Regeln verschärft. Im Fall von Afghanistan prüft das Innenministerium bereits seit geraumer Zeit, und es stellt sich heraus, dass die Fragen alles andere als trivial sind und man eine Reihe von rechtsstaatlichen, sicherheitsrechtlichen, aber auch logistischen und ganz praktischen Fragen klären muss. Diese Prüfung läuft, und wir werden es sehen.

Was die Anerkennung der Taliban angeht, so nutzen sie halt jeden Anknüpfungspunkt, um sich international aufwerten zu lassen. Aber bis zum heutigen Tag hat kein einziges Land der Welt die Regierung der Taliban anerkannt, und für die Normalisierung der Beziehungen gibt es international sehr klare Regelungen. Dabei geht es um die Umsetzung der internationalen Verpflichtungen Afghanistans inklusive der Menschenrechte und insbesondere der Rechte von Frauen und Mädchen, die als Grundvoraussetzung für Schritte hin zu einer Anerkennung im internationalen Kontext gesehen werden.

Und ich will noch einmal daran erinnern: Es gibt ein Sanktionsregime der UN, das sogenannte Taliban-Sanktionsregime, durch das sehr viele Taliban, aber auch Entitäten der Taliban, zum Beispiel das Haqqani-Netzwerk, sanktioniert sind. Es gibt Sanktionen gegen die afghanische Zentralbank, und es gibt europäische Sanktionen gegen führende Taliban. Das ist der Kontext, in dem wir uns bewegen und in dem die Prüfung stattfindet.

Kall (BMI)

Herr Kollege, ich möchte, damit kein falscher Eindruck entsteht, und zur Einordnung noch eines aus unserer Sicht hinzufügen. Die Abschiebungen islamistischer Gefährder und islamistischer Gewalttäter ist nur ein Baustein von vielen im Kampf gegen islamistische Gewalt und islamistischen Terrorismus, also keineswegs das einzige Mittel, zu dem diese Bundesregierung greift. Ganz entscheidend ist vielmehr alles das, was unsere Polizeien und Nachrichtendienste tun.

Alle Fäden laufen hier in Berlin im gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum zusammen. Dort geht es auch um Rückführung, aber vor allen Dingen um die Beobachtung von Gefährdern, um die Verhinderung von Anschlägen. Dies ist unseren Sicherheitsbehörden in den letzten Monaten, insbesondere auch mit Blick auf den sogenannten ISPK immer wieder gelungen; Anschlagspläne sind unterbunden worden.

Alle diese polizeilichen und nachrichtendienstlichen Mittel setzen wir ein. Das bleibt das Entscheidende. ‑ Abschiebungen sind also erstens nur ein Baustein, aber ein wichtiger.

Zweitens gibt es kein Entweder-Oder, was die Bestrafung in Deutschland und die Abschiebung angeht. Insbesondere Gewalttäter müssen vielmehr in der Regel zwei Drittel der Strafhaft in Deutschland verbüßen, bevor eine Abschiebung in Betracht kommt. Damit stellt sich die Frage: Was passiert, wenn ein islamistischer Täter eine schwere Gewalttat begangen hat, nach diesen zwei Dritteln der Haft? Kommt er in Deutschland frei, oder wird er abgeschoben? Wir wollen, dass solche Personen abgeschoben werden. Bei Mordfällen heißt das mindestens zehn Jahre Haft in Deutschland, bevor eine Abschiebung im Anschluss an diese Strafhaft in Betracht kommt.

Zusatzfrage

Ich möchte trotzdem zum Thema Abschiebung nachfragen, weil die Innenministerin und der Kanzler es plakativ erwähnt haben. Herr Kall oder Herr Fischer, vielleicht können Sie einmal erklären, was denn die Motive anderer Staaten sein sollten, diese afghanischen Straftäter oder Gefährder aufzunehmen. Höchstwahrscheinlich wird es dabei auch um Geldzahlungen gehen. Richtig?

Fischer (AA)

Ich kann nur auf das verweisen, was Kollege Kall gesagt hat: Dass das Bundesinnenministerium dies derzeit prüft, aber dass sich natürlich auch in Drittstaaten letztlich rechtliche, sicherheitsrechtliche, politische und auch logistisch-praktische Fragen stellen. Wie gesagt: Die Prüfung durch das Bundesinnenministerium läuft. Aber einfach ist es nicht.

Frage

Herr Fischer, Sie haben die Gespräche in Doha angesprochen. Ende des Monats finden weitere Gespräche statt. Was erhoffen Sie sich von den Gesprächen?

Die Taliban haben angekündigt, dass sie auch an den Gesprächen teilnehmen wollen. Unterstützen Sie die Teilnahme der Taliban an den Gesprächen?

Fischer (AA)

Es gibt Fragen, die die Tagesordnung betreffen, Fragen, die die Zusammensetzung von Delegationen betreffen, und wir prüfen das derzeit noch.

Zusatzfrage

Und was erhoffen Sie sich von den Gesprächen grundsätzlich?

Fischer (AA)

Wenn ich sage, wir prüfen noch die Teilnahme, dann prüfen wir sicherlich auch, was das Ergebnis solcher Gespräche sein kann.

Fischer (AA)

Darf ich noch ganz kurz etwas sagen, weil das in der Diskussion ja immer wieder vorkommt? Es geht öfter einmal um den Asyllagebericht des Auswärtigen Amts, und es gibt ja immer wieder einmal Forderungen aus dem politischen Raum, wenn wir den einfach anpassten, dann könnte man ohne Probleme abschieben.

Ich möchte einfach ganz grundsätzlich zum Asyllagebericht sagen: Wir erfinden Afghanistan darin ja nicht am Reißbrett neu, sondern müssen von der Lage ausgehen, die herrscht, also, wie der Bundeskanzler einmal gesagt hat, sagen, was ist. Genau das ist die Aufgabe des Asyllageberichts, nämlich faktisch anhand der verfügbaren Quellen die asyl- und abschiebungsrelevante Lage vor Ort zu beschreiben. Die Lage vor Ort ‑ das habe ich am Mittwoch schon ausgeführt ‑ ist, was die Menschenrechtslage angeht, katastrophal.

Aber noch etwas ist wichtig: Diese Berichte enthalten keine rechtlichen Wertungen oder Schlussfolgerungen. Das ist die Aufgabe der zuständigen Landesinnenbehörden bzw. bei gerichtlichen Streitfällen in Asylverfahren der Verwaltungsgerichte.

Es geht also darum, in diesem Asyllagebericht zu beschreiben, wie die Lage ist, so objektiv wie möglich und aufgrund der vorhandenen Quellen. Es geht nicht darum, ein Bild in die eine oder andere Richtung zu zeichnen.

Frage

Herr Kall, könnten sieht Sie einmal darlegen, was über den Aufenthaltsstatus, den der mutmaßliche Täter, Herr Sulaiman A., hatte, tatsächlich bekannt ist oder verbürgt ist? Es gab nämlich auch verschiedene Meldungen. Angeblich wurde 2014 der Asylantrag abgelehnt. Wie ging es danach weiter mit dem Menschen?

Kall (BMI)

Da würde ich Sie bitten, sich an den Generalbundesanwalt zu wenden, der ja das Ermittlungsverfahren führt und damit auch der Einzige ist, der sich zu Einzelheiten, den Täter bzw. den Tatverdächtigen betreffend, äußern kann. Ich kann Ihnen sagen, dass er nach den Erkenntnissen, die wir haben, die das BAMF hat, zuletzt einen legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland hatte, der auch im Moment noch andauert. Aber alle weiteren Auskünfte dann bitte über den Generalbundesanwalt erfragen!

Zusatzfrage

Müssten Sie das nicht als Behörde ‑ ‑ ‑ Das BAMF untersteht Ihnen doch!

Kall (BMI)

Das habe ich ja gerade gemacht. Ich habe ja gerade gesagt: Er hat einen legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland.

Zusatzfrage

Aber was für einen? Was für einen?

Kall (BMI)

Das habe ich bestätigt, aber ich würde mich jetzt nicht zu der gesamten Asylhistorie und den verschiedenen Schritten äußern, weil das dann wirklich detaillierte Auskünfte sind, um die es natürlich auch in dem Ermittlungsverfahren geht. Deshalb lautet die Bitte, sich an den Generalbundesanwalt zu wenden.

Frage

Ich habe eine Frage an das BMJ: Der Kanzler hat sich gestern in der Regierungserklärung zum Thema Hochwasser so geäußert, dass es möglich sein müsse, sich zu versichern. Das klingt sehr nach einer Angebotspflicht. Er hat auch gesagt, dass die Gespräche mit den Ländern auf einem guten Weg sind. Wie positioniert sich das BMJ als zuständiges Haus gerade in diesen Gesprächen?

Dr. Hosemann (BMJ)

Der Mister hat sich heute gegenüber der Funke-Mediengruppe noch einmal zu dem Thema Elementarschadenversicherung geäußert. Ich werde das jetzt nicht vollständig wiedergeben, aber zu der konkret von Ihnen angesprochenen Frage hat er Folgendes gesagt: Es ist wichtig, dass alle Immobilienbesitzer die Möglichkeit haben, sich gegen Elementarschäden zu versichern. Das wollen wir mit einer Angebotspflicht sicherstellen. Bei Bestandsimmobilien würden die Eigentümer über die Möglichkeit des Schutzes vor Elementarschäden informiert werden, bei Neubauten würden die Versicherer den Eigentümern beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung auch ein Angebot zum Schutz vor Elementarschäden vorlegen. So erreichen wir eine höhere Versichertenquote, schaffen aber keinen Zwang.

Zusatzfrage

Das wird sicher sehr teuer. Inwiefern spielt der Staat eine Rolle dabei, dass er die Angebote unterstützt, dass er irgendeine Art von Fonds schafft? Ist das also wirklich rein privat zu leisten?

Dr. Hosemann (BMJ)

Wir sind ja jetzt noch am Anfang der politischen Debatte über diese Lösung. Als Nächstes steht die Besprechung des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder an, bei der die Bund-Länder-Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse vorstellen wird. Die hat sich jetzt über ein Jahr lang getroffen und sich mit diesem Problem der Versicherung gegen Elementarrisiken beschäftigt. Danach wird man sehen, wie man so eine Lösung auch praktisch umsetzen kann.

Frage

Herr Hosemann, ich wollte auch noch einmal nachfragen, weil wir ja eigentlich nicht am Anfang einer politischen Debatte stehen, sondern darüber jetzt seit ‑ ich habe keine Ahnung ‑ vielleicht zehn Jahren diskutieren. Deswegen hätte ich ganz gerne noch gewusst, nachdem auch das Justizministerium letzte Woche noch einmal darauf verwiesen hat, dass die Länder ja eine Pflichtversicherung einführen könnten, ob das noch Teil Ihrer Überlegungen ist, also als Angebot an die Länder, dass sie es ja auch selbst machen könnten.

Es gibt ja auch den Vorschlag der Union, dass der Staat ergänzend so eine Art Rückversicherungsmodell einführt, damit die Kosten, wenn die auf alle Hausbesitzer umgelegt werden, eben nicht zu hoch werden. Wären Sie oder Ihr Minister dafür?

Dr. Hosemann (BMJ)

Zunächst einmal: Ja, die Debatte gibt es schon lange. Sie ist aber eben auch eine Debatte über ein sehr komplexes Problem. Sie haben richtigerweise darauf hingewiesen, dass die Länder frei darin sind, eine Pflichtversicherung auf Landesebene einzuführen. Das müssen wir den Ländern nicht anbieten. Die Kompetenz haben sie ja bereits. Das ist in den Ländern auch schon bekannt. Aber das war auch schon im letzten Jahr Gegenstand von Gesprächen. Seitdem haben sich die Länder für dieses Modell oder diese Idee nicht erwärmen können, und deshalb geht die Debatte jetzt weiter.

Die von Ihnen angesprochene Rückversicherungslösung führt ja geradewegs zum Kern des ganzen Problems, auf das immer wieder auch von uns hingewiesen wird: Eine Elementarschadenpflichtversicherung ist kaum vorstellbar, ohne dass der Staat im Hintergrund eben doch bereitsteht, um große Schadensfälle abzusichern. Es gibt auf der Welt, soweit wir das sehen, kein Modell von Elementarschadenpflichtversicherungen, auch wenn das in der Debatte immer suggeriert wird, bei dem der Staat am Ende nicht doch haften muss. Diese Feststellung als solche zieht eben in Zweifel, dass man mit so einer Pflichtversicherung wirklich das Ziel erreicht, das immer als Ziel ausgegeben wird, nämlich dass man in Katastrophenfällen irgendwie zu einer Lösung kommt, bei der der Staat nicht den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer beistehen möchte.

Wie man so eine Angebotspflicht jetzt so ausgestaltet, dass das für Versicherungen leistbar ist, ist dann eine praktische Detailfrage, die ich hier im Augenblick sozusagen nicht in dem Maße beantworten kann, wie Sie es sich vielleicht erhoffen, weil das jetzt auch Gegenstand der Gespräche mit den Ländern sein wird. Natürlich stehen wir hinsichtlich des Versicherungsthemas auch im kontinuierlichen Austausch mit Fachleuten und eben auch den betroffenen Unternehmen darüber, wie man so etwas dann realisieren könnte.

Frage

Können Sie sagen, mit welchen Unternehmen Sie da im Austausch stehen?

Dr. Hosemann (BMJ)

Nein. Dass es immer auch Gespräche mit der Versicherungswirtschaft und dem GDV gegeben hat, ist bekannt. Das ist eine Perspektive, die wir dabei natürlich genauso berücksichtigen wie eben die Perspektive der Länder, mit denen wir in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Austausch stehen, ebenso wie die versicherungswirtschaftliche Fachkompetenz.

Frage

Ich habe eine allgemeine Frage zur Gewalt gegen Politiker. Es hat ja in letzter Zeit leider ein paar Fälle gegeben. Jetzt gab es vergangene Woche einen Vorfall in Saarbrücken, bei dem die BSW-Chefin Wagenknecht im Grunde genommen indirekt zu Gewalt gegen Herrn Kiesewetter aufgerufen hatte und gesagt hatte, der müsse gestoppt werden. Das Zitat war noch, so jemand dürfe nicht weitermachen, weil er Deutschland in den dritten Weltkrieg führe. Fünf Tage später ist ja tatsächlich ein Angriff auf Herrn Kiesewetter passiert. Ich frage einmal ganz allgemein das Justiz- oder Innenministerium: Sind solche Äußerungen Ihrer Meinung nach eigentlich vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt, oder kann man Politiker, die sich gegenseitig so betitelten, möglicherweise strafrechtlich verfolgen?

Dr. Hosemann (BMJ)

Wie üblich können wir einzelne Äußerungen hier nicht strafrechtlich bewerten. Das steht uns nicht zu. Das ist Sache der unabhängigen Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden. Zu der Äußerung, auf die Sie Bezug genommen haben, werde ich mich nicht verhalten.

Ganz allgemein sind natürlich auch hier wieder zwei Fragen zu unterscheiden: Das eine ist die moralische oder politische Bewertung von Äußerungen der Art, wie wir im öffentlichen Diskurs miteinander umgehen wollen, was wir uns sozusagen von der politischen Auseinandersetzung erwarten und welche zivilisatorischen Maßstäbe dabei einzuhalten sind. Das ist die eine Frage. Die andere ist: Wann wird es strafrechtlich relevant? Natürlich kommen wir immer wieder darauf zurück, dass die Aufforderung zu konkreten Straftaten oder die konkrete Bedrohung bereits heute strafbar ist. Da gibt es keine Strafbarkeitslücken. Wenn es aber um Äußerungen geht, die man so oder so interpretieren kann, dann muss man immer berücksichtigen, dass die Meinungsfreiheit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts natürlich ein sehr hohes Gut und eigentlich der Kernbestand unserer demokratischen Ordnung ist. Demokratie funktioniert nicht, wenn quasi am Rand jeder politischen Debatte auch ein Staatsanwalt steht, der dann sofort dazwischen geht, wenn in Äußerungen Grenzen des guten Geschmacks überschritten werden, sondern wir brauchen für eine Strafbarkeit schon sozusagen eine Verletzung des sozialethischen Minimums. Diese Grenzen werden durch unser Strafrecht so gezogen, dass sie jedenfalls nach unserer gegenwärtigen Einschätzung, was den Bereich der Äußerungsdelikte betrifft, schon heute dort eine Bestrafung zulassen, wo diese zwingend erforderlich ist, und gleichzeitig den Schutz der Meinungsfreiheit wahren.

Zusatzfrage

Dann hätte ich noch eine Nachfrage, eine reine Wissensfrage: Entspricht es den Tatsachen, dass, wenn man als Angehöriger des Bundestags, als Bundestagsabgeordneter, in dieser Sache eine Strafanzeige stellt, das im Grunde genommen erst über die Bundestagsverwaltung läuft und dann möglicherweise an den Staatsanwalt geht? Werden Bundestagsabgeordnete in solchen Fällen also anders behandelt als Privatpersonen?

Dr. Hosemann (BMJ)

Ich habe nicht ganz verstanden, ob Sie die Immunität von Bundestagsabgeordneten oder Bundestagsabgeordnete beim Stellen von Strafanzeigen meinten.

Zusatzfrage

Offenbar ist es nach meinem Wissen wohl so, dass, wenn man als Bundestagsabgeordneter eine Strafanzeige stellt, die erst einmal innerhalb der Bundestagsverwaltung geprüft wird und erst dann an die Behörden weitergeht. Meine Frage ist: Entspricht das Ihrem Wissen nach den Tatsachen, und warum ist das eigentlich so?

Dr. Hosemann (BMJ)

Ich habe hier eine Wissenslücke, aber vielleicht hat der Kollege Informationen.

Kall (BMI)

Nein, Herr Kollege. Es ist ja auch gar nicht unbedingt eine Frage an uns, sondern eine an die Bundestagsverwaltung, ob es da irgendwelche Unterstützung für die Abgeordneten gibt, die ja zum Teil ganz massiv von Hasskriminalität betroffen sind. Eine Strafanzeige kann jede und jeder stellen - über die Onlinewachen der Polizei im Internet, über die Meldestellen für Hasskriminalität, bei denen man dann entsprechend auch Links und Screenshots hochlädt. Ich gehe auch davon aus, dass viele Büros das dann für ihre Abgeordneten tun. Eine Strafanzeige kann, wie gesagt, jeder stellen, und wir rufen auch immer dazu auf, Hasskriminalität zu melden und anzuzeigen, damit die Täter auch verfolgt werden können.

Das andere ist, bei bestimmten Beleidigungsdelikten einen Strafantrag zu stellen, der dann Voraussetzung für die Strafverfolgung durch Polizei und Staatsanwaltschaften ist. Das kann nur derjenige tun, der persönlich betroffen ist, oder in bestimmten Fällen, wenn es Amtsträger betrifft, der Dienstvorgesetzte im öffentlichen Dienst. Aber in der Regel ist es derjenige, der persönlich betroffen ist. Das wäre dann der Strafantrag.

Ob die Bundestagsverwaltung die Abgeordneten dabei irgendwie unterstützt, das müssten Sie dort fragen.

Frage

An das Bundesverteidigungsministerium: Nach Medienberichten müssten wegen NATO-Verpflichtungen 75 000 weitere Soldaten bereitgestellt werden. Können Sie das bestätigen?

Müller (BMVg)

Ich kann entsprechende Zahlen nicht bestätigen. Ich kann auch die entsprechende Berichterstattung nicht bestätigen.

Zusatzfrage

Hat sie gar keine Grundlage?

Müller (BMVg)

Wie Sie wissen, sind die Bündnisverpflichtungen bei unseren Planungen immer Thema. Diese erfüllen wir. Aber ich kann hier keine Zahlen bestätigen.

Frage

Frau Hoffmann, Friedrich Merz war heute zu einem Gespräch im Kanzleramt. Können Sie sagen, von wem die Initiative dazu ausging und worum es dabei ging?

SRS’in Hoffmann

Nein, das kann ich nicht. Es tut mir leid. Zu vertraulichen Gesprächen äußern wir uns hier grundsätzlich nicht.

Frage

Frau Hoffmann, können Sie zumindest bestätigen, dass das Gespräch stattgefunden hat?

SRS’in Hoffmann

Auch das tun wir bei vertraulichen Gesprächen nicht.

Zusatzfrage

Herr Säverin, der Wirtschaftsminister hat sich heute geäußert und angedeutet, dass man, wenn ich es richtig verstanden habe, die Regelung des deutschen Lieferkettengesetzes zwei Jahre lang pausieren lassen könnte, bis die EU-Richtlinie greift. Können Sie erläutern, was genau damit gemeint ist? Soll es zwei Jahre nicht gelten, oder sollen bestimmte Regelungen nicht angewandt werden?

Dr. Säverin (BMWK)

Er hat diesen Vorschlag erstmalig, denke ich, schon im vergangenen Herbst gemacht, als es darum ging, doppelte Berichtspflichten zum selben Sachverhalt zu vermeiden. Er hat eigentlich nur den Vorschlag wiederholt, dass es in der Diskussion um das Lieferkettengesetz und das europäische Lieferkettengesetz sowie um die Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie immer darum geht, eine möglichst bürokratiearme Lösung zu finden und Doppelberichtspflichten zu vermeiden. Das stand hinter seiner Äußerung. Er hat seinen Vorschlag einfach wiederholt.

Zusatzfrage

Genau. Aber meine Frage zielte darauf ab, was das jetzt praktisch für eine Firma heißt. Kann sie selbst entscheiden, was sie im Moment nicht berichtet, oder bekommt sie eine Anweisung von Ihnen?

Dr. Säverin (BMWK)

Das ist nicht weiter konkretisiert. Zurzeit gilt das deutsche Lieferkettengesetz. Es wird später in ein europäisches Lieferkettengesetz übergehen. Diese Übergangszeit muss man so gestalten, dass es nicht zu Doppelungen kommt, auch nicht zu Doppelungen mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Wie dieser Übergang konkret ausgestaltet werden könnte, darüber ist die Bundesregierung in Diskussionen, auch mit dem federführenden Arbeitsministerium. Konkreter kann ich dazu erst einmal nichts sagen. Wie gesagt, ist das Gegenstand von Diskussionen in der Überleitung des nationalen Gesetzes in das dann verpflichtend geltende europäische Recht.

Zusatzfrage

Darf ich die Frage ans Arbeitsministerium weitergeben, wenn dieses zuständig ist?

Chaugheri (BMAS)

Ich kann Aussagen des Wirtschaftsministers natürlich nicht direkt kommentieren. Ich kann gern noch einmal etwas allgemein dazu sagen. Uns geht es bei fairen Lieferketten darum, dass Ausbeutung, Zwangsarbeit und Kinderarbeit kein Geschäftsmodell unserer sozialen Marktwirtschaft sein dürfen. Zahlreiche namhafte deutsche und europäische Unternehmen haben sich deshalb für eine gesetzliche Regelung ausgesprochen, damit ein fairer Wettbewerb garantiert werden kann. Deshalb hat sich das BMAS für ein nationales und europäisches Lieferkettengesetz eingesetzt. Eine bürokratiearme Umsetzung ist dabei immer im Fokus des Bundesarbeitsministeriums gewesen. Auch die Umsetzung der europäischen Richtlinie soll so bürokratiearm wie möglich erfolgen.

Zusatzfrage

Mir ging es wirklich um Folgendes: Wenn so ein Vorschlag gemacht wird, immerhin von dem Vizekanzler, was heißt das jetzt genau? Wird den Firmen dann von Ihnen gesagt, welche Pflichten sie jetzt im Moment nicht erfüllen müssen?

Chaugheri (BMAS)

Ich kann nicht im Einzelnen kommentieren, was Herr Habeck ausgeführt hat.

Zusatzfrage

Aber Sie sehen keine Notwendigkeit, dass man jetzt gegenüber dem Lieferkettengesetz irgendwas ändert, oder? Darum geht es ja.

Chaugheri (BMAS)

Ich habe es ja schon gesagt: Eine bürokratiearme Umsetzung ist immer in unserem Fokus.

Dr. Hosemann (BMJ)

Ich würde gern aus der Federführung des BMJ ergänzen. Uns obliegt es, die Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung umzusetzen. Das ist eine europäische Pflicht. Der Minister hat sich diese Woche zu dem von Ihnen, Herr Kollege, angesprochenen Thema gegenüber der „FAZ“ geäußert und sich, wie folgt, eingelassen:

„Mein Vorschlag ist, dass Unternehmen, die nach den europäischen Vorgaben berichten, dann nicht mehr über das deutsche Lieferkettengesetz berichten müssen. Dieser Vorschlag ist Teil meines Umsetzungsentwurfs.“

Weil Sie immer die Frage gestellt haben: „Was ist jetzt mit den Unternehmen?“: Natürlich müsste man all das gesetzlich regeln, wenn man die doppelten Berichtspflichten vermeiden möchte, einerseits nach dem Lieferkettengesetz, das gilt, und andererseits nach dem Gesetz, das die Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie dann umsetzt. Dafür eine überzeugende gesetzgeberische Lösung zu finden, das ist Gegenstand der Gespräche innerhalb der Bundesregierung.

Frage

Ich habe eine Frage an das Verteidigungsministerium und das Finanzministerium. In den letzten Tagen gab es eine Reihe von Berichten oder Meldungen über neue Bestellungen von zehn zusätzliche F-35-Kampfjets oder eine Absicht, sie zu bestellen. Dann hat der Kanzler ‑ ich meine, es war gestern ‑ eine Order von 20 Eurofightern bekannt gegeben. Dann gab es die 44 Transporthubschrauber von Frau Faeser, was ja nicht ins Verteidigungsressort fällt.

Meine Frage ist ganz allgemein: Ist die Finanzierung für diese ganzen Ankündigungen und Pläne eigentlich schon klar? Wenn das nicht so sein sollte, ist das noch durch den 100-Milliarden-Euro-Verteidigungsfonds gedeckt, oder sind das erst einmal nur Planspiele für den Fall, dass der Minister noch mehr Geld bekommt?

Müller (BMVg)

Zum Ersten möchte ich klarstellen, dass manche der von Ihnen genannten Zahlen und Waffensysteme nicht von uns kommen und nicht von uns kommuniziert wurden. Wir haben im Rahmen des ILA-Auftaktes vom Bundeskanzler und dann vom Minister einen Tweet zu den Eurofightern abgesetzt. Die entsprechenden Finanzbedarfe dafür werden wir in den Haushaltsverhandlungen einbringen. Wir haben vom Bundeskanzler auch die klaren Signale gehört, dass diese Bedarfe in der Regierung natürlich mitgetragen werden.

Darüber hinaus haben wir auch schon an dieser Stelle mehrfach darüber informiert, dass wir Ende des Jahres das Sondervermögen komplett gebunden haben werden. Soweit ich weiß, haben wir auch in dem Tweet zum Eurofighter dargestellt, dass wir in Zukunft die Zeitenwende, die materielle Zeitenwende und die materielle Ertüchtigung der Bundeswehr, normal aus dem Einzelplan 14 stemmen müssen.

Vorsitzende Welty

Möchte das Finanzministerium ergänzen?

Migenda (BMF)

Nein, dazu habe ich nichts zu ergänzen. Ich könnte nur sagen, dass die Haushaltsgespräche andauern, aber das wissen Sie.

Zusatz

Genau, das wissen wir. Aber ‑ ‑ ‑

Kall (BMI)

Herr Kollege, hatten Sie auch uns gefragt, weil Sie in der Frage die Hubschrauber erwähnen?

Zusatz

Ach so, ja! Genau! Aber die Hubschrauber kommen ja wahrscheinlich nicht aus dem Verteidigungsfonds.

Kall (BMI)

Ich fragte mich, ob Sie eine Frage dazu haben, weil Sie das in Ihrer Frage erwähnt haben.

Zusatzfrage

Dann frage ich einfach. Ist das nicht…

SRS’in Hoffmann

Herr Kall bittet um eine Frage.

Vorsitzende Welty

Die soll er bekommen!

Zusatzfrage

…ein anderer Geldtopf, oder wie wird das finanziert? War das praktisch schon eingeplant?

Kall (BMI)

Ja, das ist im Haushalt eingeplant: 1,9 Milliarden Euro, natürlich über diverse Jahre, für bis zu 44 neue Hubschrauber für die Bundespolizei.

Frage

Eine Frage ans Verkehrsministerium: Im Bundestag wurde gestern der neue Grenzwert für Cannabis am Steuer gesetzlich festgelegt. Können Sie schon sagen, wann das in Kraft tritt? Durch den Bundesrat muss es auch noch. Gibt es einen Zeitrahmen?

Druckenthaner (BMDV)

Ja, genau. Ich kann auch gleich noch einmal ausführen. Das BMDV ist dem Auftrag des Bundestages nachgekommen und hat eine Expertenarbeitsgruppe eingesetzt, die Vorschläge für den gesetzlichen THC-Grenzwert gemacht hat. Mit dem nun von den Koalitionsfraktionen eingebrachten und beschlossenen Gesetz wird ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter im Blutserum im Straßenverkehr festgeschrieben sowie ein absolutes Cannabisverbot am Steuer für Fahranfänger und für junge Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres.

Der Bundestag folgt damit weitestgehend den Empfehlungen der Expertenarbeitsgruppe vom März 2024 und sendet damit ein deutliches Signal an Fahranfänger. Sie können schon belangt werden, wenn ein Cannabiskonsum nachweisbar ist. Dieser Nachweisbarkeitsgrenzwert liegt bei dem bisherigen Grenzwert von einem Nanogramm pro Milliliter THC im Blutserum. Mit diesem Gesetz wird für alle Beteiligten Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen, und es ist ein maßgeblicher Beitrag zur Straßenverkehrssicherheit.

Das Gesetz tritt in Kraft, wie es üblich ist, sobald es verkündet wird. Zum genauen Termin kann ich nicht sagen. Ich kann Ihnen mitteilen, dass das Bundesratsplenum voraussichtlich am 5. Juli über das Gesetz beraten wird. Es handelt sich um ein Einspruchsgesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Frage

Meine Frage geht an das Wirtschafts- und an das Finanzministerium sowie eigentlich auch an Frau Hoffmann. Es geht um die Übernahmepläne für ThyssenKrupp Marine Systems. Können Sie bestätigen, dass ein Übernahmeangebot der italienischen Firma Ficantieri vorliegt? Würde die Bundesregierung auch einen Minderheitsanteil an dem Unternehmen übernehmen?

Dr. Säverin (BMWK)

Dazu kann ich leider nichts sagen. Wenn ich dazu etwas sagen kann, muss ich das nachliefern.

SRS’in Hoffmann

Das geht mir auch so.

Zusatz

Und Finanzen?

Dr. Säverin (BMWK)

Ich mache das dann.

Zusatzfrage

Ich habe noch eine Frage zu TenneT. Sie wird wahrscheinlich dasselbe Resultat ergeben.

Es gab zuletzt widersprüchliche Äußerungen: Gestern sagte der SPD-Chef, die Bundesregierung müsse jetzt endlich sagen, was sie tun wolle. Die Frage geht wahrscheinlich ans Wirtschaftsministerium. Wie weit sind die Verhandlungen mit der niederländischen Regierung, und für wann planen Sie einen Abschluss?

Dr. Säverin (BMWK)

Diesbezüglich gibt es tatsächlich keinen neuen Sachstand. Wir sind in den Verhandlungen. Die Verhandlungen sind sehr komplex. Dabei spielen natürlich Kosten- und Geldfragen eine Rolle, der Haushalt. Wir sind mit den Verhandlungen einfach noch nicht am Ende.

Wir treten aber den Gerüchten entgegen, dass die Verhandlungen gescheitert wären. Sie sind nicht gescheitert. Auch das Unternehmen selbst sagt das nicht. Die Verhandlungen laufen einfach noch.

Zusatzfrage

Hält das Wirtschaftsministerium den Preis, den die Länder fordern, für zu hoch?

Dr. Säverin (BMWK)

Ich kann mich natürlich auch zu den Kostenfragen nicht äußern, schon gar nicht zu den Verhandlungspositionen unserer Regierung und der niederländischen Regierung, was den Preis und die daraus entstehenden Kosten betrifft.

Fischer (AA)

Die Kolleginnen und Kollegen haben im Hintergrund recherchiert, während wir hier getagt haben, und haben eine Antwort auf die Frage von Herrn Kollegen gefunden, ob Schweden Abschiebungen nach Afghanistan durchführe. Das ist nicht so. In der Vergangenheit gab es in Einzelfällen wohl Abschiebungen aus Schweden nach Afghanistan, aber diese Praxis ist aufgrund von menschenrechtlichen Bedenken eingestellt worden.

Um es klar zu sagen: Derzeit finden keine Zwangsabschiebungen aus Schweden nach Afghanistan statt.

SRS’in Hoffmann

Wie Sie wissen, berät ein Zukunftsrat den Bundeskanzler in technologie- und innovationspolitischen Fragen. Die Mitglieder dieses Zukunftsrats sind auf eine Dauer von zwei Jahren in das Gremium berufen. Derzeit steht eine turnusmäßige Verlängerung der Berufung dieser Mitglieder an. In diesem Rahmen wird über die Zusammensetzung für die verbleibende Zeit der Legislaturperiode entschieden.

Der Bundeskanzler hat jetzt entschieden, dass die Präsidentin der Berliner Technischen Universität, Geraldine Rauch, in Zukunft nicht mehr Mitglied des Zukunftsrats sein wird. Sie wird nicht wieder in den Zukunftsrat berufen.

Frage

Gibt es eine konkrete Begründung dafür?

SRS’in Hoffmann

Aus Sicht des Bundeskanzlers sind die gegen sie erhobenen Vorwürfe schwerwiegend und bisher nicht ausgeräumt worden.

Frage

Frau Hoffmann, wenn die Vorwürfe aus Sicht des Kanzlers schwerwiegend sind, hat er dann auch eine Meinung dazu, ob sie ihren Posten als Universitätspräsidentin behalten oder aufgeben sollte?

SRS’in Hoffmann

Das würden wir nicht kommentieren. Das ist keine Frage, die sich für die Regierung stellt.

Aber in der Universität wurde ein Verfahren eingeleitet. Diese Sache wird dort verhandelt, und dort ist sie auch richtig.

Vorsitzende Welty

Ich glaube, das war es. Vielleicht gibt es noch eine Info dazu, ob und wie der Kanzler wählt oder gewählt hat.

SRS’in Hoffmann

Nein, dazu kann ich im Moment nichts sagen.

Vorsitzende Welty

Dann sage ich herzlichen Dank für diesen Freitagmittag.