im Wortlaut
Themen: Anschlag im Westjordanland, Lieferung von Kampfpanzern seitens der USA an die Ukraine, Lebensmittelpreise, Abstimmungsverhalten der malischen Regierung in der UN-Generalversammlung/Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der UN-Mission MINUSMA in Mali, Absage der Sitzung der Konzertierten Aktion, Abschaltverfügung des Bundesdatenschutzbeauftragten bezüglich der Facebook-Seite der Bundesregierung, Medienberichte über die Entwicklung eines Langstrecken-Marschflugkörpers der iranischen Regierung, Einstellung der Öllieferung über die Druschba-Pipeline von Russland nach Polen, Import von Kohle aus Russland nach Deutschland, Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, Nutzung der Social-Media-App TikTok auf Diensthandys, Treffen der Außenministerinnen und -minister der G20 in Indien, Ursprung von SARS-CoV-2
- Mitschrift Pressekonferenz
- Montag, 27. Februar 2023
Sprecher: SRS Büchner, Burger (AA), Hauck (BMEL), Collatz (BMVg), Baron (BMWK), Gülde (BMG)
Vorsitzende Buschow eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Büchner sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.
Burger: Ich möchte für die Bundesregierung sagen, dass wir den Anschlag, bei dem gestern zwei israelische Staatsbürger im besetzten Westjordanland getötet wurden, auf das Schärfste verurteilen.
Nichts kann solche Terrorakte rechtfertigen. Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen der beiden jungen Brüder, die gestern getötet wurden. Nach dem Anschlag sind jüdische Siedler in großer Zahl in die Stadt Hawara eingezogen und haben dort Häuser und Autos angezündet sowie viele Palästinenser verletzt und einen getötet. Diese Racheakte sind völlig inakzeptabel und müssen wirksam unterbunden und strafrechtlich aufgeklärt werden. Wir denken an die Angehörigen des Getöteten und wünschen den Verletzten baldige Genesung.
Premierminister Netanjahu, Staatspräsident Herzog und Verteidigungsminister Galant haben die Selbstjustiz der Siedler verurteilt und zur Beruhigung aufgerufen. Das begrüßen wir. Es ist Israels Verpflichtung, die Zivilbevölkerung in den besetzten Gebieten zu schützen, damit sie ohne Angst vor willkürlichen Übergriffen leben kann.
In diesem Kontext begrüßen wir die Gespräche vom Wochenende in Akaba. Es ist dringend notwendig, dass die Vereinbarungen zur Deeskalation der Lage eingehalten werden und sich jetzt alle dafür einsetzen, dass die bereits sehr angespannte Lage nicht weiter angeheizt wird. Vielen Dank.
Frage: Eine Frage an Herrn Büchner: Der Sicherheitsberater von Präsident Biden hat in einem Interview gesagt, die Amerikaner hätten Abrams-Panzer nur zugesagt, weil die Deutschen dies sozusagen zur Bedingung dafür gemacht hätten, dass sie Leopard-Panzer liefern. Herr Hebestreit hat in diesem Raum gesagt, es habe nie ein Junktim oder eine Forderung gegeben, dass das eine zu erfolgen habe, damit das andere erfolgen kann. Ich möchte wissen, ob die Bundesregierung angesichts der Äußerung von Herrn Sullivan bei ihrer Darstellung bleibt.
SRS Büchner: Ja, wir bleiben bei unserer Darstellung. Es gibt für die Bundesregierung keine nationalen Alleingänge bei Waffenlieferungen. Das wissen Sie. Auch bei der Lieferung der Kampfpanzer an die Ukraine haben wir uns eng mit unseren Verbündeten und Partnern abgestimmt. Auch die Lieferung der amerikanischen Abrams-Kampfpanzer wurde eng abgestimmt. Im Übrigen kommentieren wir nicht Beweggründe oder Zeitlinien der Lieferungen unserer Verbündeten.
Wir wägen alle Entscheidungen in diesem Bereich der Waffenlieferungen sehr, sehr sorgfältig ab. Die Stärke des Zusammenhalts, auch mit unseren Verbündeten, wollen wir auch künftig wahren, indem wir die Entscheidungen zunächst vertraulich vorbereiten und erst dann kommunizieren. In diesem Sinne habe ich auch diese Äußerungen nicht weiter zu kommentieren.
Frage: Es ist aber dennoch so, dass es am Ende ein Widerspruch ist. Sie haben jetzt gesagt, man spreche sich eng mit den Partnern ab. Laut Sullivan war es aber ein Drängen, das es seitens der deutschen Bundesregierung gab, auf das Biden reagiert hat. Ist das nicht ein Widerspruch, Sullivans Aussage und die von Herrn Hebestreit?
SRS Büchner: Nein, das sehe ich nicht so.
Wie gesagt: Ich möchte hier nicht die Interpretation oder die Äußerung von Herrn Sullivan kommentieren. Ich glaube, es war in diesen Wochen zu sehen, dass der Bundeskanzler und der amerikanische Präsident sich immer sehr, sehr eng abgestimmt haben, über viele Themen intensiv gesprochen haben und am Ende dann zu guten Ergebnissen gekommen sind. Wir sehen jetzt hier keinen Widerspruch zu dem, was wir dargestellt haben.
Frage: Herr Büchner, ich würde gern noch einmal nachfragen, nur damit wir Sie wirklich alle ganz klar verstehen. Die Aussage von Herrn Hebestreit, die der Kollege zitiert hat, war ja: Es hat zu keinem Zeitpunkt ein, wie es hieß, Junktim oder eine Forderung gegeben, dass das eine zu erfolgen habe, damit das andere erfolgen könne. Es wurde damals explizit nach der Lieferung von Leopards und Abrams gefragt. Das heißt, diese Forderung von Seiten des Bundeskanzlers an den US-Präsidenten hat es nicht gegeben?
SRS Büchner: Wie ich Ihnen gerade gesagt habe: Es gab immer intensive Gespräche darüber, wie man gemeinsam vorgeht. Aber die Darstellung von Herrn Hebestreit muss ich hier nicht korrigieren.
Zusatzfrage: Das heißt, die Darstellung von Herrn Sullivan, die er jetzt geäußert hat, ist demnach, zumindest aus Sicht der Bundesregierung, nicht richtig, oder er hat sie anders verstanden, als Sie sich damals geäußert haben?
SRS Büchner: Die kommentiere ich ja nicht.
Frage: Würden Sie denn der Darstellung widersprechen, dass hier eine Seite lügt?
SRS Büchner: Wie gesagt: Ich ordne diese Äußerung von Herrn Sullivan ja hier gar nicht ein, sondern ich stelle Ihnen dar, wie die Bundesregierung, wie der Bundeskanzler seine Gespräche mit dem amerikanischen Präsidenten wahrgenommen hat. Das waren gute, konstruktive Gespräche, bei denen man immer von beiden Seiten darauf geachtet hat, dass man zum gemeinsamen Vorgehen kommt, dass wir die Ukraine bestmöglich dabei unterstützen, wie sie sich verteidigen und ihre territoriale Integrität wiederherstellen kann. Das ist unser Ziel, und bei diesem Ziel sind wir in den letzten Monaten immer wieder gut vorangekommen.
Zusatzfrage: Es entsteht ja der total gegenteilige Eindruck, dass Sie sich wochenlang nicht auf eine gemeinsame Sprachregelung zu dieser Entscheidung einigen können, dass von der einen Seite dieses und von der anderen Seite jenes behauptet wird und diese Widersprüche auch nach Wochen nicht geklärt werden können.
SRS Büchner: Wenn jetzt Medien Dinge auf eine bestimmte Art und Weise darstellen, dann ist das völlig in Ordnung und ihre Sache. Ich kann Ihnen noch einmal sagen: Die Einschätzung der Bundesregierung ist, dass wir uns intensiv und vertraulich abstimmen. Diese Abstimmungen brauchen hin und wieder längere Zeit, und anschließend kommunizieren wir sie dann.
Das ist in diesem Fall passiert. Es gab ja, wie in allen anderen Fällen davor, auch gute Ergebnisse.
Frage: Herr Büchner, wenn zwei Seiten Gespräche oder Verhandlungen führen, dann stoßen Forderungen aufeinander. Hat die amerikanische Seite Dinge gefordert?
SRS Büchner: Noch einmal: Ich werde hier nicht über Einzelheiten dieser Abstimmungsgespräche berichten. Das haben wir auch in der Vergangenheit nicht getan. Ich kann Ihnen aber sagen, dass man sich intensiv darüber unterhalten hat, wie man der Ukraine am besten helfen kann. Das Ergebnis kennen Sie, und das lässt sich, glaube ich, sehen.
Zusatzfrage: Aber es gab ja öffentliche Forderungen seitens des Verteidigungsministers Austin, dass die deutsche Seite Leopard-2-Panzer liefert. Da ist es ja auch ganz normal, dass die andere Seite dann auch Forderungen stellt.
SRS Büchner: Das habe ich hier nicht weiter zu kommentieren.
Zusatzfrage: Das haben Sie auch wahrgenommen, dass Austin die Bundesregierung aufgefordert hatte? Ramstein sage ich nur.
SRS Büchner: Da müsste ich noch einmal nachschauen. Das weiß ich so nicht.
Frage: Herr Büchner, Sie haben jetzt gesagt, Sie sagen nichts zu Einzelheiten der Verhandlungen und hätten das auch früher nicht gemacht. Meiner Meinung nach ist die Aussage von Herrn Hebestreit, dass es eine solche Forderung der Bundesregierung oder ein Junktim nicht gegeben habe, durchaus eine Einzelheit aus diesen Verhandlungen. Können Sie mir da zustimmen?
SRS Büchner: Dann war das die Ausnahme von der Regel.
Zusatzfrage: Und wenn das jetzt die Ausnahme von der Regel ist, wenn wir vielleicht noch einmal abstrakt bleiben: Wenn zwei Seiten offensichtlich ganz unterschiedliche Positionen kommunizieren, dann können ja nicht beide Seiten die Wahrheit sprechen.
SRS Büchner: Noch einmal: Ich kann nur sagen, es gab und gibt immer ein intensives Bemühen, und zwar nicht nur der Bundesregierung, sondern auch unserer Verbündeten, dass wir zusammen handeln. Der Bundeskanzler hat auch an jeder Stelle gesagt, an der er über dieses Thema gesprochen hat: Wir wollen keine Alleingänge. Wir wollen uns da eng mit unseren Partnern abstimmen.
Natürlich spielt da die Abstimmung mit den USA eine ganz besonders wichtige Rolle. Das hat es in der Vergangenheit, und das wird es auch in der Zukunft. Entlang dieser Linie handelt die Bundesregierung.
Wir werden jetzt aber keine Protokolle über Gespräche oder Verhandlungen, die der Bundeskanzler mit dem amerikanischen Präsidenten oder mit anderen führt, veröffentlichen. Das wäre nicht zielführend und das würde, ehrlich gesagt, auch der Ukraine nicht gut helfen.
Frage: Nun wird Herr Scholz ja Ende der Woche im Weißen Haus erwartet. Wie blickt der Kanzler denn nach den Äußerungen von Sullivan auf dieses Treffen? Gibt es da Bedarf zur Aussprache?
SRS Büchner: Der Bundeskanzler freut sich auf seinen Besuch beim amerikanischen Präsidenten. Ich bin sicher, dass auch dort wieder das gilt, was ich gerade gesagt habe, dass die beiden sich intensiv austauschen und über das weitere Vorgehen abstimmen werden.
Frage: Nur zur Klärung, Herr Büchner: Sie hatten ja gerade Verhandlungen gesagt. Wenn man verhandelt, dann stoßen zwei Seiten mit zwei Forderungen aufeinander.
SRS Büchner: Ich korrigiere: Gespräche.
Zusatzfrage: Gespräche, in denen man dann verhandelt hat. Da stoßen ja zwei Seiten aufeinander, in denen man Sachen fordert.
SRS Büchner: Und in denen man sich unterhält, was das beste Vorgehen ist. Ja.
Frage: Vielleicht nur zur Klärung, Herr Büchner: Das heißt, Sie gehen - Stand heute - davon aus, dass die USA Abrams-Panzer in die Ukraine liefern wird?
SRS Büchner: Ich gehe davon aus, dass die USA das tun wird, was sie angekündigt hat.
Frage: Das wird ein kleiner Themensprung, weil es jetzt um Lebensmittelpreise und Entlastungen geht.
Kurzer Rückblick: Es gab, glaube ich, im Berliner Wahlkampf eine Forderung nach einer Dönerpreisbremse. Ich glaube, in der letzten Woche hat die Bundesregierung sogar bei Instagram Antworten dazu gegeben. Döner ist natürlich nur ein Sinnbild. Grundsätzlich aber die Frage: Sieht die Politik, die Bundesregierung, derzeit angesichts der steigenden Lebensmittelpreise auch Bedarf, möglicherweise zu weiteren Entlastungen zu kommen? Gibt es da Handlungsbedarf?
SRS Büchner: Es gibt derzeit keine Pläne über die beschlossenen Entlastungen hinaus, neue große Entlastungspakete aufzulegen. Wie Sie wissen, wurden im vergangenen Jahr insgesamt Entlastungspakete im Volumen von fast 300 Milliarden Euro aufgelegt, um den Bürgerinnen und Bürgern zu helfen, um die Wirtschaft zu stabilisieren. Die Wirkung dieser Entlastungen ist teilweise noch nicht vollständig da. Insofern glaube ich, dass wir an der Stelle noch abwarten sollten. Die Bundesregierung betrachtet aber ständig sehr genau die Situation und würde gegebenenfalls handeln, wenn Handlungsbedarf gesehen würde.
Hauck: Ich kann vielleicht nur noch zu dem ergänzen, was der Regierungssprecher schon gesagt hat. Auch das Statistische Bundesamt hat bestätigt, dass durch die Entlastungspakete, die die Bundesregierung beschlossen hat, die Verbraucherpreise zumindest gedämpft worden sind. Das ist der Weg, der eingeschlagen ist. An dieser Stelle kann ich dazu nichts mehr ergänzen.
Frage: Herr Büchner, Herr Burger, wie bewertet die Bundesregierung das Abstimmungsverhalten Malis in der UN-Generalversammlung? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für den Einsatz der Bundeswehr?
SRS Büchner: Das Abstimmungsverhalten der malischen Regierung spricht aus unserer Sicht für sich. Es ist ja klar sichtbar, auf welche Seite sich Mali hier gestellt hat. Wir sehen aber keinen unmittelbaren Einfluss auf den deutschen Beitrag zu MINUSMA und werden das unabhängig davon bewerten.
Burger: Nur zur Ergänzung: MINUSMA ist keine Mission zur Unterstützung der malischen Regierung, sondern eine Mission der Vereinten Nationen mit einem Mandat des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zum Schutz der Zivilbevölkerung insbesondere im Norden Malis und zur Stabilisierung des Landes, unter anderem mit dem Ziel, dort geordnete Wahlen zu ermöglichen.
Darüber, was die Voraussetzungen dafür sind, dass der Einsatz der Bundeswehr dort erfolgreich stattfinden und dann auch erfolgreich zum geplanten Zeitpunkt abgeschlossen werden kann, haben wir schon in der Vergangenheit Auskunft gegeben.
Zusatzfrage: Herr Collatz, der Bundeswehrverband fordert den sofortigen Abzug. Wie sieht der Minister das?
Wie ist die aktuelle Lage der Bundeswehr, was den Einsatz angeht?
Collatz: Der Minister hat sich am Wochenende dazu verhalten. Wie eben dargestellt, ist der Bundeswehreinsatz in Mali unter dem derzeit laufenden Mandat davon nicht betroffen. Es ergeben sich auch keine anderen Konsequenzen daraus. Wir gehen jetzt in den Mandatierungsprozess. Da wird das sicherlich einen weiteren Hintergrund bilden, wie wir das strukturierte Abzugsmandat genau gestalten, das ab Mai dieses Jahres gelten wird.
Wie sich weitere Stakeholder im politischen Raum dazu positionieren, habe ich hier nicht zu kommentieren.
Frage: Herr Büchner, laut Medienberichten ist das Treffen der Konzertierten Aktion, das für den 9. März geplant war, abgesagt worden. Stimmt das? Wenn ja, warum?
SRS Büchner: Zum Thema Konzertierte Aktion kann ich Ihnen sagen: Der Bundeskanzler hat in einer historischen Ausnahmesituation die Konzertierte Aktion ins Leben gerufen. Ziel der Konzertierten Aktion war es, gemeinsam mit Sozialpartnern, Wissenschaft und Geldpolitik Lösungen zu erarbeiten, um die Inflation zu dämpfen und die Belastungen durch die hohen Preise zu lindern. Das Thema hatten wir ja gerade schon.
Wir haben in dieser Konzertierten Aktion viel erreicht. Die Bundesregierung hat umfangreiche Entlastungspakete aufgelegt. In diese sind auch die Vorschläge der Sozialpartner eingeflossen. Die beschlossenen Maßnahmen wirken. Die Inflationsausgleichsprämie wurde sehr gut angenommen. Sie ist mittlerweile Teil einer Vielzahl von Tarifabschlüssen. Die Gas- und Strompreisbremse ist in Kraft und bietet Menschen und Unternehmen Entlastung und Planbarkeit. In Deutschland hat sich die Entwicklung der Wirtschaft in den letzten Monaten stabilisiert. Das sind gute Nachrichten. Daher können wir die Konzertierte Aktion zunächst aussetzen. Irgendwo war zu lesen, dass sie in eine Art Stand-By-Modus geschaltet wird. Das ist genau richtig so. Ich kann Ihnen also bestätigen, dass das für März angesetzte Treffen nicht stattfinden wird. Das Format hat sich aber bewährt. Sollte es die Lage erfordern, kann es jederzeit reaktiviert werden.
Frage: Sie haben schon indirekt meine Frage beantwortet. Das heißt, sie wird in Zukunft je nach Lage, wenn Sie weitere Entlastungspakete oder Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger planen, auch wieder sehr bald zusammentreten können?
SRS Büchner: Wenn das nötig erscheinen sollte, dann ist das jetzt ein etablierter Kreis von Gesprächspartnern, die sich dann auch wieder neu abstimmen können. Dann würde man diese Konzertierte Aktion wieder reaktivieren.
Frage: Wurde diese Absage einseitig kommuniziert, oder war das mit den Gewerkschaften, den Arbeitgebern und den anderen abgesprochen?
SRS Büchner: Das kann ich Ihnen jetzt so aus der Lamäng nicht sagen. Aber ich gehe davon aus, dass man, so wie das Kanzleramt arbeitet, immer grundsätzlich vorher miteinander spricht, bevor man so etwas kommuniziert. Ich gehe einfach davon aus, dass sie vorher auch informiert worden.
Zusatzfrage: Hat man diesen Beschluss gemeinsam gefasst, dass jetzt der Zeitpunkt ist, dass man das aussetzen kann, oder ist das eine Entscheidung des Kanzleramts gewesen?
SRS Büchner: Wie gesagt, Details kenne ich nicht ganz genau. Der Einladende ist ja nun einmal das Kanzleramt, also muss auch das Kanzleramt absagen.
Zusatzfrage: Das war ja damals mit sehr breit angekündigt worden. Herr Scholz hat immer wieder auf diese Aktion verwiesen. Ich glaube, das war auch im Bundestag der Fall. Ich glaube, im Oktober gab es das letzte Treffen, und jetzt wird es plötzlich abgesagt. Ist es quasi eine Einschätzung des Kanzleramts, der Gewerkschaften und der Arbeitgeber, dass es die Konzertierte Aktion aktuell nicht mehr braucht, oder ist das eine Entscheidung des Kanzleramts gewesen?
SRS Büchner: Ich kann jetzt hier nicht für die Gewerkschaften und Arbeitgeber sprechen. Ich kann nur sagen: Es ist die Entscheidung des Kanzleramts, dass wir in einer Situation sind, in der wir diese Konzertierte Aktion nicht aufgeben, in der wir sie sozusagen nur aussetzen oder in Stand-by setzen, wenn Sie so wollen, sie aber jederzeit reaktivieren können. Ich glaube, das ist mit Sicherheit im Einvernehmen mit den Sozialpartnern geschehen.
Frage: Herr Büchner, die Konzertierte Aktion richtete sich gegen die hohe Inflation. Die hat man ja noch nicht im Griff. Im Januar gab es laut Statistischem Bundesamt einen Inflationsanstieg von 8,7 Prozent. Wie kommt das Kanzleramt darauf, dass die Konzertierte Aktion nicht mehr notwendig ist?
SRS Büchner: Erstens hatten wir schon höhere Inflationsraten. Zweitens sind die Prognosen für das Jahr 2023, dass die Inflation sich weiter abschwächt. Von daher sehen wir, wie ich Ihnen gerade vorgetragen habe, die Maßnahmen der Konzertierten Aktion als wirksam und erfolgreich an.
Zusatzfrage: Damit wir das einordnen können: Von welcher Inflationsrate geht denn das Kanzleramt für dieses Jahr aus?
SRS Büchner: Das müsste ich noch einmal nachschauen. Vielleicht kann mir das Finanzministerium helfen, welche Inflationserwartungen es gibt.
Baron: Ich kann hier gerne noch einmal darauf verweisen, dass wir im Januar den Jahreswirtschaftsbericht vorgelegt haben, in dem immer zur Inflationsrate Stellung genommen wird. In der Jahresprojektion geht die Bundesregierung für das Jahr 2023 von einer durchschnittlichen Inflationsrate von 6,0 Prozent aus, für 2024 dann mit einem deutlich weiteren Rückgang. Natürlich sind das noch rohe Zahlen, aber es stabilisiert sich. Die Tendenz zeigt nach unten: für 2023 ungefähr 6 Prozent, für 2024 dann ein weiterer Rückgang.
Zusatzfrage: Herr Büchner, bei 6 Prozent Inflation für dieses Jahr braucht es die Konzertierte Aktion nicht mehr? So verstehe ich Sie jetzt. Sechs Prozent ist ja immer noch historisch.
SRS Büchner: Es braucht natürlich weiterhin eine gute Wirtschafts- und Finanzpolitik, damit die Inflationsrate weiter gedämpft wird. Aber die Konzertierte Aktion ist sozusagen eine außerordentliche Maßnahme gewesen, um die extremen Ausschläge und die extremen Folgen dieses russischen Angriffskriegs für die deutsche Wirtschaft und die deutsche Bevölkerung zu mildern. Das ist gelungen. Wir sind gut durch diesen Winter gekommen. Wir sind auch gut in dieses Jahr gestartet. Von daher sehen wir jetzt die Situation so, dass man diese Sitzung aussetzen kann. Damit sind nicht alle Probleme gelöst. Wir müssen auch weiter hart daran arbeiten, diese Probleme zu lösen. Das wir die Konzertierte Aktion aussetzen, heißt nicht, dass alle Probleme verschwunden sind.
Zusatzfrage: Herr Büchner, zum Thema Facebook. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herr Kelber, hat die Bundesregierung und insbesondere das BPA aufgefordert, ihre Facebook-Seite einzustellen und innerhalb von vier Wochen zu löschen. Werden Sie das diese Woche schon umsetzen, oder wie reagieren Sie darauf?
SRS Büchner: Nein, mit Sicherheit nicht. Ich kann Ihnen bestätigen, dass uns ein Bescheid des Bundesdatenschutzbeauftragten zugegangen ist. Darin wird das Bundespresseamt, wie Sie gerade gesagt haben, aufgefordert, innerhalb von vier Wochen die Facebook-Seite der Bundesregierung einzustellen. Wir werden diese vier Wochen nutzen, um den Bescheid eingehend und sorgfältig zu prüfen. Auf Grundlage dieser Prüfung werden wir dann über die nächsten Schritte entscheiden.
Es geht in diesem Verfahren um die Klärung grundsätzlicher, komplexer Sach- und Rechtsfragen zum europäischen Datenschutzrecht. Diese können im Ergebnis jeden Betreiber einer Facebook-Seite in der EU betreffen - nicht nur staatliche Stellen auf allen Ebenen, sondern auch private Unternehmen. So haben wahrscheinlich auch viele der hier vertretenen Medien eine Facebook-Seite.
Im Kern geht es um die Frage, ob Betreiber einer Facebook-Seite für die durch Facebook vorgenommenen Datenverarbeitungen datenschutzrechtlich verantwortlich gemacht werden können. Wir sind der Auffassung, dass allein Facebook für seine Datenverarbeitung datenschutzrechtlich verantwortlich ist und insoweit datenschutzrechtliche Fragen allein im Verhältnis zu Facebook zu klären sind. Im Sinne eines effektiven und EU-weit einheitlichen Datenschutzes dürfte es zudem zielführender sein, wenn sich die zuständigen Aufsichtsbehörden direkt an Facebook beziehungsweise das Unternehmen Meta wenden.
Es ist für alle Beteiligten wichtig, dass Rechtsklarheit geschaffen wird. Derzeit laufen auf verschiedenen Ebenen Verfahren zur Klärung offener Rechtsfragen. Das Bundespresseamt wird sich an diesem Klärungsprozess beteiligen.
Unser Facebook-Auftritt ist aus unserer Sicht ein wichtiger Bestandteil unserer Öffentlichkeitsarbeit, an dem wir zunächst einmal festhalten wollen. Die Bundesregierung hat einen verfassungsrechtlich gebotenen Auftrag, die Bürgerinnen und Bürger über die Tätigkeiten, Vorhaben und Ziele der Bundesregierung zu informieren. Dazu gehört es, sich an der tatsächlichen Mediennutzung der Bürgerinnen und Bürger zu orientieren, um diese auch wirklich zu erreichen. Soziale Medien sind für viele, gerade auch jüngere Menschen eine zentrale, teilweise ausschließliche Informationsquelle. Die sozialen Medien ermöglichen zudem einen unmittelbaren und schnellen Kontakt, der gerade in Krisenzeiten besonders wichtig ist, nicht zuletzt auch um Desinformation da entgegenzuwirken, wo sie entsteht. Dies ist derzeit aktueller und wichtiger denn je.
Auf sozialen Medien aktiv zu sein, bedeutet für die Bundesregierung überdies nicht, sich mit allen Einzelheiten der Geschäfts- und Datenschutzpraxis der jeweiligen Unternehmen einverstanden zu erklären. Im Gegenteil: Die Bundesregierung setzt sich für eine möglichst datenschutzfreundliche Ausgestaltung der sozialen Medien ein.
Zusatzfrage: Nun ist Facebook nachweislich nicht datenschutzfreundlich. Sie sprachen gerade die Rechtssicherheit an. Die liefert ja die Datenschutzgrundverordnung, über die Herr Kelber in Deutschland wacht. Ich verstehe Sie jetzt so, dass das BPA die Kompetenz von Herrn Kelber anzweifelt und deshalb einen Rechtsstreit sucht.
Geht es denn auch um die anderen Seiten der Ministerien? Wenn die Bundesregierung an sich die Konten einstellen soll, dann müsste das für die anderen Ministerien auch gelten und auch für den Instagram-Auftritt, oder?
SRS Büchner: Das Schreiben von Herrn Kelber bezieht sich auf den Facebook-Auftritt des Bundespresseamts. Aber natürlich ist das dann wahrscheinlich eine Art Musterfall für den Datenschutzbeauftragten. Ich habe Ihnen gerade dargestellt: Wir sehen die Sachlage anders als der Datenschutzbeauftragte.
Und ja, wir werden diese Sachen im Zweifel nach eingehender Prüfung auch juristisch klären lassen.
Zusatzfrage: Aber dieser Streit geht ja schon fast seit Jahren. Ich weiß noch, dass wir hier mit Herrn Seibert darüber geredet haben. Das BPA versucht ja genau das zu vermeiden, was jetzt gerade ansteht. Sie haben immer wieder erfolglos über den Datenschutz gestritten. Warum geht man im BPA jetzt davon aus, dass Sie doch noch das Ruder rumreißen können?
SRS Büchner: Ich weiß nicht, ob das in der Vergangenheit erfolglos war. Wenn ich das richtig sehe, gibt es bisher noch Social-Media-Auftritte der Bundesregierung. Wie gesagt, wir prüfen das jetzt sehr eingehend und werden dann über die nächsten Schritte entscheiden. Das schließt auch nicht aus, dass wir gegen diesen Bescheid des Bundesdatenschutzbeauftragten klagen.
Frage: Herr Burger, eine Frage zum Thema Iran. Teheran meldet die Entwicklung eines Langstrecken-Marschflugkörpers. Gibt es dazu schon eine Stellungnahme?
Burger: Das muss ich Ihnen nachreichen. Ich habe die Meldung nicht präsent.
Frage: Ich hätte eine Frage an das BMWK, und zwar geht es um die Druschba-Pipeline und die russischen Öllieferungen, die gestoppt worden sind. Gilt das auch für kasachisches Öl?
Baron: Vielleicht geben Sie mir die Gelegenheit, das Thema noch ein bisschen einzuordnen, bevor ich dann auf Ihre Frage eingehe.
Wir haben die Meldungen über die Liefereinstellung Russlands zunächst einmal zur Kenntnis genommen. Ebenso wie in Polen haben wir uns in Deutschland gemeinsam mit den Unternehmen in den vergangenen Monaten umfassend und konsequent vorbereitet und sind sozusagen unabhängig von russischem Pipelineöl geworden. Russland kann den Energierohstoff Öl damit nicht mehr gegen Deutschland verwenden. Wir haben seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine stets mit einem einseitigen Öllieferstopp rechnen müssen. Wir haben uns deswegen konsequent vorbereitet, und das zahlt sich jetzt aus. Der Markt ist gut vorbereitet, die Versorgungssicherheit in Deutschland damit gewährleistet. Es gibt derzeit keine Hinweise auf Engpässe. Die Raffinerien in Leuna und Schwedt laufen stabil.
Zu Ihrer Frage bezüglich der kasachischen Lieferung: Das betrifft ja vor allem PCK in Schwedt. Die Raffinerie PCK Schwedt wird durch ihre drei Eigentümer aktuell vollständig über die Pipeline Rostock-Schwedt mit nicht russischem Rohöl versorgt. Zudem kommen Ölmengen über den Hafen Danzig. Wie Sie wissen, flankieren wir die Verhandlungen sowohl mit Polen als auch mit Kasachstan. Über Liefermengen kann ich nicht konkret Auskunft geben. Ich kann aber sagen: Es gibt Lieferverträge mit Kasachstan. Wie die Abwicklung erfolgen kann und was die Durchleitung durch die Druschba-Pipeline angeht, müssen wir jetzt beobachten; denn leider ist es so, dass ich eine verlässliche Aussage zum Agieren Russlands nicht treffen kann. Wie wir im vergangenen Jahr gesehen haben und auch jetzt wieder gesehen haben, lässt sich darüber leider keine verlässliche Aussage treffen, und deswegen müssen wir das genau beobachten. Die Verträge gibt es. Wie Russland in diesem Fall weiter agieren wird, was die Durchleitung angeht, müssen wir dennoch beobachten.
Frage: Frau Baron, zum selben Thema der Energieimporte aus Russland: Deutschland kauft am meisten Kohle in Russland ein, trotz EU-Sanktionen. Wie erklären Sie sich das?
Baron: Dass das so zutrifft, ist mir jetzt nicht bekannt. Dazu würde ich gerne etwas nachreichen.
Frage: Das geht zuvorderst an das BMG, Thema „Kommission für den Paragrafen 218 StGB“. Dazu hatte die Bundesfamilienministerin in einem Interview gesagt, das von ihrer Seite aus alles klar sei, also dass die Menschen, die in diese Kommission kommen sollen, schon gefunden seien und die Briefe - ein Zitat - schon fast verschickt seien. Sie deutet aber an, dass die finale Umsetzung jetzt quasi am BMG liege. Warum dauert das so lange? Wann können wir mit der Kommission rechnen, Herr Gülde?
Gülde: Wir haben immer angekündigt: Diese Kommission wird vorbereitet. Sie wird ihre Arbeit im Frühjahr aufnehmen. Das Ganze ist auch in Vorbereitung und wird in Kürze tatsächlich auch bekannt gegeben.
Zusatzfrage: Aber die Öffentlichkeit wird seit September hingehalten! Die Familienministerin hat auch schon im Bundestag gesagt, dass das alles in Kürze starten solle. Heißt das, Sie bestätigen, dass alle Kommissionsmitglieder gefunden worden sind?
Gülde: Ich bestätige Ihnen, dass die Kommission in Kürze ihre Arbeit aufnehmen wird. Wir haben auch niemanden hingehalten, sondern wir haben immer gesagt: Die Kommission wird ihre Arbeit aufnehmen, und sie wird sich dann halt eben tatsächlich auch im Frühjahr dieses Jahres konstituieren. Insofern ist das jetzt der Stand, den ich Ihnen dazu mitteilen kann.
Zusatzfrage: Was heißt denn „in Kürze“?
Gülde: Zeitnah.
Frage: Die Europäische Kommission hat die Nutzung der Social-Media-App TikTok auf Handys von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern untersagt. Herr Büchner, wurde die Bundesregierung von dieser Entscheidung überrascht? Wird man ihr folgen?
Herr Gülde, was bedeutet das für den TikTok-Account des BMG?
SRS Büchner: Wir schauen uns die Entscheidung an der Stelle an und würden uns das dann irgendwann entsprechend bewerten. Wir haben ja keinen eigenen TikTok-Account; deshalb hat das auf uns jetzt keine unmittelbaren Auswirkungen.
Gülde: Auch wir prüfen das dann halt eben eingehend, ja.
Zusatz: Es geht ja nicht explizit um einen eigenen TikTok-Kanal, sondern wirklich darum, dass die App auf Smartphones der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter installiert ist. Ich nehme also an, Sie haben auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die App installiert haben könnten.
SRS Büchner: Auf den Diensthandys der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundespresseamtes ist die App nicht installiert.
Frage: Herr Büchner, bei Facebook hatten Sie vorhin gesagt, dass Sie auf diesen Seiten sind, um die Leute zu erreichen, und das ist ja auch Ihre Aufgabe als BPA. Die jungen Leute sind am meisten auf TikTok. Warum ist die Bundesregierung eigentlich nicht auf die TikTok?
SRS Büchner: Das ist eine gute Frage, die wir auch immer wieder intern diskutieren. Bisher haben wir uns entschieden, auf TikTok keine eigene Präsenz zu haben. Aber wir schauen uns die Entwicklung der verschiedenen Social-Media-Plattformen immer wieder an und besprechen intern auch immer wieder, wo es richtig und angemessen wäre, präsent zu sein. Bisher ist die Entscheidung so gefallen.
Zusatzfrage: Es gibt ja Leute, die sagen, TikTok habe einen besseren Datenschutz als Facebook. Was weiß die Bundesregierung darüber?
SRS Büchner: Das werde ich von hier aus nicht einordnen.
Frage: Herr Büchner, Sie haben gerade gesagt, auf den Diensthandys der BPA-Mitarbeiter sei die App TikTok nicht installiert - weil private Apps dort einfach nicht installiert werden können oder weil es da eine Vorgabe gibt?
SRS Büchner: Genau, es gibt einfach ein bestimmtes Set an Apps, das man auf einem Diensthandy installieren kann, und dazu gehört TikTok nicht.
Zusatzfrage: Herr Gülde, wie geht Ihr Ministerium damit um?
Gülde: Ja, das trifft bei uns auch so zu. Auch wir können auf unseren dienstlichen Handys TikTok nicht installieren.
Frage: Dann würde mich doch wundern, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Inhalte posten können! Gibt es dann also eine zentrale Lösung, oder wie funktioniert das?
Gülde: Sagen wir es einmal so: Den genauen Vorgang als solches reiche ich Ihnen gerne nach.
Frage: Welche Apps neben TikTok sind für BPA-Leute jetzt nicht gestattet?
SRS Büchner: Nein, so herum ist das nicht. Es gibt keine Negativliste von dem, was nicht gestattet ist. Es gibt eine Positivliste von Apps, die sozusagen im Bundespresseamt ausgewählt werden und die man dann installieren kann.
Zusatzfrage: Können Sie uns diese Positivliste zur Verfügung stellen?
SRS Büchner: Nein.
Zusatzfrage: Warum?
SRS Büchner: Weil das unsere interne Arbeit betrifft, und dafür gibt es eigentlich keinen Grund.
Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Burger zur Teilnahme der Außenministerin am G20-Treffen in Indien. Dabei wird ja anscheinend auch Herr Lawrow zugegen sein. Können Sie sagen, ob es ausgeschlossen ist, dass die Außenministerin dort auch mit Herrn Lawrow reden wird, oder ist das eine Möglichkeit? Wie geht sie also praktisch in die Gespräche bezüglich dieser Frage hinein?
Burger: Ich habe ja noch keine Reise der Außenministerin zum G20-Treffen angekündigt. Hinsichtlich der Details ihrer Teilnahme dort muss ich Sie auf den Moment verweisen, in dem wir diese Reise ankündigen werden.
Aber die Ministerin hat sich ja bereits letztes Jahr anlässlich desselben Formats ausgiebig dazu geäußert, dass es bei solchen Zusammentreffen in internationalen Foren, wenn Russland dort präsent ist, eben darum geht, einen russischen Diskurs dort nicht unwidersprochen zu lassen und Russland dort keine Bühne zu bieten, um den Anschein zu erwecken, die Welt sei zur Tagesordnung übergegangen. Genau in dem Sinne wird sich natürlich die Ministerin, werden sich die G7-Partnerinnen und -Partner und werden sich ganz viele Länder, die dort vertreten sind und die unsere Auffassung teilen, dass der russische Angriffskrieg ein extrem schwerer Verstoß gegen das Völkerrecht ist und eben nicht einfach so in die Tagesordnung einzuordnen ist, verhalten, denke ich.
Zusatzfrage: Tut mir leid, ich dachte, das sei schon bekannt. Schließt das, was Sie jetzt gesagt haben, dann mit ein, dass man auch direkt mit der russischen Seite spricht, oder ist es eher so gedacht, dass man praktisch seine eigene Haltung noch einmal in diesem Forum klarmacht?
Burger: Ich werde die Abläufe beim G20-Treffen jetzt nicht vorwegnehmen.
Frage: Herr Gülde, das US-Energieministerium hat laut „Wall Street Journal“ einen Bericht verfasst, in dem es in Sachen des Ursprungs des COVID-19-Virus davon ausgeht, dass dies ein Laborunfall in China und quasi nicht natürlichen Ursprungs gewesen sei. Gibt es eine Reaktion Ihrerseits, vielleicht auch von Herrn Burger?
Gülde: Diese Laborhypothese wird ja seit Beginn der Coronapandemie diskutiert. Wir haben jetzt keine neuen Erkenntnisse dazu.
Die Bundesregierung setzt sich für eine umfassende und transparente Aufklärung die Ursprünge von SARS-CoV-2 ein, um daraus halt eben auch Schlüsse für eine verbesserte Pandemieprävention in der Zukunft ziehen zu können. Wir haben uns ja gemeinsam mit der WHO auch auf der 73. Weltgesundheitsversammlung im Mai 2020 dafür eingesetzt, dass die WHO halt eben tatsächlich auch die Ursprünge des Coronavirus untersuchen kann. Es ist dafür eine Expertenkommission eingerichtet worden, die weiterhin daran arbeitet. Das ist dieses Expertengremium SAGO. Die Untersuchungen laufen weiterhin.
Zusatzfrage: Aber gibt es jetzt Ihrerseits einen Grund dafür, dass sich das Energieministerium da irgendetwas ausdenkt? Ich meine, das FBI hat ja einen ähnlichen Bericht verfasst. Gilt denn Ihr Wunsch nach umfassender und transparenter Aufklärung auch speziell den Chinesen gegenüber? Der WHO gegenüber kennen wir das ja, aber die Chinesen kommen dem ja nicht nach.
Gülde: Die WHO, wie gesagt, arbeitet halt tatsächlich daran. Wir haben weiterhin keine eigenen Erkenntnisse, die diese Laborhypothese im Augenblick stützen.