Regierungspressekonferenz vom 20. März 2024

Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 20. März 2024

Themen

  • Kabinettssitzung
    • Nationales Reformprogramm 2024
    • Nationale Hafenstrategie
  • Debatte um eine mögliche Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern an die Ukraine
  • Nahostkonflikt
  • Studienreihe „Gesundheit in Deutschland“
  • Gutachten zu Klauseln gegen Antisemitismus in der Kultur
  • Leistungsminderung für Bürgergeldempfänger
  • Äußerungen des Generalinspekteurs der Bundeswehr zur Kriegstüchtigkeit der Bundeswehr
  • neue Sicherheitsgesetze in Hongkong
  • EU-Renaturierungsgesetz
  • Drosselung der Reichweite des TikTok-Accounts des Afd-Politikers Maximilian Krah
  • militärische Operation der NATO gegen die Bundesrepublik Jugoslawien im Jahr 1999
  • Bericht zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
  • Bericht der Menschenrechtskommissarin des Europarats nach ihrem Besuch in Deutschland

35 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Mittwoch, 20. März 2024

Sprecherinnen und Sprecher

  • Staatssekretär Hebestreit
  • Alexandrin (BMDV)
  • Fischer (AA)
  • Routsi (BMVg)
  • Nübel (BMG)
  • Prühl (BMAS)
  • Stolzenberg (BMUV)
  • Dr. Ata (BMI)
  • Migenda (BMF)


(Vorsitzende Wolf eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
StS Hebestreit sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

StS Hebestreit

Herzlich willkommen auch von mir! Das Kabinett hat heute das Nationale Reformprogramm 2024 beschlossen. Es ist Teil des Europäischen Semesters, das der jährlichen Koordinierung der Wirtschafts- und Sozialpolitik in der Europäischen Union dient. Das Programm legt dar, wie Deutschland auf die länderspezifischen Empfehlungen des Rates der EU reagiert und die EU-Empfehlungen umsetzt. Die Bundesregierung berichtet darin über Maßnahmen zur Bewältigung wesentlicher gesamtwirtschaftlicher und sozialer Herausforderungen im Land. Dabei geht es zum Beispiel darum, wie wir die Abhängigkeit von fossiler Energie verringern, die Energiewende beschleunigen oder die digitale Infrastruktur modernisieren und ausbauen. Das Programm erläutert auch die nachhaltige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes und die gerechte Ausgestaltung der Transformation.

Im Februar hat die Bundesregierung den Jahreswirtschaftsbericht 2024 verabschiedet. Er wurde hier in der Bundespressekonferenz auch ausführlich dargelegt. Darin wird aufgeführt, wie sie auf die zentralen wirtschafts-, finanz- und sozialpolitischen Herausforderungen reagiert. Zur Vermeidung doppelter Berichtsstrukturen verweist das diesjährige Nationale Reformprogramm wie schon im Vorjahr an vielen Stellen auf die Inhalte des Jahreswirtschaftsberichts.

Leistungsfähige Häfen sind eine wichtige Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg und den allgemeinen Wohlstand unseres Landes. Um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, hat das Kabinett heute die Nationale Hafenstrategie der Bundesregierung für die See- und Binnenhäfen beschlossen. Die Häfen sind bundesweit direkt und indirekt für bis zu 5,6 Millionen Arbeitsplätze verantwortlich. Sie spielen eine bedeutende Rolle beim Gelingen der Energiewende, sichern die Versorgung von Industrie, Handel und Bevölkerung und sind außerdem ein entscheidender Teil der Verkehrsinfrastruktur mit Blick auf die Landes- und Bündnisverteidigung.

Umso wichtiger ist es, die Häfen weiter zukunftsfähig zu machen. Dabei verfolgt die Nationale Hafenstrategie fünf strategische Ziele, erstens, die Wettbewerbsfähigkeit des Hafenstandorts zu stärken, zweitens, die Häfen zu nachhaltigen Knotenpunkten für die Energiewende, eine klimaneutrale Schifffahrt und Industrie sowie zu Drehkreuzen für umweltfreundlichen Verkehr zu machen, drittens, die digitale Transformation aktiv zu gestalten und voranzubringen, viertens, die Ausbildung und Beschäftigung zu sichern und zukunftsfähig zu gestalten und, fünftens, Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur bedarfsgerecht zu erhalten, auszubauen und zu schützen.

Um all diese Ziele zu erreichen, enthält die Hafenstrategie 139 konkrete Maßnahmen, die in der Zuständigkeit des Bundes, der jeweiligen Länder und auch der Hafenwirtschaft liegen. Die Vorhaben werden kontinuierlich aktualisiert und weiterentwickelt.

Frage

Ich habe es gerade einmal kurz durchgelesen und überflogen. 139 Maßnahmen sind aufgelistet, die unternommen werden sollen. Es steht aber kein Wort von Geld darin. Wie stellt sich der Bund die Finanzierung der verschiedenen Maßnahmen vor? Bisher gibt der Bund 39 Millionen Euro pro Jahr zum Erhalt der deutschen Häfen aus. Die Länder fordern ein Minimum von 400 Millionen Euro pro Jahr. Das haben die norddeutschen Länder auf einer Ministerpräsidentenkonferenz noch einmal festgestellt. Welche Vorstellungen hat der Bund, was die Finanzierung dieser 139 Maßnahmen angeht?

Ich weiß nicht, wer die Frage beantworten will. Das Verkehrsministerium, das Kanzleramt?

Alexandrin (BMDV)

Jetzt habe ich auch das Mikrofon und kann die Frage gern beantworten. ‑ Vielen Dank. In der Tat haben wir heute mit der Nationalen Hafenstrategie 139 konkrete Umsetzungsmaßnahmen beschlossen. Zum einen sind nicht alle davon mit einem Finanzbedarf hinterlegt, sondern, wie Sie wissen, sind die Länder für die Häfen zuständig. Das heißt, dass wir eine sehr diverse Zuständigkeit haben. Wir haben auch diverse Interessenlagen bei den deutschen Häfen. Das heißt, ein wesentlicher Aspekt dieser Hafenstrategie war es, all diese Interessen erst einmal unter einen Hut zu bekommen, womit sich Deutschland und seine Hafenwirtschaft künftig gegenüber dem europäischen, aber auch dem internationalen Wettbewerb einig stellen kann.

Sie erwähnen immer den Hafenlastenausgleich. Das sind die berühmten 30 Millionen Euro, die der Bund den Ländern zur Verfügung stellt. Das ist aber nur ein Topf, ein sehr spezifischer Topf. Was in der Diskussion sehr gern vergessen wird, ist, dass der Bund auch vollständig in der Zuständigkeit ist, die Attraktivität der Hafenstandorte durch die Hafenanbindung zu stärken. Dies tun wir, und wir verstetigen es auch weiter.

Ein Beispiel: Allein für die seewärtigen Zufahrten der deutschen Seehäfen haben wir in den vergangenen zehn Jahren pro Jahr jeweils eine halbe Milliarde Euro ausgegeben. Das fällt in der Diskussion gern unter den Tisch, trägt aber wesentlich zur Attraktivität der deutschen Häfen und auch zu ihrer Wettbewerbsfähigkeit bei.

Diese Maßnahmen werden wir weiter verstetigen. Zu allen anderen Fragen stehen wir weiterhin im Austausch. Wichtig war aber, dass wir, bevor wir über Geldfragen reden, zunächst einmal eine gemeinsame Strategie erarbeiten, mit konkreten Arbeitspaketen. Auf diese kann man jetzt aufsetzen und die einzelnen Pakete nun auch mit Geld unterlegen. Das geschieht jetzt im Nachgang.

Zusatzfrage

Das ist eine Hafenstrategie. In diese Hafenstrategie haben Sie die Binnenhäfen ganz explizit mit eingebunden. Auf der anderen Seite stehen die norddeutschen Häfen natürlich in extremer Konkurrenzsituation insbesondere zu den Häfen der ARA-Range, also zu Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam, die über die Binnenhäfen natürlich auch als Hinterlandhub funktionieren. Um das an einem Beispiel zu verdeutlichen: Der Hafen in Duisburg ist von der Umsatzmenge her der drittgrößte Hafen Deutschlands.

Wie soll der Wettbewerb zur Stärkung der norddeutschen Häfen beitragen, wenn auch die Binnenhäfen finanziert werden?

Alexandrin (BMDV)

Genau das meine ich, wenn ich von diversen Interessen der deutschen Häfen spreche, die wir in der Nationalen Hafenstrategie gebündelt haben. Denn es geht darum, den gesamten Hafenstandort Deutschland gegenüber dem europäischen sowie dem internationalen Wettbewerb zu stärken. Das können wir nur dann, wenn wir alle Häfen gemeinsam betrachten.

In der Strategie ist auch festgehalten ‑ das werden Sie feststellen ‑, dass wir uns auch als Europa gemeinsam aufstellen müssen, was unsere Strategie anbelangt. Herr Hebestreit hat gerade schon die wesentlichen Herausforderungen genannt, vor denen alle Häfen in Europa stehen. Wir haben den Fachkräftemangel. Wir haben überall in Europa eine Knappheit an Flächen. Wir haben auch die neuen Herausforderungen an Häfen, sprich, wir haben wieder eine Kriegssituation in Europa. All diese Dinge müssen die Häfen leisten. Genau deshalb ist es so wichtig, dass wir jetzt erstmals eine gebündelte Strategie haben, auf die wir aufsetzen können.

Ganz wichtig ist: Wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen, dann müssen wir alle Verkehrsträger stärker einbinden. Wir müssen die Seehäfen sowohl zu Energieports ausbauen, um beispielsweise die Windenergie und den Ausbau der Offshore-Windenergie voranzutreiben, sie aber auch zu Umschlaghäfen für neue Energieträger modifizieren. Gleichzeitig brauchen wir aber auch die Binnenhäfen, um beispielsweise Schwerlasttransporte für Windkraftanlagen stärker aufs Wasser zu verlagern, weil die Binnenwasserstraßen einer der wenigen Verkehrsträger sind, die tatsächlich noch Kapazität haben.

Frage

Herr Hebestreit, der Kanzler hat gestern die ganze Debatte über Taurus als lächerlich bezeichnet. Können Sie erläutern, was genau er daran eigentlich lächerlich findet? An dieser Debatte hat er selbst zum Teil aktiv teilgenommen.

StS Hebestreit

Ich würde mich schon Ihrer These, dass er die Debatte über den Taurus als lächerlich bezeichnet habe, nicht anschließen. Ich denke, sein Wort war „peinlich“, und er hat nicht die Taurus-Debatte so bezeichnet, sondern dass jetzt eine Debatte anläuft, dass Deutschland nicht genug tun würde. Er hat immer wieder darauf verwiesen ‑ das ist hier auch schon mehrfach Gegenstand der Debatte gewesen ‑, dass Deutschland nach den USA sowohl finanziell als auch militärisch der stärkste Unterstützer der Ukraine ist, dass es insgesamt schon 28 Milliarden Euro oder 30 Milliarden Dollar an Waffenlieferungen gegeben hat oder in diesem und im kommenden Jahr geben wird, und dass insoweit Unterstellungen oder Mutmaßungen, Deutschland könnte sein Engagement abschwächen oder würde dann nicht zur Unterstützung der Ukraine stehen, jeglicher Grundlage entbehren. Ich denke, das war sein Hinweis auf die Debatte.

Zum Zweiten hat er, meine ich, auch noch einmal darauf hingewiesen, dass man das Ganze etwas sachlicher miteinander diskutieren könnte, ohne sofort und ständig Unterstellungen, was eigentliche Motivlagen angeht, in die Debatte einzuführen.

Ich denke, das war die Wortmeldung, die er gestern bei einer Veranstaltung am frühen Dienstagvormittag geäußert hat.

Frage

Herr Fischer, können Sie uns eine Einschätzung der humanitären Lage in Gaza geben? Ich meine, es kommen zwar jetzt Hilfslieferungen ins Land, aber das sind ja immer noch viel zu wenige.

Kommt Israel seinen Verpflichtungen in Sachen humanitärer Hilfe mehr nach als in den letzten Tagen?

Fischer (AA)

Die humanitäre Lage im Gazastreifen ist weiterhin katastrophal. Daran gibt es nichts zu deuteln. Es kommen eindeutig zu wenige Hilfsgüter nach Gaza hinein. Das ist einer der Gründe dafür, dass wir unsere humanitäre Hilfe insbesondere im Ernährungsbereich noch einmal deutlich aufgestockt haben und jetzt allein das World Food Programme mit 50 Millionen Euro unterstützen. Wir fordern Israel immer wieder dazu auf, mehr zu tun, um eine sichere Versorgung der Zivilbevölkerung zu ermöglichen. Das betrifft insbesondere die Öffnung weiterer Grenzübergänge und auch, dass wir Israel dazu auffordern, die sehr strikten Kontrollen auf das wirklich Notwendigste zu beschränken, um den Durchfluss an humanitärer Hilfe auch auf diese Art zu erhöhen.

Wenn Sie mir den Hinweis erlauben: Neben der Öffnung weiterer Grenzübergänge und auch des Hafens von Aschdod, von dem wir in den letzten Tagen öfter gesprochen haben, gehört dazu auch, dass die humanitären Helfer, die im Gazastreifen aktiv sind, vor Angriffen geschützt werden und dass Israel für die sichere Verteilung innerhalb Gazas sorgen muss.

Zusatzfrage

Eine Lernfrage: In den USA gibt es für Länder, die militärische Hilfe der USA bekommen, die gesetzliche Verpflichtung, humanitäre Lieferungen nicht zu blockieren. Gilt das auch für deutsche Hilfe? Wir beliefern Israel ja militärisch. Ist Israel damit dazu verpflichtet, humanitäre Hilfe nicht zu blockieren?

Fischer (AA)

Ich denke, man kann die Debatte an einer anderen Stelle anfangen. Humanitäre Unterstützung muss immer durchgelassen werden, egal in welchem Kontext, egal ob ein Land Waffen erhält oder nicht. Es geht einfach darum, die Zivilbevölkerung vor den Folgen dieser kriegerischen Auseinandersetzung zu schützen und ihr das Überleben zu ermöglichen. Das gilt in jeder Situation. Es ist unsere klare Erwartung, dass das humanitäre Völkerrecht in dem Konflikt eingehalten wird.

Frage

Ich habe tatsächlich gerade jetzt gelesen, dass Deutschland gestern bei der Sitzung des UN-Menschenrechtsrats ‑ ich zitiere kurz ‑ erklärt habe, es gebe alarmierende Beweise für einige der schwersten Verbrechen des Völkerrechts. Alle Täter müssten und würden zur Rechenschaft gezogen werden. Straflosigkeit dürfe nicht herrschen. Damit nahm die Bundesrepublik Deutschland Bezug auf die Lage in Weißrussland, Belarus.

Auf derselben Sitzung des UN-Menschenrechtsrats war aber auch der Hochkommissar für Menschenrechte präsent, der ausgeführt hat, dass sein Büro zahlreiche Fälle dokumentiert habe, die auf schwere Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen das humanitäre Völkerrecht durch Israel hindeuteten. Zu diesen Ausführungen hat zumindest nach meinen Informationen Deutschland keinerlei Stellungnahme verfasst.

Wie begründen Sie die sehr harsche Formulierung in Bezug auf Weißrussland und das Schweigen zu den Ausführungen des UN-Menschenrechtskommissars gestern in Genf?

Fischer (AA)

Ich denke, unsere Haltung zur Lage im Gazastreifen ist sehr klar. Wir setzen uns seit Wochen und Monaten auch gegenüber der israelischen Regierung dafür ein, dass mehr humanitäre Hilfe in den Gazastreifen hineinkommt. Wir sind noch nicht da, wohin wir wollen, aber wenn wir uns an den 7. Oktober und die Zeit unmittelbar danach erinnern, erkennen wir, dass zunächst überhaupt keine humanitäre Hilfe hineingekommen ist. Mittlerweile kommt humanitäre Hilfe auf dem Landweg hinein, wenn auch nicht ausreichend. Wir beteiligen uns an der Luftbrücke. Wir arbeiten daran, einen Seekorridor aufzubauen, um die Menschen in Gaza zu versorgen. Insofern ist unsere Haltung, denke ich, sehr klar. An ihr gibt es keinen Zweifel.

Im Übrigen würde ich davor warnen, verschiedene Konflikte auf die Art, wie Sie es tun, miteinander zu vergleichen.

Zusatzfrage

Aber wenn Sie im Kontext von Weißrussland von schwersten Verbrechen des Völkerrechts reden ‑ mich würde auch interessieren, welche im Sinne von Völkerrecht das sind ‑ und gleichzeitig zu den Ausführungen des UN-Hochkommissars, der von schwersten Völkerrechtsverbrechen Israels im Gazastreifen spricht, schweigen, dann ergibt sich daraus für mich eine argumentative Dissonanz. Damit setze ich das mitnichten gleich. Aber ich würde gerne wissen: Wieso schwerste Menschenrechtsverbrechen in Belarus aus Sicht Deutschlands und keinerlei Verweis auf Menschenrechtsverbrechen in Bezug auf Israels Vorgehen im Gazastreifen?

Fischer (AA)

Ich denke, die Unterstellung in Ihrer Frage ist völlig absurd. Wir äußern uns praktisch jeden Tag in jeder Bundespressekonferenz zum Konflikt im Gazastreifen. Wir fordern, dass es dort mehr humanitäre Hilfe gibt. Die Außenministerin ist mittlerweile fünfmal in Israel gewesen, der Bundeskanzler zweimal. Er hat das direkte Gespräch mit der israelischen Regierung gesucht. Wir tun wirklich alles, um mehr humanitäre Hilfe nach Gaza hineinzubekommen. Wir tun alles dafür, dass es endlich zu einer Feuerpause kommt, damit auch die Geiseln freikommen, die die Hamas immer noch festhält. Insofern ist Ihr Vorhalt, wir würden uns zu diesem Thema nicht äußern, völlig unbegründet. Alleine mit Ihnen habe ich mich bestimmt schon mehrere Male über die Situation im Gazastreifen unterhalten.

Ich warne wirklich davor, verschiedene Konflikte miteinander zu vergleichen. Aber dass das belarussische Regime seine Bevölkerung unterdrückt, steht, denke ich, außer Frage.

Routsi (BMVg)

Bezogen auf Ihre Frage habe ich relativ frische Informationen, die ich hier gern hier teilen wollen würde. Sie wissen, dass wir am Freitag der vergangenen Woche berichtet haben, dass sich die Luftwaffe gemeinsam mit unseren französischen Partnern mit humanitären Hilfsgütern an der Luftbrücke beteiligt. Wir haben vergangenes Wochenende bereits acht Tonnen an Hilfsgütern verbringen können. Gerade jetzt ‑ daher dieses kurze Update ‑ sind noch einmal fünf Paletten gedroppt worden.

Frage

Herr Fischer, ich will die Frage des Herrn Kollegen aufgreifen. Sowohl die Vereinten Nationen als auch die EU haben nun gesagt, dass es mögliche Kriegsverbrechen Israels in Gaza gebe. Unterstützt die Bundesregierung eine internationale Untersuchung dieser möglichen Kriegsverbrechen?

Meine zweite Frage: Die Vereinigten Staaten haben Israel heute eindrücklich vor einer militärischen Offensive in Rafah gewarnt. Wie steht die Bundesregierung dazu?

StS Hebestreit

Bezüglich Ihrer zweiten Frage kann ich Sie darauf hinweisen, dass der Bundeskanzler ‑ der Kollege Fischer hat schon darauf hingewiesen ‑ am Wochenende zunächst in Akaba in Jordanien gewesen ist, wo er den jordanischen König getroffen hat, und danach auch in Jerusalem, wo er auch mit Premierminister Netanjahu gesprochen hat. Danach hat er sich in einem Pressestatement sehr klar dazu geäußert. Deshalb wundert es mich, dass Sie das bis Mittwoch noch nicht erreicht hat. Er hat massiv vor einer Bodenoffensive auf Rafah gewarnt und ihn zum Schutz der Zivilbevölkerung aufgerufen.

Fischer (AA)

Das hat auch die Bundesaußenministerin an verschiedenen Stellen getan. Von daher ist es in der Tat verwunderlich, dass Sie das verpasst haben könnten.

Zusatzfrage

Ich habe es nicht verpasst. Aber nun hat gestern der israelische Ministerpräsident noch einmal gesagt, dass er diese Offensive starten werde. Deswegen noch einmal die Frage.

StS Hebestreit

Unsere Position hat sich in den vergangenen 72 Stunden nicht verändert.

(Zuruf: Die Frage nach Kriegsverbrechen, Herr Fischer!)

Fischer (AA)

Wir haben ja schon oft darauf hingewiesen, wie groß unsere Sorgen mit Blick auf den Gazastreifen sind. Wir haben die israelische Regierung auch aufgefordert, ihre Art der Kriegsführung zu ändern, um Zivilistinnen und Zivilisten besser zu schützen. Das ist die klare Erwartung, die wir haben, genauso mit Blick auf das, was Sie zu Rafah gefragt haben, nämlich, dass es keine großflächige Offensive gegen Rafa gibt und dass die Menschen ‑ ‑ ‑ Derzeit hält sich ja über eine Million Menschen in Rafah auf, 1,2 Millionen. Das sind überwiegend Menschen, die auf israelische Aufforderung hin aus dem Norden des Gazastreifens nach Rafah geflüchtet sind, um vor den Kampfhandlungen Schutz zu suchen. Jegliche Offensive, die jetzt auf Rafah geht und sozusagen das Leid dieser Zivilistinnen und Zivilisten ignoriert, haben wir sozusagen im Gespräch mit der israelischen Regierung auch kritisiert. Wir haben sehr klar gemacht, dass wir nicht sehen, wie eine Offensive zum jetzigen Zeitpunkt in der jetzigen Situation den Schutz der Zivilbevölkerung ausreichend berücksichtigen könnte.

Frage

Herr Hebestreit, ich habe zwei Fragen zu der bemerkenswerten PK beziehungsweise den Statements.

Vorsitzende Wolf

Entschuldigung wenn ich unterbreche, aber das reißt ein bisschen ein. Wir haben die der Regel „eine Frage, eine Nachfrage“.

Zusatz

Ja, das bezieht sich auf dasselbe Thema.

Vorsitzende Wolf

Genau, es sind schon wieder zwei Fragen. Ich würde auch darum bitten, Redundanzen in den Fragen nach Möglichkeit zu vermeiden. Danke!

Zusatzfrage

Es gibt keine Redundanz. ‑ Herr Hebestreit, zu Herrn Scholz in Jerusalem: Er hat ja neben Herrn Netanjahu gestanden. Ich finde übrigens auf der Seite der Bundesregierung keine Übersetzung dieser gemeinsamen Statements. Das wundert mich. Das gibt es ja sonst immer.

Zum einen die Frage: Herr Scholz hat gesagt ‑ er hat ja auf Englisch gesprochen ‑: The Gaza Strip and the West Bank belong to the administration of the Palestinian Authority. ‑ Hat er Ostjerusalem bewusst vergessen, oder war das ein Fehler?

StS Hebestreit

Da würde ich immer sagen: Die Worte des Bundeskanzlers stehen für sich. ‑ Ich kann jetzt nicht freihändig eruieren, ob das eine neue Formulierung oder eine übliche Formulierung ist. Dem gehen wir gern nach.

Was die Übersetzung angeht: Erst einmal vertrauen wir natürlich auf Ihre Englischkenntnisse. Wenn es da ein Versäumnis gibt, dann setzen wir schnell jemanden daran, der es für Sie übersetzt.

Zusatzfrage

Die Frage war, ob Ostjerusalem aus Sicht der Bundesregierung völkerrechtlich zu den Palästinensern gehört.

Er hat auch den Satz gesagt: We cannot stand by and watch Palestinian risk starvation. That’s not us. ‑ Das bedeutet übersetzt: Wir können nicht daneben stehen und zusehen, wie die Palästinenser vom Hungertod bedroht sind. ‑ In Ihrer deutschen Übersetzung eines Textes auf Ihrer Seite steht aber: „Wir können nicht daneben stehen und riskieren, dass … Palästinenser Hunger leiden.“ ‑ Es besteht ja ein Unterschied zwischen „Hunger leiden“ und „vom Hungertod bedroht sein“.

Vorsitzende Wolf

Die Auslegung dieses Satzes war am Montag in der RegPK Thema. Soviel zu den Redundanzen.

Zusatz

Ach so! Okay.

Vorsitzende Wolf

Deswegen würde ich jetzt einfach sagen: Das ist schon beantwortet.

Zusatzfrage

Aber kommt die Übersetzung noch?

StS Hebestreit

Auf jeden Fall bin ich sehr beruhigt, dass Sie das haben entschlüsseln können. Wenn Sie daran interessiert sind ‑ ‑ ‑ Ich glaube, das ist eine Nuance. Aber das war am Montag hier schon Thema, und ich glaube, das Ziel an beiden Stellen ist ja das Gleiche, nämlich, dass wir eben nicht tatenlos zusehen, sondern unter anderem einerseits in einem sehr offenen und ehrlichen Gespräch mit unseren israelischen Freundinnen und Freunden den Sachverhalt klar artikulieren und uns zum anderen ‑ das haben Herr Fischer und Frau Routsi ja noch einmal deutlich gemacht ‑ an den Hilfslieferungen nach Gaza beteiligen, einerseits was die Luftbrücke angeht, auch was Hilfslieferungen über den Seeweg angeht, und auch weiterhin unser klares Plädoyer: Das sind bestenfalls zweitbeste Lösungen. Der Weg muss über den Landweg geschehen, über mehr Zugang über den Landweg, dass die Lastwagen, die dort sind, auch nach Gaza hineinkommen und dass eine ordentliche Verteilung gewährleistet wird, damit die Hunger leidende oder jetzt riskierende, Hunger zu leiden, um diese Worte aufzugreifen, damit die Bevölkerung, die Zivilbevölkerung dort versorgt werden kann.

Frage

Noch eine ganz kurze Verständnisfrage ‑ keine Sorge, es wird nicht lange dauern ‑: Herr Hebestreit hat vergangenen Mittwoch nochmals erklärt, der Kanzler hege keinerlei Zweifel daran, dass sich Israel im Gazastreifen an das Völkerrecht halte. Herr Fischer hat gerade erklärt, man fordere Israel dazu auf, die Kriegsführung zu ändern. Herr Hebestreit hat gerade vor Hungersnot in Gaza gewarnt.

Zumindest für mich ergibt sich da ein gewisser Widerspruch. Können Sie kurz erklären, wie man einerseits sagt, man habe keine Zweifel daran, dass sich Israel in seinem Vorgehen an das Kriegsvölkerrecht, allgemein an das Völkerrecht halte, und andererseits gleichzeitig erklärt, man fordere Israel dazu auf, sein militärisches Vorgehen zu ändern? Könnten Sie diesen Widerspruch für mich auflösen?

StS Hebestreit

Ich sehe da keinen Widerspruch und insofern muss ich das nicht auflösen. Ich finde es lustig, dass Sie mich in der dritten Person zitieren, also sicherlich für Ihre Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie das wieder auf Ihren Sender stellen.

Klar ist, und die Position ‑ ‑ ‑

(Zuruf)

‑ Entschuldigung, darf ich kurz ausreden? Jetzt bin ich dran!

Klar ist: Die Position, die wir hier immer vertreten haben, haben auch der Bundeskanzler und die Außenministerin in ihren Gesprächen mit unseren israelischen Freundinnen und Freunden vertreten. Unsere Haltung ist klar und eindeutig, und das ist das, was steht. Ich kann den Widerspruch, den Sie versuchen, aufzumachen, wirklich nicht erkennen. Insofern kann ich Ihnen auch bei der Lösung der selbstgestellten Frage nicht helfen.

(Zuruf)

Fischer (AA)

Ich schließe mich den Worten des Regierungssprechers an.

Frage

Ich habe eine Frage an das BMG. Es geht um die Studienreihe „Gesundheit in Deutschland“ des RKI. Dafür wurden an 180 000 Menschen jeweils fünf Euro in bar verschickt. Das Ganze kostet knapp eine Million Euro.

Wieso verschickt man Bargeld, ohne dass man vorher weiß, ob die Menschen bei dieser Studie mitmachen oder nicht?

Daran anschließend: Was verspricht man sich von dieser Studie?

Vielleicht können Sie auch einen Satz dazu sagen, worum genau es dabei geht.

Nübel (BMG)

Ja, sehr gern. Vorweg etwas zur Studie an sich: Wie Sie schon richtig gesagt haben, baut das RKI aktuell in Zusammenarbeit mit dem BMG und auch der BZgA das Panel „Gesundheit in Deutschland“ auf. Das wird ab 2025 im neuen Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin erfolgen. Das Ziel ist es, mit dem Panel kontinuierlich epidemiologische Daten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung zu erheben, also beispielsweise zur selbst eingeschätzten körperlichen Gesundheit, zu gesundheitsbezogener Lebensqualität oder auch zu psychischen Störungen. Seit Januar 2024 werden jetzt sukzessive Einladungen versandt, um eine Stichprobe, die auf einer Zufallsauswahl basiert, mit zunächst 30 000 aktiven Teilnehmenden aufzubauen. Dabei werden Personen ab 16 Jahren adressiert, deren üblicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Datenerhebung in Deutschland liegt. Die müssen sich dann auf einer Plattform registrieren, über die dann eben die regelmäßigen Beratungen stattfinden.

Zu der Frage nach den fünf Euro: Der Einsatz von Incentives zur Förderung der Studienteilnahme ist einfach gängige Praxis. Das wurde auch in der methodischen Forschung bereits umfangreich untersucht.

Zusatzfrage

Heißt das, man verschickt an 180 000 Menschen fünf Euro und verspricht sich davon, dass von 30 000 eine Rückmeldung kommt?

Nübel (BMG)

Ich muss jetzt ehrlich sagen: Ich bin gerade nicht sicher, ob Ihre Zahl 180 000 stimmt. Zumindest ist die mir gerade nicht bekannt. Da müsste ich mich noch einmal schlaumachen. Ziel ist es aber, dass zunächst eben eine Stichprobe mit 30 000 aktiven Teilnehmenden aufgebaut wird. Mittelfristig soll die Stichprobe auf bis zu 100 000 Teilnehmende vergrößert werden, und langfristig wäre auch eine Panelgröße von bis zu einer Million Teilnehmer umsetzbar. Ich muss mich intern noch einmal bei den Kollegen informieren, an wie viele das versandt wurde.

Frage

Frau Nübel, habe ich das jetzt richtig verstanden, dass da ein Fünf-Euro-Schein drin war, den man behalten kann, völlig unabhängig davon, ob man daran teilnimmt oder nicht, ob oder habe ich das jetzt falsch verstanden?

Nübel (BMG)

Genau, diese fünf Euro sind sozusagen ein Incentive zur Förderung der Studienteilnahme. Das ist ganz gängige Praxis.

Zusatz

Normalerweise ist es doch so, dass man belohnt wird, wenn man an etwas teilnimmt, aber doch nicht einfach dafür, dass man einen Brief mit der Aufforderung erhält, etwas zu machen. Das finde ich jetzt echt komisch.

Nübel (BMG)

Das überlasse ich Ihnen, wie Sie das finden. Ich kann nur sagen, dass das eine ganz gängige Praxis ist.

Frage

Wenn es gängige Praxis ist, dann wurden schon öfter Euroscheine für Studien verschickt, korrekt? Das ist jetzt nicht das erste Mal?

Nübel (BMG)

Ich kann jetzt nur für diese Studie sprechen.

Zusatz

Sie sagten ja „gängige Praxis“. Dann ist das ja ‑ ‑ ‑

Nübel (BMG)

Ich würde davon ausgehen. Das ist gängige Praxis.

Zusatzfrage

Können Sie einmal schauen, ob das auch schon woanders ‑ ‑ ‑

Nübel (BMG)

Ich kann mich gerne einmal informieren.

Frage

Wie teuer war diese Aktion jetzt insgesamt? Was sagten Sie?

Nübel (BMG)

Dazu habe ich gerade keine Zahlen vorliegen.

Zusatz

Aber die kann man bestimmt nachliefern.

Vorsitzende Wolf

Das kann man auch ausrechnen, wenn es 180 000 waren.

Frage

Herr Hebestreit, es geht um diesen Bericht von Ronen Steinke in der „Süddeutschen Zeitung“. Er berichtet über ein Gutachten von Prof. Christoph Möllers, Verfassungsrechtler der Humboldt-Universität. Er wurde von Frau Roth beauftragt, nach diesem documenta-Skandal einen Bericht darüber zu schreiben, wie man Staatsmittel für Künstler mit irgendwelchen Unterschriften gegen Antisemitismus verbinden soll oder kann. Als Punkt eins sagt er, kurz zusammengefasst: „It’s complicated“. Als Punkt zwei sagt er: Gut gemeint ist das Gegenteil von gut. Ich glaube, er schreibt: Gut gemeint ist das Gegenteil von Kunst. – Ich kenne den Bericht nur in Auszügen aus der „Süddeutschen Zeitung“. Meine Frage an Sie ist: Ist das ein Gutachten unter vielen, und ist das der Anfang und das Ende dieser Debatte, weil es seitdem die Berlinale gab? Kommt noch etwas, bevor eine Entscheidung der Regierung fällt? Das ist nämlich ein aktuelles Thema. Darf man oder soll man von Künstlern eine klare Positionierung zu Antisemitismus in der Öffentlichkeit verlangen? Ist das eines von vielen Berichten bzw. Gutachten, oder ist das Thema damit jetzt erledigt?

StS Hebestreit

Ich war heute Morgen durchgehend in Sitzungen. Deswegen habe ich die „Süddeutsche Zeitung“ nicht so aufmerksam gelesen wie Sie. Das müsste ich nachholen. Ich habe auch leider in meinen Unterlagen keine Information, was das aktuelle Thema betrifft. Insofern werden wir das nachholen und nachliefern und über Claudia Roth dann auch Ihnen eine Antwort zukommen lassen.

Frage

Ich habe eine Frage an Frau Prühl vom BMAS, noch einmal zum Bürgergeld. Es geht um Totalverweigerer. Darüber hatten wir Anfang der Woche ja auch viel lesen dürfen. Ich habe noch einmal die Frage nach der Zahl, auf das Jahr gerechnet: Um wie viele Menschen handelt es sich dabei? Können Sie uns eine Größenordnung nennen?

Prühl (BMAS)

Das haben wir ja tatsächlich, glaube ich, schon ausführlich diskutiert, als diese Regelung zur Jahreswende eingeführt wurde oder eingeführt werden sollte. Es gibt diese Zahl einfach nicht, weil das Merkmal „Totalverweigerung“ bisher einfach nicht erfasst wurde. Deswegen haben wir auch keine statistischen Daten dazu. Ich weiß nicht, ob man hilfsweise darauf verweisen kann, dass sich just gestern der Sprecher der NRW-Jobcenter geäußert hat und meinte, der Begriff sei extrem überstrapaziert. Aus der Praxis würde er sagen, das seien extreme Einzelfälle.

Zusatzfrage

Halten Sie den Vorschlag, dass man dauerhaft und vollständig Leistungskürzungen vornehmen kann, wenn bestimmten Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen wird, für rechtlich zulässig?

Prühl (BMAS)

Nach unserer Deutung des Urteils des Verfassungsgerichtes nicht. Das Verfassungsgericht hat im November 2019 ein Urteil zum Thema Leistungsminderung gefällt und hat darin dargelegt, unter welchen Bedingungen eine Kürzung stattfinden kann, die über 30 Prozent hinausgeht. Ich meine, das war die Randnummer 209, aber verzeihen Sie, wenn es eine andere war. Darin wurde festgestellt, dass das nur dann geht, wenn es wirklich ein konkretes Arbeitsangebot, das zu diesem Zeitpunkt konkret antretbar ist, gibt. Dann kann man die Leistung um mehr als 30 Prozent mindern. Darauf hat sich das BMAS bezogen, als es jetzt einen Regelungsvorschlag eingebracht hat, eben zur Jahreswende, um zu sagen: Ja, man kann für maximal zwei Monate bis zu 100 Prozent sanktionieren, wenn diese Bedingung erfüllt ist. Mehr als zwei Monate lang zu sanktionieren und zu sagen, dass es quasi kein Recht auf Besserung gibt, keine Recht auf eine zweite oder dritte Chance, entspricht nicht dem Grundgesetz und der Menschenwürde. Gemindert wird vielmehr nach dem Vorschlag, den wir gemacht haben, für maximal zwei Monate. Der ist im Haushaltsfinanzierungsgesetz enthalten und steht am Freitag, soweit ich weiß, im Bundesrat auf der Tagesordnung.

Frage

Der Generalinspekteur der Bundeswehr Carsten Breuer hat am 17. März erklärt, dass man mittendrin sei, die Bundeswehr kriegstüchtig zu machen, und dass die bundesdeutsche Gesellschaft hinter diesem Vorhaben stehe. „Mittendrin“ hat er übrigens falsch geschrieben. Das könnte man vielleicht noch an sein Social-Media-Team zurückmelden.

Aber meine eigentliche Frage ist, ob denn der Kanzler und der Verteidigungsminister hinter dieser Einschätzung stehen oder diese teilen, dass die bundesdeutsche Gesellschaft tatsächlich hinter diesem Vorhaben steht, die Bundeswehr kriegstauglich zu machen.

Routsi (BMVg)

Ich finde es sehr interessant, wenn ich das sagen darf, dass Sie hier auf Rechtschreibung Bezug nehmen, während wir uns teilweise auf Ihren Kanälen wiederfinden. Da könnte man auch einmal darüber sprechen, ob das so die feine englische Art ist, wenn ich mir diese persönliche Aussage hier einmal erlauben darf.

Was das Thema Kriegstüchtigkeit angeht, hat sich nicht nur der Generalinspekteur dazu eingelassen, sondern auch der Verteidigungsminister. Die Aussagen sind alle öffentlich zugänglich. Darüber haben wir hier mehrfach gesprochen. Dazu habe ich keine Ergänzungen vorzunehmen.

Zusatzfrage

Der Kanzler?

StS Hebestreit

Der hat sich dazu auch mehrfach geäußert, und dazu habe ich hier auch keine Ergänzung vorzunehmen.

Zusatzfrage

Entschuldigung? Ich habe ja trotzdem noch eine Nachfrage! – Er hat ja sehr bewusst „kriegstauglich“ und nicht „verteidigungstauglich“ geschrieben und davon gesprochen und halt behauptet, die bundesdeutsche Gesellschaft stehe dahinter. Da würde mich die Datenlage interessieren. Auf welcher Grundlage kommt er zu dieser Schlussfolgerung, dass die bundesdeutsche Gesellschaft hinter diesem Vorhaben der Kriegstauglichkeit steht?

Routsi (BMVg)

Die Aussagen des Generalinspekteurs der Bundeswehr stehen für sich. Die habe ich nicht zu kommentieren.

Frage

Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Es geht mir um Hongkong. Gestern ist in Hongkong eine neue Sicherheitsgesetzgebung auf den Weg gebracht worden. Mich interessiert, was die Bundesregierung dazu sagt und wie das Auswärtige Amt das Ganze einschätzt.

Fischer (AA)

Ja, wir sind sehr besorgt über die möglichen Auswirkungen des neuen Sicherheitsgesetzes auf die bisher geltenden Rechte und Freiheiten der Menschen in Hongkong. Es besteht die Gefahr, dass die Beschneidung von Pluralismus, Meinungs- und Pressefreiheit in Hongkong auf Grundlage dieses Gesetzes jetzt noch weiter voranschreitet. Insbesondere das erhöhte Strafmaß für so unklare Rechtsbegriffe wie Aufruhr, die exterritoriale Anwendbarkeit und die teilweise rückwirkenden Auswirkungen der Bestimmungen sind sehr besorgniserregend. Wir werden auch darauf achten, inwiefern sich Auswirkungen auf die Arbeit unserer Auslandsvertretungen, von EU-Bürgerinnen und -Bürgern und europäischen Unternehmen und Organisationen aus der neuen Gesetzgebung ergeben können. Sie wissen ja, dass wir schon in Reaktion auf das sogenannte Gesetz zum Schutz der nationalen Sicherheit von 2020 als EU-Rat Schlussfolgerungen veröffentlicht haben, in denen wir unsere Sorge über die exterritoriale Wirkung von Sicherheitsgesetzgebung zum Ausdruck bringen. Sie wissen vielleicht auch oder haben es gesehen, dass sich der Hohe Beauftragte gestern im Namen der Europäischen Union auch sehr kritisch zu den neuen Sicherheitsgesetzen eingelassen hat.

Zusatzfrage

Gibt es Ihrer Ansicht nach Konsequenzen für die Sicherheit deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger? Sie haben die exterritoriale Wirkung der Gesetzgebung ja erwähnt.

Fischer (AA)

Wie ich schon gesagt habe, prüfen wir, welche Auswirkungen negativer Art dies auf die Arbeit und das Leben von EU-Bürgerinnen und -Bürgern und auch europäischen Unternehmen und Organisationen sowie unseren Auslandsvertretungen in Hongkong haben könnte, und es ist nicht völlig ausgeschlossen, dass es die gibt.

Frage

Herr Stolzenberg, können Sie bestätigen, dass die Abstimmung der Botschafter auf EU-Ebene (über das Nature Restoration Law der EU) von heute auf die nächsten Tage oder wann auch immer verschoben wurde?

Stolzenberg (BMUV)

Es gibt ja viele Abstimmungen. Sie sprechen jetzt über das Nature Restoration Law der EU?

Zusatz

Genau.

Stolzenberg (BMUV)

Okay. Das habe ich am Anfang nicht mitbekommen, falls Sie es gesagt haben.

Zusatz

Es sollte ja heute zur Abstimmung kommen.

Stolzenberg (BMUV)

So ist es. Das sollte heute zur Abstimmung kommen. Die belgische Ratspräsidentschaft hat aber die Tagesordnung wieder geändert und das Thema jetzt erst einmal verschoben. Wir warten jetzt auf den neuen Termin.

Zusatzfrage

Können Sie einmal aus Ihrer Sicht die letzten zwei, drei Tage rekapitulieren und sagen, wie die Blockadehaltung des Bundesfinanzministers in Ihrem Ministerium aufgenommen wurde und wie Sie das jetzt am Ende gelöst haben? Es soll ja jetzt als Zugeständnis an Herrn Lindner eine Protokollnotiz Deutschlands geben. Welche Auswirkungen hat so eine Protokollnotiz? Steht das jetzt halt da, aber hat am Ende keine Auswirkungen, oder spielt es wirklich eine Rolle?

Stolzenberg (BMUV)

Eine Zusammenfassung der letzten zwei Tage kann ich nicht geben, weil das ja interne Gespräche sind. Da zählt dann am Ende das Ergebnis. Wir sind am Ende dabei gelandet, dass Deutschland dem Nature Restoration Law der EU eben zustimmen wird und dass es im Rahmen der Zustimmung eine Protokollnotiz dazu geben wird, dass eben für die Landwirtschaft und die Landwirte keine zusätzlichen Belastungen entstehen sollen. Wenn die Abstimmung ansteht, dann werden wir das entsprechend so vollziehen.

Frage

Ich habe eine Frage an Herr Dr. Ata vom Bundesministerium des Inneren. Es geht um TikTok. TikTok hat ja die Reichweite des AfD-Politikers Maximilian Krah eingeschränkt. Halten Sie das für ausreichend, und wie bewerten Sie das?

Dr. Ata (BMI)

Sie beziehen sich auf den Transparenzbericht, zu dessen Veröffentlichung TikTok nach dem Digital Services Act verpflichtet ist. Diesen haben wir zur Kenntnis genommen, und der wird derzeit ausgewertet, sodass wir uns zu Einzelheiten derzeit noch nicht äußern können. Die EU-Kommission führt ein Verfahren gegen TikTok, um zu prüfen, ob die Plattform EU-Recht unter anderem zum Schutz von Jugendlichen einhält.

Frage

In wenigen Tagen, am 24. März, jährt sich der völkerrechtswidrige Angriff der NATO auf die Bundesrepublik Jugoslawien. Mich würde interessieren, was die aktuelle Bundesregierung unternimmt, auch eingedenk des Leitsatzes der wertegeleiteten Außenpolitik, damit Deutschland nicht noch einmal in die Situation kommt, dass es völkerrechtswidrig und ohne UN-Mandat einen souveränen Staat angreift. Was sind sozusagen für Mechanismen entwickelt worden, um so etwas zu verhindern?

Fischer (AA)

Wenn wir zurückschauen, war das ja ein Einsatz, den niemand wollte, aber es war der letzte Ausweg, um die Menschen im Kosovo vor der Armee des damaligen jugoslawischen Staates zu schützen. Sie wissen, dass die internationale Gemeinschaft damals intensivst versucht hat, eine friedliche Lösung für diesen humanitären Konflikt im Kosovo zu finden. Erst als das nicht erreicht werden konnte ‑ auch, weil letztlich diplomatische Versuche in Belgrad gescheitert sind ‑, hat die NATO Schritte ergriffen, die so begrenzt wie möglich waren. Das war notwendig, um die Menschen und die Zivilistinnen und Zivilisten im Kosovo zu schützen. Gleichzeitig ist es so, dass wir natürlich um jedes zivile Opfer trauern, das in diesem Konflikt getötet wurde.

Wir sagen heute auch ganz klar: Wir sind Partner. Wir gestalten gemeinsam die Zukunft Europas. Serbien ist EU-Beitrittskandidat, und wir unterstützen Serien auf diesem Weg in die Europäische Union. Dasselbe gilt zumindest aus Sicht der Bundesregierung auch für den Kosovo, der aus unserer Sicht auch eine Perspektive für den Beitritt zur Europäische Union hat.

Zusatzfrage

Mich erstaunt ein bisschen, mit welcher Leichtigkeit Sie gerade Artikel 2 Ziffer 4 der UN-Charta zur Seite gewischt haben! Bei dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der NATO gegen die Bundesrepublik Jugoslawien starben zahlreiche Zivilisten. Hunderte Schulen wurden plattgemacht, ebenso petrochemische Werke, Kraftwerke, Krankenhäuser und auch das Hauptgebäude des öffentlich-rechtlichen Rundfunks RTS. Vor diesem Hintergrund würde mich interessieren: Plant die Bundesregierung angesichts dieses Jahrestags und auch eingedenk einer gewissen Pfadabhängigkeit deutscher Kriegsverbrechen auf dem Balkan, sich zumindest bei der serbischen Zivilbevölkerung für diese damalige Mittäterschaft zu entschuldigen?

Fischer (AA)

Erst einmal weise ich Ihre Unterstellung zurück, dass das völkerrechtswidrig war. Es gab die Resolution 1199 sowie die ebenfalls gemäß Kapitel 7 der UN-Charta beschlossene Resolution 1203 vom 24. Oktober 1998, die unmissverständlich klargestellt hat, dass die Lage im Kosovo eine ernsthafte Bedrohung für Frieden und Sicherheit in der Region darstellt. Die NATO-Mission hat geholfen, schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen inklusive Tötungen von Unschuldigen zu beenden. Die Bundesrepublik Jugoslawien hat die dringlichen Forderungen der internationalen Gemeinschaft trotz der auf Kapitel 7 der UN-Charta gestützten Resolution des UN-Sicherheitsrats nicht erfüllt. Der äußerst eindeutige Bericht des UN-Generalsekretärs zu den beiden Resolutionen hat unter anderem vor der Gefahr einer humanitären Katastrophe im Kosovo gewarnt. Die humanitäre Lage hielt wegen der Weigerung der Bundesrepublik Jugoslawien, Maßnahmen zu einer friedlichen Lösung zu ergreifen, unverändert an. Das war der Hintergrund, vor dem die NATO eingegriffen hat, um die Menschen dort zu schützen. Das war, wie gesagt, ein Einsatz, den niemand wollte und den die Bundesrepublik Jugoslawien durch das Befolgen der UN-Resolutionen hätte abwenden können. Noch einmal: Wir trauern um jedes zivile Opfer, das in diesem Konflikt getötet wurde.

Frage

Ich habe eine Frage an das Finanzministerium zu dem Tragfähigkeitsbericht, der heute vorgelegt wurde. Das hat der Finanzminister vorhin ja eigentlich als Bestätigung seines Festhaltens an der Schuldenbremse und gleichzeitig als einen Aufruf zum Umsteuern interpretiert. Hat er hinsichtlich der Reformen im Sozialwesen, die er da angesprochen hat, irgendwie im Blick, wann die passieren sollen? Soll das also noch in dieser Legislaturperiode passieren, passiert das im Rahmen der anstehenden Haushaltsverhandlungen, oder was ist da aus Sicht des Ministers der Zeitraum?

Migenda (BMF)

Danke für die Frage. – Genau, er hat sich dazu geäußert. Auch wir haben dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht. Das wissen Sie bestimmt auch, aber darauf möchte ich Sie natürlich grundsätzlich hinsichtlich des Themas verweisen.

Zur Frage nach einem Zeitplan kann ich Ihnen jetzt keine konkreten Angaben machen. Aber, wie gesagt, es sind bestimmte Themenbereiche und Komplexe umrissen, in denen Strukturreformen angestoßen werden können, und es bleibt weiter abzuwarten, wie das dann konkret umgesetzt wird.

Ein Punkt ist natürlich schon umgesetzt, und das hat er ja auch noch einmal betont. Das ist das Generationenkapital.

Zusatzfrage

Jetzt hat der Finanzminister den Bereich der Verteidigung gar nicht erwähnt. Das ist ja auch ein durchaus kostenträchtiger Posten. Gibt es schon irgendeine Vorstellung davon, wie die rund 30 Milliarden Euro große Lücke, die sich da demnächst auftun wird, gefüllt werden soll? Das widerspricht ja so ein bisschen der Idee, dass man irgendwo noch weiter einsparen könnte oder keine Schulden aufnehmen müsste.

Migenda (BMF)

Der Tragfähigkeitsbericht beschäftigt sich ja mit der Entwicklung der öffentlichen Finanzen angesichts der demographischen Entwicklung. Deswegen liegt darauf der Fokus. Verteidigungsausgaben sind natürlich daneben ein großes Thema und werden uns in den nächsten Haushaltsberatungen beschäftigen. Dem kann ich jetzt hier aber noch nicht vorweggreifen.

Frage

Gutes Stichwort; ich probiere es gleich einmal bei Frau Migenda. Es geht um die scharfe Kritik des Europarates an der Bundesrepublik, was das Thema Ungleichheit angeht. Da wird kritisiert, dass bei der Bekämpfung von Armut, Wohnungsnot und Ausgrenzung behinderter Menschen viel zu wenig getan wird und mehr getan werden muss und dass das hohe Maß an Armut und sozialer Benachteiligung in unserem Land in keinem Verhältnis zum Reichtum des Landes steht. Wie reagiert der Finanzminister auf diese scharfe Kritik? Er ist ja einer, der für das Geld zuständig ist, der die Ungleichheit nicht bekämpfen will, ganz im Gegenteil.

Migenda (BMF)

Den letzten Vorwurf, den Sie da jetzt vorgebracht haben, möchte ich einmal zurückweisen.

Zuruf

Hat er hier in der BPK gesagt!

Migenda (BMF)

Ich möchte dann jetzt aber an dieser Stelle noch einmal betonen, dass sich der Finanzminister ‑ das wissen Sie ja auch, und das haben wir hier, glaube ich, auch schon ein paarmal ausgeführt ‑ immer wieder in die Debatte einbringt, wie man Vermögensbildung erleichtern kann, gerade auch für niedrige und mittlere Einkommen. Ich kann beispielsweise einmal auf die Initiative zur Flexibilisierung der Grunderwerbsteuer hinweisen. Das ermöglicht den Ländern, die Steuer auf null zu setzen und es damit den Menschen zu erleichtern, Immobilienbesitz zu erwerben. Das ist eine Maßnahme. Ich könnte jetzt noch andere nennen.

Zusatzfrage

Danke, aber das hat nichts mit der Frage zu tun. Ich hatte nicht nach Vermögensbildung gefragt, sondern nach der eklatanten Armut im Land. Die Leute können sich ihre Miete nicht mehr leisten, behinderte Menschen werden ausgegrenzt. Das hat jetzt nichts mit Vermögensbildung zu tun. Ich wollte wissen, wie Sie auf die Kritik des Europarats reagieren. Die Ungleichheit wird in Deutschland immer größer; das ist ein Fakt!

Migenda (BMF)

Ja, ich kann gerne noch etwas ergänzen. Ich meine, generell will vielleicht ansonsten auch noch das BMAS etwas dazu sagen. Aber vielleicht erinnern wir uns auch noch einmal an die Corona-Pandemie und an die Zeiten der akuten Energiekrise, in der die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht hat, um auch niedrigere und mittlere Einkommen zu unterstützen und Härten abzufedern.

StS Hebestreit

Vielleicht kann ich ergänzen, dass diese Bundesregierung das Wohngeld massiv ausgeweitet und erhöht hat, um diesem Fakt, dass sich viele Leute ihre Miete nicht mehr leisten können, den Sie jetzt in der Frage formuliert haben, entgegenzuwirken. Wir haben ein massives Wohnungsbauprogramm aufgelegt und den sozialen Wohnungsbau mit Rekordsummen unterstützt, um auch perspektivisch wieder mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Sie wissen, dass wir im Augenblick 84 Millionen Bürgerinnen und Bürger in diesem Land haben, Tendenz steigend. Da braucht es mehr Wohnungen. Das hat der Bundeskanzler, das hat die Bundesbauministerin und das haben auch viele andere immer wieder gesagt. Es gibt das Ziel, den Wohnungsbau massiv zu steigern. Das ist durch den russischen Überfall auf die Ukraine und die Folgen, was sowohl Material als auch die Zinsentwicklung oder auch Baukosten im Generellen angeht, im Augenblick schwieriger, als es das vor einigen Jahren war. Aber die Bundesregierung bleibt dabei.

Insofern sieht sie die Probleme, die zum Teil im Bericht des Europarats formuliert werden. Sie ist auch schon dabei, sie zu bekämpfen. Sie werden den Bericht ja sicherlich auch genau gelesen haben. Darin gibt es schon auch einzelne Gegenäußerungen der Bundesregierung, die sich ja immer vor Veröffentlichungen auch zu den Vorwürfen äußern kann. Insofern findet sich darin eigentlich auch manches an Antwort, das Sie eben gesucht haben.

Prühl (BMAS)

Vielleicht kann ich noch ein paar Dinge ergänzen. Es gibt ja bereits eine Stellungnahme der Bundesregierung dazu, die vom AA koordiniert wurde und die sich auf der Seite des Europarats auch findet.

Aus BMAS-Sicht kann ich zum Thema Armut oder Ungleichheit sagen: Natürlich ist Ungleichheit ein Problem in Deutschland. Der Bericht belegt ja auch noch einmal die Bedeutung eines Sozialstaats und von sozialstaatlichen Leistungen und Hilfen. Wir haben uns zum Beispiel gerade, um Ungleichheit zu reduzieren, ja dafür starkgemacht, dass das Bürgergeld eingeführt wurde und dass es bei der Regelsatzberechnung diesen neuen Fortschreibungsmechanismus gibt, der schneller und besser auf die Inflation eingeht. Der Mindestlohn wurde substanziell erhöht. Wir erarbeiten gerade eine Kindergrundsicherung. Die Grundrente wurde eingeführt. Es gibt also diverse Maßnahmen, um Ungleichheit zu mindern. Aber unter dem Strich bleibt auch bestehen, dass der Gini-Koeffizient, der ja Ungleichheit misst, relativ stabil bei etwa 0,29 oder 0,3 und damit im unteren Mittelfeld der EU liegt. Es ist also nicht so, dass es in Deutschland im europäischen Vergleich jetzt eine eklatante Ungleichheit gibt.

Zusatzfrage

Jetzt sind Sie aber wieder auf die Einkommensungleichheit gekommen. Der Bericht befasst sich aber auch mit der Vermögensungleichheit. Da tut Deutschland nichts. Da tut auch die Ampel nichts. Können Sie uns eine Maßnahme nennen, die die Ampel jetzt gegen die Vermögensungleichheit plant?

Prühl (BMAS)

Ich vermute stark, dass meine private Meinung Sie nicht interessiert, und ‑ ‑ ‑

Zuruf

Nein!

Prühl (BMAS)

Als Ressorts sind wir nicht für Vermögensungleichheit zuständig. Dann muss ich das Wort leider abgeben.

Vorsitzende Wolf

Genau, aber da waren wir schon.