Regierungspressekonferenz vom 20. März 2023

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im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 20. März 2023

Themen: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS, Besuch des chinesischen Präsidenten in Russland, Haftbefehl des Internationalen Strafgerichts gegen den russischen Präsidenten, Reise der Bundesforschungsministerin nach Taiwan, geplantes EU-Verkaufsverbot für neue Benzin- und Dieselfahrzeuge ab 2035, geplante Erweiterungsbauten des Bundeskanzleramts und des Bundesfinanzministeriums, Umbau des Berliner Dienstsitzes des Bundesbauministeriums, Wissenschaftszeitvertragsgesetz, geplantes Verbot des Einbaus neuer Öl- und Gasheizungen, geplanter Gesetzentwurf zur Reform des Namensrechts, geplantes Rüstungsexportkontrollgesetz, Klimaschutzverträge, Kolonialgeschichte in Tansania, Kindergrundsicherung

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Montag, 20. März 2023

Sprecher: SRS Büchner, Kalwey (BMF), Wagner (AA), Hosemann (BMJ), Lawrenz (BMI), Escher (BMBF), Alexandrin (BMDV), Stolzenberg (BMUV), Schulz-Trieglaff (BMWSB), Ungrad (BMWK), Steffen (BMFSFJ)

Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Büchner sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS Büchner: Bundeskanzler Scholz begrüßt das entschlossene Handeln der Schweizer Behörden, um die Übernahme der angeschlagenen Credit Suisse durch die UBS zu ermöglichen. Die Situation ist nicht vergleichbar mit den Jahren 2008/2009. Gesetzgeber und Bankenaufsicht in Europa haben aus der weltweiten Finanzkrise des Jahres 2008 gelernt und die Bankenregulierung erheblich verschärft. Das deutsche Bankensystem ist daher gut aufgestellt. Begrüßt wird auch das global koordinierte Handeln der Zentralbanken, über Swaplinien Liquidität ins System zu geben. Damit wird die Liquiditätsversorgung der Banken zusätzlich gestärkt.

Frage: War die Bundesregierung in irgendeiner Form in die Rettung am Sonntag eingespannt?

SRS Büchner: Die Bundesregierung steht mit allen Beteiligten in einem engen Austausch und wird auch die Entwicklungen weiterhin genau beobachten.

Frage: Herr Büchner, inwieweit sehen Sie jetzt irgendwelche Folgen dieser Fusion für den deutschen Finanzmarkt? Inwieweit sehen Sie Nachbesserungsbedarf, was zum Beispiel die Eigenkapitalaufstellung der deutschen Banken betrifft?

SRS Büchner: Zu beidem kann ich mich über das hinaus, was ich gerade gesagt habe, nicht einlassen.

Frage: Das würde ich gerne an das Finanzministerium weiterreichen. Es gibt ja jetzt Forderungen, dass Banken deutlich mehr Eigenkapital vorhalten müssen. Sie haben ja aber schon seit 2008 deutlich mehr vorgehalten. Schließt sich die Bundesregierung beziehungsweise das Finanzministerium dem an? Brauchen Banken mehr Kapital, oder sind Sie eher auf dem Standpunkt, dass Sie sagen, dass egal, wie viel Kapitalbanken haben, das dann sowieso nichts ändern könne, wenn es eine Vertrauenskrise gibt?

Dr. Kalwey: Der Minister hat sich ja auch zu dem Thema geäußert. Ich kann nur noch einmal unterstreichen, was Herr Büchner auch gerade gesagt hat: Das deutsche Bankensystem ist insgesamt stabil. Es liegen keine Erkenntnisse zu einem systemischen Problem im deutschen Finanzwesen vor. Wir sehen im Gegenteil eine hohe Resilienz in Deutschland.

Zu allen anderen Themen würde ich Sie einfach bitten, sich an die Finanzaufsichtsbehörden zu wenden, die BaFin und die Bundesbank. Da gebe ich auch noch einmal den Hinweis, dass die beiden natürlich auch im Austausch miteinander stehen, natürlich auch mit der zuständigen europäischen Finanzaufsichtsbehörde.

Zusatz: Aber das Finanzministerium muss ja eine Meinung dazu haben, ob Banken Kapital brauchen oder ob sie ordentlich mit Kapital ausgestattet sind.

Dr. Kalwey: Na ja, das habe ich ja jetzt gerade zum Ausdruck zu bringen versucht. Aus Sicht des Finanzministers ist das deutsche Finanzsystem, wie er sich entsprechend geäußert hat, insgesamt stabil.

Frage: Herr Büchner, der chinesische Staats- und Parteichef ist heute in Moskau zu einem Staatsbesuch eingetroffen. Inwieweit sind Sie wegen möglicher chinesischer Waffenlieferungen an Russland besorgt?

SRS Büchner: Die Berichte haben wir auch zur Kenntnis genommen und dazu hat sich der Bundeskanzler auch schon gelegentlich geäußert. Ich möchte hier noch einmal klar sagen, dass es aus Sicht der Bundesregierung beziehungsweise des Bundeskanzlers keinen Diktatfrieden geben kann. Russland darf nicht mit seinem Versuch durchkommen, sich einen großen Teil des Nachbarlandes einzuverleiben. Deshalb ist es wichtig, dass Russland die Truppen zurückzieht. Außerdem fänden wir es auch gut, wenn die chinesische Regierung beziehungsweise der chinesische Staatspräsident in diesem Zusammenhang auch direkt mit dem ukrainischen Präsidenten sprechen würde.

Frage: Herr Büchner, nachdem der Internationale Strafgerichtshof jetzt den Haftbefehl gegen Wladimir Putin erlassen hat, hat der Justizminister bereits gesagt, dass, wenn es ein Ersuchen bei Interpol und den Mitgliedsstaaten gebe, man ihn in Deutschland sofort verhaften würde. Meine Frage wäre, ob sich auch der Bundeskanzler dieser Einschätzung anschließt und was dieser Haftbefehl für zukünftige diplomatische Gespräche zwischen dem Bundeskanzler und dem russischen Präsidenten bedeutet?

SRS Büchner: Auch dazu hat sich der Bundeskanzler ja sehr eindeutig geäußert. Er hat immer wieder gesagt: Niemand steht über Recht und Gesetz. Das ist ein ganz wichtiger Grundsatz des internationalen Rechts. In der Tat ist es auch so, dass alle wissen, dass der Internationale Strafgerichtshof eine wichtige Institution ist, die ihren Auftrag auch durch internationale Verträge erhalten hat. Kriegsverbrecher müssen vor Gericht zur Rechenschaft gezogen werden. Sie dürfen sich nirgendwo sicher fühlen. Das gilt auch für den russischen Präsidenten.

Frage: An das AA: Wie schätzen Sie angesichts des Haftbefehls zum einen die Möglichkeit für eine mögliche Verhandlung mit Moskau in irgendeiner Form und zum anderen die Bereitschaft der deutschen Behörden ein, Präsident Putin bei seinem Besuch in Deutschland festzunehmen?

Wagner: Zum ersten Teil Ihrer Frage haben wir hier ja immer wieder deutlich gemacht, dass es nun wahrlich nicht an Bemühungen der Diplomatie und der Verhandlung fehlt, sondern es fehlt an der Bereitschaft des russischen Präsidenten, seine Truppen aus der Ukraine zurückzuziehen und diesen Krieg zu beenden.

Was die Durchsetzung dieses Haftbefehls in Deutschland angeht, würde ich wahrscheinlich an den Kollegen des BMJ abgeben.

Hosemann: Ich kann einfach nur noch einmal darauf hinweisen, dass das, was Bundesjustizminister Buschmann am Wochenende gegenüber einer Zeitung geäußert hat, ja letztlich eine Selbstverständlichkeit ist. Nach Artikel 86 des Römischen Statuts sind alle Vertragsstaaten des Römischen Statuts verpflichtet, den Internationalen Strafgerichtshof bei seinen Ermittlungsverfahren zu unterstützen, und an diese Selbstverständlichkeit, die alle 123 Vertragsstaaten betrifft, hat der Bundesjustizminister am Wochenende erinnert.

Zusatzfrage: An das Bundesinnenministerium: Wie würde eine solche Maßnahme konkret ablaufen?

Lawrenz: Ich kann das nicht ergänzen und würde an den Kollegen abgeben.

Hosemann: Das Verfahren ist geregelt. Zunächst muss der Internationale Strafgerichtshof die Bundesrepublik ersuchen, den Haftbefehl durchzusetzen, und dann ist die Generalstaatsanwaltschaft Berlin dafür zuständig, Fahndungsmaßnahmen einzuleiten oder anzuordnen. Dann ist ein mehrstufiges Verfahren vorgesehen, das im Falle einer Inhaftnahme vorsieht, dass der in Haft Genommene zunächst dem örtlich zuständigen Amtsrichter oder dem Amtsgericht vorgeführt wird, wo dann geprüft wird, ob er zunächst in Haft genommen wird. Bevor es zu einer Überstellung kommt, ist zunächst eine Entscheidung des Oberlandesgerichts notwendig. Dann ist auch noch die Bundesregierung eingebunden, die vor einer Überstellung auch außenpolitischen Erwägungen Rechnung tragen kann. Das ist aber ein Verfahren, das sozusagen gesetzlich geregelt ist. Das habe ich jetzt hier auch nur ganz abstrakt ausgeführt, nicht in Bezug auf eine rein hypothetische Situation, die sich darstellen könnte.

Frage: Herr Hosemann, habe ich es richtig verstanden, dass ein Berliner Amtsrichter zuständig wäre, dann erst im Anschluss - man würde ja üblicherweise von einer Untersuchungshaft ausgehen - über eine Auslieferung zu entscheiden wäre und dann die Bundesregierung Einwände geltend machen könnte? Ist das so korrekt?

Hosemann: Beinahe. Richtig ist zunächst: Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ist dafür zuständig, Personen zur Festnahme auszuschreiben. Dort, wo die Person dann festgenommen wird - das muss ja nicht notwendigerweise Berlin sein -, ist sie dann dem Ermittlungsrichter bei dem Amtsgericht am Festnahmeort vorzuführen. Das muss also nicht Berlin sein. Im Anschluss ist das am Festnahmeort zuständige Oberlandesgericht eingebunden, und das entscheidet dann über die Zulässigkeit der Überstellung. Erst dann, wenn das Oberlandesgericht die Überstellung für zulässig erklärt, ist sie vom Bundesministerium der Justiz und vom Auswärtigen Amt zu bewilligen, sofern keine außenpolitischen Bedenken entgegenstehen.

Frage: Herr Putin sollte eigentlich verhaftet werden. Gilt das auch für seine Verbrechen in Syrien oder nicht?

Wagner: Vielen Dank für die Frage. Diese Diskussion bezieht sich ja jetzt hier auf einen Haftbefehl, der im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens des IStGH zu den russischen Verbrechen in der Ukraine erlassen worden ist. Aber Ihre Nachfrage gibt mir vielleicht noch einmal Anlass, so ein bisschen von dieser spekulativen Diskussion von eben wegzukommen und noch einmal festzuhalten, dass der Haftbefehl und im Übrigen ja auch der Untersuchungsbericht der Untersuchungskommission des Menschenrechtsrats, der ja letzte Woche veröffentlicht worden ist, noch einmal sehr eindeutig dokumentieren, dass es sehr klare Beweise dafür gibt, dass russische Soldaten in der Ukraine Kriegsverbrechen begehen und dass diese Verbrechen nicht ungesühnt bleiben dürfen und daher die Strafermittlungen laufen müssen.

Frage: Der Internationale Strafgerichtshof hat ja in seiner Mitteilung auch kundgetan, dass er sich quasi eine präventive Wirkung von der Veröffentlichung des vorliegenden Haftbefehls verspricht. Haben Sie irgendwelche Hinweise auf eine präventive Wirkung, was das Begehen weiterer Verbrechen im Sinne des Haftbefehls betrifft?

Wagner: Das ist, glaube ich, ein bisschen spekulativ. Ich kann aktuell nur zur Kenntnis nehmen, dass uns auch dieses Wochenende wieder sehr viele Berichte über russische Angriffe in der Ukraine erreicht haben.

Zusatz: Das heißt, Sie gehen nicht davon aus, dass das bislang eine positive Wirkung entfaltet hat.

Wagner: Das würde ich so nicht einordnen. Die Bewertung überlasse ich Ihnen. Ich kann nur das zur Kenntnis nehmen, was ich dieses Wochenende noch an Berichten wahrgenommen habe.

Frage: Welche Behörde wäre denn für die Vollstreckung des Haftbefehls zuständig? Wäre das die Bundespolizei bei der Einreise nach Deutschland? Wer würde das konkret umsetzen?

Hosemann: Fahndungsmaßnahmen müssen ja zunächst einmal von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin angeordnet werden, und dann kommt es sozusagen darauf an, von wem die zur Haft ausgeschriebene Person angetroffen wird, von der Bundespolizei oder von einer Landespolizei. Alle Polizeien sind verpflichtet, Fahndungsmaßnahmen einzuleiten.

Aber vielleicht noch einmal der Hinweis: All das, was wir ausführen, ist jetzt nur ein kleiner, allgemeiner Lehrgang in der Durchsetzung von Völkerstrafrecht. Es besteht sozusagen kein Anlass, das jetzt bezogen auf die konkrete Situation, die hier im Raum steht, durchzudiskutieren. Diese Fragen stellen sich im Augenblick alle nicht.

Frage: Ich habe eine Nachfrage zu China, weil Kanzler Scholz in Meseberg wörtlich gesagt hatte, die chinesische Regierung habe bekundet, keine Waffen zu liefern. Da würde mich interessieren, Herr Büchner, ob der Kanzler bei dieser Darstellung bleibt.

SRS Büchner: Ob der Kanzler bei der Darstellung bleibt, dass die - - -

Zusatzfrage: Ich meine, ob er quasi immer noch diesen Stand hat, dass China bekundet hat, keine Waffen zu liefern, oder ob sich in der Zwischenzeit etwas daran geändert hat.

SRS Büchner: Mir ist kein neuer Stand bekannt. Wir wissen alle, dass es Medienberichte gibt, aber wir haben sozusagen keine neuen Erkenntnisse.

Frage: Meine Frage wäre, ob Sie uns Details der Reise der Forschungsministerin nach Taiwan nennen könnte.

Dr. Escher: Vielen Dank für die Frage. Ich bitte da noch um Entschuldigung. Die Details können wir - die Taiwanreise steht unter einer besonderen Aufmerksamkeit - Ihnen hier jetzt sozusagen als Reiseplanung noch nicht mitteilen, aber wir können das nachliefern.

Zusatzfrage: Wann?

Dr. Escher: Lassen Sie uns einfach danach miteinander sprechen.

Vorsitzende Wefers: Da würde ich jetzt einmal intervenieren. Das soll ja hier keine bilaterale Veranstaltung werden, sondern das ist, glaube ich, von allgemeinem Interesse, auch für andere Kolleginnen und Kollegen.

Dr. Escher: Ja. Wir würden das dann auch zusammen mit dem BPA machen.

Vorsitzende Wefers: Wenn Sie es zusammen mit der Bundespressekonferenz machen würden, dann wäre mir das viel lieber als mit dem Bundespresseamt.

Dr. Escher: Ja, mit der Bundespressekonferenz, kein Problem. Aber ich bitte auch zu verstehen, dass das sozusagen eine Reise ist, die unter - - Es ist ja lange her, dass ein Bundesminister dorthin gereist ist, und insofern - - -

Vorsitzende Wefers: Das war ja hier am Freitag auch schon ein Thema in der Bundespressekonferenz.

Dr. Escher: Das war auch schon ein Thema.

Frage: Zur heutigen Nachlieferung des Auswärtigen Amtes vom Freitag: Herr Wagner, ich würde gerne verstehen, was eine inoffizielle Vertretung der Bundesrepublik in Taiwan ist.

Wagner: Damit die Kolleginnen und Kollegen wissen, über was wir reden: Herr Kollege hatte mich ja tatsächlich am Freitag gefragt, wer die Bildungsministerin in Taipeh konkret betreuen wird. Es ist so, dass die Delegation von Bildungsministerin Stark-Watzinger in Taiwan von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Deutschen Instituts Taipeh betreut wird. Es handelt sich um eine inoffizielle deutsche Auslandsvertretung. Das ist in der Tat ein etwas ungewöhnlicher Name, aber trägt natürlich dem Rechnung, dass wir mit Taiwan keine diplomatischen Beziehungen unterhalten, aber unterhalb der Schwelle dieser völkerrechtlichen diplomatischen Beziehung natürlich in einigen Bereichen schon eine Kooperation mit Taiwan habe - das haben wir ja am Freitag auch detailliert ausgeführt -, auch immer im Einklang mit unserer deutschen Ein-China-Politik. Um diese Beziehungen zu pflegen, gibt es halt das Deutsche Institut Taipeh.

Zusatzfrage: Ich gehe davon aus, dass die Reise von Frau Stark-Watzinger mit Frau Baerbock abgesprochen ist und war. Sie sind ja durchaus zuständig für solche Reisen. Kann ich davon ausgehen, dass Frau Baerbock ihrer Kollegin noch Dinge mit auf den Weg gegeben hat?

Wagner: Ich habe, glaube ich, auch am Freitag schon gesagt, dass es natürlich immer so ist, dass bei Reisen von Ministerinnen und Ministern das Auswärtige Amt ja allein schon bei der Vorbereitung der Reisen und der Umsetzung vor Ort mit eingebunden ist. Sie können davon ausgehen, dass alle Ressortkolleginnen und -kollegen - Herr Büchner wird das bestätigen - einen engen Austausch zu den Themen pflegen, an denen sie jeweils arbeiten. Zu konkreten Gesprächen zwischen den Ministern kann ich hier natürlich keine Auskunft geben.

Frage: Ich wollte nur noch einmal zur Sicherheit beim Forschungsministerium nachfragen: Die Reise findet aber ohne kurzfristige Änderungen statt, oder?

Dr. Escher: Die Reise findet statt, und, um das auch sicherzustellen, gibt es eben eine gewisse Vorsicht.

Frage: Herr Wagner, die chinesische Botschaft hat ja schon ihr Missfallen gegenüber der Reise der Forschungsministerin zum Ausdruck gebracht. Wie reagiert das Auswärtige Amt auf diese Kritik Chinas?

Wagner: Wir haben diese Äußerungen zur Kenntnis genommen. Es ist ja auch nicht so, dass wir mit den chinesischen Partnern nicht auch einen ständigen Austausch pflegen und über viele Dinge sprechen. Ich kann mich da nur noch einmal wiederholen und würde Sie auf meine Äußerungen verweisen, die ich am Freitag schon getätigt habe: Diese Reise findet im Rahmen der deutschen Ein-China-Politik statt. Das ist nicht nur eine deutsche Politik, vielmehr sind es auch unsere europäischen Partner, die diese Politik haben, und da gibt es auch keine Änderungen.

Frage: Herr Alexandrin, können Sie den Zeithorizont bei den Verhandlungen mit der EU-Kommission über das Thema Verbrenner-Aus beziehungsweise E-Fuels schildern? Am Donnerstag und Freitag ist der EU-Gipfel. Inwiefern rechnen Sie mit einer Einigung mit der EU-Kommission bis zum EU-Gipfel?

Alexandrin: Wie Sie wissen, stehen wir mit der Kommission in konstruktivem Austausch. Ich bitte aber um Verständnis, dass ich aufgrund der Komplexität des Themas keine konkreten Aussagen zum Zeitplan machen kann.

Zusatzfrage: Der Minister hat ja einen Brief an die Kommission vorgeschlagen und gesagt, das könne im Rahmen eines delegierten Rechtsaktes vonstattengehen. Wie waren denn die Reaktionen aus Brüssel dazu?

Alexandrin: Es zeichnen sich positive Tendenzen ab, die eine gute Grundlage für weitere Gespräche sind und sein können. Aber wie gesagt, einen konkreten Zeitplan kann ich Ihnen nicht nennen.

Frage: Herr Stolzenberg, ich würde gerne verstehen, was genau die Position der Bundesumweltministerin im Kontext dieser Verhandlungen ist. Können Sie das vielleicht noch einmal kurz erläutern?

Stolzenberg: Da rufe ich gern noch einmal das lange Interview gestern im „Bericht aus Berlin“ in Erinnerung, in dem sich die Ministerin dazu geäußert hat. Ich finde, das, was sie da gesagt hat, erklärt es schon sehr gut. Ansonsten ist das ja, wie sie auch gesagt hat, erst einmal ein Gespräch zwischen dem Verkehrsministerium in Deutschland und der Europäischen Kommission, um eine gute Lösung zu finden. Diejenigen, die da Bedenken haben, sollen eben auch tatsächlich an der Lösung mitarbeiten können, damit wir baldmöglichst zu einem Ergebnis kommen können. Sie hat auch gesagt: Mit jedem Tag, den diese Hängepartie länger dauert, müssen wir eben damit rechnen, dass Vertrauen immer weiter verspielt wird. Das ist, glaube ich, der Tenor dessen, was sie gestern in dem Interview gesagt hat.

Zusatzfrage: Das heißt, wenn ich Sie richtig verstehe, sind das an der Stelle nur Gespräche zwischen BMDV plus Kommission. Ist das BMUV gar nicht in die Gespräche eingebunden, oder wie funktioniert das?

Stolzenberg: Sie können davon ausgehen, dass wir an solchen Gesprächen natürlich auch teilnehmen, aber in erster Instanz sind jetzt, glaube ich, erst einmal diejenigen, die ich genannt habe, damit befasst.

Frage: Eine Frage an das Verkehrsministerium zum Verständnis: Das Verkehrsministerium hat jetzt immer gesagt, es müsse erst der Timmermans-Vorschlag zu den E-Fuels kommen, bevor man zustimmen könne. In der Einigung vom November heißt es aber - ich habe es eben noch einmal nachgelesen -:

After the regulation will be finally adopted by the European Parliament and the Council, the Commission will consider the potential contribution of carbon-neutral fuels to reach climate-neutral mobility.

Also eindeutig hinterher. Warum fordern Sie das jetzt vorher ein, nachdem Sie doch mit allen Ampelpartnern im November zugestimmt haben, dass das erst hinterher passiert?

Alexandrin: Woraus haben Sie jetzt zitiert?

Zusatz: Aus dem Novemberbeschluss.

Alexandrin: Ich kann das aktuell nicht nachvollziehen. Es war aber klar - immer auch im direkten Gespräch mit der Kommission und mit allen Partnern -, dass der Vorschlag der Kommission folgen muss, bevor hier eine Zustimmung erfolgen kann.

Frage: An das BMF: Frau Kalwey, nach dem Vorstoß des Finanzministers zum Erweiterungsbau des Kanzleramtes ging es ja auch um den Erweiterungsbau des BMF. Inwiefern ist schon eine Entscheidung gefallen, ob dieser Erweiterungsbau gestoppt wird?

Dr. Kalwey: Vielen Dank. - Ich hatte mich am Freitag dazu geäußert, dass auch dieses Vorhaben auf dem Prüfstand steht. Ich habe da heute allerdings keinen neuen Stand, den ich Ihnen mitteilen kann.

Zusatzfrage: Bis wann rechnen Sie mit einer Entscheidung beziehungsweise bis wann können wir mit einer Entscheidung rechnen, ob dieser Erweiterungsbau gebaut wird oder nicht?

Dr. Kalwey: Wie gesagt, ich würde mich jetzt auch nicht zu dem Zeitplan äußern. Das sind ja Dinge, die im Zusammenhang mit den Haushaltsverhandlungen stehen. Wie gesagt, zu dem konkreten Zeitplan kann ich Ihnen heute nichts mitteilen.

Frage: Herr Büchner, wie steht denn Kanzler zum Erweiterungsbau des Kanzleramts? Ist da bei Ihnen etwas in Bewegung gekommen? Ist das rechtlich überhaupt noch möglich beziehungsweise welche Kosten sind denn sowohl für den Erweiterungsbau des BMF als auch im Kanzleramt schon fix aufgelaufen oder haben sich schon ergeben, wenn man die Projekte jetzt stoppen würde? Können Sie dazu eine Aussage machen?

SRS Büchner: Ich kann Ihnen dazu, ehrlich gesagt, nichts anderes sagen als Steffen Hebestreit hier am Freitag auch schon ausgeführt hat. Es gibt eine klare Beschlusslage, die auch im September vom Bundesministerium der Finanzen ergangen ist. Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan eingestellt, Vorbereitungsmaßnahmen haben begonnen. Sie kennen die Sprache von Hebestreit dazu, und dazu gibt es heute keinen neuen Stand.

Schulz-Trieglaff: Ich würde mich da meinen Vorrednern anschließen wollen und hätte vielleicht noch hinzuzufügen - unsere Ministerin hatte das auch am Wochenende im Deutschlandradio ausgeführt -: Es geht auch immer um das Gebot der Wirtschaftlichkeit, also dass man genau schaut, welche Kosten da bereits eingeplant worden sind. Das muss man sich genau anschauen. Dem ist eben auch bereits ein jahrelanger Planungsprozess vorangegangen. Insofern ist es leicht, das jetzt alles infrage zu stellen, aber man muss genau gucken, welche Kosten und welche Planungen da überhaupt schon investiert wurden.

Frage: Ich würde vom Bauministerium in diesem Kontext gerne wissen, wie es mit den Baunotwendigkeiten Ihres Ministeriums aussieht. Wie weit sind Sie denn da? Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ist das Bauministerium ja nichts anderes als eine große Baustelle, die auch relativ baufällig ist, und bräuchte insofern eigentlich sehr dringend eine Lösung.

Schulz-Trieglaff: Auch da sind wir dran. Das Bauministerium wird in den nächsten Jahren saniert oder umgebaut werden; da gibt es dringenden Bedarf, wie Sie schon gesagt haben. Das wird vermutlich mehrere Jahre dauern - möglicherweise acht Jahre, ich möchte mich da aber nicht genau festlegen. Das wird dazu führen, dass die Mitarbeitenden des Ministeriums etwa Mitte des Jahres umziehen werden, und dann wird dieser Umbau vorgenommen.

Zusatzfrage: Wie lange dürfen Sie das Gebäude in der Krausenstraße überhaupt noch betreiben?

Schulz-Trieglaff: Ich müsste nachfragen, wie das weitergeht, da habe ich gerade keinen Stand.

Frage: Noch einmal zu meiner ursprünglichen Frage an Frau Kalwey und Herrn Büchner, und vielleicht auch an das Bauministerium: Wie viel Geld wurde bis dato schon verplant beziehungsweise verbaut und wie viel würde noch auflaufen, wenn man die Projekte im BMF oder im Kanzleramt jetzt stoppen würde? Was hat man also schon ausgegeben?

Dr. Kalwey: Vielleicht darf ich kurz etwas sagen, was den Neubau des BMF betrifft. Wie gesagt, der Minister hat sich allgemein geäußert und hat gesagt: Projekte müssen auf ihre Sinnhaftigkeit und auf ihre Wirtschaftlichkeit hin überprüft werden. In diesem Stadium sind wir jetzt mit Blick auf den Neubau. Dazu gehört natürlich auch, sich anzuschauen: Welche Kosten würden auflaufen und wie gewichtet man das, was bisher schon entstanden ist und was dann auch an möglichen Zahlungen geleistet werden muss? Das schaut man sich jetzt alles an, und sobald es da irgendetwas zu kommunizieren gibt, werde ich das gerne tun. Ich kann Ihnen an dieser Stelle jetzt aber keine konkreten Zahlen nennen.

SRS Büchner: Ich kann Ihnen auch nicht mehr sagen, als hier, wie gesagt, am Freitag schon gesagt wurde. Das kennen Sie, aber ich wiederhole es gerne noch einmal:

„Das Bauprojekt befindet sich seit 2016 in der Planung. Die Realisierung des Erweiterungsbaus ist erforderlich, da die Notwendigkeit einer funktionalen Regierungszentrale gerade in Krisenzeiten besteht. Ein verlustfreier Projektstopp wäre zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich. Wesentliche Objekt-, Fachplanungs-, Beratungs- und Sachverständigenleistungen sowie Leistungen für vorgezogene Maßnahmen sind bereits beauftragt worden beziehungsweise werden durchgeführt, sodass bei Kündigung dieser Leistungen zum jetzigen Zeitpunkt voraussichtlich über 100 Millionen Euro anfallen würden. Bei einer Verschiebung des Baues würden aufgrund von Baupreissteigerungen zusätzliche Kosten von 40 bis 50 Millionen Euro pro Jahr der Verschiebung anfallen. Ein Stopp des Projektes oder eine Umplanung ist aus den genannten Gründen nicht vorgesehen.“

Vorsitzende Wefers: Herr Alexandrin hat noch eine Nachlieferung zum Thema E-Fuels.

Alexandrin: Ich wollte das nur noch einmal richtigstellen. Der Erwägungsgrund, den Sie zitiert hatten, lautet: „Nach Konsultation der Interessenträger wird die Kommission einen Vorschlag vorlegen.“ Da steht nicht „nach Abschluss des Verfahrens“. Unsere Erwartungshaltung war ganz klar, dass diese Konsultation und der Vorschlag eben vor Abschluss des Verfahrens stattfinden.

Frage: Das BMBF hatte am Freitag Eckpunkte zum neuen Wissenschaftszeitvertragsgesetz vorgestellt. Die Reaktionen waren verheerend bis vernichtend. In Social Media haben sich die Staatssekretäre nun dahingehend geäußert, dass die Vorschläge zurück in die Montagehalle geschickt würden. Können Sie sagen, ob der Entwurf jetzt offiziell zurückgezogen wurde, welche Punkte nachgebessert werden und wann ein neuer Referentenentwurf vorliegen wird?

Dr. Escher: Vielen Dank für die Frage. Das ist kein Referentenentwurf, sondern es sind Eckpunkte. Diese Eckpunkte fließen in den Referentenentwurf ein - sie wurden also nicht zurückgezogen -, und gehen dann in die Ressortabstimmung. Auch die Beteiligung der Länder wird dann eingeleitet. Hier ist es sozusagen geübte Praxis, in diesem Stadium noch nicht über das Werk zu sprechen.

Zusatzfrage: Gut, aber sind diese Eckpunkte jetzt offiziell zurückgezogen?

Dr. Escher: Sie werden in den Referentenentwurf mit einfließen, es gibt aber noch einmal Neuberatungen. Ich verweise dazu auf den Tweet von Herrn Staatssekretär Jens Brandenburg.

Zusatzfrage: Können Sie sagen, welche Punkte konkret neu beraten werden?

Dr. Escher: Das kann ich Ihnen nicht sagen.

Frage: Herr Escher, wie sieht es dann mit einem neuen Zeitplan aus? Wenn die Eckpunkte schon durchfallen, dann wird es ja schwierig werden, den bisherigen Zeitplan einzuhalten, oder?

Dr. Escher: Noch steht der bisherige Zeitplan und das ist auch die Ziellinie, also dass man noch vor der Sommerpause zu einem Kabinettsbeschluss kommt und das Gesetz dann Ende 2023, Anfang 2024 beschlossen werden kann.

Frage: Hat Frau Stark-Watzinger denn eine eigene Einschätzung jenseits der Staatssekretäre zu dem, was da jetzt passiert ist? Das wirkt ja, ehrlich gesagt, doch etwas peinlich.

Dr. Escher: Natürlich hat sie eine Einschätzung. Es gibt Gespräche. Es ist aber auch bei Eckpunkten so, dass darüber noch einmal geredet wird. Das ist ja ein langer Prozess. Insofern ist das, was jetzt passiert, nicht unüblich. Wie gesagt, es ist ein laufendes Verfahren.

Frage: Frau Ungrad, der niedersächsische Ministerpräsident Weil hat den Zeitplan des Ministers Habeck beim Heizungsaustausch kritisiert und hat gesagt, dieser Plan sei viel zu ambitioniert und nicht realistisch. Was entgegen Sie darauf?

Ungrad: Ich möchte zunächst daran erinnern, dass das ganze Vorhaben zu Zeiten des Angriffs Russlands auf die Ukraine und der damit auch ausgelösten Energiekrise innerhalb der Bundesregierung beschlossen worden ist und dass es dazu eine Verständigung zwischen dem BMWK und dem von der SPD geführten Bauministerium gab - das ist ja ein gemeinsamer Vorschlag beziehungsweise Entwurf des SPD-geführten Bauministeriums und des BMWK. Wir regen an, dass wir diesen Winter eben nicht vergessen; vielmehr ist das eben notwendig.

Zum Zeitplan selber: Wir sind derzeit ja in den Ressortabstimmungen, insofern werden viele Punkte jetzt sicherlich noch einmal beleuchtet werden. Fakt ist aber auch, dass es, wenn man das noch weiter hinauszögert - das ist über die letzten Jahre ja nicht angepackt worden -, auch mit Blick auf die Vorhaben, die wir uns im Zusammenhang mit dem Klimawandel gestellt haben, langfristig zu spät sein könnte. Zum anderen geht es bei dem Ausstieg auch nicht darum, ab 2024 sofort alle Heizungen auszutauschen. Es gibt eine 30-Jahre-Frist, es gibt verschiedene andere Möglichkeiten, Ausnahmefälle und Ähnliches. Das sollte man sich erst einmal anschauen.

Zusatzfrage: Sie haben ja eine starke soziale Flankierung angekündigt. Können Sie vielleicht eine Summe nennen, bei welchem Volumen wir uns da bewegen? Denn viele Hausbesitzer machen sich jetzt natürlich Sorgen, ob sie das bezahlen können.

Ungrad: Klar ist, dass die notwendige Wärmewende, die wir brauchen, sozial abgefedert sein muss. Die Frage der Förderung muss daher parallel zum Gesetzentwurf ausgearbeitet werden. Das kann nur parallel erfolgen, das kann nicht mit einer Summe beziffert werden. Fakt ist aber, dass es sozial abgefedert werden muss, auch im Bereich Wärmepumpen. Es gibt ja jetzt schon Förderungen, aber das muss nach unserer Auffassung noch einmal erweitert werden.

Frage: Frau Ungrad, das Gesetz steht ja schon nächste Woche, am 29. März, auf der Tagesordnung des Kabinetts - zumindest nach der Planung, die mir vorliegt. Ist es realistisch, dass das dann schon beschlossen wird?

Ungrad: Die Ressortabstimmungen laufen. Wann es ins Kabinett kommt, kann ich Ihnen nicht sagen.

Frage: An das BMJ: Es gab am Wochenende Berichte, dass Minister Buschmann das Namensrecht ändern möchte. Können Sie sagen, in welchem Stadium wir uns da befinden? Es soll Eckpunkte geben. In welchem Zeitfenster soll das Ganze vonstattengehen? Was wären dann zentrale Änderungen, wo sieht man also Handlungsbedarf?

Hosemann: Zunächst muss ich der Berichterstattung entgegentreten, dass Eckpunkte geplant seien. Was wir als nächstes und schon sehr bald vorlegen werden, ist ein Referentenentwurf zur Reform des Namensrechts. Dieser Entwurf wird im Wesentlichen folgende Inhalte haben - das hat Bundesjustizminister Buschmann am Wochenende gegenüber der dpa ja schon ausgeführt -:

Erstens wollen wir den Ehepartnern ermöglichen, gemeinsame Doppelnamen zu führen. Das ist bislang im deutschen Namensrecht nicht möglich. Bislang ist nur möglich, dass derjenige Ehepartner, dessen Name nicht Familienname wird, seinen bisherigen Namen dem Familiennamen voran- oder nachstellt. In Zukunft soll ein gemeinsamer Doppelname für beide Eheleute und auch für die Kinder möglich sein. - Das ist die eine große Änderung.

Die zweite Änderung betrifft Namensänderungen von Kindern nach einer Scheidung von Eheleuten. Da soll es möglich sein, quasi eine einfache Namensänderung durch Erklärung gegenüber dem Standesamt herbeizuführen und nicht den komplizierten Weg über das öffentlich-rechtliche Namensänderungsgesetz zu gehen.

Drittens ist es ein Anliegen des Bundesjustizministers, auch den namensrechtlichen Traditionen von Minderheiten Rechnung zu tragen und geschlechtsangepasste Familiennamen zu ermöglichen, wie sie zum Beispiel bei den Sorben geführt werden. Das Ziel ist es, diese Reform des Namensrechts quasi als Auftakt der familienrechtlichen Reformagenda des BMJ schon bald mit einem Gesetzentwurf einzuleiten und dann zügig ins Bundesgesetzblatt zu bringen.

Zusatzfrage: Noch eine Verständnisfrage: Wenn die Kinder den Doppelnamen haben, gab es ja immer die Frage nach irgendwelchen Bandwurmnamen, die es in der Folge geben könnte. Das ist obsolet, oder das wird weiterhin verboten sein? Haben wir dann Müller-Meier-Schmidt-Huber oder solche Namen?

Hosemann: Jetzt bin ich in der etwas verlegenen Situation, dass wir zu den Inhalten eines Referentenentwurfs über das hinaus, was der Minister schon gesagt hat, keine Auskunft geben. Aber diese Frage wird der Entwurf adressieren. Es wird zu keiner Revolution im Namensrecht führen.

Frage: Eine praktische Frage an Herrn Lawrenz, denn am Ende muss das Ganze ja auch in deutsche Urkunden und Dokumente hineinkommen: Die Namensschemata, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, beispielsweise für den Personalausweis, sehen ja nicht zwingend vor, dass man Abstammungsnamen oder Ähnliches in unendlicher Länge hinzufügt. Sind Sie in die Gespräche im BMI eingebunden?

Lawrenz: Die Liberalisierung des Namensrechts ist ja ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag und wird gemeinsam von BMI und BMJ bearbeitet. Da die regierungsinternen Abstimmungen dazu noch nicht abgeschlossen sind, kann ich über die Auskünfte, die der Kollege eben gegeben hat, noch keine Ergänzung geben.

Zusatzfrage: Dann vielleicht noch eine Nachfrage an Herrn Hosemann: Sie sprachen eben bei dem Vorhaben von der - ich habe es gerade nicht mehr ganz im Kopf - familienrechtlichen Agenda. Vielleicht können Sie einmal kurz darlegen, was aus Ihrer Sicht alles hinzugehört.

Hosemann: Im Koalitionsvertrag ist das ausbuchstabiert. Vorgesehen ist eine Reform des Abstammungsrechts, die es insbesondere ermöglicht, dass Kinder, die in einer Ehe von zwei Müttern geboren werden, von Beginn an zwei rechtliche Mütter haben. Vorgesehen ist ferner die Einführung eines neuen familienrechtlichen Instituts, nämlich der Verantwortungsgemeinschaft. Vorgesehen ist außerdem eine Reform des Kindschaftsrechts und des Unterhaltsrechts. Das sind die wesentlichen Vorhaben.

Zusatzfrage: Und sie kommen alle gleichzeitig?

Hosemann: Nein, sie kommen alle Schritt für Schritt. Sie lassen sich auch separat angehen, weil das unterschiedliche Regelungsbereiche im bürgerlichen Recht sind. Wir machen jetzt den Beginn mit dem Namensrecht.

Frage: Am Wochenende ist bekannt geworden - das wäre eine Frage an das BMWK -, dass im letzten Jahr Rüstungsgüter im Wert von über 44 Millionen Euro nach Saudi-Arabien geliefert worden sind. Wie ist denn der Stand beim neuen oder geplanten Rüstungsexportkontrollgesetz? Wann liegen da voraussichtlich Eckpunkte vor?

Ungrad: Zunächst möchte ich sagen, dass grundsätzlich keine Genehmigungen für Rüstungsgüter nach Saudi-Arabien erteilt werden. Es handelt sich um Kooperationsprojekte, auf die die Bündnispartner angewiesen sind und umgekehrt. Hier gibt es auch keine Änderung, sondern das ist jetzt schon seit Jahren die geltende Linie.

Sie haben es angesprochen: Im Entwurf des Rüstungsexportkontrollgesetzes werden Vorschläge zum künftigen Umgang mit gemeinschaftlich produzierten Rüstungsgütern unterbreitet. Die Eckpunkte des Entwurfs sind derzeit in der Ressortabstimmung. Ich kann Ihnen also keine Details, was die Zeit angeht, sagen. Die Ressortabstimmung läuft noch.

Zusatzfrage: Könnten Sie den Zeitraum vielleicht ein bisschen eingrenzen? Ist das in diesem Jahr noch geplant und der Referentenentwurf eher im nächsten Jahr?

Ungrad: Wir sind immer für eine zügige Umsetzung der Ressortgespräche. Aber einen genauen Zeitpunkt möchte ich jetzt hier nicht sagen.

Frage: Noch einmal an das BMWK eine kurze Frage zum Thema Klimaschutzverträge: Herr Habeck hatte ja, glaube ich, gesagt, er wolle im ersten Halbjahr schon erste Klimaschutzverträge mit der Industrie abschließen, um CO₂-neutrale Produktionstechniken zu fördern. Dafür gibt es ja auch eine Richtlinie. Können Sie sagen, wie da aktuell der Stand ist?

Ungrad: Da kann ich auch nur sagen, dass die Gespräche laufen. Ich kann Ihnen da aktuell keinen Stand sagen. Wenn es da noch etwas Aktuelleres gibt, würde ich das nachreichen.

Frage: Eine Frage an das Auswärtige Amt zum Thema koloniale Aufarbeitung: Die Staatsministerin hat ein Interview gegeben, in dem sie gesagt hat, es sei jetzt auch Zeit, sich um Tansania zu bemühen. Können Sie das ein bisschen erläutern? Ist das einfach eine Aufforderung, oder gibt es da konkrete Arbeiten, auch im Hinblick darauf, wie man mit Tansania verhandelt?

Wagner: Ich würde Ihnen die Spezifika dazu gern nachreichen.

Vorsitzende Wefers: Uns vielleicht.

Wagner: Ja, absolut.

Frage: Frau Kalwey, die Familienministerin Paus hat jetzt vorgeschlagen, die Kinderfreibeträge abzusenken und damit die Kindergrundsicherung zu finanzieren. Wie steht das BMF zu diesem Vorschlag?

Dr. Kalwey: Da bitte ich um Verständnis, dass ich jetzt einzelne Vorschläge an dieser Stelle nicht kommentiere. Sie wissen ja - das haben wir hier auch schon mehrfach gesagt -, wir sind in den Haushaltsverhandlungen. Deswegen werden diese Gespräche am besten auch hinter geschlossenen Türen geführt.

Frage: Wäre das für Sie ein gangbarer Weg?

Dr. Kalwey: Wie gesagt.

Frage: Frau Kalwey, habe ich das recht in Erinnerung, dass die Kinderfreibeträge und das Kindergeld in der Höhe aneinandergekoppelt sind?

Dr. Kalwey: Ja, wenn ich da richtig informiert bin, sind sie aneinandergekoppelt.

Zusatzfrage: Dann würde ich das BMFSFJ doch noch bitten zu erläutern, ob denn dann auch eine Absenkung des Kindergeldes beabsichtigt ist.

Steffen: Ich kann Ihnen dazu jetzt mit Blick auf die laufenden Gespräche nur sagen, dass die Ministerin einen Vorschlag zur Gegenfinanzierung gemacht hat.