Regierungspressekonferenz vom 2. November 2022

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im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 2. November 2022

Themen: Kabinettssitzung (Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren, Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier und den entsprechenden Änderungsvertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung, Soforthilfe für Erdgas- und Wärmekunden im Dezember, Einwegkunststofffonds), Parlamentswahl in Israel, finanzielle Hilfen für Kliniken und Pflegeeinrichtungen, Reise des Bundeskanzlers in die Volksrepublik China, Präsidentschaftswahlen in Brasilien, Amazonienfonds, Klimaproteste

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Mittwoch, 2. November 2022

Sprecher: StS Hebestreit, Kall (BMI), Säverin (BMWK), Stolzenberg (BMUV), Sasse (BMG), Hajebi (BMG), Schöneck (BMZ)

Vorsitzende Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Hebestreit sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Hebestreit: Ein herzliches Willkommen auch von mir. Ich freue mich, heute, an diesem wunderbaren Mittwoch, wieder hier sein dürfen.

Wie üblich, der Bericht aus dem Kabinett.

Die Bundesregierung hat heute eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen beschlossen, um Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren zu beschleunigen. Damit setzt die Bundesregierung drei Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zum Asylrecht um.

Durch den Gesetzentwurf sollen die derzeit langen Asylgerichtsverfahren beschleunigt und die asylrechtliche Rechtsprechung vereinheitlicht werden. Dazu sind verschiedene Erleichterungen im Asylprozessrecht vorgesehen.

Außerdem erhält das Bundesverwaltungsgericht die Möglichkeit, im Rahmen einer Revision auch über allgemeine Tatsachenfragen in Bezug auf den Herkunfts- oder Zielstaat zu entscheiden.

Der Gesetzentwurf enthält zudem Regelungen, die schnellere und bessere Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, BAMF, ermöglichen sollen. Dies betrifft zum Beispiel die Nutzung von Videotechnik für Anhörungen und die Entscheidung über Asylanträge bei Nichtbetreiben des Verfahrens.

Auch soll mit dem Gesetzentwurf die Regelüberprüfung von Asylentscheidungen abgeschafft werden. Zukünftig sollen Asylbescheide nur noch anlassbezogen auf Widerrufs- und Rücknahmegründe überprüft werden.

Schließlich soll mit dem Gesetz eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung eingeführt werden, die auch eine Rechtsberatung vorsieht und durch den Bund gefördert wird.

Des Weiteren hat das Bundeskabinett heute die Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier und den entsprechenden Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland beschlossen.

Wesentliches Ziel ist es, den Braunkohleausstieg im Rheinischen Revier um rund acht Jahre auf das Jahr 2030 vorzuziehen. Als Beitrag zur Stärkung der Versorgungssicherheit wird gleichzeitig die Laufzeit der Kraftwerksblöcke Neurath D und Neurath E über den 31. Dezember 2022 hinaus bis zum 31. März 2024 verlängert.

Durch die vorübergehend stärkere Nutzung von Braunkohle zur Kohleverstromung wird - das wissen Sie alle - Gas in der Stromerzeugung gespart und so ein Beitrag zur Versorgungssicherheit in Deutschland geleistet.

Außerdem hat die Bundesregierung heute eine Soforthilfe für Erdgas- und Wärmekunden im Dezember beschlossen. Dafür hat das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023 verabschiedet.

Mit der Soforthilfe setzt die Bundesregierung den ersten Teil der Empfehlungen des Zwischenberichts der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ vom 10. Oktober 2022 um.

Das Gesetz regelt konkret, wie Haushalte und kleinere Unternehmen bei den Kosten für Erdgas und Wärme für den Monat Dezember 2022 entlastet werden. Für Bezieher von Erdgas heißt das zunächst, dass im Dezember die Pflicht entfällt, vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlungen zu leisten. Beträge, die Letztverbraucher dennoch zahlen, müssen Erdgaslieferanten in der nächsten Rechnung berücksichtigen, also gutschreiben.

Mieterinnen und Mieter will die Bundesregierung insbesondere zu dem Zeitpunkt unterstützen, zu dem sie durch die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 besonders intensiv belastet werden. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass Vermieterinnen und Vermieter die Entlastung mit der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung an Mieterinnen und Mieter weitergeben und etwaige bereits im Dezember geleistete Überzahlungen entsprechend berücksichtigen.

Mieterinnen und Mieter, die in den letzten neun Monaten bereits eine Erhöhung ihrer Nebenkostenvorauszahlung erhalten haben, und Mieterinnen und Mieter, die in den letzten neun Monaten erstmals einen Mietvertrag mit bereits erhöhten Nebenkosten abgeschlossen haben, können einen Teil der Nebenkostenvorauszahlung im Dezember zurückhalten beziehungsweise dieser Anteil wird als Gutschrift in der Nebenkostenabrechnung 2022 berücksichtigt.

Wärmeversorgungsunternehmen müssen ihre Kunden für deren Dezember-Zahlungen für Wärmelieferungen ebenfalls finanziell entschädigen. Energielieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen haben ihrerseits einen Erstattungs- oder einen Vorauszahlungsanspruch gegen den Bund.

Der Bund finanziert diese einmalige Entlastung. Sie dient als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse Anfang kommenden Jahres. Insgesamt werden die Entlastungen durch die Soforthilfe im höheren einstelligen Milliardenbereich liegen. Die Finanzierung wird aus dem neu ausgerichteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds erfolgen.

Das Gesetz soll Ende nächster Woche vom Deutschen Bundestag und im Anschluss in einer Sondersitzung des Bundesrates beschlossen und anschließend sehr zeitnah verkündet werden.

Und das Kabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Umsetzung von Artikel 8 Absätze 1 bis 7 der sogenannten EU-Einwegkunststoffrichtlinie beschlossen.

Hiernach ist für bestimmte Einwegkunststoffprodukte die erweiterte Herstellerverantwortung einzuführen. Hersteller dieser Einwegkunststoffprodukte werden künftig stärker in die Verantwortung genommen. Das betrifft beispielsweise To-go-Lebensmittelbehältnisse, Getränkebecher und -behälter, Tüten- und Folien-verpackungen, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons sowie Tabakfilterprodukte.

Die Hersteller müssen bestimmte Kosten der Reinigung und Entsorgung von Abfällen im öffentlichen Raum tragen, die bislang von der Allgemeinheit finanziert werden. Hierzu wird ein Einwegkunststofffonds eingerichtet. In diesen Fonds zahlen die Hersteller jährlich in Abhängigkeit der von ihnen jeweils in Verkehr gebrachten Art und Menge die Einwegkunststoffabgabe ein. Die öffentliche Hand erhält aus dem Fonds Ersatz für die ihr entstandenen Kosten der Abfallbewirtschaftung.

Die jährlichen Einnahmen des Fonds werden nach den ersten Ergebnissen eines Forschungsvorhabens des Umweltbundesamtes auf bis zu 450 Millionen Euro geschätzt. Die Kostenerstattung erfolgt erstmals im Jahr 2025 für das vorangegangene Jahr 2024.

Das Gesetz ist ein weiterer Baustein im Kampf gegen Einwegprodukte und die hierdurch entstehende Vermüllung von Städten, Landschaften und Gewässern.

Soweit mein Bericht aus dem Kabinett.

Frage: (zum Asylrecht) ein paar Fragen, um es mit ein paar Zahlen anschaulich zu machen.

Wie lange dauern Asylverfahren im Moment durchschnittlich, und wie kurz sollen sie werden, wenn das Gesetz so wirkt, wie Sie es sich vorstellen?

Wie viele Verfahren werden jetzt nicht regelüberprüft, in welcher Dimension wird also das BAMF von Regelüberprüfungen entlastet werden?

Kall: Frau Kollegin, es tut mir leid. Die Zahlen müssten wir Ihnen nach der Regierungspressekonferenz liefern. Wir können Ihnen gern auch die heute beschlossene Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen, also den Gesetzentwurf, schicken. Aus ihm müssten diese Zahlen hervorgehen. Ich kann sie Ihnen jetzt nicht nennen und den ausführlichen Schilderungen des Regierungssprechers nicht viel hinzufügen.

Frage: Meine Frage zum Kohleausstieg richtet sich an das BMWK. Was ist mit den Braunkohlekraftwerken in Ostdeutschland? Für diese geht es jetzt noch nicht um den Ausstieg im Jahr 2030.

Dr. Säverin: Nein. Das, was jetzt beschlossen wurde, ist ein Vorziehen des Kohleausstiegs im Rheingebiet und betrifft zurzeit nur die Region dort.

Zusatzfrage: Aber warum? Die Pläne der Ampel - ein Ausstieg bis 2030 - bezogen sich doch laut Koalitionsvertrag auf alle Kohlekraftwerke. Was tun Sie denn jetzt, damit auch die ostdeutschen Kohlekraftwerke früher abgeschaltet werden?

Dr. Säverin: Das Szenario zum Ausstieg aus der Braunkohle ist das Ergebnis umfangreicher Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Über mehrere Jahre sind dafür 40 Milliarden Euro bereitgestellt worden. Dies ist gesetzlich gefasst worden. Nun sind die Länder, die Bundesregierung und die Unternehmen, die beteiligt sind, dabei, das umzusetzen. Wie sich nun erfreulicherweise herausgestellt hat, können einige Unternehmen und Regionen schneller vorangehen. Wir werden sehen, ob das in anderen Regionen auch möglich ist.

Frage: Nur, um es richtig zu verstehen: Gibt es jetzt aktive Diskussionen mit den Kohleunternehmen in den ostdeutschen Regionen, oder wartet man darauf, dass diese auf Sie zugehen?

Dr. Säverin: Die Bundesregierung begleitet diesen Ausstiegsprozess sehr intensiv. Ein Bericht zum Kohleausstieg ist heute im Kabinett verabschiedet worden. Mit den Unternehmen befindet sich die Bundesregierung in Gesprächen. Dies sind aber keine, die in absehbarer Zeit erwarten lassen, dass auch andere Unternehmen dem Beispiel folgen.

Zusatzfrage: Aber das Ziel 2030 bleibt für Gesamtdeutschland bestehen?

Dr. Säverin: Hierzu gilt der Wortlaut aus dem Koalitionsvertrag.

Frage: Meine Frage zur Soforthilfe richtet sich vermutlich auch an das BMWK.

Ich habe die Bitte, noch einmal genau den Unterschied zwischen jenen Mietergruppen, bei denen sich die höheren Gaspreise in Form höherer Abschlagszahlungen bisher noch nicht bemerkbar gemacht haben, und jenen, bei denen diese schon weitergegeben wurden, zu erklären. Wie wollen Sie insoweit differenzieren?

Dr. Säverin: Ich kann etwas zum Grundansatz sagen. Weiteres geht dann vielleicht daraus hervor.

Die erste Aussage lautet: Die Abschläge für Gas und Fernwärme für Dezember müssen nicht bezahlt werden. Das betrifft alle, die einen unmittelbaren Vertrag mit ihrem Versorger haben. Dass dies möglich ist, ist darauf zurückzuführen, dass die Bundesregierung eine Lösung umsetzen wollte, die sofort wirkt, mit der eine Entlastung sofort und nicht erst dann eintritt, wenn feststeht, was der Einzelne verbraucht und wie viel er dafür ausgegeben hat. Also: erstens keine Abschlagszahlungen für Dezember.

In der zweiten Schicht wird, ebenfalls auf der Grundlage einer Verbrauchsprognose, die aber etwas differenzierter ist, für jeden ein Entlastungsbetrag ausgerechnet. Dieser gründet sich auf dem Gaspreis für Dezember, auf einer etwas komplizierter aussehenden Verbrauchsprognose, komplizierter als einfach nur der Abschlag für Dezember, und daraus ergibt sich ein Entlastungsbetrag.

Nun muss man danach unterscheiden, in welcher Form die Verträge gestaltet sind. Da gibt es Mieter, da gibt es Wohnungseigentümergemeinschaften, es gibt Haushalte, die direkt beliefert werden. Danach differenziert sich, wie dieser Entlastungsbetrag bei den einzelnen Nutzern ankommt. - So viel vorausgeschickt.

Sie fragten, wie das bei den Mietern ankommt?

Zusatz: Genau.

Dr. Säverin: Bei den Mietern muss man auch unterscheiden. Manche haben - wenn sie eine Gastherme haben - einen Vertrag direkt mit ihrem Gasversorger. Diese müssen Ihren Abschlag für Dezember einfach nicht bezahlen. Wenn der Mieter einen Vertrag mit einem Vermieter hat, bei dem die Gas- und Wärmekosten in den Nebenkosten enthalten sind, dann erwirbt er im Dezember einen Anspruch auf eine Gutschrift. Diese Gutschrift wird mit der Nebenkostenabrechnung, die irgendwann im kommenden Jahr bei ihm im Briefkasten liegt, zahlungswirksam.

Zusatzfrage: Zugrunde gelegt werden soll die Abschlagszahlung im September. Was ist für den Fall, dass jemand erst zum 1. Oktober oder zum 1. November umgezogen ist und sich damit möglicherweise der Verbrauch und die Daten geändert haben? Was wird dann zugrunde gelegt?

Dr. Säverin: Grundlage ist, dass man versucht, eine Prognose für den mittleren Jahresverbrauch zu erstellen. Es geht, wie gesagt, um eine Prognose, damit man schnell auszahlen kann. Die Gaskommission hat September als Stichmonat dafür vorgeschlagen. Das heißt, die Prognose für das Gesamtjahr, die im September vorliegt, ist Grundlage für die Verbrauchsprognose. Daran wird der Dezemberpreis gekoppelt. Daraus ergibt sich der Entlastungsbetrag.

Zusatzfrage: In dem Papier ist dennoch vorgesehen, dass der Septemberverbrauch zugrunde gelegt wird. Ist das damit hinfällig?

Dr. Säverin: Der September ist der Monat, in dem die Jahresprognose und damit ein Zwölftel der Jahresprognose festgelegt wird. Dieses Zwölftel der Jahresprognose, die zum Stichmonat September angesetzt wird, wird mit dem Gaspreis für Dezember multipliziert. Daraus ergibt sich der Entlastungsbeitrag.

Frage: Ich will zum weiteren Prozedere im Zusammenhang mit der Gasbremse auch aus Sicht der Erdgaslieferanten und der Versorger nachfragen. Bis wann soll das Verfahren so weit klar sein, dass sich die Unternehmen noch darauf einstellen können?

Dr. Säverin: Der Bericht der Gaskommission enthält Daten, wann welches Modul des Entlastungspaketes wirksam sein soll. Der Bundeskanzler hat mehrmals gesagt, dass wir alles daran setzen, in der Wirksamkeit möglichst noch frühere Termine umzusetzen. Aber das, was möglich ist, ergibt sich erst aus dem weiteren Prozess. Man arbeitet wirklich mit Hochdruck daran, erstens die Gaspreisbremse, die Strompreisbremse und die anderen Module genau wirksam zu entwickeln und zweitens das möglichst schnell zu tun, damit sie teilweise vorfristig, teilweise rückwirkend wirksam werden. Aber ich kann noch keine genauen Aussagen dazu treffen.

Zusatzfrage: Herr Hebestreit, ist über die Strompreisbremse heute noch nicht entschieden worden?

StS Hebestreit: Nein. Heute ist darüber entschieden worden, wie die Abschlagszahlung, die für den Dezember geleistet werden soll, exekutiert werden kann. Die Pläne sind, dass das im Bundestag und im Bundesrat Ende nächster Woche gesetzlich verabschiedet wird und dann sehr schnell in Kraft treten kann, um den Dezember zu erreichen.

Alle weiteren Themen wie die Gaspreisbremse und die Strompreisbremse werden jetzt - - - Es gibt heute noch eine wichtige Sitzung. Aber auch anderweitig wird in den nächsten Tagen das weitere Prozedere bekannt werden, wie schnell das geht. Aber auch daran arbeiten wir - das sagen wir hier von Anfang an - mit hohem Druck, damit das sehr schnell auf die Reise geht. Die Stichtage, ab wann sie gelten sollen, sind bekannt beziehungsweise werden diskutiert.

Frage: Wenn ich den Bundeskanzler am Montag richtig verstanden habe, dann ist auch er kein Freund der Möglichkeit des Weiterverkaufs subventionierten Gases durch industrielle Großkunden. Ihr Ministerium wird, glaube ich, den entsprechenden Gesetzentwurf formulieren. Wird es darin ein Verbot eines solchen Weiterverkaufs geben, oder wird zumindest nicht die Möglichkeit des Weiterverkaufs eingeräumt?

Dr. Säverin: Sie benennen eines von sehr vielen Problemen, die im Zuge der Entwicklung dieser beiden Preisbremsen gelöst werden müssen. Trittbrettfahrereffekte, Mitnahmeeffekte sind immer Teil der Überlegungen. Zu Ihrer konkreten Frage kann ich noch nichts sagen. So weit sind wir einfach noch nicht. Aber es deutet vielleicht an, dass die Entwicklung dieser Bremsen ein sehr komplexes Problem ist und dass dabei viele einzelne Aspekte berücksichtigt werden müssen. Der von Ihnen genannte ist einer davon.

Zusatzfrage: Es gibt Berichterstattungen, wonach die erste Stufe der zweiten Phase der Gaspreisbremse möglicherweise nicht erst im März, sondern als konkrete Entlastung schon im Februar kommen könnte. Für wie belastbar und realistisch halten Sie die Möglichkeit, dass die zweite Phase schon im Februar beginnen könnte?

Dr. Säverin: Ich habe schon ausgeführt, dass wir nicht nur daran arbeiten, ein tragfähiges und rechtssicheres Konzept zu erarbeiten, sondern auch möglichst schnell die Einführung hinzubekommen. Zu dem konkreten Zeitplan kann ich aber noch nichts sagen. Ob die Aussagen belastbar sind, ergibt sich daraus. Es ist einfach noch nicht raus.

Frage: Herr Säverin, für die kurzfristige Entlastung habe ich eine Frage in Bezug auf die Nutzer von Öl und Pellets. Das war erst einmal ausgeklammert worden. Aber sie brauchen im Prinzip genau dasselbe. Einerseits muss mittelfristig geklärt werden, ob es auch da eine Bremse oder irgendeinen Ausgleichsmechanismus gibt, aber möglicherweise ja auch eine schnelle Hilfe im Dezember. Das ist jetzt im Kabinett nicht mit beschlossen worden. Aber können Sie uns sagen, ob es ähnliche Überlegungen auch für die Nutzer dieser beiden Energieformen gibt?

Dr. Säverin: Wir haben uns erst einmal auf Gas und Strom konzentriert, auch in Anlehnung an die Empfehlungen der Gaskommission. Die anderen Brennstoffe sind in die Überlegungen mit einbezogen. Es gibt auch noch andere Brennstoffe. Sie stehen zurzeit aber nicht im Zentrum. Man muss, wie gesagt, das, was zentral ist, erst einmal erledigen. Die anderen Dinge werden aber mitgedacht.

Zusatzfrage: Aber zumindest auch der Ölpreis verdoppelt sich ja. Sehen Sie für diese Gruppe also keine Notwendigkeit, auch eine kurzfristige Hilfe zu erhalten?

Dr. Säverin: Wie gesagt, sind die Überlegungen da. Wir konzentrieren uns zurzeit aber auf Strom und Gas.

Frage: Bei vielen Mietern wird der Dezemberabschlag, also die Gutschrift, erst im Juli oder Juni, also weit im nächsten Jahr, ankommen. Wenn der Entlastungseffekt auf den Geldbeutel früher wirken soll, müsste er vorgezogen werden. Sah man sich außer Stande auf die Vermieter Druck auszuüben, dass vielleicht einfach früher zu berechnen und mit Januar, Februar eine Extrazahlung zu leisten? Denn sonst ist ja der Effekt einer Ad-hoc-Belastung quasi nicht spürbar.

Dr. Säverin: Man bezahlt im Dezember ganz normal seinen Abschlag, der im Mietvertrag vereinbart wurde. Die zusätzliche Kostenbelastung kommt erst mit der Forderung einer Nachzahlung, nämlich mit der Nebenkostenabrechnung. Dann wird auch die Gutschrift wirksam. Es passt also genau zusammen. Die Belastung für den Mieter, der im Dezember seinen Abschlag bezahlt, taucht erst in der Abrechnung der Nebenkosten für das ganze Jahr auf. Dann wird die Nachzahlung fällig, und dann wird auch die Gutschrift wirksam.

Frage: Herr Säverin, plant die Bundesregierung, eine Obergrenze für den Gasverbrauch, eine Obergrenze für subventioniertes Gas einzuziehen?

Dr. Säverin: Die Bundesregierung arbeitet sehr eng entlang der Empfehlungen der Gaskommission. Was darin steht, wird umgesetzt, soweit es möglich ist.

Zusatz: Das ist in der Endfassung nicht eindeutig gegeben. Es wird ja befürchtet, dass Reiche und Leute mit Zweitwohnung, Pools und so weiter die Subventionierung ausnutzen könnten. Da macht ja quasi eine Maximalmenge Sinn.

Dr. Säverin: Mitnahmeeffekte, Trittbrettfahrereffekte werden, wie gesagt, mit berücksichtigt. Außerdem wird es, wie schon bekannt ist, eine Härtefalllösung geben, über die auch soziale Härten abgefangen werden.

Frage: Über diesen Härtefallfonds ist heute auch noch nicht entschieden worden, sondern über die weiteren Bausteine des Pakets wird, wie Sie schon sagten, erst in einem zweiten Schritt entschieden, oder?

Dr. Säverin: Das stimmt.

Frage: Herr Hebestreit, die Eckpunkte, auf die man sich verständigt hat, waren, formal gesehen, heute nicht im Kabinett und sind dort nicht verabschiedet worden, oder hat man sich im Kabinett auch auf die Eckpunkte geeinigt?

StS Hebestreit: Die Eckpunkte wurden meines Wissens zur Kenntnis genommen. Sie wurden nicht gemeinsam verabschiedet, sondern man hat sie zur Kenntnis genommen. Das ist bei Eckpunkten so. Auf Grundlage dieser Eckpunkte wird jetzt in großer Eile ein Gesetzentwurf erarbeitet, der dann formal vom Kabinett beschlossen wird, der im Übrigen unter anderem vorsieht, dass man das als geldwerten Vorteil versteuern muss. Das ist der Satz, der Herrn Kollegen vielleicht noch gefehlt hatte zum Thema, wenn besonders gut betuchte Menschen auch in den Genuss dieser subventionierten Leistungen kommen, dass sie das aber steuerlich geltend machen müssen, also dass es zumindest besteuert wird.

Dann gibt es die Fragen nach dem Härtefallfonds. Dass es so etwas geben soll, ist klar. Wie das genau ausgestaltet werden soll, ist noch nicht Teil der Eckpunkte gewesen, sondern nur: Da will man sich einigen. - Noch eine Reihe von anderen Fragen mehr. Da bitte ich jetzt bei allem Interesse um Geduld, einige wenige Wochen. Dann werden wir uns auch darüber beugen können und sie in ganzer Schönheit miteinander diskutieren.

Zusatzfrage: Zum Härtefallfonds steht darin auch, dass das für KMU finanzteilig zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden soll, fünfzig-fünfzig. Ist das mit den Bundesländern abgesprochen, oder ist das eine Idee des Bundes?

StS Hebestreit: Zum jetzigen Zeitpunkt und anderthalb Stunden vor dem Treffen des Bundes mit den Ländern möchte ich mich dazu nicht äußern. Ich weiß es schlichtweg nicht. Grundsätzlich sind Bund und Länder aber überzeugt, in dieser schwierigen Situation, in der sich unser Land mit Blick auf die Energieversorgung und die hohen Energiepreise befindet, eng zusammenzuarbeiten.

Frage: Ich habe eine ähnliche Frage: Ist das Eckpunktepapier auch den Ländern zur Kenntnis gegeben worden? Wie der Kollege schon sagte, überschneidet sich das in einigen Punkten mit der heutigen MPK. Mich hat der Zeitpunkt überrascht, zu dem das herumgeschickt wurde.

StS Hebestreit: Den Ländern ist das natürlich auch zur Kenntnis gebracht worden.

Frage: Herr Säverin, aus dem Endbericht der Kommission geht auch hervor, dass es Menschen gibt, die mehrere Wohnungen haben und dadurch auch für mehrere Gasanschlüsse sozusagen Unterstützung beanspruchen könnten. Ist es ein Problem, dass jemand, der mehrere Wohnungen hat, vielleicht eine von denen – Zweit- oder Drittwohnung – sozusagen einfach stilllegt, gleichwohl die Unterstützung kassiert und dadurch im Grunde eine Teilsubventionierung dieser Wohnung betreibt? Das wird, glaube ich, als Problem, als Prüfauftrag im Endbericht erwähnt. Ist das etwas, was für Sie auch zu diesem kritischen Komplex „Mitnahmeeffekt und Trittbrettfahrerei“ gehört?

Dr. Säverin: Genau das ist es.

Frage (zum Einwegkunststofffonds): Herr Hebestreit, ich weiß nicht, ob ich bei Ihnen richtig bin. Können Sie uns einen Link zu der europäischen Debatte geben? Wenn die Bundesregierung jetzt diese Abgabe verhängt, ist das dann im Konsens mit europäischen Überlegungen der Fall oder könnte es sein, dass von europäischer Seite eine Abgabe obendrauf kommt? Die wurde ja im EU-Rahmen auch einmal diskutiert.

StS Hebestreit: So konkret, wie Sie das gerne hätten, kann ich Ihnen das nicht beantworten. Ich weiß, gerade die Fragen der Beihilfe haben in den letzten Tagen in den Gesprächen zwischen Berlin und Brüssel eine große Rolle gespielt, damit man das, was wir hier erreichen wollen, auch in Brüssel durchsetzen kann. Ob der Teil, den Sie befürchten, dabei auch eine Rolle gespielt hat, muss ich nachreichen. Da habe ich heute keinen Plan.

Frage: Herr Stolzenberg, mich interessiert auch die letzte Frage. Können Sie dazu etwas sagen?

Zweitens. Es wird wahrscheinlich so sein, dass die Hersteller die Kosten einfach an die Konsumenten weitergeben. Gibt es irgendwelche Überlegungen, transparent zu machen, welche Plastikgerätschaften usw. zu höheren Kosten führen könnten, weil sie Einweg sind, damit die Konsumenten selbst entscheiden können, ob sie versuchen, Mehrweg-, Einwegprodukte oder andere Alternativen zu kaufen?

Stolzenberg: Ich fange mit der ersten Frage an. Was wir umsetzen, ist die Einwegkunstoffrichtlinie der EU. Dort ist die erweiterte Herstellerverantwortung verankert. Im EU-Recht ist entsprechend vorgesehen, dass wir da aktiv werden. Möglicherweise denken Sie an die sogenannte Plastikabgabe, die auch im Koalitionsvertrag steht. Man muss genau unterscheiden: Das, was wir heute im Kabinett beschlossen haben, bezieht sich auf einzelne Produkte aus Einwegkunststoff, wo hingegen diese Plastikabgabe so gestaltet sein soll, dass sie sich auf nicht recyceltes Plastik beziehen soll. Soweit erst einmal der Stand der Dinge.

Es geht also darum, überhaupt weniger Einwegkunststoff in den Markt zu bringen. Auch da sehen wir ja Bewegung, dass also immer mehr Hersteller auf Mehrwegvarianten setzen. Ich verweise auch darauf, dass wir am 1. Januar 2023 eine Mehrwegangebotspflicht im To-go-Bereich haben. Das heißt, das zielt auf die gleichen Verpackungen und Produkte, die ganz oft in Parks und auf den Straßen landen. Dort sehen wir jetzt schon, wie der Markt reagiert. Hier sollen Mehrwegverpackungssysteme wachsen und würden sich auch anbieten. Insofern geht es also darum, einerseits Einwegkunststoff zu vermeiden und Mehrweg als eine Variante in den zu Markt bringen.

Zweitens. Das, was Sie vielleicht meinen, ist, das Recycling zu verbessern. Wir müssen die Rohstoffe, die schon da sind, einfach besser im Kreislauf führen, immer wieder verwenden, recyceln und sozusagen aus Abfall wieder neue Rohstoffe machen und daraus neue Produkte entstehen lassen.

Frage: Herr Hebestreit, Frau Sasse, gibt es schon einen Kommentar zum Wahlsieg von Herrn Netanjahu und seiner rechtsradikalen Koalition?

Sasse: Zum einen weisen wir das zurück, was in Ihrer Frage mitschwingt. Inhaltlich ist, glaube ich, der wichtigste Punkt, dass die Stimmauszählung noch läuft. Da muss ich Sie um Verständnis bitten, dass wir als Bundesregierung natürlich nicht in die laufende Stimmauszählung reinkommentieren.

Zusatzfrage: Was genau weisen Sie denn zurück? In seiner Koalition sind Faschisten.

Sasse: Die Bewertung in Ihrer Frage machen wir uns nicht zu eigen.

Zusatzfrage: Zum Nahostkonflikt hatte sich auch Herr Putin geäußert und hat darauf verwiesen, dass das Völkerrecht dort für Ordnung sorgen soll. Wie bewertet das die Bundesregierung angesichts seiner eigenen Völkerrechtsbrüche?

Sasse: Was den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine angeht, ist unsere Position ja mehr als klar und haben wir auch deutlich gemacht. Sie müssen auch hier Verständnis haben, dass wir Kommentare von Präsident Putin zum Nahostkonflikt hier nicht weiter in dieser Form kommentieren werden.

Frage: Frau Hajebi, eine Frage zu den Milliardenhilfen für Krankenhäuser und Pflegeinrichtungen, von denen der Minister gesprochen hat. Muss man das so verstehen, dass das, was der Minister angekündigt ist, on top auf die bereits jetzt über die Gaspreisbremse versprochenen Hilfen kommen wird? Die Kliniken klagen immer wieder darüber, dass die Kostenexplosion bei Ihnen auch durch Lebensmittel, durch Inflation generell verursacht wird.

Denkt man im Ministerium bereits daran, dass man möglicherweise im nächsten Jahr noch einmal Geld nachstoßen muss, weil die Kliniken einfach so am Poller sind?

Hajebi: Wie Sie wissen, läuft zurzeit eine Pressekonferenz mit dem Bundesgesundheitsminister. Ich kann Ihnen eigentlich nur sagen, dass ich die Aussagen des Ministers vor der MPK nicht weiter interpretieren oder erörtern kann. Er hatte sich auch gestern im ZDF dazu geäußert. Die Aussagen stehen für sich. Ich kann gerne noch einmal sagen, was er gesagt hat:

Wir werden sicherstellen, dass die Krankenhäuser und Pflegeheime durch Inflation, Strom- und Gaspreise nicht in Liquiditätsprobleme kommen. Wir werden aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds Geld zur Verfügung stellen – bis zu acht Milliarden Euro.

Zusatzfrage: Das wäre on top auf das, was über die anderen Geschichten kommt, die jetzt von der Regierung verabschiedet werden, also sozusagen zusätzlich?

Hajebi: Das werden dann die Gespräche ergeben, die heute stattfinden. Ich kann Ihnen dazu nichts weiter sagen.

Frage: Nachdem Herr Lauterbach diese Milliardenhilfen für die Krankenhäuser in Aussicht gestellt hat, schlagen jetzt die Hausärzte Alarm und sagen: Die Preise steigen nicht nur bei den Kliniken, sondern auch in den Hausarztpraxen. Und die sind ganz wesentlich für die Gesundheitsversorgung in der Fläche zuständig. - Sind denn da auch Hilfen angedacht, geplant? Wir können ja jetzt leider nicht parallel bei Herrn Lauterbach zuhören. Vielleicht können Sie uns da einen Einblick geben.

Hajebi: Ich bin mir sicher, dass Sie die Pressekonferenz nachhören können.

Zusatz: Ich kann aber keine Frage mehr stellen.

Hajebi: Ich kann leider dazu keine weiteren Kommentare abgeben. Ich denke, wir müssen abwarten, wie die Ministerpräsidentenkonferenz heute Nachmittag verläuft.

Zusatzfrage: Das heißt, Stand jetzt ist nichts in Richtung der Hausarztpraxen geplant?

Hajebi: Dazu kann ich Ihnen nichts weiter sagen.

Frage: Herr Hebestreit, Sie kennen gewiss den offenen Brief von 186 chinesischen Intellektuellen und Dissidenten, mit dem Sie Bundeskanzler Olaf Scholz bitten, nicht nach China zu reisen. Der Weltkongress der Uiguren hat eine ähnliche Bitte veröffentlicht. Begründung sind die massiven Menschenrechtsverletzungen in China und das Abgleiten Chinas – so sehen die Unterzeichner das – in eine Diktatur. Ausgehend davon, dass der Bundeskanzler die Reise nicht absagen wird: Nimmt er denn im Vorwege wenigstens Kontakt zu den Unterzeichnern oder Repräsentanten dieser Gruppen auf, um deren Anliegen zu verstehen? Wie wäre das dann in Gespräche in China einzubringen?

StS Hebestreit: Den Gesprächen in China und mit der chinesischen Staatsführung kann und will ich hier natürlich nicht vorgreifen. Aber ich kann Ihnen an der Stelle so weit versichern, dass der Bundeskanzler sich sehr gründlich und umfassend auf diese Reise vorbereitet und mit vielen Stakeholdern, wenn ich das einmal so nennen darf, im Gespräch ist und natürlich auch vieles, was gesagt und geschrieben wird, wahrnimmt und aufnimmt. Grundsätzlich halten wir es aber so – und das kennen Sie als erfahrener Kollege hier in der Bundespressekonferenz auch -, dass sich die Bundesregierung zu offenen Briefen nicht äußert.

Zusatzfrage: Da Sie eben sagten, den Gesprächen mit der chinesischen Staatsführung könne man nicht vorgreifen: Ist daraus zu schließen, dass es keine Gespräche mit Vertretern von NGOs oder anderen Organisationen der Zivilgesellschaft geben wird?

StS Hebestreit: Das wäre jetzt ein Kurzschluss, den ich so nicht bestätigen würde, aber auch da bitte ich, wie ich das ja schon in der vergangenen Woche gemacht habe, auf die organisatorischen Fragen Rücksicht zu nehmen. Ich teile Ihnen gerne nach der Reise mit, wie es gelaufen sein wird.

Zusatzfrage: Verfolgt der Bundeskanzler die Intention, nach Möglichkeit vor Ort auch mit solchen Vertretern zu sprechen?

StS Hebestreit: Der Bundeskanzler verfolgt die Intention, mit allen relevanten vor dieser Reise, auf dieser Reise und nach dieser Reise im Gespräch zu sein.

Frage: An Herrn Hebestreit oder Frau Sasse zum Thema Brasilien: Herr Bolsonaro hat seine Niederlage ja noch nicht eingestanden. Gibt es die Erwartung des Bundeskanzlers, dass er das möglichst schnell tun sollte, um einen friedlichen Übergang der Macht zu ermöglichen?

StS Hebestreit: Herr Kollege, am Montag, glaube ich, habe die Erwartung geäußert, dass es da einen friedlichen Übergang der Macht gibt. Alles Weitere beobachten wir jetzt. Es hat am Montag eine erste Kontaktaufnahme zwischen dem Bundeskanzler und dem künftigen oder designierten Präsidenten Lula da Silva gegeben. Wenn ich es in den Medien richtig wahrgenommen habe, gibt es auch Zeichen aus dem Lager Bolsonaro, dass er seine Niederlage zumindest akzeptiert. Das sage ich aber mit der gebotenen Vorsicht und auf Grundlage von Medienberichten. Wir bleiben bei unserer Erwartung, dass wir, wie das in Demokratien üblich ist, eine friedliche Übergabe der Macht erleben werden.

Zusatzfrage: Ich frage nach, weil ich diese Medienberichte auch kenne, Sie wissen aber vielleicht mehr. Das klingt so, als ob Ihnen das ausreichen würde. Oder würden Sie erwarten, dass der bisherige Präsident selbst die Niederlage einräumt?

StS Hebestreit: Ich möchte da jetzt gar nicht weiter ins Detail gehen, sondern bei dem bleiben, was ich in meiner ersten Antwort gesagt habe.

Frage: Auch zu Brasilien, aber an das Umweltministerium: In der Vergangenheit waren Zahlungen an Fonds - auch aus deutschen Kassen -, die sich um den Schutz des Regenwaldes kümmern, eingestellt worden, weil unter Bolsonaro weiterhin Abholzung gestattet und betrieben wurde. Werden diese Zahlungen jetzt im Vorgriff auf den Regierungswechsel schon wieder aufgenommen, oder erst dann, wenn die neue Regierung offiziell im Amt ist?

Stolzenberg: So gerne ich Ihnen die Frage beantworten würde: Ich glaube, das richtet sich an das Bundesentwicklungsministerium.

Zusatz: Da haben Sie recht - ich bitte um Entschuldigung.

Schöneck: Vielen Dank. - Der Staatssekretär hat gestern gemeinsam mit vier weiteren Staatssekretären ein Hintergrundgespräch zu verschiedensten Themen des Klimaschutzes, der Klimaanpassung etc. geführt. Unter anderem hat er sich da im Nachgang öffentlich auch zu dem Aspekt des Amazonienfonds, auf den Sie anspielen, geäußert. Deutschland unterstützt diesen Fond, und der Staatssekretär hat sich dazu - das kann ich Ihnen gerne noch im Wortlaut sagen - wie folgt geäußert:

„Wir sind grundsätzlich bereit, die eingefrorenen Mittel für den Amazonienfonds für Wald- und Klimaschutz in Brasilien wieder freizugeben. Wir werden jetzt mit dem Transitionsteam in Brasilien über Details sprechen. Innerhalb der Bundesregierung gibt es den großen Willen, Brasilien jetzt schnell die Hand zu reichen.“

Konkret zu Ihrer Frage: Wie schnell das gehen wird, wird davon abhängen, wie auch in Brasilien die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die Arbeit dieses Fonds wieder aufnehmen zu können.

Zusatzfrage: Das bedeutet, aufseiten der Bundesregierung besteht die Bereitschaft, dann, wenn in Brasilien die Voraussetzungen für eine Weiterarbeit gegeben sind - auch schon vor dem 1. Januar, wenn das möglich ist -, die eingefrorenen Mittel von deutscher Seite freizugeben, sehe ich das richtig?

Schöneck: Da die neue Regierung, soweit ich informiert bin, erst im kommenden Jahr die Amtsgeschäfte übernehmen wird, werden die Voraussetzungen im Vorfeld wahrscheinlich nicht zu erbringen sein. Insofern kann ich da jetzt nicht spekulieren, aber ich gehe nicht davon aus, dass es vor dem kommenden Jahr soweit sein wird.

Frage: Herr Schöneck, können Sie uns vielleicht noch einmal sagen, wie viel Geld von Deutschland in diesem Fonds steckt, das derzeit blockiert ist?

Gibt es eine Absprachen mit so wichtigen Stakeholdern wie Norwegen? Denn die hatten ja, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, darauf gedrungen, dass die Gelder eingefroren werden.

Schöneck: Genau, Norwegen ist ein sehr zentraler Partner, was die Unterstützung Brasiliens im Bereich des Wald- und des Klimaschutzes angeht. Gemeinsam haben wir diesen Fond ausgestattet. Die Mittel sollen so schnell wie möglich wieder freigegeben werden. Von deutscher Seite ist nach wie vor ein Betrag von 35 Millionen US-Dollar zugesagt, für den dann bei Wiederaufnahme der Arbeit dieses Fonds so schnell wie möglich Finanzierungsverträge geschlossen werden sollen. Insgesamt sind in diesem Fonds mit Beiträgen von Norwegen und Deutschland, soweit ich weiß, weit über 500 Millionen US-Dollar enthalten.

Zusatzfrage: Norwegen ist also auch bereit, die Gelder jetzt wieder freizugeben?

Schöneck: Ich habe selbst noch nicht die Gelegenheit gehabt, mich dazu zu informieren, und habe auch von den Fachkollegen keine Informationen, wie die Gespräche mit den Kollegen aus Norwegen diesbezüglich bisher geführt worden sind. Ich gehe davon aus, dass diese Gespräche in den kommenden Tagen und Wochen in Vorbereitung der Wiederaufnahme geführt werden.

Frage: Ich habe eine Frage zum Thema Weltklimagipfel - ich weiß nicht, ob das AA das federführende Ministerium für die deutsche Präsenz vor Ort ist?

Sasse: Es gibt unterschiedliche Ministerien, die für den Kampf gegen die Klimakrise zuständig sind, und wir betreuen das zusammen und reisen auch zusammen zur Weltklimakonferenz. Ich glaube aber, eine Frage, was die Präsenz vor Ort angeht, haben Sie am Montag schon gestellt.

Frage: Meine Frage bezieht sich darauf, ob sich die Bundesregierung für eine angemessene Teilnahme der Zivilgesellschaft vor Ort einsetzt, weil es von UN-Seite jetzt starke Kritik an der ägyptischen Diktatur gibt, die die Zivilgesellschaft an den Rand drängen möchte und versucht dafür zu sorgen, dass es quasi eine Zone für Protest und Aktivismus weit weg von diesem Tagungsort geben wird. Das hat ja dann mit demokratischer Vielfalt und pluralen Stimmen nichts zu tun. Setzen Sie sich also für eine angemessene Teilnahme der Zivilgesellschaft vor Ort ein?

Sasse: Mit Ihrer Frage zielen Sie ja auf die Menschenrechtslage in Ägypten ab, die wir natürlich weiterhin sehr aufmerksam verfolgen, gerade mit Blick auf die Weltklimakonferenz. Wir verstehen es so, dass zivilgesellschaftliche Räume und Freiheiten ein wichtiger Pfeiler für Stabilität sind, insbesondere im gemeinsamen Kampf gegen den Klimawandel; das ist unsere Auffassung. Dazu gehören auch die freie Meinungsäußerung und auch die Versammlungsfreiheit. Diese Punkte machen wir gegenüber Ägypten auf allen Ebenen immer wieder deutlich, haben das auch im Vorfeld der COP27 betont und werden das auch weiterhin tun.

Zusatzfrage: Haben Sie ebenfalls, wie der neue UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Herr Volker Türk, festgestellt, dass auch deutsche NGOs Probleme bei der Akkreditierung für diesen Gipfel haben?

Sasse: Dazu liegen mir im Moment keine Informationen vor. Das reiche ich aber gerne nach.

Frage: In Bezug auf den Klimawandel: Die Vertreter der „Letzten Generation“ haben heute alle Parteizentralen der Ampelparteien beschmiert. Das heißt, da wird jetzt wahrscheinlich eine Renovierung fällig. Gleitet das Ihrer Meinung nach langsam tatsächlich in eine Form des Terrorismus ab?

StS Hebestreit: Da würde ich doch ein bisschen vorsichtig mit der Wortwahl sein. Der Bundeskanzler hat sich ja am Montag am Rande einer Pressekonferenz zu dem Vorfall in Berlin, wo es aufgrund von Protestmaßnahmen zu Staus kam und dann ein Rettungsfahrzeug behindert worden ist, geäußert. Ich würde jetzt sagen: Es gibt Formen des Protestes, die man gut oder schlecht finden kann; die können sich im Rahmen dessen befinden. Solche Schmierereien sind eine Ordnungswidrigkeit, da gibt es Gesetze gegen, und die werden dann hoffentlich auch verfolgt und bestraft. Ich würde an dieser Stelle jetzt aber noch nicht dem Begriff des Terrorismus oder ähnlichem das Wort reden wollen.

Vorsitzende Welty: Zum Schluss gibt es noch eine Nachlieferung aus dem Innenministerium.

Kall: Frau Kollegin, ich kann zumindest teilweise nachliefern - die andere Zahl kommt dann noch nach der RegPK. Sie haben ja nach der durchschnittlichen Dauer von Asylgerichtsverfahren gefragt. Die betrug zuletzt 26,6 Monate bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Asylverfahrens vor Gericht. Das ist eine Durchschnittszahl von Ende Juli, und die deckt sich ziemlich genau mit der durchschnittlichen Dauer von 2021 abgeschlossenen Verfahren - da waren es 26,4 Monate.

Bei den Verwaltungsgerichten sind im Moment noch etwa 135. 000 erstinstanzliche Asylgerichtsverfahren anhängig. Die Verwaltungsgerichte versuchen auch, diese Zahl zu reduzieren, das abzubauen und Verfahren abschließen. Die heutige Reform beziehungsweise der Gesetzentwurf, den das Kabinett dazu heute beschlossen hat, soll natürlich gerade dazu dienen, die Zahl dieser Verfahren zu reduzieren und ihre Länge zu verkürzen.

Die Zahl der Regelüberprüfungen, die noch stattfinden müssten, wenn die Rechtslage so weiterginge, reichen wir Ihnen noch nach.