Regierungspressekonferenz vom 19. April 2023

im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 19. April 2023

Themen: Kabinettssitzung (Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes, Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht, Bio-Außer-Haus-Verpflegungs-Verordnung, Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften), innenpolitische Entwicklung in Tunesien, Lage im Sudan, Klimaschutzsofortprogramm, Treffen der Kontaktgruppe für die Verteidigung der Ukraine

30 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Mittwoch, 19. April 2023

Sprecher: SRS Büchner, Säverin (BMWK), Kalwey (BMF), Kall (BMI), Hoh (BMJ), Sasse (AA), Collatz (BMVg), Pauly (BMDV)

Vorsitzender Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Büchner sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS Büchner: Ich komme zum Bericht aus dem Bundeskabinett und beginne mit dem Thema der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Novelle des Gebäude-Energie-Gesetzes beschlossen. Zentraler Regelungsinhalt der Novelle ist die Vorgabe, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden soll. Der Gesetzentwurf setzt ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrages um, das die Regierungskoalition per Koalitionsausschuss­beschluss vom 23. März 2022 vor dem Hintergrund des russischen Angriffs auf die Ukraine um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 vorgezogen hatte.

Mit der Novelle wird die Wärmewende im Gebäudesektor vorangebracht und so ein maßgeblicher Beitrag zur Zielerreichung „Klimaneutralität bis 2045“ geleistet; denn mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland wird zum Heizen der Gebäude und zur Versorgung mit Warmwasser verwendet. Die Details des Gesetzentwurfs haben Bundeswirtschafts- und -klimaschutzminister Habeck und Bundesbauministerin Geywitz vorhin hier erläutert.

Ich möchte dennoch wichtige Kernelemente wiederholen:

Die grundsätzliche Pflicht zum Umstieg auf Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie ab dem 1. Januar 2024 gilt nur für den Einbau neuer Heizungen. Es gibt keine sofortige Austauschpflicht für bestehende funktionstüchtige Heizungen. Bei Havarien gibt es Übergangsfristen.

Das Gesetz ist pragmatisch und bewusst technologieoffen ausgestaltet. Es werden verschiedene Optionen zugelassen, um die Vorgaben zu erfüllen, zum Beispiel durch Wärmepumpen, Biomasse- oder Wasserstoff-ready-Heizungen, solarthermische Anlagen oder den Anschluss an entsprechende Wärme- oder künftige Wasserstoffnetze. Klar ist aber: Spätestens bis zum Jahr 2045 muss die Nutzung von fossilen Energieträgern beendet und alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Vorhandene Heizkessel dürfen also nur noch bis zum 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Die Bundesregierung trägt unbilligen Härten sowie sozialen Aspekten angemessen Rechnung. Niemand soll überfordert werden. Niemand wird im Stich gelassen. Vielmehr sind Ausnahmeregelungen vorgesehen, beispielsweise bei Vorliegen unbilliger Härten, für Personen ab 80 Jahren oder selbstnutzende Altbesitzer, die ihr Wohneigentum vor dem 1. Februar 2002 erworben haben. Daneben werden Regelungen vorgesehen, die im Sinne des Mieterschutzes zu hohe Kostenbelastungen vermeiden sollen.

Darüber hinaus wurden parallel zum Gesetzesentwurf erste Eckpunkte eines Förderkonzepts skizziert, um die neuen gesetzlichen Anforderungen durch Förderinstrumente besser begleiten und mögliche Härtefälle besser abfedern zu können. Zu den Details und der Umsetzung wird sich die Bundesregierung weiter abstimmen.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass sich Heizen mit erneuerbaren Energien auf Dauer lohnt; denn es ist langfristig kostengünstiger als Heizen mit preisschwankendem Erdgas oder Heizöl. Die Vorgabe zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbaren Energien sorgt dafür, dass Bürgerinnen und Bürger in diesem Sinne zu nachhaltigen Investitionen bewegt werden, die eine langfristige Bezahlbarkeit des Heizens sicherstellen.

Dann zum Thema Energieeffizienzgesetz: Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des neuen Energieeffizienzgesetzes beschlossen. Es verpflichtet Behörden, Unternehmen und Rechenzentren, mehr Energie einzusparen; denn Klimaschutz und Energiewende können nur erfolgreich sein, wenn der Energieverbrauch in Deutschland deutlich und dauerhaft sinkt. Ein geringerer Verbrauch leistet gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit und macht uns unabhängiger von fossilen Energieimporten. Die angespannte Lage an den Energiemärkten infolge des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine im vergangenen Jahr hat verdeutlicht, wie notwendig es ist, Energie sparsam und effizient einzusetzen.

Das neue Gesetz - Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes - schafft erstmals einen sektorübergreifenden Rahmen für mehr Energieeffizienz und setzt wesentliche Anforderungen aus der aktuellen Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie, EED, um. Die Maßnahmen sollen so früh wie möglich gelten, damit sie für die 2030er-Ziele ausreichend Wirksamkeit entfalten. Das Gesetz legt für Deutschland für den Primär- und Endenergieverbrauch Ziele für 2030 fest, die den Vorgaben der der neugefassten EU-Energieeffizienzrichtlinie entsprechen. Für eine frühzeitige Planungs- und Investitionssicherheit werden darüber hinaus Ziele für 2040 und 2045 vorschattiert, die 2027 überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Sie sind kompatibel mit dem hohen Anspruch des deutschen Klimaschutzgesetzes.

Das Gesetz verpflichtet zur weiteren Umsetzung der EED-Vorgaben zudem Bund und Länder, bis 2030 jährlich Endenergieeinsparungen in Höhe von 45 Terrawattstunden beziehungsweise 5 Terrawattstunden zu erbringen. Bund, Länder und Kommunen sowie Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 15 Gigawattstunden sind künftig verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen. Unternehmen mit einem jährlichen Endenergieverbrauch von mindestens 2,5 Gigawattstunden werden zudem verpflichtet, diejenigen Energieeffizienz­maßnahmen, die auch als betriebswirtschaftlich sinnvoll identifiziert wurden, in konkreten Plänen zu erfassen und zu veröffentlichen. Des Weiteren werden für Rechenzentren Energieeffizienzstandards und Abwärmenutzungsanforderungen eingeführt. Auch die unter den Anwendungsbereich des Energieeffizienzgesetz fallenden Unternehmen werden dazu verpflichtet, Abwärme möglichst zu vermeiden und anderenfalls zu nutzen. Der Gesetzentwurf enthält ferner eine Ermächtigung für eine Bundesverordnung, nach der besonders klimafreundlich agierende Unternehmen von Pflichten des Energieeffizienzgesetzes ausgenommen werden können, um einen Anreiz für frühzeitiges Engagement in den Klimaschutz zu schaffen.

Außerdem hat das Kabinett heute den Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht beschlossen. Das Klima wird als Schutzgut in das Bundesimmissionsschutzgesetz aufgenommen. Damit können die auf Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen auch Regelungen zum Schutz des Klimas enthalten. Ein zentrales Anliegen des Gesetzes ist es, Genehmigungsverfahren immissionsschutzrechtlicher Anlagen deutlich zu beschleunigen. Schließlich ist der schnellere Ausbau von Windenergieanlagen an Land und grünen Elektrolyseuren zentral, um die festgelegte Klimaneutralität zu erreichen.

Zur Beschleunigung der Verfahren sind verschiedene Elemente vorgesehen. So soll etwa eine Verlängerung der Genehmigungsfristen durch die Behörde nicht mehr unbeschränkt möglich sein. Außerdem soll Anlagenbetreibern das Nachreichen von Unterlagen im Genehmigungsverfahren erleichtert werden. Auch das Genehmigungsverfahren für Repowering wird erleichtert und die Rolle von Projektmanagern im Genehmigungsverfahren gestärkt. Nicht zuletzt können künftig auf Antrag des Betreibers Nebenbestimmungen zur Genehmigung auch nach Eintritt der Bestandskraft geändert werden, wenn der Betreiber andere gleichwertige Maßnahmen vorschlägt, die keiner Genehmigungspflicht unterliegen.

Daneben dient das Vorhaben der Umsetzung einzelner Vorgaben der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU. Werden Industrieanlagen dergestalt geändert oder erweitert, dass die Schwellenwerte nach der Industrieemissionsrichtlinie überschritten werden, wird künftig die Öffentlichkeit im Genehmigungsverfahren stets beteiligt.

Schließlich werden Überprüfungen und Überarbeitungen der Lärmaktionspläne, die nach bisher geltender EU-Rechtslage in diesem Jahr stattfinden sollten, verschoben und sollen nun spätestens bis zum 18. Juli 2024 stattfinden. Hiermit setzt der Entwurf Teile der Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG um.

Das vierte Thema im Kabinett war heute die Bio-Außer-Haus-Verpflegungs-Verordnung. Wer in Kantinen isst, soll künftig besser, einfacher und schneller wissen, welche Lebensmittel dort von biologischer Herkunft sind; denn nicht alle verwendeten Lebensmittel sind rein biologisch angebaut. Um sich für Menüs mit Bioanteilen entscheiden zu können, benötigen Kantinenbesucher entsprechende Informationen. Die heute vom Kabinett zur Kenntnis genommene Bio-Verordnung zur Kennzeichnung von Biolebensmitteln in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen und zur Änderung der Öko-Kennzeichenverordnung sieht deshalb vor, dass die Verwendung von Biozutaten angegeben werden kann, und zwar pauschal oder auch prozentual. Dafür stellt die Verordnung ein eigens dafür entwickeltes Kennzeichen für die sogenannte Außer-Haus-Verpflegung zur Verfügung. Der Vorteil eines solchen Kennzeichens ist, dass die Zertifizierung bereits durch die staatlichen Kontrollstellen erfolgt. Wichtig ist: Diese unkomplizierte Kennzeichnungsmöglichkeit ist für Kantinenbetreiber freiwillig.

Diese Maßnahme geht einher mit dem anspruchsvollen Ziel der Bundesregierung, in den Kantinen der Bundesverwaltung den Bioanteil bis 2025 deutlich zu erhöhen. Nicht zuletzt soll mit dieser Maßnahme der ökologische Landbau, der als besonders ressourcenschonende und umweltverträgliche Wirtschaftsform gilt, gestärkt werden.

Frage: Ich habe eine Frage zu einem Thema, das in der Pressekonferenz nicht thematisiert wurde - ich schätze einmal, an das BMWK -: Was ist mit der Förderung von Wärmedämmung? 70 Prozent aller Häuser in Deutschland sind ja älter als 50 Jahre; viele davon sind nicht ausreichend gedämmt für die neuen Heizungen, also Wärmepumpen und alles andere. Das kostet ja auch mächtig Geld. Wird es deshalb eine Förderung für die Wärmedämmung geben?

Säverin: Das Gebäudeenergiegesetz enthält ja Vorschriften dafür, und parallel dazu gibt es eine Förderrichtlinie. Die besteht schon seit Längerem und die wird ebenfalls aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert. Das neue Gebäudeenergiegesetz fügt sich da nahtlos an.

Frage: An das BMF: Mit welcher Motivation ist denn diese Protokollerklärung verfasst worden? Ist der Finanzminister jetzt einverstanden mit dem Gesetz und hat deswegen zugestimmt? Oder ist er nicht einverstanden mit dem Gesetz und hat das jetzt sozusagen durch die Protokollerklärung deutlich gemacht? Was genau erwartet er eigentlich?

Kalwey: Sie haben es richtig gesagt beziehungsweise der Kabinettsbeschluss des Gebäudeenergiegesetzes war heute ja ein Thema. Ich kann bestätigen, dass Bundesfinanzminister Lindner in der heutigen Kabinettssitzung eine Protokollerklärung abgegeben hat. Dem Minister war es ein Anliegen, auf ein paar Punkte hinzuweisen. Seine Position hat er ja auch schon vorher verschiedentlich öffentlich gemacht. Ich möchte vielleicht noch darauf hinweisen, dass es durchaus nicht unüblich ist, dass es solch eine Protokollerklärung gibt.

Zusatzfrage: War nicht genug Zeit, um diese Punkte auszuräumen? Worauf genau will er jetzt eigentlich hinaus? Das, was in der Protokollerklärung steht, ist ja doch relativ unkonkret.

Kalwey: Wie gesagt, er hat auf einige Punkte, die ihm wichtig sind, hingewiesen, und hat auch darauf hingewiesen, dass jetzt das ganz normale parlamentarische Verfahren beginnt. Das war ihm einfach ein Anliegen, und deswegen gibt es die Protokollerklärung.

Frage: Selbe Richtung: Wirtschaftsminister Habeck hat hier vorhin erklärt, das Gebäudeenergiegesetz sei im Kabinett einstimmig verabschiedet worden und deswegen leite er es jetzt weiter. Was hat den Finanzminister veranlasst, eine Stunde später zu twittern, er erwarte jetzt, dass im parlamentarischen Verfahren notwendige Änderungen durchgesetzt werden? Warum hat er diese notwendigen Änderungen nicht auch in der Form eines Widerspruchs in der Kabinettsberatung vorgebracht?

Kalwey: Dazu, was der Minister twittert, kann ich Ihnen nur sagen, dass die Worte des Ministers für sich stehen. Wie gesagt, ich kann noch einmal sagen, dass es durchaus nicht unüblich ist, zu einem Gesetzesbeschluss, einem Beschluss der Bundesregierung eine Protokollerklärung abzugeben. Es ist doch ein wichtiges Signal, dass das Gesetz ins Kabinett gegangen ist und jetzt in das parlamentarische Verfahren geht. Darauf hat der Minister hingewiesen.

Zusatzfrage: Das bedeutet, der Minister hat im Kabinett einem Gesetz zugestimmt, dem er inhaltlich aber in Teilen widerspricht. Richtig?

Kalwey: Das bedeutet das, was ich Ihnen jetzt gerade gesagt habe, dass es dem Minister ein Anliegen war, darauf hinzuweisen.

Frage: An das Finanz- und Wirtschaftsministerium: Hat Herr Lindner auch angemerkt, dass die finanziellen Mittel im KTF dafür nicht vorhanden sind? Es besteht ohne diese Förderungen, die heute beschlossen wurden, aktuell eine Lücke von 12 Milliarden Euro.

Kalwey: Ich war heute in der Kabinettssitzung nicht dabei. Deswegen kann ich Ihnen nicht sagen, was dort heute beschlossen worden ist und welche Details noch angemerkt worden sind.

Säverin: Genau zu dieser Frage hat Bundesminister Habeck soeben in der Pressekonferenz Stellung genommen.

Zusatzfrage: Er sagte, dass das aus dem KTF finanziert wird. Aber wenn die Mittel nicht da sind, wie soll das aus dem KTF finanziert werden?

Säverin: Genau diese Frage hat Bundesminister Habeck beantwortet. Es sind Mittel aus dem KTF da, und die werden dafür eingesetzt.

Frage: Herr Kall, eine Frage zur TOP-1-Liste des Kabinetts, also „ohne Aussprache“. Es geht um den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Können Sie uns sagen, worum es dabei geht? Geht es um Rechtsextremisten?

Kall: Ja, es geht um Rechtsextremisten, um andere Verfassungsfeinde und darum, sie schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernen zu können. Dazu hat die Bundesinnenministerin einen Gesetzentwurf zur Reform des Disziplinarrechts vorgelegt, den das Bundeskabinett schon vor einiger Zeit beschlossen hat. Heute ging es im Kabinett um die sogenannte Gegenäußerung der Bundesregierung, also um die Stellungnahme der Bundesregierung zu dem, was der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf gesagt hat, nämlich dass die Länder das Anliegen unterstützen, Verfassungsfeinde schneller aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen - das betrifft ja auch Landesbedienstete - und dass die Länder vorgeschlagen haben, dass auch auf Richterinnen und Richter auszudehnen, also auch das deutsche Richtergesetz zu ändern. Dazu kann vielleicht der Kollege aus dem BMJ etwas sagen.

Die Bundesregierung hat zugesagt, diese Änderungen mit zu übernehmen oder mit vorzuschlagen. Gesetzlich beschließen müssen es natürlich Bundestag und Bundesrat.

Hoh: Wir haben im Januar einen Referentenentwurf veröffentlicht, mit dem wir sichergehen wollen, dass niemand zu einem ehrenamtlichen Richter berufen wird, bei dem Zweifel bestehen, dass die Person nicht verfassungstreu ist. Ich denke, das schließt sich an das an, was der Kollege gesagt hat.

Kall: Der Kern der Änderungen im Disziplinarrecht ist, dass künftig die Behörden selbst über die Entfernung aus dem Dienst entscheiden können. Die Behörde, die auch für sonstige Disziplinarmaßnahmen zuständig ist, kann das selber machen. Dann steht natürlich der Rechtsweg offen, wie sich das im Rechtsstaat gehört. Das geht einfach deutlich schneller als der bisherige Weg, dass die jeweilige Behörde, wenn sie einen verfassungsfeindlich gesinnten Mitarbeiter in ihren Reihen erkennt, sogenannte Disziplinarklage bei den Verwaltungsgerichten erheben muss und das dann sofort ins gerichtliche Verfahren geht. Das dauert im Schnitt vier Jahre. Dadurch, dass das auf die behördliche Ebene vorverlagert wird, soll es eben deutlich schneller gehen.

Vorsitzender Detjen: Dann hat Herr Büchner eine Stellungnahme zu Tunesien mitgebracht, wenn das richtig in Erinnerung habe.

SRS Büchner: Das ist richtig, und zwar zu den neuen Verhaftungen von Oppositionellen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen in Tunesien möchte ich im Namen der Bundesregierung folgende Erklärung abgeben:

Die Bundesregierung beobachtet mit größter Sorge die innenpolitische Entwicklung in Tunesien. Wir sehen die Erosion demokratischer Strukturen und die immer weitere Einengung zivilgesellschaftlichen Engagements. Die nun gestern erfolgte Festnahme von Rashed Ghannouchi, dem Vorsitzenden der tunesischen Partei Ennahda, reiht sich in eine besorgniserregende Serie von Verhaftungen von Vertretern der tunesischen Opposition, Journalistinnen und Aktivisten in diesem Jahr ein. All das, was das tunesische Volk 2011 an demokratischen Rechten und Freiheiten mutig erkämpft hat, steht nun offensichtlich zur Disposition. Wir appellieren erneut dringend an die tunesische Regierung, allgemeine Rechtsstaatsprinzipien, das Recht auf ein faires Verfahren und die Meinungsfreiheit einzuhalten. Politischer Pluralismus muss in Tunesien weiter möglich sein.

Frage: Deutschland und die EU kooperieren mit genau dieser Regierung in Sachen Migration. Kann das alles beibehalten bleiben?

SRS Büchner: Selbstverständlich müssen wir weiter auch mit Staaten, in denen es schwierig ist, kooperieren. Aber diese Erklärung steht für sich und bezieht sich auf rechtsstaatliche Probleme in Tunesien.

Zusatzfrage: Aber Migrationspolitik hat ja auch etwas mit Rechtsstaatlichkeit zu tun. Wenn Sie eine Regierung kritisieren, für die Rechtsstaatlichkeit immer weniger wichtig ist, dann müsste man vielleicht auch Migrationsabkommen überdenken.

SRS Büchner: Im Moment gibt es dazu keinen neuen Stand.

Frage: Herr Büchner, haben die von Ihnen geäußerten Sorgen irgendwelche Auswirkungen auf die Kooperation mit Tunesien, vielleicht abgesehen vom Thema Migration? Wird der Botschafter oder die Botschafterin einbestellt?

SRS Büchner: Ich weiß nicht, ob das Auswärtige Amt dazu etwas ergänzen will.

Sasse: Über eine Einbestellung kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht berichten. Ich kann Ihnen aber im Namen der gesamten Bundesregierung ergänzend zu dem, was Herr Büchner gesagt hat, sagen, dass wir natürlich diese Entwicklung gegenüber der tunesischen Regierung sehr klar ansprechen. Wir sind weiterhin als Bundesregierung gemeinsam mit unseren internationalen Partnern der Ansicht – das hat Herr Büchner schon zum Ausdruck gebracht -, dass Tunesien einen inklusiven Dialogprozess braucht. Diese Schritte, wie sie Herr Büchner gerade geschildert hat, schränken natürlich Freiräume ein und gehen ganz klar in die falsche Richtung. Das sprechen wir gegenüber der tunesischen Regierung an. Wir sprechen ebenso mit der tunesischen Regierung weiterhin über Fragen der Migration, auf die, Sie eingegangen waren.

Gleichzeitig muss man aber auch sehen: Die Realität ist, dass Tunesien mit einer äußerst schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Lage konfrontiert ist. Wir nehmen durchaus auch die Sorgen der tunesischen Zivilbevölkerung zur Kenntnis. Wir wollen natürlich die tunesische Bevölkerung in dieser Lage nicht ganz alleine lassen. Das heißt, auch darauf zielt unser Dialog ab.

Vorsitzender Detjen: Herr Büchner hat zum Thema Sudan aktiv etwas mitzuteilen.

SRS Büchner: Das ist dann hier auch der letzte aktive Part.

Die Bundesregierung verurteilt die Kämpfe im Sudan auf das Schärfste. Wir sind entsetzt über das Ausmaß der Gewalt, insbesondere gegenüber Zivilistinnen und Zivilisten, Diplomatinnen und Diplomaten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Hilfsorganisationen. Im Vordergrund steht nun der Schutz von Menschenleben und eine Deeskalation der Lage. Es ist wichtig, dass sich die Konfliktparteien auf eine sofortige Waffenruhe einigen und diese auch einhalten. Wir unterstützen daher die internationalen Bemühungen, um die Situation zu deeskalieren und eine dringend benötigte Waffenruhe herbeizuführen, insbesondere die Initiativen der Afrikanischen Union, der Regionalorganisation IGAD (Intergovernmental Authority on Development), aber auch die Mission der Vereinten Nationen im Sudan unter Leitung des VN-Sonderbeauftragten Volker Perthes.

Die Konfliktparteien sollten sich entsprechend ihrer Zusagen nachhaltig zu einer Rückkehr zu einer zivilen Regierung Sudans bekennen. Die Menschen im Sudan kämpfen seit Jahren unter Einsatz ihres Lebens für die Rückkehr zu einer demokratischen Ordnung. Ihr Einsatz verdient unsere Anerkennung und unseren Rückhalt.

Sasse: Ich kann, wenn Sie möchten, zur Lage und zu dem ergänzen, was wir in dieser Lage tun. Herr Büchner hat schon deutlich gemacht, was die Position der Bundesregierung ist.

Zur Lage vielleicht noch einmal sehr klar: Sie haben das über das Wochenende verfolgt. Wir hatten an dieser Stelle schon am Montag die Lage skizziert und möchten Ihnen noch einmal sozusagen als Update heute schildern, dass die Gefechte weiter landesweit andauern. Die Kampfhandlungen zwischen den rivalisierenden Gruppen und Militärs sind sehr schwer. Es gibt Plünderungen im ganzen Land, Schüsse und Explosionen nicht nur in Khartum, sondern, wie gesagt, auch in anderen Städten Sudans. Insgesamt ist es eine sehr, sehr unübersichtliche und gefährliche Lage für alle Beteiligten. Die Vereinten Nationen schätzen die Zahl der Toten aktuell auf 200 und weit über 1000 Verletzte. All das macht, glaube ich, deutlich, wie ernst tatsächlich die Lage ist, in der wir uns hier bewegen und in der wir Optionen prüfen und handeln.

Hinzu kommt natürlich auch, dass die Versorgungslage für die Bevölkerung vor Ort und auch für die ausländischen Staatsangehörigen, die sich vor Ort befinden, immer schwieriger wird. Das betrifft die Wasser- und Stromversorgung ebenso wie die gesamte Versorgungslage und auch den Zugang zu Telekommunikation.

Insgesamt bemühen wir uns in dieser schwierigen Lage seit dem vergangenen Wochenende – das hatte ich sehr deutlich gemacht -, alle Kräfte zu bündeln. Seit dem Wochenende tagt täglich ein Krisenstab, in dem die gesamte Bundesregierung vertreten ist. Er tagt im Auswärtigen Amt, ist aber ein Krisenstab der Bundesregierung. In diesen Krisenstäben stimmen wir uns als Bundesregierung sehr eng über die Lage ab. Die Kolleginnen und Kollegen der Botschaft Khartum sind in diesen Krisenstäben zugeschaltet und berichten über ihre Erkenntnisse von vor Ort.

Hinzukommt natürlich, dass wir als Bundesregierung in diesen Krisenstäben sehr klar erörtern, welche Optionen sich für uns in der aktuellen Lage stellen, welche Optionen machbar sind. Ich muss noch einmal darauf hinweisen, dass sich eine solche Bewertung der Lage natürlich immer den aktuellen Verhältnissen anpassen muss. Das heißt, es gibt Optionen, die durchdacht, geprüft werden, die sich möglicherweise aber aufgrund von Entwicklungen vor Ort - wie gesagt, die Lage ist sehr unübersichtlich und sehr volatil - kurzfristig wieder ändern können. Darauf reagieren wir als Bundesregierung selbstverständlich. Aber, wie gesagt, wir reagieren nicht nur, sondern wir stehen ganz aktiv mit den deutschen Staatsangehörigen, die vor Ort sind, im Kontakt.

Ich hatte bereits am Montag über die Registrierungsmöglichkeit berichtet, die es über die Krisenvorsorgeliste für Deutsche im Ausland gibt. Die Deutschen, die sich auf dieser Liste registriert haben, werden ganz konkret kontaktiert, sozusagen abtelefoniert und über die Lage informiert. Sie sind aufgefordert, vorerst an einem sicheren Ort zu bleiben.

Es gibt natürlich seit dem Wochenende eine Reisewarnung für Sudan. Darüber hatten wir am Montag schon berichtet.

Wir werden Sie natürlich - das kann ich an dieser Stelle versichern - als Bundesregierung weiterhin über alle Entwicklungen und Maßnahmen der Bundesregierung informiert halten. Ich muss Sie aber gleichzeitig an dieser Stelle ausdrücklich um Verständnis bitten, dass wir das nicht immer sozusagen im Minutentakt tun können, schon allein, um die Beteiligten nicht zu gefährden. Es werden Optionen geprüft, die mit sehr hohen Sicherheitsrisiken verbunden sind. Vor diesem Hintergrund gibt es eben den Krisenstab. Es gibt die Optionen, die dort im Krisenstab beraten und teilweise erst hinter den Kulissen umgesetzt werden, bevor wir darüber berichten können.

Frage: Frau Sasse, Sie haben es angedeutet. Können Sie bestätigen, dass es einen Plan gab, zumindest einige deutsche Staatsbürger aus dem Sudan zu evakuieren und dass diese militärische Operation abgebrochen wurde, wie der „Spiegel“ berichtet?

Wird das irgendwie europäisch mit Partnerländern koordiniert? Vielleicht auch Herr Collatz.

Sasse: Ich greife Ihre zweite Frage zuerst auf. Das ist ein Punkt, den ich noch nicht erwähnt hatte. Selbstverständlich stehen wir in einem sehr engen Austausch mit unseren internationalen Partnern und stimmen alle Bemühungen und Optionen mit den Partnern ab. Herr Büchner hatte bereits erwähnt, mit welchen Akteuren wir im Gespräch sind. Weitere Akteure sind natürlich diejenigen Länder, die in der Region eine große Rolle spielen und auch möglicherweise direkt Einfluss auf die Konfliktparteien haben. Dann stehen wir natürlich auch im Kontakt mit all unseren europäischen und internationalen Partnern, seien es die Franzosen, Briten, Amerikaner, verschiedenste Partner, mit denen wir unsere Bemühungen abstimmen. Sie wissen, dass wir als Bundesregierung der Fürsorge für deutsche Staatsangehörige im Ausland verpflichtet sind. Aber unsere Bemühungen umfassen natürlich auch immer Staatsangehörige anderer Länder.

Was die Frage nach dem konkreten Pressebericht angeht, kann ich Ihnen an dieser Stelle nur „unter eins“ sagen, dass, wie gesagt, alle Optionen im Krisenstab diskutiert, geprüft und durchdacht werden und sich natürlich nach einer Machbarkeit im konkreten Fall richten.

Vielleicht möchte Herr Collatz noch „unter eins“ ergänzen. Ansonsten würden wir vorschlagen, noch „unter drei“ ein paar Erläuterungen zu geben.

Collatz: Eine kleine Ergänzung vorweg: Sie haben ja - danke, Frau Sasse! - perfekt dargestellt, wie sich die Lage vor Ort darstellt. Sie haben auch darauf hingewiesen, wie sich die Zusammenarbeit innerhalb der Bundesregierung darstellt. Ich würde das gerne mit dem verknüpfen, was ich zuvor schon in einer Regierungspressekonferenz gesagt habe, dass die Bundesrepublik Deutschland ständig über einsatzbereite spezialisierte Kräfte verfügt, die sich auf solche Dinge vorbereiten. Das ist stehendes Verfahren und wird auch regelmäßig zusammen mit Kräften des Auswärtigen Dienstes in Übungen geübt, sodass die Bundeswehr natürlich, wenn der Bedarf da ist und wir gebraucht werden, im Rahmen der nationalen Krisenvorsorge für so etwas bereitsteht. Ich bitte aber um Ihr Verständnis, dass ich hier „unter eins“ und zum Zweck Ihrer Veröffentlichung keine Details zu Operationen nennen kann. Wir können aber gerne „unter drei“ gehen.

Vorsitzender Detjen: Dann tun wir das und gehen „unter drei“. Das heißt, dass das, was jetzt folgt, vertrauliche Informationen sind, die nach den bei uns herrschenden Regeln weder ohne noch entsprechend mit Quellenabgabe zitierfähig sind. Die Kameras werden normalerweise weggedreht, damit auch für die Gäste auf dem Podium klar ist, dass sie jetzt nicht aufgenommen werden. In der Zeit, in der ich gesprochen habe, sind auch die Tonaufzeichnungen beendet worden, sodass wir jetzt für die Anwesenden „unter drei“ sind.

[…]

Vorsitzender Detjen: […] Wir sind also wieder „unter eins“. Es gibt noch einmal kurz abschließende Fragen zum Thema Sudan, und dann wechseln wir das Thema.

Frage: Frau Sasse, Herr Collatz, es gibt Berichte, dass nicht nur in der Botschaft im Sudan die Nahrungs- und Wasservorräte für Deutsche schwinden. Können Sie das bestätigen?

Sasse: Ich darf vielleicht noch einmal darauf verweisen, dass die Kämpfe seit Samstag andauern. Wir befinden uns also am Tag fünf dieser Kämpfe. Seit Beginn der Kämpfe haben sich die Bevölkerung und auch betroffene deutsche Staatsangehörige in Sudan an sichere Orte begeben müssen, halten sich seitdem an sicheren Orten auf und sind auch gebeten, das weiter zu tun. Das bedeutet natürlich zwangsläufig, dass an diesen sicheren Orten möglicherweise Versorgungsengpässe auftauchen. Ich hatte eben in einem anderen Zusammenhang deutlich gemacht, dass wir uns eine Feuerpause erhofft hätten, eine Waffenruhe erhofft hätten - auch deswegen, weil eine solche Feuerpause natürlich ermöglichen würde, nicht nur Zivilisten und ausländische Staatsangehörige in Sicherheit zu bringen, sondern auch die Menschen im Land zum Beispiel mit Wasser, Nahrung und Treibstoff zu versorgen.

Abgesehen davon ist Sudan beziehungsweise die Bevölkerung in Sudan natürlich auch weiterhin in sehr großem Ausmaß auf humanitäre Hilfe und auf Hilfslieferungen aus dem Ausland angewiesen. Dazu haben Sie ja die Meldung der letzten Tage des World Food Programme verfolgen können.

Frage: Frau Sasse, es drängt sich ein bisschen der Eindruck auf, dass das Auswärtige Amt von der Gewalttätigkeit und dem Tempo der Entwicklung überrascht wurde. Gab es keine Vorwarnung über die üblichen Quellen, über die Sie verfügen?

Direkt dazu eine Zusatzfrage: Wie sehen Sie das als Parallele auch zur Entwicklung in Afghanistan?

Sasse: Zu Ihrer zweiten Frage: Wir haben in diesem Zusammenhang bei verschiedensten Konflikten immer wieder deutlich gemacht, dass es sich verbietet, Parallelen zu ziehen. Jeder Konflikt ist ein Konflikt, den man individuell betrachten muss. Das gilt natürlich auch für die Lage in Sudan.

Was Ihren Eindruck angeht, wir seien überrascht worden, so kann ich den ausdrücklich nicht bestätigen - und zwar schon deswegen nicht, weil die Konfliktparteien vereinbart hatten, dass sie beispielsweise die Milizen in die ordentlichen Streitkräfte eingliedern würden, und sich auf eine Übergabe der Macht an eine zivile Regierung verständigt hatten. Das alles hat zwar dazu beigetragen, dass man sich mit den Konfliktparteien in einem gewissen diplomatischen Rahmen bewegt hat. Gleichzeitig haben wir uns natürlich nie Illusionen hingegeben, da es in den vergangenen Jahren ja immer Unruhen im Sudan gegeben hat, Putsche im Sudan gegeben hat und sich die Machtverhältnisse dort immer wieder geändert haben. Vor diesem Hintergrund haben wir die Lage dort natürlich auch weiterhin sehr eng verfolgt und sind nicht von den Ereignissen, wie Sie es formuliert haben, überrascht worden.

Was uns allerdings überrascht hat und auch sehr besorgt macht, ist die Intensität der Kämpfe, die Intensität der Kampfhandlungen und die Ausbreitung oder das Ausmaß der Gefechte. Damit gehen wir im Moment um. Der Krisenstab tagt, wie gesagt, seit Samstag jeden Tag, und wir ergreifen in dieser sehr, sehr schwierigen Situation alle erforderlichen Maßnahmen.

Frage: Herr Büchner, Sie haben hier vorgestern gesagt, dass das Verkehrsministerium von der Pflicht freigestellt ist, wegen der Verfehlung des Klimaschutzsektorziels ein Sofortprogramm vorzulegen. Es gab in den Tagen danach sehr viele Diskussionen darüber, weil das auch innerhalb der Koalition anders gesehen wird, nämlich so, dass das bestehende Gesetz, bis es geändert ist, ja eingehalten werden muss. War das im Kabinett noch einmal ein Thema, oder gibt es an Ihren Äußerungen von vorgestern irgendetwas zu ergänzen oder zu korrigieren?

SRS Büchner: Erst einmal gilt es klarzustellen, dass ich das, was Sie am Anfang gesagt haben, ausdrücklich nicht gesagt habe. Nein, das war auch heute kein Thema im Kabinett. Wir haben das hier am Montag ausführlich erläutert, und nichts, das hier gesagt wurde, hat jemals infrage gestellt, dass ein Gesetz natürlich so lange gilt, bis ein neues beschlossen ist. Allerdings gibt es ja die geltende Rechtslage, und die ist auch für alle bindend. Aber zugleich findet Politik ja nicht im luftleeren Raum statt. Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses sind Ihnen bekannt, und die Bundesregierung geht gemeinsam davon aus, dass die jetzt auch alle umgesetzt werden. Das ist das, was ich dazu gerne noch ergänzen kann, Weiteres dann auch nicht.

Zusatzfrage: Gehen Sie davon aus, dass das Gesetz noch vor dem Ablauf dieser im bestehenden Gesetz festgelegten Frist für das Sofortprogramm geändert wird? Das wäre ja noch vor der Sommerpause; das wird ja jetzt schon knapp.

SRS Büchner: Darüber werde ich jetzt nicht spekulieren.

Zusatzfrage: Wenn das nicht der Fall ist, würde das Gesetz ja weiterhin gelten, oder?

SRS Büchner: Ich habe dazu alles gesagt. Ein Gesetz gilt so lange, bis ein neues beschlossen ist.

Frage: Herr Pauly, gilt ein Gesetz, solange es beschlossen wurde?

Pauly: Es ist wichtig, auch mit Blick auf die Debatte der vergangenen Tage, klarzustellen, dass wir selbstverständlich seit Beginn der Legislaturperiode mit Hochdruck an einer ganzen Reihe von Maßnahmen arbeiten, um unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Genau darum geht es. Wir hatten das am Montag angesprochen: Es gibt eine neue Beschlusslage. Unabhängig davon ist ganz klar: Wenn die Gesetzeslage es erfordern sollte, dann wären wir natürlich auch bereit und in der Lage, ein sektorspezifisches Klimaschutzsofortprogramm vorzulegen. Unabhängig davon, wie diese weitere Entwicklung jetzt ist, treiben wir unsere Maßnahmen weiter voran. Wir machen da viel: die Investitionen in die Schiene, das Deutschlandticket, der beschleunigte Ausbau der Ladeinfrastruktur, und ich könnte Ihnen noch eine ganze Reihe weiterer Maßnahmen aufzählen. Ein ganz wichtiger Punkt ist dabei auch die CO2-abhängige Lkw-Maut, auf die man sich im Koalitionsausschuss geeinigt hat. Die steht vor der Einführung, und damit nehmen wir auch einen Paradigmenwechsel vor, indem wir die Mehreinnahmen eben ganz maßgeblich in die Schiene stecken. Diesen Eindruck, es würde nichts getan, möchte ich hier an dieser Stelle also einfach noch einmal zurückweisen. Das ist nicht richtig. Es gibt eine ganze Reihe von Maßnahmen, die wir vorantreiben und weiterhin verfolgen, und das ist bereits seit Beginn der Legislaturperiode so.

Zusatzfrage: Das ist jetzt ein bisschen ein Derailing von Ihrer Seite gewesen. Es geht ja um das aktuelle Klimaschutzgesetz. Danach sind Sie verpflichtet, genauso wie das Bauministerium, ein Sofortprogramm vorzulegen. Das ist geltende Gesetzeslage. Frau Geywitz hat hier vorhin gesessen und hat gesagt, das mache sie jetzt auch. Sie möchten das nicht. Ihr Haus will das nicht. Das haben Sie uns hier ja auch am Montag noch einmal ausgebreitet. Herr Büchner hat das jetzt mit einer veränderten Beschlusslage begründet. Fakt ist: Das Gesetz gilt, und Sie müssen ein Sofortprogramm vorlegen. Werden Sie das tun oder nicht?

Pauly: In Ihrer Frage waren wieder eine Reihe von Unterstellungen enthalten. Unser Haus will das nicht - darum geht es überhaupt gar nicht. Worum es geht, ist das Erreichen der Klimaziele, und - - –

Zuruf: Werden Sie ein Sofortprogramm vorlegen?

Pauly: Herr Büchner hat dazu alles gesagt. Wenn es erforderlich ist, also wenn die Gesetzeslage zu dem Zeitpunkt so sein wird, dann werden wir selbstverständlich ein Sofortprogramm vorlegen. Wir sind aber zuversichtlich, dass die Beschlüsse des Koalitionsausschusses zeitnah, wie es heißt, umgesetzt werden. Es ist durchaus möglich, dass das neue Klimaschutzgesetz und das damit verbundene Klimaschutzprogramm der Bundesregierung vor der Sommerpause verabschiedet werden. Damit ist alles gesagt.

Frage: Ich wollte im Prinzip nur die Aussage von Herrn Büchner, der eben sagte, ich hätte ihm etwas in den Mund gelegt, das er am Montag nicht gesagt habe, zurückweisen und gerne zitieren, was Sie am Montag gesagt haben:

„Frage: Teilen Sie die Einschätzung des Verkehrsministeriums, dass man jetzt nichts vorlegen müsse, weil das Gesetz ohnehin geändert werde?

SRS Büchner: Ja, das, was der Kollege gerade ausgeführt hat, ist richtig. Es gibt jetzt eine andere Beschlusslage.“

Sie haben also gesagt, es müsse nichts vorgelegt werden. Das wollte ich nur einmal richtigstellen. Dazu war meine Frage, ob das immer noch gilt.

SRS Büchner: Die ganze falsche Interpretation dessen, was hier gesagt wurde, beginnt ja schon damit, dass auch Herr Pauly am Montag nicht gesagt hat, dass das nicht vorgelegt werden wird, sondern er nur der Hoffnung Ausdruck gegeben hat, dass ein neues Klimaschutzgesetz rechtzeitig verabschiedet werden wird, sodass wir dann in einer anderen Situation sein werden. Nur in dieser Hinsicht, und darauf bezog sich ja auch die Frage, habe ich gesagt: Das, was der Sprecher des Verkehrsministeriums gesagt hat, ist richtig. – Ich habe ja mit keinem Wort gesagt, dass da keines vorgelegt werden muss. Insofern ist das - - –

Zuruf: Die Frage lautete „Teilen Sie die Einschätzung, dass nichts vorgelegt werden muss?“, und die Antwort lautete „Ja“.

SRS Büchner: Ich habe mich auf das bezogen, was Herr Pauly vorher ausdrücklich und übrigens auch noch einmal auf Nachfrage gesagt hat.

Frage: Es wird sich ja vonseiten der Sprecherbank häufig gegen Spekulation gewehrt. Die Argumentation, Herr Pauly, die Sie am Montag und auch heute vorgelegt haben, ist doch aber nichts anderes als politisch hoch spekulativ! Sie haben auf die wiederholte Frage, ob Sie, wie nach geltender Rechtslage verpflichtend, jetzt ein Sofortprogramm vorlegen werden, geantwortet: Es gibt eine neue Beschlusslage des Koalitionsausschusses. – Sie haben der Hoffnung Ausdruck gegeben, dass vor Ablauf der Frist der Vorlage eines Sofortprogramms eine neue Regel gilt. Das ist Spekulation. Jetzt sagen Sie: Wenn sich diese Hoffnung nicht bewahrheitet, wären Sie selbstverständlich in der Lage, ein Sofortprogramm vorzulegen. – Wie lange braucht denn Ihr Haus zur Erarbeitung eines Sofortprogramms? Geht das dann doch innerhalb von ein, zwei, drei oder fünf Tagen, oder müssen Sie nicht, um die geltende Rechtslage zu erfüllen, jetzt schon ein Sofortprogramm erarbeiten, das Sie dann ja gegebenenfalls zurückziehen können, wenn es nicht mehr notwendig wird? Das ist doch der Punkt!

Pauly: Ich habe die Frage schon beantwortet, ich versuche es aber gerne noch einmal. Es ist so, dass wir unabhängig davon, ob das Bundesverkehrsministerium nun ein Sofortprogramm vorlegen muss oder nicht, also unabhängig von der Gesetzeslage, wie sie aktuell ist und wie sie in Zukunft sein wird, an Klimaschutzmaßnahmen arbeiten. Es gibt eine ganze Reihe von Maßnahmen, und die werden nicht gestoppt, wenn wir jetzt kein Gesetzespaket vorlegen müssten, sondern das läuft parallel. Das läuft seit Beginn der Legislaturperiode. Es gibt eine ganze Reihe von Vorschlägen. Die sind innerhalb der Bundesregierung auch bekannt, und die werden geteilt. Die liegen dem BMWK vor. Das ist Gegenstand der gesamten Diskussion. Diese Ziele werden weiterverfolgt. Eine ganze Reihe der Maßnahmen befindet sich in Umsetzung. Andere Maßnahmen stehen vor der Umsetzung, zum Beispiel die Lkw-Maut. Umgesetzt haben wir das Deutschlandticket. Es gibt eine ganze Reihe von Maßnahmen, die wir eben auch schon erfolgreich auf den Weg gebracht haben. Bezüglich weiterer Spekulationen möchte ich mich jetzt auch nicht weiter einlassen.

Zusatzfrage: Letzter Versuch: Zu den Maßnahmen, zu denen Sie verpflichtet sind, gehört die Maßnahme des Sofortprogramms. Erarbeitet Ihr Haus in diesem Moment ein Sofortprogramm, zu dem Sie rechtlich verpflichtet sind?

Pauly: Es gibt eine große Reihe von vielfältigen Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes und des Verkehrs. Diese Liste liegt vor. Diese Vorschläge liegen vor. Ich habe sie hier zum Teil auch genannt. Diese werden dann selbstverständlich Bestandteil eines Klimaschutzprogramms oder bei Bedarf auch eines Klimaschutzsofortprogramms sein. Ich denke, damit ist jetzt wirklich alles gesagt.

Frage: Es ist schon ziemlich krass, Herr Pauly, was Sie hier von sich geben! Es wird auf bestehendes Gesetz hingewiesen und gefragt, ob Sie sich dem verpflichtet fühlen, und Sie sagen hier nicht Ja!

Pauly: Ich habe mehrmals - - –

Vorsitzender Detjen: Darf ich auch einmal kurz etwas sagen? Solche Kommentierungen, dass Äußerungen krass sind, oder so etwas, können wir in unseren Kommentarspalten vornehmen. Wir stellen hier Fragen und behalten hier bitte einen sachlichen Ton!

Pauly: Das ist mir jetzt schon wichtig klarzustellen: Ich habe mehrmals gesagt, dass wir, wenn es die Gesetzeslage erfordert, selbstverständlich ein Klimaschutzsofortprogramm vorlegen, Punkt. Das habe ich mehrmals gesagt!

Zusatzfrage: Ja, aber das Gesetz steht ja nicht im Konjunktiv. Das ist ein Fakt. Darum geht es ja hier. Ich würde jetzt gerne von Herrn Büchner und Herrn Säverin und vielleicht auch von Herrn Pauly wissen: Gilt das bisherige Klimaschutzgesetz noch?

SRS Büchner: Sorry, aber das haben wir hier schon längst gesagt.

Zuruf: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

SRS Büchner: Ich habe das hier vorhin ausgeführt. Wenn Sie zugehört hätten, wüssten Sie es. Das, finde ich, ist jetzt wirklich eine unnötige Debatte, ein unnötiger Dialog, den Sie hier zu führen versuchen. Ich habe vorhin gesagt: Ein Gesetz gilt so lange, bis ein neues beschlossen ist. – Also, ja, es gilt. Warum denn nicht? Dasselbe hat übrigens auch Herr Pauly gesagt, jetzt mehrfach.

Zuruf: Im Konjunktiv!

SRS Büchner: Nein.

Frage: Herr Collatz, am Freitag steht das Treffen der Ukraine-Kontaktgruppe in Ramstein wieder einmal an. Können Sie etwas dazu ausführen, mit welchen Erwartungen der Minister dorthin fahren wird und ob Sie davon ausgehen, dass es noch einmal substanzielle neue Zusagen auch aus Deutschland für die Ukraine geben wird?

Collatz: Wie immer kann ich dem Ereignis nicht vorgreifen, aber wir gehen natürlich mit der festen Absicht in dieses Meeting, das, glaube ich, jetzt nach einem Jahr auch ein kleines Jubiläum feiert - es ist das elfte Meeting -, der Ukraine auch weiterhin bestmöglich im partnerschaftlichen, gemeinsamen Ringen Mittel zur Verfügung zu stellen, um die eigene Verteidigung weiter aufrechtzuerhalten. Schwerpunkt wird - so viel kann ich, glaube ich, sagen - weiterhin die Luftverteidigung sein. Dazu wird es auch ein bisschen zu sagen geben, und ich kann Sie nur auffordern, das aufmerksam zu verfolgen.