Regierungspressekonferenz vom 18. November 2022

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im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 18. November 2022

Themen: Kabinettssitzung (Formulierungshilfe für den Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes, Entwurf eines Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes, Entwurf eines Nationalen Aktionsplanes „Queer leben“, Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 2020/21), Termine des Bundeskanzlers (Wirtschaftsgipfel der „Süddeutschen Zeitung“, Treffen mit dem Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge, Haushaltsdebatte im Deutschen Bundestag, Empfang des Präsidenten der Republik Zypern, Entgegennahme eines Weihnachtsbaums für das Bundeskanzleramt, Empfang der Premierministerin der Französischen Republik, Verleihung des Deutschen Afrika-Preises), Reise der Bundesaußenministerin nach Paris und Teilnahme an der Konferenz der Moldau-Unterstützungsplattform, Reise der Bundesinnenministerin nach Ankara, mögliche Reise der Bundesinnenministerin zur Fußball-Weltmeisterschaft nach Katar, Twitter, Lage der Menschenrechte in Ägypten, Luftverteidigungssystem FCAS, Anschläge auf die Nord-Stream-Pipelines, Gas- und Strompreisbremse, Errichtung einer Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler, Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz, russischer Angriff auf die Ukraine, Bürgergeld, Berichte über verzögerte Briefzustellungen, Tarifabschluss im Metallsektor

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Freitag, 18. November 2022

Sprecher: StS Hebestreit, Wagner (AA), Lawrenz (BMI), Wagemann (BMBF), Alexandrin (BMVI), Helmbold (BMVg), Güttler (BMWK), Wagner (BMAS), Schäfer (BMFSFJ)

Vorsitzender Feldhoff eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Hebestreit sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Hebestreit: Vielen Dank, Herr Feldhoff. Ich beginne heute ungewöhnlicherweise mit dem Bericht aus dem Kabinett. Die Kabinettssitzung ist aufgrund des G20-Gipfels auf Bali ja von Mittwoch auf Freitag verlegt worden.

Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, die sogenannten Regionalisierungsmittel für das laufende Jahr um eine Milliarden Euro anzuheben und vom kommenden Jahr an die Dynamisierung von 1,8 Prozent auf 3 Prozent zu erhöhen. Eine entsprechende Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen geht zurück auf das Treffen des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 2. November 2022. Die Regionalisierungsmittel sind Gelder, die der Bund den Ländern jährlich zur Verfügung stellt, um den Schienenpersonennahverkehr zu unterstützen.

Mit der Erhöhung der Mittel sollen Preissteigerungen infolge des Ukrainekrieges abgefedert und der Ausbau- und Modernisierungspakt zum öffentlichen Personennahverkehr vorangetrieben werden. Dem System sollen damit notwendige finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit der ÖPNV mindestens auf dem bestehenden Niveau seinen Beitrag zur Verkehrswende und bei der Erreichung der Klimaschutzziele leisten kann. Insgesamt werden den Ländern in den Jahren 2022 bis 2031 zusätzliche Regionalisierungsmittel in Höhe von rund 17,3 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.

Des Weiteren hat die Bundesregierung heute beschlossen, Studierenden sowie Fachhochschülerinnen und Fachhochschülern eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro zuzugestatten. Diese Einmalzahlung wird nicht der Besteuerung unterliegen. Eine entsprechende Formulierungshilfe ging heute durch das Kabinett. Hintergrund ist natürlich, dass die steigenden Energiekosten uns alle belasten, insbesondere auch diejenigen mit geringem oder gar keinem Einkommen, worunter sich oft Studierende sowie Fachhochschülerinnen und Fachhochschüler befinden. Maßgeblich für eine Auszahlung der Pauschale ist, dass die Berechtigten am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert beziehungsweise an einer Berufsfachschule angemeldet sind. Von der Studierenden-Energiepreispauschale können knapp drei Millionen Studierende und etwa 450 000 Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen und Berufsfachschulklassen profitieren.

Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, dass alle Menschen gleichberechtigt, frei, sicher und selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben können. Damit dies auch für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche sowie andere queere Menschen möglich ist, sieht sich die Bundesregierung in der Verantwortung für eine aktive Politik gegen Diskriminierung und für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Daher hat das Kabinett heute den Aktionsplan der Bundesregierung für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt „Queer leben“ beschlossen.

Der bundesweite Aktionsplan enthält zahlreiche Empfehlungen für Maßnahmen, die sich auf sechs Handlungsfelder aufteilen: rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen und Internationales. So soll beispielsweise das Abstammungs- und Familienrecht modernisiert und an die vielfältigen Familienkonstellationen angepasst werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, das Transsexuellengesetz abzuschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen. Auch Beratungsstrukturen sollen gestärkt werden. Außerdem soll die Forschung und Datenerhebung zur Lebenssituation von LSBTIQ* ausgebaut werden.

Um 14.15 Uhr wird es eine Pressekonferenz mit dem Parlamentarischen Staatssekretär aus dem Bundesministerium für Familie, Jugend, Frauen und Senioren, Herrn Lehmann, geben.

Die Bundesregierung hat heute außerdem ihren Bericht über Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfallverhütung im Straßenverkehr 2020 und 2021 beschlossen - kurz: Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 2020/21. Der Bericht liefert einen umfassenden Überblick über die Maßnahmen, die der Bund ergriffen hat, um das gesamtstaatliche Ziel von 40 Prozent weniger Verkehrstoten bis 2030 zu erreichen und damit zum langfristigen Ziel einer Vision Zero beizutragen, also der Senkung der Zahl der Verkehrstoten auf null. Seit 1975 besteht die Pflicht, im Deutschen Bundestag alle zwei Jahre einen solchen Unfallverhütungsbericht vorzulegen. Fakt ist, dass im Jahr 2021 insgesamt 2562 Personen im Straßenverkehr getötet worden sind. Gegenüber 2011 entspricht dies einem Rückgang von 36 Prozent. - Soweit mein Bericht aus dem Kabinett.

Dann sind wir wieder in der üblichen Routine und kommen, wie immer freitags, zum Überblick über die Termine des Bundeskanzlers in der kommenden Woche.

Am Dienstag, dem 22. November, wird der Bundeskanzler beim Wirtschaftsgipfel der Süddeutschen Zeitung gegen 11.30 Uhr die Eröffnungsrede halten. Die Süddeutsche Zeitung hat ihren Wirtschaftsgipfel unter das Motto gestellt: „Die Wirtschaft zwischen Krieg und Frieden - neues Vertrauen schaffen“. Bei der Veranstaltung treffen sich prominente Führungskräfte aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft zum Austausch.

Am Dienstag um 16 Uhr wird der Bundeskanzler dann den Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge Filippo Grandi zu einem Gespräch treffen. Dabei wird die derzeitige globale Flüchtlingslage im Fokus stehen, insbesondere auch angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine; aber auch der Umgang mit krisenhaften Entwicklungen an anderen Orten, die zu Flucht und Unterstützungsbedarf von Flüchtlingen führen, dürften zur Sprache kommen.

Dann komme ich zum Mittwoch, dem 23. November: Wie Sie sicherlich wissen, steht die kommende Woche im Deutschen Bundestag ganz im Zeichen des Bundeshaushaltes. Deshalb wird es am Mittwoch keine Kabinettssitzung geben. Im Rahmen der Generaldebatte wird der Bundeskanzler gegen 9 Uhr im Bundestag eine Rede halten.

Am Mittwochabend um 17 Uhr begrüßt der Bundeskanzler dann den Präsidenten der Republik Zypern, Nikos Anastasiadis, im Bundeskanzleramt mit militärischen Ehren. Beim anschließenden Gespräch dürfte es um bilaterale und europapolitische Themen sowie wirtschafts-, energie- und sicherheitspolitische Fragen gehen. Nach dem Gespräch ist für etwa 18.15 Uhr eine gemeinsame Pressekonferenz geplant.

Am Donnerstag, dem 24. November, nimmt der Bundeskanzler um 16 Uhr einen Weihnachtsbaum für das Bundeskanzleramt entgegen. Der Baum wird in der Vorweihnachtszeit in alter Tradition den Ehrenhof im Bundeskanzleramt schmücken. Er wurde gestiftet von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e. V. und dem Stift Neuzelle.

Am Freitag, dem 25. November, empfängt der Bundeskanzler um 15 Uhr die Premierministerin der Französischen Republik, Élisabeth Borne, zu ihrem Antrittsbesuch mit militärischen Ehren im Bundeskanzleramt. Frankreich ist Deutschlands engster Partner. Bei dem gemeinsamen Gespräch werden Themen der bilateralen und europapolitischen Zusammenarbeit Deutschlands und Frankreichs im Mittelpunkt stehen. Insbesondere wirtschafts- und energiepolitische Fragen werden voraussichtlich Teil des Gespräches sein. Der Besuch war eigentlich zu einem deutlich früheren Zeitpunkt geplant, musste aber aufgrund einer Coronaerkrankung des Bundeskanzlers verschoben werden. Nach dem Gespräch ist für 16.15 Uhr eine gemeinsame Pressekonferenz im Bundeskanzleramt vorgesehen.

Am Freitag um 18 Uhr wird der Bundeskanzler dann an der Verleihung des Deutschen Afrika-Preises teilnehmen. Er wird den Preis an den Bioinformatiker Tulio de Oliveira aus Südafrika und den Virologen Sikhulile Moyo aus Botswana feierlich übergeben und im Rahmen der Verleihung eine Rede halten. Die Forscher, gebürtig aus Brasilien und Simbabwe, haben in leitender Funktion an ihren Universitätsinstituten beziehungsweise in ihren Laboren die Omikronvariante des Coronavirus entdeckt und an die WHO gemeldet. So trugen sie maßgeblich dazu bei, die Dynamik des Pandemiegeschehens besser zu verstehen und zügig darauf zu reagieren.

Wagner: Ich kann an den Frankreichpart des Regierungssprechers anknüpfen: Ich möchte Ihnen heute eine Reise der Bundesaußenministerin nach Paris ankündigen. Am Montag, dem 21. November, wird die Außenministerin in Paris sein. Der genaue Anreisezeitpunkt hängt nicht unwesentlich von dem Verhandlungsfortgang in Sharm El-Sheikh ab. Sie wird in Paris am Montagmorgen unter anderem gemeinsam mit der französischen Außenministerin Colonna mit Schülerinnen und Schülern aus AbiBac-Klassen zusammenkommen und sich austauschen. Im Anschluss ist vor Ort ein gemeinsames Pressestatement der beiden Ministerinnen geplant.

Anschließend wird Außenministerin an der dritten Konferenz der Moldau-Unterstützungsplattform teilnehmen. Sie erinnern sich: Diese Unterstützungsplattform wurde infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine im April durch die Außenministerin, ihren damaligen französischen Amtskollegen und ihren rumänischen Amtskollegen ins Leben gerufen. Die Plattform und die Konferenzen als Teil davon zielen darauf ab, die Republik Moldau zu unterstützen, sei es humanitär bei der Bewältigung der Flüchtlingsbewegung aus der Ukraine, finanziell, was die hohen Energiekosten angeht, aber auch im Energiebereich. Zum Abschluss der Konferenz ist eine gemeinsame Pressekonferenz der drei Co-Gastgeber der Außenministerin und Außenminister von Deutschland, Frankreich und Rumänien gemeinsam mit dem stellvertretenden Ministerpräsidenten und Außenminister Moldaus geplant. Am Montagabend wird die Außenministerin dann zurück nach Berlin reisen.

Lawrenz: Ich kann Ihnen ankündigen, dass Bundesinnenministerin Faeser am kommenden Montag und Dienstag zu Beratungen mit dem türkischen Innenminister nach Ankara reisen wird. Geplant ist ein Austausch zu innenpolitischen Themen und zur deutsch-türkischen Zusammenarbeit in den Bereichen Migrationspolitik und Bekämpfung von Terrorismus. Daneben ist auch ein Besuch des Atatürk-Mausoleums vorgesehen.

Frage (zum Entwurf eines Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes): An Herrn Hebestreit oder an das Bildungsministerium: Bei diesen Zahlungen ist ja zu erwarten, dass Studierende, wie es auch schon zuvor bei Rentnern war, zum zweiten Mal in den Genuss dieser Zahlungen kommen, wenn sie auch berufstätig sind. Zum einen: Können Sie beziffern, wie groß der Kreis derjenigen ist, die die Zahlung dann in verschiedener Form, aber zweimal bekommen? Wie bewerten Sie das? Ist das aus Ihrer Sicht eine Doppelzahlung oder ist das eine politisch gewollte Zahlung an Studierende, die oft nicht viel Geld haben?

StS Hebestreit: Das übergebe ich gerne an das Fachressort.

Wagemann: Vielen Dank. - In der Tat können auch Studierende, die aufgrund eines Minijobs oder einer anderen Tätigkeit die Energiepreispauschale für Arbeitnehmer erhalten haben, jetzt die 200-Euro-Einmalzahlung beantragen; sie sind also auch antragsberechtigt. Allerdings liegen unserem Ministerium keine Zahlen vor, wie viele Studierende diese Energiepreispauschale für Arbeitnehmer bisher erhalten haben.

Zusatzfrage: Ist das von Ihnen politisch gewollt, dass diese Doppelzahlung oder Zweimalzahlung möglich ist, oder ist es schlichtweg technisch nicht möglich, auseinanderzusortieren, wer diese Zahlung im Kreis der Studierenden schon bekommen hat?

Wagemann: Das sind ja zwei Beschlüsse aus zwei verschiedenen Entlastungspaketen, insofern sind sie auch getrennt zu betrachten. Der Verwaltungsaufwand, das abzugleichen, wäre allerdings auch unverhältnismäßig hoch.

Frage: Eine Einmalzahlung hilft ja eben auch nur einmal; das Problem dürfte sich aber über längere Zeiträume hinstrecken. Zieht das Ministerium oder die Bundesregierung in Erwägung, aus Einmalzahlungen möglicherweise in Form von Kettenzahlungen eine Verstetigung, eine dauerhafte Unterstützung zu machen, solange die Situation andauert?

StS Hebestreit: Ich glaube, da kann ich Ihnen insoweit helfen, als ich sagen kann, dass die Bundesregierung mit der Strompreisbremse und der Gaspreisbremse, die aktuell noch in der finalen Abstimmung sind, genau das im Blick hat, was Sie jetzt vorschlagen, nämlich dass wir, solange diese hohen Preise uns alle irgendwie belasten, eine dauerhafte Senkung schaffen. Die Pauschalen, um die es jetzt geht, die ja vorher auch schon die Berufstätigen und auch die Rentner schon bekommen haben, jetzt auch an Studierende zu geben, ist ja eigentlich die Überbrückung, bis die Energiepreise auch dadurch subventioniert werden können. Damit ist das, was Sie fordern, ja auch schon in Entstehung.

Frage: 200 Euro für Studierende - Sie sagen, die müssen sie beantragen. Alle Studierenden fragen sich möglicherweise: Wo müssen Sie das beantragen? Können Sie das bitte beantworten?

Warum sind es 200 Euro und nicht wie bei Rentnern 300?

Wagemann: Es wird eine digitale Antragsplattform für die Einmalzahlung geben. Die wird gerade erarbeitet. Da arbeiten Bund und Länder eng zusammen. Details dazu kann ich Ihnen im Moment noch nicht nennen, weil die Arbeitsgruppe zwischen Bund und Ländern noch tagt. Insofern kann ich dem Ergebnis nicht vorgreifen.

Zu den Summen - 200 Euro, 300 Euro: Wenn es 300 Euro wären, dann würden Sie vielleicht fragen, warum es nicht 400 Euro sind. Ich glaube, das sind einfach Summen, auf die man sich im Koalitionsausschuss verständigt hat.

Zusatzfrage: Sie sagen, die Plattform werde noch gebaut beziehungsweise ins Leben gerufen. Haben Sie eine Idee, ob das noch vor Weihnachten passiert?

Wagemann: Das kann ich im Moment noch nicht sagen.

Frage: Was ist denn der Plan, bis wann soll die Plattform fertig sein?

Wagemann: Das Gesetzgebungsverfahren ist jetzt ja in Gang gesetzt worden. Wir wollen damit in diesem Jahr noch zum Abschluss kommen und hoffen, dass Anfang nächsten Jahres die Auszahlung stattfinden kann. Entsprechend muss die Plattform dann auch stehen.

Zusatzfrage: Ich habe jetzt trotzdem nicht verstanden, warum Studierende anders behandelt werden als Rentner. Warum haben Studierende ein Drittel weniger verdient als Rentner?

Wagemann: Ich glaube, bei Studierenden muss man auch das Gesamtpaket sehen. Durch die BAföG-Reform sind die Sätze des BAföG gestiegen und ist der Kreis, der BAföG erhalten kann, vergrößert worden. Es gab außerdem für BAföG-Empfänger den ersten und zweiten Heizkostenzuschuss. Wenn Sie das alles zusammennehmen, dann sind gerade Studierende, die finanziell jetzt vielleicht mehr darauf angewiesen sind, sehr stark entlastet worden.

Vorsitzender Feldhoff: Ich möchte eine Anmerkung machen zu diesem Komplex: Ich finde es bedauerlich, dass die Ministerin zu diesem Zeitpunkt, parallel zu dieser Regierungspressekonferenz, ein Statement macht. Ich möchte darauf hinweisen, dass das unglücklich ist - auch, weil das in mehreren Ministerien in letzter Zeit immer wieder vorgekommen ist.

Frage (zum Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 2020/21): Herr Hebestreit, Sie sagten, das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten bis 2030 um 40 Prozent zu senken, gelte. Ich habe einmal nachgeschaut: Das Verkehrssicherheitsprogramm 2011, auf das sich ja dieses ganze Maßnahmenpaket bezieht, hatte das Ziel 40 Prozent weniger bis 2020. Haben Sie sich da versprochen?

StS Hebestreit: Da müsste ich jetzt an das Fachressort weitergeben. In meinem Zettel, den ich hier vortrage, steht bis 2030. Das kann ein Fehler sein, aber das wüsste Herr Alexandrin sofort aufzuklären.

Alexandrin: Die Antwort ist: Sowohl als auch. Wir haben zum einen das Verkehrssicherheitsprogramm 2011 bis 2021 und zum anderen das Folgeprogramm 2021 bis 2030. In beiden Verkehrssicherheitsprogrammen geht es darum, die Zahl der Verkehrstoten um 40 Prozent zu senken. Wie Herr Hebestreit gesagt hat, wurden von 2011 bis 2021 die Verkehrstoten um 36 Prozent gesenkt. Nichtsdestotrotz haben wir für die nächste Periode eben noch einmal dieses sehr ambitionierte Ziel, weil eben klar ist, dass jeder Tote im Verkehr einer zu viel ist. Darum haben wir ein sehr ambitioniertes Sicherheitsprogramm, das wir jetzt eben über die nächsten zehn Jahre fortsetzen.

Zusatzfrage: Aber sowohl das Ziel bis 2030 wie auch das andere Programm bezieht sich auf die Zahl der Verkehrstoten im Jahr 2011?

Alexandrin: Zunächst reden wir über den Unfallverhütungsbericht 2020/21, und der hat eben die Referenzgröße von 2011 bis 2021.

Zusatzfrage: Und das Ziel bis 2030 hat die Referenzgröße 2021?

Alexandrin: Genau.

Zusatzfrage: Kann denn das angestrebte Ziel aus Sicht des Verkehrsministeriums ohne Tempolimit erreicht werden?

Alexandrin: Wir haben ein sehr, sehr breites Maßnahmenpaket, was die Verkehrssicherheit angeht. Ein Aspekt dessen ist eben, zu schauen: Wo passieren die Unfälle? Die Unfälle passieren insbesondere im motorisierten Straßenverkehr, insbesondere auf Landstraßen. Der Anteil auf Autobahnen ist sehr, sehr gering. Wir tun sehr, sehr viel, um insbesondere im Bereich der schwächeren Verkehrsteilnehmer, sprich von Fahrradfahrern und Fußgängern, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Wir haben dazu im vergangenen Jahr bereits die Straßenverkehrsordnung geändert. Diese Änderung ging mit sehr, sehr vielen Verbesserungen für Radfahrer und Fußgänger einher. Wir haben einen Pakt mit allen Kommunen und Ländern geschlossen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Wir haben im Bereich des Fahrradverkehrs erstmalig 1,5 Milliarden Euro, mit denen wir den Radverkehr stärken. Beispielsweise kann der Bund erstmalig auch Radwege ausbauen. Wir stärken die Kooperation und die Informationslage innerhalb der Kommunen, sodass sich Kommunen über die Frage austauschen können: Wo existieren Unfallschwerpunkte und wie können wir die beseitigen?

Mit all diesen Maßnahmen im Bündel wollen wir weiterhin diesen Trend, den wir aktuell haben - wir sehen ja einen starken Rückgang der Verkehrstoten; das ist sehr gut -, natürlich fortsetzen. Denn wie gesagt: Jeder Tote im Verkehr ist einer zu viel.

Frage: Ich möchte an dem Punkt der Unfälle mit Fahrradfahrern anknüpfen: Wie hat sich deren Zahl entwickelt, auch im längeren Zeitraum seit 2000? Haben Sie da einen Überblick?

Alexandrin: Das müsste ich Ihnen nachreichen. Die Problematik bei dem Unfallverhütungsbericht ist, dass der aktuell zwar durchs Kabinett gegangen ist, aber erst in Kürze veröffentlicht wird, weil er einmal zurück an das Parlament geht.

Zusatz: Dann würde ich um die Nachlieferung bitten, auch vor dem Hintergrund, dass die Zahlen, soweit sie bekannt sind, zwar zeigten, dass gegenüber 2000 die Zahl der tödlich verunglückten Radfahrer um ein Drittel gesunken sei, dieser Rückgang allerdings auf einem Rückgang zwischen 2000 und 2010 beruhe, und seit 2010 die Todeszahlen offenbar wieder gestiegen seien. Das hätte ich gern detailliert, und auch die Begründung dafür.

Alexandrin: Selbstverständlich.

Frage: Können Sie uns die häufigste Unfallursache nennen?

Alexandrin: Nein. Wie gesagt, das muss ich nachreichen.

Zusatzfrage: Aber wenn Sie das hier schon vorstellen und Herr Hebestreit das vorliegt, dann ist das doch die offensichtlichste Frage. Selbst die können Sie jetzt nicht beantworten?

Alexandrin: Nein, kann ich nicht.

Frage (zu den Terminen des Bundeskanzlers): Nicht zu dem Weihnachtsbaum, sondern zu den Schachfiguren: Bei dem Treffen mit den Waldbesitzern war es bisher immer so gewesen, dass diese - in dem Fall der Kanzlerin, aber jetzt möglicherweise auch dem Kanzler - Schachfiguren überreicht haben. Ich weiß nicht, ob in Ihren Unterlagen steht, ob der Kanzler diese Tradition fortsetzen wird, diese Schachfiguren entgegenzunehmen?

StS Hebestreit: Ich könnte Ihnen jetzt genau sagen, wie hoch der Stromverbrauch des Weihnachtsbaumes ist und wie viele Leuchtdiodenelemente eingesetzt werden, aber ob es Schachfiguren gibt, weiß ich nicht. Da müssten wir uns dann überraschen lassen. Vielleicht ist das dann ein weiterer Grund, zu dieser wichtigen Übergabe ins Kanzleramt zu kommen.

Zusatzfrage: Jetzt haben Sie aber gleich eine Nachfrage zum Stromverbrauch des Weihnachtsbaums provoziert.

StS Hebestreit: Die Kollegen sollen nicht umsonst gearbeitet und gezählt haben.

Zusatzfrage: Genau. Können Sie etwas zum Stromverbrauch des Weihnachtsbaums sagen?

StS Hebestreit: Der Stromverbrauch für den Baum im Ehrenhof beträgt lediglich 287 Watt[stunden] pro Stunde. Es sind 82 Leuchtdiodenelemente à 60 Leuchtdioden, und die Kopfrechner haben sofort gesehen: das sind 4920 Lichter. Der Energieverbrauch eines der Elemente beträgt 3,5 Watt, und 82 Elemente à 3,5 Watt ergibt 287 Watt. Ich habe das nicht nachgerechnet, aber ich hoffe, es stimmt.

Zusatzfrage: Der wird nachts nicht abgeschaltet?

StS Hebestreit: Meines Wissens nicht, aber auch das können wir nachreichen.

Frage: Zu einer anderen Frage: Wird bei dem Treffen mit der französischen Premierministerin auch geklärt, wann die deutsch-französischen Regierungskonsultationen stattfinden sollen, die ja verschoben wurden? Es hieß immer, im Januar. Gibt es da jetzt einen festen Termin?

StS Hebestreit: Ich habe noch keinen festen Termin, den ich hier mitteilen kann, aber die Gespräche laufen in die Richtung, wie Sie es schon vermutet haben. Wir verkünden das aber dann, wenn wir es fix haben. Ob das dann schon am kommenden Freitag der Fall sein wird, wird sich zeigen.

Frage (zur Reise der Bundesaußenministerin nach Paris): Auch dazu eher eine formale Frage: Sie hatten ja selber darauf hingewiesen, dass nicht klar sei, wann die Weltklimakonferenz beendet sein wird. Was passiert denn, wie sie länger dauern sollte? Was ist dann die Priorität der Bundesaußenministerin?

Wagner: Sehen Sie es mir nach: Das ist eine sehr spekulative Frage, die ich hier so nicht beantworten kann. Die Außenministerin hat ja gerade in Sharm-el-Sheikh eine Pressekonferenz gegeben. Sie hat über den Stand der Verhandlungen berichtet und hat gesagt, dass diese mit Hochdruck und sehr dynamisch laufen. Wir schauen jetzt von Tag zu Tag, wie sich die Sache entwickelt.

Zusatzfrage: Das wird also erst dann entschieden, wenn es länger dauern sollte?

Wagner: Ja.

Frage: Fliegt sie nach Paris?

Wagner: Nach aktueller Planung ja. Aber die Frage von dem Kollegen gab ja schon Anlass, zu sagen, dass diese Planungen sehr dynamisch sind und unabsehbar ist, wann genau wie.

StS Hebestreit: Ich habe noch einen Nachtrag zum Weihnachtsbaum: Der Weihnachtsbaum wird lediglich in der Zeit zwischen 16 Uhr und 20 Uhr beleuchtet sein. Wer ihn also sehen möchte, muss sehr frühzeitig dort sein.

Frage: Ich entnehme einer Agenturmeldung von heute, dass die Bundesinnenministerin gesagt hat, sie würde gegebenenfalls von der Türkei weiter nach Katar reisen. Mögen Sie mir helfen, von welchen Gegebenheiten das abhängen würde?

Lawrenz: Wir hatten uns ja hierzu schon in der Vergangenheit ausgetauscht. Die Bundesinnenministerin hat angekündigt, dass sie bei der Fußball-Weltmeisterschaft die deutsche Mannschaft unterstützen möchte. Gleichzeitig hat sie betont, dass sie den Dialog mit der katarischen Regierung zu dortigen Reformen, insbesondere zur Verbesserung der Menschenrechtssituation und zur Situation der Wanderarbeiter, fortsetzen möchte. Wir sind optimistisch, dass dies möglich ist und die Reise in der nächsten Woche stattfinden kann. Die Planungen dazu laufen allerdings noch.

Zusatzfrage: Sie sind also in Gesprächen mit der katarischen Regierung und machen von den Ergebnissen dieser Gespräche abhängig, ob die Ministerin reist? Die Weltmeisterschaft beginnt ja am Sonntag.

Lawrenz: So habe ich das nicht gesagt. Ich hatte Ihnen gesagt, dass die Reise möglicherweise in der nächsten Woche stattfinden wird und die Planungen dazu noch laufen.

Frage: Können Sie erläutern, wo das Regime Reformen angedeutet hat und wo sie gesprächsbereit sind?

Lawrenz: Die Bundesinnenministerin hat sich zum ganzen Themenkomplex Katar - und auch wir in den letzten Wochen in der Regierungspressekonferenz – wirklich erschöpfend geäußert. Ich hatte Ihnen gesagt, dass die Reise möglicherweise stattfindet, die Planungen dazu aber noch nicht abgeschlossen sind.

Zusatzfrage: Das habe ich verstanden. Das katarische Regime hat Ihnen gegenüber angedeutet, dass man reformbereit ist. Wo? In welchen Bereichen?

Lawrenz: Ich möchte es gerne dabei belassen.

Frage: Das Wording heute ist aber dann doch ein deutlicheres als in den vorvergangenen Sitzungen. Heute betonten Sie, die Ministerin möchte gerne reisen und sagten, gegebenenfalls werde sie reisen. Da bleibt dann doch die Frage offen, von der Erfüllung welcher Gegebenheiten es abhängt, dass die Ministerin ihren Reisewunsch dann tatsächlich umsetzen kann.

Lawrenz: Ich bleibe dabei, wie ich es eben formuliert habe.

Frage: Herr Hebestreit, sehe ich es richtig, dass man Stand jetzt nicht sicher sagen kann, ob irgendein Regierungsvertreter, irgendeine Regierungsvertreterin bei dem Eröffnungsspiel oder insbesondere beim Auftaktspiel der deutschen Mannschaft dabei sein wird?

StS Hebestreit: Ich habe darüber im Augenblick keinen Überblick. Ich weiß, dass der Bundeskanzler nicht bei dem Eröffnungsspiel anwesend sein wird. Das können Sie den Ankündigungen für die Termine der kommenden Woche entnehmen. Ob irgendein ein anderes Regierungsmitglied hinfährt, ist mir nicht bekannt. Ich kann das aber auch nicht ausschließen. Wenn ich den Sprecher des Bundesministeriums des Innern richtig verstanden habe, ist es durchaus möglich, dass die Bundesinnenministerin beim Auftaktspiel dabei sein wird.

Zusatzfrage: Das heißt, im Wesentlichen bleibt es bei guten Wünschen für das Abschneiden der deutschen Mannschaft? Das hatten Sie hier ja schon einmal so formuliert.

StS Hebestreit: Ich habe der deutschen Fußball-Nationalmannschaft im Namen der Bundesregierung viel Glück gewünscht und unsere Unterstützung ausgesprochen. Dabei bleibt es auch. Das ist sehr viel. Jetzt freuen wir uns auf hoffentlich erfolgreiche Spiele und ein erfolgreiches Abschneiden der deutschen Fußball-Nationalelf.

Frage: Herr Hebestreit, wie bewertet die Bundesregierung die Boykottpläne vieler Fans in Deutschland, was diese WM angeht?

Gibt es Minister oder Ministerinnen, die diese WM bewusst boykottieren werden, also nicht nur nicht hinfahren, sondern auch nicht gucken? Ist das einem Ministerium bekannt?

StS Hebestreit: Mir ist das nicht bekannt. Das heißt nicht, dass es so etwas nicht geben kann, sondern dass ich es nicht weiß. Ich weiß, dass der Bundeskanzler, wenn es sein Terminkalender erlaubt, auch die Spiele der deutschen Nationalmannschaft verfolgen will. Alles Weitere ergibt sich dann.

Zusatzfrage: Wie stehen Sie denn zu diesen Boykottplänen vieler Deutscher?

StS Hebestreit: Ich glaube, es sind schwierige Umstände, unter denen diese Fußball-Weltmeisterschaft vergeben worden ist und jetzt stattfinden wird. Es steht jedem frei, sich zu entscheiden, ob er dieses Ereignis verfolgen will oder nicht. Wir leben in einem freien Land, und so soll es auch sein. Dann muss jeder Einzelne für sich entscheiden, was für ihn wichtig ist.

Frage: Herr Lawrenz, ich fand die Beschreibung der Bedingungen, unter denen die Ministerin reisen würde, schon etwas schwammig. Können Sie mir wenigstens bei dem Termin weiterhelfen? Wann wird denn entschieden, ob die Ministerin fährt? Ich wiederhole noch einmal: so viele Tage sind ja nicht mehr über.

Lawrenz: Da gilt genau das, was hier eigentlich immer gilt: Wir kündigen Reisen der Ministerin rechtzeitig an, in welchem Format auch immer. Wenn die Reise sich zutragen wird, werden wir darüber informieren. Ich kann es leider nicht konkreter machen.

Frage: Das ist eine Frage in die Zukunft. Ich weiß, dass Sie Fragen in die Zukunft nicht mögen, Herr Hebestreit.

Sollte es zu einer Finalteilnahme der deutschen Mannschaft kommen, schließen Sie aus, dass der Bundeskanzler vor Ort sein wird?

StS Hebestreit: Hypothetische Fragen mag ich sehr gerne. Ich beantworte sie nur sehr ungerne. Aber in diesem Fall würde ich nicht ausschließen, dass es dazu kommt. Ich würde aber auch nicht jetzt schon klar sagen, dass es dazu kommt. Das wird man sich dann genau angucken. Ich glaube, der Finaltag ist der 18. Dezember. Das ist ja noch eine Weile hin. Bis dahin sind es, glaube ich, sieben oder acht Spiele, die die Fußball-Nationalelf erfolgreich absolvieren muss. Insofern können wir uns hier noch regelmäßig über diese Frage unterhalten.

Frage: Ich glaube, es ist keine Hypothese mehr, sondern nachgewiesener Sachverhalt, dass die WM gekauft wurde. Erkennt die Bundesregierung dies als Tatsache an?

StS Hebestreit: Ich habe dazu keinerlei Informationen.

Zusatzfrage: Ihnen sind die Berichte über Zeugenaussagen und mitgeschnittene Erklärungen, die das belegen, unbekannt?

StS Hebestreit: Ich habe keine Belege. Ich habe keine abgestimmte Sprache dazu, die ich hier vortragen kann, ob da etwas gekauft sein soll oder nicht. Insofern werde ich einen Teufel tun, das hier in irgendeiner Weise zu suggerieren, weil ich dazu keine Faktenlage kenne.

Zusatzfrage: Kennt das für Sport zuständige BMI diese Berichte? Nimmt sie die Tatsache, dass die WM gekauft wurde, als Tatsache an?

Lawrenz: Wir kennen natürlich Medienberichte und nehmen diese auch zur Kenntnis. Aber ich kann darüber hinaus hier keine Einschätzung zur Vergabesituation einer Fußball-Weltmeisterschaft treffen, die schon eine Weile zurückliegt.

Frage: Was ist mit dem Auswärtigen Amt?

Wagner: Mir liegen dazu auch keine Erkenntnisse vor, die ich Ihnen jetzt hier vortragen könnte.

Zusatzfrage: Können Sie uns nachreichen, ob Sie Erkenntnisse darüber haben, dass es nur mit Korruption ging?

Wagner: Wir kennen die Berichte. Wir sind aber nicht in die Vergabe dieser Sportveranstaltung involviert. Insofern denke ich nicht, dass wir da etwas nachzureichen haben.

Zusatz: Na ja, alte Bundesregierungen waren ja auch in WM-Vergaben involviert. Ich erinnere nur an Herrn Schröder. Indirekt hat die Bundesregierung auch immer etwas damit zu tun.

Wagner: Ich kann über das hinaus, was ich eben gesagt habe, nichts weiter sagen.

Frage: Eine Frage an das Bundespresseamt. Wie geht die Bundesregierung mit der sich zuspitzenden Situation auf Twitter um? Sie sagten schon an dieser Stelle, dass Sie das genau beobachten. Gibt es da neue Erkenntnisse?

StS Hebestreit: Nein. Wir beobachten natürlich auch mit großer Aufmerksamkeit und – das kann ich auch sagen – mit wachsender Sorge, was sich da zuzutragen scheint. Aber im Augenblick gibt es da keinen neuen Stand.

Frage: Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Kelber, ist mit seinem Amt auf Twitter sozusagen ausgeschieden und hat seinen Account gelöscht. Herr Hebestreit, plant der Bundeskanzler auch, sich von Twitter zu verabschieden?

An die anderen Ministerien die Frage: Überlegen die Ministerien, diesen Schritt des Bundesdatenschutzbeauftragten nachzuvollziehen?

StS Hebestreit: Ich dachte, ich hätte das schon mit der Antwort auf die Frage Ihres Kollegen beantwortet. Wir haben noch keine Entscheidung getroffen. Wir beobachten das genau. Das kann ein Schritt sein. Das muss aber am Ende auch nicht die Entscheidung sein. Wir müssen jetzt die sehr dynamischen Entwicklungen auf dieser Plattform beobachten und dann unsere Schlüsse ziehen.

Vorsitzender Feldhoff: Ich frage einmal in die Runde: Gibt es ein Ministerium, das für seinen Minister oder seine Ministerin ankündigen will, dass sie sich von Twitter zurückziehen? – Keine Meldung. Tut mir leid.

Ich darf für den Kollegen, der aufgrund seiner Hörbehinderung die Frage nicht selbst stellen kann, eine Frage zum Thema Ägypten stellen. Er sagt, dass in der letzten Woche mindestens fünf politische Gefangene in ägyptischen Gefängnissen gestorben sind. Die Frage geht an den Bundeskanzler und das Auswärtige Amt: Ist in den Gesprächen, die Sie beide am Rande der COP in Ägypten geführt haben, das Thema Menschenrechte angesprochen worden?

StS Hebestreit: Der Bundeskanzler hatte ein bilaterales Treffen mit dem ägyptischen Staatschef Al-Sisi und hat auch bei diesem Treffen die Lage der Menschenrechte - unter anderem auch einen konkreten Fall - angesprochen und später presseöffentlich gemacht. Er hat aber auch grundsätzlich die Lage der Menschenrechte in Ägypten angesprochen.

Wagner: Gleiches gilt für die Ministerin, die ja vor Ort in Sharm-el-Sheikh mit ihrem ägyptischen Kollegen gesprochen hat.

Vorsitzender Feldhoff: Herr Alexandrin hat eine Nachlieferung.

Alexandrin: Was die häufigsten Verkehrsursachen angeht, muss man einmal Einzelunfälle betrachten, das heißt nur ein Beteiligter am Verkehrsunfall. Hier ist nach einem zusammenfassenden Posten, wo es zu schwierig wäre, zu differenzieren, die häufigste Ursache unangepasste Geschwindigkeit (36 Prozent), gefolgt von Alkoholeinfluss (13 Prozent) und andere Verkehrsuntüchtigkeiten (7 Prozent). Wenn mehr als ein Verkehrsteilnehmer beteiligt ist, ist im Gegensatz dazu die Hauptunfallursache Vorfahrt beziehungsweise Vorrang gewähren (22 Prozent), unsachgemäßer Abstand (19 Prozent) und Abbiegen/Wenden (23 Prozent).

Frage: Herr Helmbold, ich wollte gerne wissen, ob Sie Presseberichte der französischen Presse bestätigen können, dass eine Einigung bei der Projektphase 1B in Sachen FCAS kurz bevorsteht und ob die Probleme mit dem geistigen Eigentum bei Dassault ausgeräumt sind.

Helmbold: Wir haben keinen neuen Sachstand für Sie. Ich kann Ihnen aber mitteilen: Wir sind auf einem guten Weg.

Zusatzfrage: Darin ist bereits beschrieben, dass es möglicherweise am Rande des Treffens des Kanzlers mit der französischen Premierministerin zu einem Statement dazu kommen wird. Können Sie das bestätigen?

StS Hebestreit: Da es ja um den Bundeskanzler geht, kann ich Ihnen sagen, dass wir sehr zuversichtlich sind, dass wir Ihnen diese Frage am kommenden Freitag auch beantworten können, wenn Frau Borne mit dem Bundeskanzler zusammentrifft.

Zusatzfrage: Das heißt, der Zeithorizont ist so, wie in der französischen Presse besprochen?

StS Hebestreit: Die französische Presse habe ich im Augenblick aufgrund der Kabinettssitzung nicht präsent. Aber wir sind nach langen Diskussionen auf einem sehr, sehr guten Weg. Sowohl auf der französischen als auch auf der deutschen Seite herrscht große Zufriedenheit.

Frage: Herr Helmbold, nur um das richtig zu verstehen: Es gibt jetzt noch keine Einigung, aber Sie setzen darauf, dass es eine geben wird. Aber im Moment gibt es zwischen Deutschland, Frankreich und Spanien noch keine Einigung.

Helmbold: Grundsätzlich ist es so richtig, wie Sie es sagen. Wir befinden uns auf einem guten Weg. Sobald es Einigung gibt, werden wir das entsprechend kommunizieren.

Frage: Meine Frage bezieht sich auf die Explosionen an den Nord-Stream-Pipelines. Laut der schwedischen Staatsanwaltschaft sind Sprengstoffreste gefunden worden. Sie sagt, dass die Anschläge ein Sabotageakt waren. Wie ist Ihr Kommentar dazu?

StS Hebestreit: Ich glaube, wir haben hier relativ früh von einer Explosion und von einem Sabotageakt gesprochen. Ich glaube, das ist das, was jetzt auch die schwedischen Untersuchungen herausgefunden oder bestätigt haben. Aber viel mehr kann man dazu nicht sagen. Mir liegen keine weiteren Informationen als die vor, die Sie auch zitiert haben. Dabei geht es ja darum, dass man wohl Sprengstoffspuren gefunden hat. Das kann ich nur zitieren. Das weiß ich nicht aus eigenem Empfinden. Über mögliche Urheber dieses Sabotageaktes haben wir keine Informationen.

Frage: Ich habe eine Frage zur Gas- und Strompreisbremse an Herrn Hebestreit, vielleicht auch an das BMWK. Gibt es nach der Kabinettssitzung Neuigkeiten, die Sie verkünden können, zum Beispiel einen neuen Termin für eine Kabinettsbefassung?

In den Eckpunkten, die Anfang des Monats verteilt wurden, gab es einen sehr ehrgeizigen Zeitplan, der unter anderem auch mit dieser Kabinettssitzung heute zusammenhing. Ist dieser Zeitplan überhaupt noch einzuhalten?

StS Hebestreit: Meines Wissens hat meine Kollegin Christiane Hoffmann am Montag, wenn ich das richtig im Kopf habe, gesagt, dass die Gas- und Strompreisbremse nicht heute im Kabinett sein werden, sondern in den nächsten Tagen per Umlaufbeschluss im Kabinett herbeigeführt werden. Natürlich bleibt es dabei, den, wie Sie richtig sagen, ehrgeizigen Zeitplan einzuhalten, damit das alles rechtzeitig in Sack und Tüten geraten kann.

Ich glaube, weiterhin hat in den vergangenen beiden Tagen auch der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz deutlich gemacht, woran gerade noch gearbeitet wird. Diese Gespräche laufen, und sie laufen sehr positiv.

Vorsitzender Feldhoff: Ergänzungen?

Güttler: Nein.

Frage: Herr Hebestreit, ist schon klar oder geregelt worden, ob subventioniertes Gas durch die Industrie weiterverkauft werden kann oder nicht? Der Kanzler war dagegen, der Wirtschaftsminister dafür.

StS Hebestreit: Das ist alles Teil der Gesamtlösung, die wir Ihnen dann, wenn wir sie beschlossen haben, gerne präsentieren. Aber vorab habe ich dazu keinen Stand.

Frage: Herr Wagner, es geht um den Härtefallfonds. Sie haben kurz vor der Regierungspressekonferenz eine Pressemitteilung verschickt, dass dieser heute im Kabinett beschlossen worden ist. Meine Fragen:

Können Sie sagen, wie viel Geld für diese Härtefälle aus der Rentenüberleitung und für jüdische Kontingentflüchtlinge zur Verfügung steht?

Was ich nicht so richtig verstanden habe, ist die Beteiligung der Bundesländer. Wenn ich es richtig verstehe, ist ein Betrag festgelegt, den die Rentner bekommen. Sie können mehr bekommen, wenn Länder beitreten. Sind mit den Ländern schon Gespräche gelaufen? Sind das ausschließlich die Ost-Länder, mit denen man redet, oder redet man mit allen Ländern, weil es ja möglich ist, dass Kontingentflüchtlinge und ehemalige DDR-Rentner heute auch in Bayern leben?

Wagner: Es ist richtig: Die Bundesregierung hat sich heute darauf verständigt, dass eine Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler errichtet werden soll. Diese Stiftung soll mit 500 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt ausgestattet werden. Die Länder – das betrifft alle Länder – können der Stiftung bis zum 31. März 2023 beitreten, wenn sie sich angemessen finanziell beteiligen. Diejenigen Personen, die wir mit dieser Regelung im Blick haben, erhalten auf Antrag eine pauschale Einmalzahlung von 2500 Euro. In den Bundesländern, die sich entsprechend finanziell beteiligen, würde diese Entschädigungsleistung dann höher ausfallen.

Zusatzfrage: Gibt es Vorgespräche mit den Ländern? Haben Ihnen Länder signalisiert, dass sie mitmachen?

Wagner: Bereits in der Pressemitteilung von Mecklenburg-Vorpommern wurde signalisiert, dass man sich dort entsprechend beteiligen würde. Darüber hinaus müssen wir jetzt einfach abwarten, was sich bis zum 31. März 2023 noch ergibt. Wir konzentrieren uns jetzt erst einmal auf die Errichtung dieser Stiftung, die dann sozusagen die Voraussetzungen dafür schafft, dass diese Auszahlungen vollzogen werden können.

Frage: Ich habe eine Frage zum Thema Kinderrechte. Der Anlass meiner Frage ist der bevorstehende Welttag der Kinderrechte am Sonntag. Die Frage ist: Wie ist der Stand in Bezug auf die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz? Nach dem, was ich auf der Homepage gefunden habe, ist es offenbar immer noch so, dass es die Absicht gibt, aber noch keinen Schritt, dies zu verwirklichen. - Danke.

Schäfer: Ministerin Paus hat in der Vergangenheit wiederholt deutlich gemacht, dass sie es für sehr richtig und sehr wichtig hält, wenn Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden, schlicht und ergreifend, weil damit bei allen grundsätzlichen Entscheidungen die Belange und Bedürfnisse von Kindern mitbedacht werden müssen.

Sie wissen aber auch, dass diese Entscheidung im Deutschen Bundestag fällt. In der Vergangenheit hat sich dafür keine notwendige Zweidrittelmehrheit gefunden. Einen neuen Stand dazu kann ich Ihnen jetzt nicht mitteilen. Über diese Sache wird, wie gesagt, im Bundestag entschieden.

Zusatzfrage: Wenn ich es richtig im Kopf habe, ist das, worüber im Bundestag entschieden werden sollte, ein Papier, das die Vorgängerregierung im Kabinett verabschiedet hatte. Heißt das, dass das Papier, das die Vorgängerregierung entwickelt hat, auch für Sie, für die Ampelkoalition, immer noch die Entscheidungsgrundlage ist?

Schäfer: Im Augenblick bin ich überfragt, ob dieses Papier eins zu eins Grundlage ist. Die grundsätzliche Position der Ministerin habe ich gerade vorgetragen.

Frage (zum russischen Angriff auf die Ukraine): Herr Helmbold, diese Woche waren recht eindrückliche Bilder davon zu sehen, wie IRIS-T dazu beigetragen hat, den Luftraum über Kiew zu schützen und dort russische Raketen abzufangen. Mir ist aufgefallen, dass die Bundeswehr, obwohl sie auf diversen Kanälen sämtliche ihrer Aktivitäten darstellt, eigentlich keine Bilder davon veröffentlicht, welchen Beitrag sie zur Unterstützung der Ukraine leistet, sei es vom Hintransport von Bundeswehrgerät, von der Instandhaltung von Bundeswehrgerät oder dem Einsatz von Bundeswehrgerät. All das wird auf der Seite regelrecht versteckt oder findet dort zumindest nicht statt. Was ist der Hintergrund dessen? Wie erklärt sich das?

Helmbold: Wir haben uns zur Informationspolitik hier hinreichend geäußert. Wir müssen immer abwägen. Auf der einen Seite wollen wir Sie immer transparent über die Hilfen, die stattfinden, informieren, auch über die Bundeswehr hinaus. Deswegen gibt es die sogenannte BPA-Liste. Auf der Webseite des BPA können Sie immer sehen, welche aktuellen Maßnahmen und welche abgeschlossenen Maßnahmen wir haben. Es gibt weitere Maßnahmen, die dort zum Teil nicht auftauchen. Das liegt daran, dass wir natürlich auch auf OpSec, wie wir es nennen - das bedeutet die operative Sicherheit -, Acht geben müssen. Wir müssen außerdem wie immer, wenn wir über Bundeswehrthemen sprechen und über Bundeswehr berichten, natürlich vorsichtig sein, was militärische Sicherheit angeht, Schutzbedürftigkeit und Ähnliches angeht. Das wägen wir insgesamt sehr sorgfältig gegeneinander ab.

Das Beispiel IRIS-T SLM, das dort verwendet wird, ist insofern unpassend, als die Bundeswehr über dieses System gar nicht verfügt.

Zusatzfrage: Meine Nachfrage bezieht sich mehr auf die Öffentlichkeitsarbeit. Milliarden an Steuergeldern gehen in die Bundeswehr. Die Bundesregierung hat ja ein Interesse daran, das, was sie dort tut, auch zu rechtfertigen. Aber Aufklärung darüber, dass die Dinge, die dort geleistet werden, tatsächlich eine Wirkung erzielen, findet eigentlich nicht statt. Das wäre mit einer gewissen Zeitverzögerung sehr wohl darstellbar, sodass keine sensiblen Informationen an die Öffentlichkeit gelangten. Das machen die Ukrainer sehr aktiv und klären über ihre eigenen Frontaktivitäten auf.

Helmbold: Wir informieren durchaus. Ich kann noch einmal empfehlen, sich die „Nachgefragt“-Folgen anzusehen, die wir vonseiten des BMVg produzieren. Wir haben gerade auch in der Bevölkerung sehr, sehr hohe Zugriffszahlen. Wir sind sehr glücklich darüber, dass man damit auch immer wieder zur Versachlichung von Diskussionen beitragen kann. Von daher sind die Aktivitäten durchaus vorhanden.

Wir sind zusätzlich auch sehr froh darüber, wenn von ukrainischer Seite bestimmte Dinge vermeldet oder zum Teil eben auch nicht vermeldet werden. Denn wir müssen eines wissen: Welche Informationen am Ende für diejenigen, die vor Ort kämpfen, sicher sind, kann am besten die Ukraine selbst entscheiden.

Frage: Herr Helmbold, können Sie Berichte der ukrainischen Seite bestätigen, wonach mehrere der von Deutschland gelieferten Panzerhaubitzen 2000 nicht mehr einsatzfähig seien, weil es keine Ersatzteile mehr gebe und die Bundesregierung es augenscheinlich versäumt habe, die Ersatzteilnachbeschaffung mitzuplanen?

Helmbold: Ich kann zu dem Punkt etwas beitragen. Wir haben mit den Panzerhaubitzen auch umfangreich Ersatzteile aus der Bundeswehr mitgeliefert. Wir sprechen von drei sehr großen Paketen. Diese Ersatzteile werden entsprechend verwendet. Sie können sich sicher sein, dass es parallel dazu Aktivitäten gibt, wie wir die Ersatzteilversorgung insgesamt so gut wie möglich hinbekommen können.

Dass Ersatzteilversorgung insgesamt herausfordernd ist, ist richtig aufgefasst. Wir sind mit allen unseren Kräften daran, dass das so gut wie möglich gemacht wird.

Zusatzfrage: Noch einmal die Grundfrage: Haben Sie Kenntnis davon, dass bei den Panzerhaubitzen gerade ein Einsatzmangel in der Ukraine vorliegt, weil es keine Ersatzteile gibt?

Helmbold: Dem, was ich jetzt gesagt habe, habe ich erst einmal nichts hinzuzufügen. Inwiefern wir aktuelle Dinge haben, die wir noch nachliefern können, kann ich gern prüfen.

Frage: Herr Helmbold, sind ukrainische Soldaten in der Reparatur der Panzerhaubitzen ausgebildet worden? Wenn ja, wie viele?

Helmbold: Soweit ich weiß, ja. Genaue Zahlen liegen mir jetzt nicht vor. Das muss ich gegebenenfalls nachliefern.

Frage: Ich habe eine Frage an das Bundesministerium für Arbeit zum Vermittlungsausschuss, der sich mit dem Bürgergeld befasst.


Wie gut laufen die informellen Gespräche momentan vor dem Vermittlungsausschuss? Wie hoffnungsvoll sind Sie, dass es am Mittwoch zu einer Einigung kommt und dass es, wenn es so sein sollte, am Freitag im Bundesrat durchgeht? Welche Teile der Bürgergeldreform können bis zum 1. Januar umgesetzt werden?

Wagner (BMAS): Wie Sie richtig gesagt haben, laufen zurzeit die informellen Gespräche. Verschiedene Stakeholder tauschen sich intensiv miteinander aus. Am 23. November wird ab 19 Uhr die entsprechende Sitzung des Vermittlungsausschusses stattfinden.

Man muss zwischen leistungsrechtlichen Aspekten der Reform, also Dingen wie der Höhe der Regelbedarfe und Karenzzeiten, und anderen Teilen der Reform, die sich eher auf die Verwaltungsprozesse in den Jobcentern beziehen, unterscheiden. Diese werden in einer zweiten Stufe ab Mitte des Jahres 2023 umgesetzt.

Frage: Es wäre leichter zu adressieren, wenn wir noch ein Bundespostministerium hätten. Ich versuche es jetzt beim Wirtschaftsministerium, weil die Regulierungsbehörde in seinen Bereich fällt.

Es gibt Kritik an verzögerten Zustellungen vor allem von Briefen. Jetzt fordert der Vorsitzende des DHL-Konzerns, dass man bei der Novellierung des Postgesetzes von der Vorgabe, dass 80 Prozent der Briefe am Folgetag ausgeliefert werden sollen, absehe. Der Chef der Regulierungsbehörde fordert demgegenüber, dass die Möglichkeiten für Sanktionen gegenüber DHL oder Deutscher Post im Zusammenhang mit der Einhaltung dieser Vorgabe verstärkt würden. Das ist Deregulierung gegen Regulierung.

Welche Position hat die Bundesregierung in diesem Konflikt?

Güttler: Alle Punkte, die Sie angesprochen haben, werden im Rahmen der Novelle eruiert und auch mit allen Beteiligten seitens der Bundesregierung und innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich Ihnen deshalb zu den einzelnen Punkten und der Frage, in welche Richtung es geht, insgesamt noch keine Auskunft geben.

Zusatzfrage: Ich versuche es dennoch mit einem Spezialpunkt. Deutschland ist immer noch 20-prozentiger Anteilseigner der Post. Der DHL-Chef begründet die Forderung nach Deregulierung damit, dass Kostenentlastung nötig sei. Gleichwohl erwartet die Post in diesem Jahr den höchsten Bilanzgewinn ever.

Ist vor diesem Hintergrund das Begehren einer Entlastung über den Weg verspäteter Briefzustellung angemessen?

Güttler: Ich kann mich nur wiederholen. Auch der Kostenpunkt ist natürlich ein entscheidender Faktor, der im Rahmen der Abstimmungen geprüft und gewertet wird. Dabei spielt natürlich auch immer eine Rolle, dass insgesamt weniger Briefe versendet werden, gleichzeitig aber die Netzabdeckung aufrechterhalten werden soll.

Frage: Herr Hebestreit, leidet auch die Bundesregierung unter den Zustellproblemen der Post, oder kann man die Deregulierungswünsche des Konzerns nachvollziehen?

StS Hebestreit: Ich denke, die Kollegin hat alles zu dem laufenden Verfahren gesagt. Darin möchte ich jetzt nicht stärker eingreifen. Es befindet sich in der Abstimmung, und dann haben wir eine einheitliche Position, die wir hier mitteilen.

Zusatz: Aber zum Status quo: Leiden Sie, also Bundespresseamt, die Bundesregierung, die Ministerien, das Kanzleramt, unter den Zustellproblemen der Post?

StS Hebestreit: Ich habe jetzt keinen akuten Überblick über die Frage. Ich kann mich nicht beschweren; ich bekomme immer noch genug Post. Aber ich kann jetzt nicht genau gucken, ob das am Folgetag oder doch erst nach zwei Tagen bei mir auftaucht.

Frage: Herr Hebestreit, es gibt einen Tarifabschluss im Metallsektor, 8,5 Prozent über zwei Jahre. Sind die Bundesregierung und der Kanzler besorgt darüber, dass die Inflation durch solch einen Abschluss weiter angeheizt wird?

StS Hebestreit: Ich glaube, es ist gute Tradition, dass wir Tarifabschlüsse der unabhängigen Tarifparteien grundsätzlich nicht kommentieren.

Ich will aber trotzdem sagen, dass es der Bundeskanzler sehr positiv bewertet, dass auch in diesem Tarifabschluss von der Möglichkeit steuer- und abgabenfreier Einmalzahlungen in Höhe von, so glaube ich, einmalig 3000 Euro in einem Zweischrittverfahren Gebrauch gemacht werden wird. Das hat die Konzertierte Aktion miteinander besprochen und vorgeschlagen. Das zieht sich jetzt in mehreren Tarifabschlüssen so durch. Das ist eine gute Entwicklung. Ansonsten ist es Sache der Tarifparteien.

Zusatzfrage: Der erste Schritt dieser Einmalzahlung soll allerdings erst im März nächsten Jahres erfolgen und nicht jetzt, obgleich die Energiekosten eben jetzt sehr hoch sind. Ist das aus Sicht des Kanzlers, wenn er es schon begrüßt, nicht ein viel zu später Zeitpunkt?

StS Hebestreit: Der Kanzler kann damit gut leben.