Regierungspressekonferenz vom 17. April 2023

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Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 17. April 2023

Themen: Forderung des Ministerpräsidenten Bayerns nach einer Länderzuständigkeit für den Weiterbetrieb von Kernkraftwerken, Vorlage des Prüfberichts zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2022 und des Zweijahresgutachtens 2022 durch den Expertenrat für Klimafragen, Lage im Sudan, Verurteilung des russische Oppositionellen Wladimir Kara-Mursa in Russland, Medienbericht über die gegenseitige Ausweisung von Diplomaten aus Deutschland und Russland, Wahlen in der Türkei, Vergabe humanitärer Visa an belarussische Staatsbürger, Migration, Bundeshaushalt, geplantes Gesetz gegen digitale Gewalt, Gebäudeenergiegesetz, Vaterschaftsurlaub, Wirtschaftssanktionen gegen Russland, Vorschläge der CDU und CSU zur Aufspaltung der Deutschen Bahn, Stellenausschreibung für einen neuen Gärtner im Bundeskanzleramt, CO₂-Bilanz von importierten Gütern und Dienstleistungen, Reise des Bundeskanzlers nach Portugal

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Montag, 17. April 2023

Sprecher: SRS Büchner, Zimmermann (BMUV), Pauly (BMDV), Steffen (BMWSB), Sasse (AA), Kall (BMI), Kalwey (BMF), Hosemann (BMJ), Schäfer (BMFSFJ), Baron (BMWK)

Vorsitzender Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Büchner sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Ich weiß nicht, ob das BMUV der richtige Adressat ist. Ministerpräsident Söder hat offenbar die Idee, dass man AKW auch in Länderregie betreiben könne. Gibt es dafür überhaupt eine realistische Perspektive? Welche rechtliche Grundlage müsste geändert werden, damit so etwas denkbar wäre?

Zimmermann: Danke für Ihre Frage. Sie haben vielleicht schon gesehen, dass sich Ministerin Lemke zu diesem Sachverhalt gestern schon ausführlich geäußert hat. Insofern werde ich mich jetzt nur noch ergänzend äußern.

Konkret beginne ich mit der Rechtsgrundlage. Das Grundgesetz regelt die Zuständigkeit des Bundes für die Nutzung der Atomkraft. Insofern gälte es, das Grundgesetz zu ändern. Ich denke, ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, dass auch der Bundesrat Initiativen zur Änderung des Grundgesetzes ergreifen könnte. Es ist auch kein Geheimnis, dass Bayern Mitglied des Bundesrates ist. Insofern muss Herr Söder diese Forderung gar nicht an den Bund richten, sondern kann, wenn er will, im Bundesrat selbst tätig werden.

Zusatzfrage: Das würde also eine Grundgesetzänderung mit einer Zweidrittelmehrheit bedeuten, für die es derzeit keinerlei Perspektive gibt. Teilen Sie diese Einschätzung?

Zimmermann: Ich tue mich etwas schwer damit, dies zu teilen, weil ich diesen Vorstoß damit in gewisser Weise aufwerten würde und spekulieren müsste. Aber ich kann vielleicht darauf verweisen, dass Bayern schon im vergangenen Winter einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Laufzeiten im Bundesrat vorgelegt hat. Das war ein Gesetzentwurf, für den eine einfache Mehrheit erforderlich war. Auch dafür gab es bereits keine Mehrheit.

Frage: Der Expertenrat für Klimafragen hat seine nach Gesetz verpflichtende Analyse vorgelegt. An das Verkehrs- und auch an das Bauministerium: Werden die beiden Ministerien jetzt ein Sofortprogramm vorlegen - dazu sind sie laut aktuellem Gesetz ja verpflichtet -, oder verweisen sie auf den Koalitionsausschuss und sagen: „Das Gesetz wird eh geändert; da machen wir erst gar nichts“?

Pauly: Hierzu will ich in der Tat auf die Ergebnisse des Koalitionsausschusses verweisen. Im Papier heißt es:

„Die Bundesregierung wird zeitnah eine Novelle des Klimaschutzgesetzes beschließen. Zeitgleich dazu werden die wichtigsten gesetzlichen Anpassungen aus dem Klimaschutzprogramm … beschlossen“

wie zum Beispiel die Lkw-Maut. Insofern verweisen wir darauf, dass das Klimaschutzgesetz unter den entsprechenden Vorgaben novelliert wird.

Zusatzfrage: Können Sie jetzt noch meine Frage beantworten? Sofortprogramm vorlegen, ja oder nein?

Pauly: Wir gehen davon aus, dass zeitnah, das heißt vor Ablauf der Frist, innerhalb derer man nach dem alten Klimaschutzgesetz ein Klimaschutzsofortprogramm sektorspezifisch vorlegen müsste, ein neues Klimaschutzgesetz vorliegt. Das wird unter Federführung des BMWK erarbeitet.

Zusatzfrage: Also im Bundestag beschlossen? Denn erst dann ist es ja Gesetz. Gehen Sie davon aus?

Pauly: Ich bleibe bei der Formulierung „zeitnah“ und verweise auf die Ergebnisse des Koalitionsausschusses.

Steffen: Bei uns verhält es sich ein bisschen anders. Wir haben am 13. Juli 2022 zusammen mit dem BMWK ein Sofortprogramm zum Gebäudebereich vorgelegt. Auf unsere Seite finden Sie auch die entsprechende PM dazu. Ich nenne einige Punkte zur Novelle des GEG: 65 Prozent Heizungen - das sind jetzt einfach Stichworte -, Sanierung kommunaler Einrichtungen - dafür gibt es ein Förderprogramm, das sehr gut abgerufen wird - und auch die kommunale Wärmeplanung, deren Federführung jetzt bei uns liegt. All diese Punkte haben wir zum Teil schon auf den Weg gebracht, stehen jetzt kurz vor der Verabschiedung oder gehen wir mit Hochdruck an. Insofern sind wir schon auf einem guten Weg der Erfüllung und würden aktuell sagen, dass wir das vorliegende Sofortprogramm aus dem Jahr 2022 2023 fortschreiben können.

Pauly: Wenn ich noch eine Sache ergänzen darf: Herr Kollege, wir haben im Koalitionsausschuss auch das Ergebnis gesehen, dass die Bundesregierung als ganze ein übergreifendes Klimaschutzsofortprogramm erarbeiten wird. Darin ist eine Reihe von Maßnahmen enthalten, die auf den Verkehrssektor wirken wie zum Beispiel der geplante Investitionshochlauf für die Schiene, der CO2-Aufschlag auf die Maut - das hatte ich schon erwähnt -, der beschleunigte Ausbau der Ladeinfrastruktur und das verstärkte Nutzen synthetischer Kraftstoffe. All diese Themen treiben wir jetzt selbstverständlich parallel voran.

Darüber hinaus hat das BMDV natürlich auch in der jüngeren Vergangenheit bereits viele Maßnahmen angeschoben, die maßgeblich zur Verringerung des CO2-Ausstoßes im Verkehr beitragen können wie zum Beispiel eine Generalsanierung der Schiene oder die Einführung des Deutschland-Tickets. All diese Maßnahmen wirken nicht kurzfristig, sondern mittel- und langfristig. Dabei sind wir auf einem guten Weg.

Frage: Herr Pauly, das Sofortprogramm Ihres Hauses vom letzten Jahr war aus Sicht des Expertenrates eine Frechheit. Können sie dieses Jahr mit mehr rechnen?

Pauly: Herr Kollege, wie ich gerade gesagt habe, wird ein sektorübergreifendes Klimaschutzsofortprogramm durch die Bundesregierung erarbeitet. Darin gibt es auch einen Bestandteil zum Verkehr. Ich habe gerade aufgezählt, worum es dabei geht. An Ambitionen mangelt es uns dabei also nicht. Ich will auch entschieden dem Eindruck entgegentreten, es werde dabei nichts getan.

Zusatzfrage: Ich glaube, alle außer Ihrem Haus haben festgestellt, dass es Ihnen an Ambitionen fehlt. Wollen Sie daran weiterhin festhalten?

Pauly: Die Unterstellung, die in der Frage enthalten ist, mache ich mir nicht zu eigen und weise ich zurück. Wir haben eine Vielzahl von Maßnahmen angeschoben. Wir haben weitere Maßnahmen angekündigt. Ich habe es gerade ausgeführt. Wir sind dabei auf einem guten Weg.

Frage: Ich würde die Frage gern an Herrn Büchner weiterleiten. Rein vom Verfahren: Teilen Sie die Einschätzung des Verkehrsministeriums, dass man jetzt nichts vorlegen müsse, weil das Gesetz ohnehin geändert werde?

SRS Büchner: Ja, das, was der Kollege gerade ausgeführt hat, ist richtig. Es gibt jetzt eine andere Beschlusslage. Künftig wird die Bundesregierung im ersten Jahr einer Legislaturperiode ein umfassendes, sektorübergreifendes Klimaschutzprogramm beschließen, um das Erreichen der Klimaziele sicherzustellen. Fokus ist eine langfristig wirksame, ökonomisch vernünftige und sozial gerechte Transformation.

Die Bundesregierung wird weiterhin das jährliche Monitoring der Emissionsentwicklung vorlegen. Darin wird die erreichte Minderung für jeden Sektor transparent aufgeführt. Auch wird der Projektionsbericht, der die Entwicklung der Treibhausgase in künftigen Jahren prognostiziert, nun jährlich vorgelegt, und zwar inklusive einer sektorscharfen Projektion.

Es gibt also eine andere Grundlage und eine andere Herangehensweise, was nichts an unserem gemeinsamen Ziel ändert, dass wir sehr konsequent darauf hinarbeiten, dass Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral sein soll. Ein zentraler Baustein auf dem Weg dorthin ist es, bis 2030 zu einem Anteil von erneuerbaren Energien in Höhe von 80 Prozent zu kommen. Das ist das übergeordnete gemeinsame Ziel, an dem die Bundesregierung gemeinsam arbeitet.

Zusatzfrage: Was Sie jetzt nicht erwähnt haben, war die Formulierung aus dem Koalitionsausschuss unter besonderer Berücksichtigung der Sektoren, die die Ziele verfehlt haben und dann Vorschläge machen sollen.

SRS Büchner: Ich habe hier keine abweichende Formulierung zu dem, was im - - -

Zusatz: Das ist schon ein wichtiger Punkt!

Frage: Herr Büchner, der Expertenrat geht davon aus, dass bei Fortschreibung der Entwicklung, die wir derzeit haben, das Emissionsminderungsziel für 2030 nicht erreicht werden wird. 65 Prozent seien das Ziel; das werde nicht erreicht. In dem Kontext sagt der Expertenrat, es sei nötig, dass die Bundesregierung erkläre, dass auch bei veränderter Rechtslage mindestens implizit ein Budgetansatz verfolgt werde. Das heißt also, dass ein Gesamtbudget an zulässiger Emission erkennbar sein muss, an dem man sich dann auch sektorübergreifend orientiert. Der Expertenrat sagt, dieser Budgetansatz sei in den bisherigen Erklärungen der Bundesregierung nicht erkennbar. Werden Sie ihn erkennbar machen? Verfolgt die Bundesregierung ihn?

SRS Büchner: Der Expertenrat hat seine Stellungnahme erst heute Morgen vorgelegt, wie Sie wissen. Der Expertenrat hat auch eine leichte Abnahme der CO2-Emissionen im vergangenen Jahr bestätigt, aber zugleich festgestellt, wie Sie sagen, dass die Klimaziele in den Sektoren von Gebäuden und Verkehr verfehlt wurden. Wir werden diese Stellungnahme jetzt erst einmal gründlich prüfen und bewerten. Ich werde von hier aus jetzt noch nicht auf Details dieser Stellungnahme eingehen.

Frage: Ich habe eine Frage zur Lage im Sudan. Es herrscht zurzeit angeblich das Gesetz der Wildnis. Gibt es Sanktionen gegen die beiden Konfliktparteien?

Sasse: Vielen Dank für die Frage, Herr Kollege. Vielleicht sagen wir einmal grundsätzlich ein paar Worte zur Lage im Sudan. Die Außenministerin - das kann ich an dieser Stelle vielleicht einmal sagen - hat sich am Wochenende auch schon über Twitter zur Lage geäußert und sehr deutlich gemacht, dass sie über die vielen Opfer entsetzt ist, die die Kampfhandlungen im Sudan bereits gefordert haben. Sie hat außerdem die am Konflikt beteiligten Seiten aufgerufen, die Kampfhandlungen einzustellen und weiteres Blutvergießen zu verhindern. Ich kann Ihnen auch mitteilen, dass aktuell, parallel zu dieser Regierungspressekonferenz, erneut der Krisenstab der Bundesregierung im Auswärtigen Amt tagt. Bereits am Wochenende gab es mehrere Sitzungen des Krisenstabs. In diesem Krisenstab wird natürlich die Lage vor Ort genauestens bewertet. Unsere Kolleginnen und Kollegen der Botschaft in Khartum sind zugeschaltet und berichten über die Lage vor Ort an den Krisenstab. Selbstverständlich wird in diesem Krisenstab auch genauestens verfolgt und entschieden, wie sich die Lage für die Deutschen vor Ort gestaltet und ob und welche Maßnahmen mit Blick auf die Deutschen vor Ort zu treffen sind.

Ich kann Ihnen vielleicht auch noch einmal sehr deutlich sagen - das hat die Außenministerin in ihrem Thread am Wochenende ja schon betont -, dass wir natürlich die Kampfhandlungen auf das Schärfste verurteilen. Vielleicht nenne ich auch da noch einmal die Einordnung: Es handelt sich ja um die Eskalation eines Machtkampfes, der schon längere Zeit sozusagen zwischen zwei Zweigen des Militärs schwelt. Dass diese beiden Generäle, um die es hier geht, nun, anstatt die Macht wie vorgesehen an eine zivile Regierung abzugeben, ihren Machtkampf mit militärischen Mitteln auf dem Rücken der Zivilbevölkerung in Karthum und natürlich auch in anderen Städten des Landes austragen, ist für uns erschütternd. Wir beobachten, wie gesagt, die Lage genau. Der Machtkampf hat inzwischen, wenn man den Berichten von vor Ort Glauben schenkt, mittlerweile mehr als 100 Tote und viele, viele Verletzte gefordert, und nicht umsonst wird sich der UN-Sicherheitsrat vor diesem Hintergrund heute ja auch mit der Lage beschäftigen. Wir rufen beide Seiten auf, auch das noch einmal sehr deutlich, sofort die Waffen ruhen zu lassen und Gespräche aufzunehmen.

Frage: Frau Sasse, könnten Sie einmal schildern, welche Rückmeldungen Sie bekommen und wie die Lage vor Ort tatsächlich ist? Was schildert das Botschaftspersonal? Wo ist es sicher, wo nicht mehr? Was wird den deutschen Staatsbürgern dort geraten? Um wie viele Leute geht es, die eventuell Hilfe bräuchten?

Sasse: Herr Kollege, da muss ich Sie mit Blick auf die parallel laufende Krisenstabssitzung leider noch ein bisschen vertrösten. Ich gebe dazu gerne bei nächster Gelegenheit Auskunft. Die Lage vor Ort ist - so waren die Informationen, die uns heute Morgen vorlagen - weiterhin unübersichtlich. Die Kämpfe dauern an.

Was die betroffenen Deutschen vor Ort angeht, wissen Sie ja, dass es die freiwillige Möglichkeit für Deutsche im Ausland gibt, sich auf der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes zu registrieren, sodass sie in solchen Fällen wie diesem dann auch kontaktiert werden können. Allerdings ist diese Registrierung, wie gesagt, freiwillig. Das heißt, die Angaben über Deutsche vor Ort sind reine Schätzungen. Ich kann Ihnen sagen, dass auf der Liste, auf der sich die Deutschen registrieren können, eine niedrige dreistellige Zahl deutscher Staatsangehöriger registriert ist. Aber erfahrungsgemäß schwankt in solchen Konfliktsituationen und Krisensituationen die Zahl sehr stark und kann jederzeit auch noch weiter nach oben gehen.

Frage: Frau Sasse, auf welcher Seite steht denn die Bundesregierung in diesem Konflikt? Sie hatten die beiden Generäle ja schon genannt.

Sasse: Ja, und ich habe auch gesagt, was die Außenministerin am Wochenende zu dem Konflikt gesagt hat, nämlich dass sie beide Seiten dazu aufruft, weiteres Blutvergießen zu verhindern. Ich habe auch deutlich gemacht, dass wir auch heute beide Seiten dazu aufrufen, dringend zu deeskalieren.

Zusatzfrage: Heißt das, die Bundesregierung steht auf keiner Seite und hält sich offen, welche Seite gewinnt? Und dann?

Sasse: Es ist, wie gesagt, im Moment wichtig, eine Deeskalation herbeizuführen, und da sind beide Seiten gefordert.

Frage: Kurz vor Beginn der Regierungspressekonferenz war bekannt geworden, dass der russische Oppositionelle Kara-Mursa zu 25 Jahren Straflager in Russland verurteilt worden ist. Ich frage mich, ob Sie das kommentieren mögen.

Sasse: Ja, wir haben das natürlich auch zur Kenntnis genommen, Herr Kollege. Ich kann Ihnen für die Bundesregierung sagen, dass wir dieses Urteil auf das Schärfste verurteilen. Auch dieses Urteil ist wie viele weitere auf die Abschreckung, Ausgrenzung und Unterbindung jeglicher kritischer Stimmen gerichtet. Wir fordern die umgehende Freilassung von Wladimir Kara-Mursa und natürlich auch aller anderen zu Unrecht politisch Inhaftierten. Das Verfahren gegen Wladimir Kara-Mursa zeigt, wie die russische Justiz gegen ihn und viele seiner Landsleute instrumentalisiert wird und welch ein erschütterndes Ausmaß auch die Repression in Russland inzwischen erreicht hat.

Frage: Wie OstWest TV aus zwei unabhängigen Quellen erfahren hat, haben sich Deutschland und Russland auf die gegenseitige Ausweisung von Diplomaten geeinigt, ohne sie offiziell zu unerwünschten Personen zu erklären. Eine Gruppe russischer Diplomaten soll Deutschland letzte Woche auch schon nach Moskau verlassen haben. Können Sie diese Information bestätigen oder dementieren?

Sasse: Da kann ich Sie auf Äußerungen an dieser Stelle aus den vergangenen Regierungspressekonferenzen verweisen und vielleicht noch einmal ganz grundsätzlich bestätigen, dass wir im Austausch mit der russischen Seite zu Fragen der personellen Besetzung der jeweiligen Botschaften stehen.

Zusatzfrage: Wer sind diese Personen, die auf der Liste der nicht mehr in Deutschland arbeitenden Diplomaten sind?

Sasse: Das, was ich Ihnen an dieser Stelle heute mitteilen kann, ist, dass wir im Austausch mit der russischen Seite zu Fragen der personellen Besetzung der jeweiligen Botschaften stehen. Weitere Auskunft kann ich leider an dieser Stelle heute nicht erteilen.

Frage: Können Sie uns sagen, ob deutsche Diplomaten in den vergangenen Tagen Moskau verlassen haben?

Sasse: Herr Kollege, da muss ich leider auf meine vorherige Antwort verweisen und Ihnen sagen, dass wir mit der russischen Seite zu Fragen der personellen Besetzung der jeweiligen Botschaften im Austausch stehen.

Frage: Nächsten Monat finden in der Türkei Wahlen statt. Zehn Tage davor, ab dem 27. April, werden die in Deutschland und im Ausland lebenden türkischen Staatsbürger zur Wahl gehen. Hat die deutsche Regierung die Genehmigung für Wahlen erteilt?

SRS Büchner: Das ist mir unbekannt, ehrlich gesagt. Ich kann aber gerne versuchen, etwas nachzuliefern.

Vorsitzender Detjen: Richtet sich das an das Innenministerium, oder wer würde das tun?

Kall: Genehmigungen für Wahlkampfauftritte?

Zusatzfrage: Nein, nicht für Wahlkampfauftritte, für das Wählen in Deutschland!

SRS Büchner: Muss das genehmigt werden?

Kall: Ich glaube, es muss genehmigt werden.

SRS Büchner: Wahlkampfauftritte ja, aber ob die Teilnahme an einer Wahl genehmigungspflichtig ist, müssen wir einfach aufklären und nachliefern.

Frage: Es häufen sich im Moment, Frau Sasse, Berichte über Menschen, die kein humanitäres Visum in Deutschland bekommen haben, obwohl auf den ersten Blick die Gründe dafür vorhanden wären. Zum Beispiel berichtete letzte Woche ein Bürger aus Belarus, ein Stand-up-Comedian, der tatsächlich als persönlicher Feind von Lukaschenko bezeichnet wird und gegen den auch ein Strafverfahren in Belarus läuft, dass er kein humanitäres Visum bekommen habe. Der Konsul soll das damit begründet haben, er wäre ja in Russland relativ sicher, wo er vor Kurzem noch lebte. Meine Frage ist: Sind Menschen, die in Belarus verfolgt werden, ihrer Einschätzung nach in Russland sicher?

Sasse: Zum einen muss ich leider wie bei meiner vorherigen Antwort noch einmal darauf verweisen, dass wir das Thema letzte Woche auf Frage von Herrn Kollegen hin an dieser Stelle schon behandelt haben. Ich kann die Grundsätze jetzt gerne noch einmal ansprechen. Was Ihren konkreten Einzelfall angeht, müsste ich Sie aber bitten, das außerhalb dieser Regierungspressekonferenz bilateral mit uns zu klären, weil wir hier an dieser Stelle auf Einzelfälle natürlich nicht eingehen können.

Aber was das Grundsätzliche angeht, habe ich in der vergangenen Woche Herrn Kollegen schon erläutert, was wir schon mehrfach an dieser Stelle erklärt haben: Die EU-Kommission hat im vergangenen Jahr das Visa-Erleichterungsabkommen zwischen der EU und Russland ausgesetzt und hat im Zuge dieser Aussetzung Leitlinien herausgegeben, die erläutern, wie Schengen-Visa bearbeitet werden. Diese Leitlinien wenden unsere Auslandsvertretungen konsequent an. Das bedeutet, dass natürlich die Voraussetzungen für die Schengen-Visa genauestens geprüft werden. Dabei wird ein sehr strenger Maßstab angelegt. Dafür haben Sie sicherlich Verständnis. Vor dem Hintergrund des aktuell laufenden russischen Angriffskriegskriegs in der Ukraine müssen wir da einen strengen Maßstab anlegen, und so sehen es eben die Leitlinien der EU-Kommission auch vor.

Aber ich kann Ihnen auch sagen, und das hatte ich Herrn Kollegen auch gesagt, dass in diesem Jahr bisher rund 5500 Schengen-Visa für russische Staatsangehörige ausgestellt wurden. Es werden also durchaus noch Visa ausgestellt. Aber die Entscheidung über Visa wird, wie gesagt, vor dem Hintergrund geltender europäischer Regelungen getroffen.

Zusatzfrage: Wie viele humanitäre Visa wurden an belarussische Staatsbürger gegeben?

Sasse: Diese Zahl kann ich Ihnen aktuell nicht nennen, aber ich kann sie gerne nachliefern.

Zusatzfrage: Wie werden im Allgemeinen Entscheidungen über die Vergabe von humanitären Visa in strittigen oder schwierigen Fällen getroffen? Gibt es da eine besondere Kommission oder zum Beispiel ein Vier-Augen-Prinzip?

Vorsitzender Detjen: Lesen Sie dazu gern das Protokoll der letzten Pressekonferenz. Da haben wir uns ausführlich mit diesem Thema und auch mit den Grundsätzen beschäftigt. - Frau Sasse, Sie können das gern ergänzen, wenn Sie das wollen, ansonsten würde ich aus Zeitgründen auf das Protokoll verweisen, das Sie ja abrufen können.

Frage: An das BMI: Was hält die Bundesregierung von dem Vorschlag, einen Migrationspakt mit Tunesien abzuschließen, wie das Herr Weber, der EVP-Chef, vorgeschlagen hat?

Kall: Die Bundesregierung arbeitet mit Tunesien zusammen. Insbesondere im Bereich der Rückführungen haben wir gute Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit Tunesien. Alles andere ist etwas, was natürlich auf EU-Ebene - denn natürlich pflegt auch die EU-Kommission Kontakte zu Tunesien - beraten werden muss. Weiteres kann ich Ihnen dazu heute nicht sagen.

Zusatzfrage: Kann die Bundesregierung denn bestätigen, dass die Zahl der Flüchtlinge, die über das Mittelmeer kommen, im ersten Quartal um 300 Prozent zugenommen hat?

Kall: Nein, die Zahlen beziehungsweise den Bericht, aus dem die „Bild“-Zeitung heute zitiert, kann ich nicht bestätigen. Das scheinen ja Berichte der EU-Kommission zu sein, insofern müssten Sie sich an die Europäische Kommission wenden.

Was Zahlen zu Deutschland angeht, so sind die ja nachlesbar, insbesondere in den Asylzahlen des BAMF, die für das erste Quartal, also bis Ende März, auch veröffentlicht sind. Da würde ich also auf diese Zahlen verweisen.

Frage: Damit sich das Finanzministerium nicht langweilt, hätte ich eine Frage zum Bundeshaushalt und dem Ringen darum. Es gab verschiedene Berichte am Wochenende. Meine konkrete Frage wäre, ob das Finanzministerium ein Haushaltsbegleitgesetz plant, um so Einsparungen im Haushalt vornehmen zu können.

Dr. Kalwey: Vielen Dank für die Frage. Die Gefahr der Langeweile besteht nicht. Dennoch kann ich Ihnen dazu sagen, dass wir die Berichterstattung des „Spiegel“ zurückweisen. Darüber hinaus läuft zurzeit das Verfahren zur Aufstellung des Haushalts. Ich bitte aber um Verständnis, dass ich mich jetzt nicht zu Details äußern kann. Der Minister hat ja in verschiedenen Interviews seine Position wiedergegeben und hat darauf hingewiesen, dass die Einnahmen nicht ausreichen, um alle gesetzlichen Aufgaben zu finanzieren. Es gilt, das Ausgabenwachstum insgesamt zu begrenzen. Das ist das, was ich Ihnen dazu sagen kann.

Zusatzfrage: Habe ich das akustisch richtig verstanden: Sie weisen die Berichte des „Spiegel“ und damit auch den Bericht über das Begleitgesetz zurück?

Dr. Kalwey: Ich weise den Bericht insgesamt zurück.

Frage: An das BMJ: Ihr Ministerium hat ja ein Eckpunktepapier zu einem Gesetz gegen digitale Gewalt vorgelegt. Ihr Haus will umfassend Auskunftsansprüche ausweiten, auch auf Urheberrechtsverletzungen, Messenger und private Inhalte. Ich lese da jetzt, dass das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt nicht nur auf digitale Gewalttäter abzielt, sondern auch regeln soll, dass das Auskunftsverfahren künftig „in allen Fällen einer rechtswidrigen Verletzung absoluter Rechte“ eröffnet sein soll. Darunter fallen laut Ihrem Papier auch „sonstige Rechte“, unter anderem auch Immaterialgüterrechte wie geistiges Eigentum. Können Sie uns einmal erklären, warum die Verletzung von geistigem Eigentum digitale Gewalt darstellen soll?

Hosemann: Vielen Dank für die Frage, denn sie gibt mir Gelegenheit, ein paar Missverständnisse zu diesem Eckpunktepapier auszuräumen, die am Wochenende entstanden sind.

Erstes Missverständnis beziehungsweise erste Klarstellung: Das Gesetz ändert nichts an den Spielregeln des demokratischen Diskurses. Was heute im Internet zu äußern oder zu verwenden erlaubt ist, das wird auch künftig erlaubt sein; da wird sich nichts ändern.

Zweitens. Es geht nicht um staatliche Überwachung, um staatliche Rechtsdurchsetzung. Es geht um die Effektivierung von privater Rechtsdurchsetzung. Rechte, die es heute schon gibt, sollen künftig besser durchgesetzt werden. Es ist ein Gebot einer sinnvollen Rechtsordnung, dass es möglich ist, Rechte, die die Rechtsordnung gewährt, dann auch effektiv vor Gericht durchzusetzen.

In manchen Bereichen des Rechts gibt es schon heute sehr effektive Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung, so insbesondere im Urheberrecht. Die Vorstellung, dass wir an der Rechtsdurchsetzung im Urheberrecht etwas verändern, ist falsch. Im Gegenteil, wir nehmen uns die vorhandenen Instrumente im Urheberrecht zum Vorbild, um die Rechtsdurchsetzung in anderen Bereichen zu effektivieren.

Der Oberbegriff für dieses Vorhaben ist das Gesetz gegen digitale Gewalt, denn darauf zielt das Vorhaben im Kern. Wir erleben, dass in sozialen Netzwerken viele Rechte durch Beleidigungen und Bedrohungen verletzt werden und dass Betroffene sich unzureichend dagegen zur Wehr setzen können. Die Koalitionsparteien haben sich darauf verständigt, dass sie dieses Problem angehen wollen.

Es ist aber nur konsequent, dass man, wenn man die Rechtsdurchsetzung von Betroffenen digitaler Gewalt effektiviert und verbessert, dann fragt: Welche Interessenlagen sind vergleichbar, wo gibt es noch andere Rechte, die bislang unzureichend durchgesetzt werden können? Deswegen wird das Gesetz jenseits des Kernanwendungsbereichs von Rechtsverletzungen, die unter den Begriff digitaler Gewalt fallen, auch andere Rechtsverletzungen betreffen.

Zusatzfrage: In dem Eckpunktepapier nennen Sie auch Beispiele von rechtswidrigen Verletzungen absoluter Rechte. Unter anderem nennen Sie da das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und geben als Beispiel selbst eine Restaurantkritik an, die wahrheitswidrig sein könnte. Ist das Ihr Ernst: eine wahrheitswidrige Restaurantkritik als digitale Gewalt?

Hosemann: Ich glaube, da liegt ein weiteres Missverständnis vor. Selbstverständlich sind Nutzerkommentare auch in Zukunft in gleichem Umfang zulässig, wie sie das schon heute sind. Der Begriff Restaurantkritik führt, wenn man ihn isoliert betrachtet, da vielleicht in die Irre und löst falsche Assoziationen aus. Den Vorwurf, dass er an dieser Stelle falsche Assoziationen auslöst, lassen wir uns gerne gefallen. Allerdings ist im Verlauf des Eckpunktepapiers klargestellt, dass es um wahrheitswidrige Nutzerkommentare geht. Die können potenziell existenzvernichtend sein, und in dem Umfang, in dem sie schon heute rechtswidrig und nicht erlaubt sind, soll es künftig erleichtert werden können, dagegen vorzugehen. Wer sich rechtswidrig äußert, der soll nicht darauf vertrauen können, dass Betroffene ihre Rechte schon nicht durchsetzen können werden, sondern wir wollen die Betroffenen in die Lage versetzen, ihre geltenden Ansprüche durchzusetzen.

Frage: Ich hätte zum Thema digitale Gewalt eine Frage an das Familienministerium: Herr Schäfer, welche Kenntnis hat das Familienministerium über das Ausmaß und gegebenenfalls die Zunahme digitaler Gewalt gegen Frauen, die dann in der Regel auch als sexualisierte Gewalt auftritt? Was tut Ihr Haus dagegen oder was fordert es, bei einer Gesetzesveränderung dagegen zu tun?

Schäfer: Ich weiß nicht, ob wir einen Überblick über die Zahlen haben. Es ist ja auch die Frage, ob diese Zahlen bundesweit erhoben werden. Das lasse ich aber gerne prüfen und würde dazu gegebenenfalls etwas nachliefern.

Zusatzfrage: Dankeschön. Vielleicht stoßen Sie bei der Prüfung auch darauf, dass, ich glaube, Ihre Ministerin oder Ihr Haus schon ein eigenes Programm gegen digitale Gewalt gegen Frauen betreibt. Wenn Sie da den Stand nachliefern könnten, wäre das schön.

Schäfer: Das machen wir gern.

Frage: Könnten Sie uns auch nachliefern, was Sie unter digitaler Gewalt verstehen, damit wir das abgleichen können mit dem Verständnis des BMJ?

Schäfer: Das können wir dann gerne in einem Aufwasch machen, ja.

Hosemann: Dazu würde ich gern noch einmal Stellung nehmen, weil weiterhin suggeriert wird, wir würden irgendwie eine Entgrenzung des Begriffs digitaler Gewalt vornehmen. Im Eckpunktepapier ist an einer Stelle der Begriff definiert, und da ist von Persönlichkeitsrechtsverletzungen im digitalen Raum die Rede. Das ist unter Punkt I. auf der ersten Seite. Wir behaupten also in diesem Papier mitnichten, dass rechtswidrige sonstige Formen von Rechtsverletzung im digitalen Raum, zum Beispiel der existenzvernichtende Eingriff in den eingerichteten Gewerbebetrieb, digitale Gewalt ist. Digitale Gewalt ist der Oberbegriff für dieses Gesetzgebungsvorhaben, das daneben aber auch andere Fälle betrifft. Mitnichten sind in Zukunft alle Formen der Rechtsverletzung aus unserer Sicht digitale Gewalt. Unser Begriffsverständnis hat sich da nicht verändert, und das deckt sich mit dem, wie der Begriff in der Rechtswissenschaft und im politischen Diskurs verwendet wird.

Frage: An das Wirtschafts- und Klimaministerium zum Thema Heizungen oder Gebäudeenergiegesetz: Soll das jetzt am Mittwoch im Kabinett sein, und soll parallel dazu auch die Förderrichtlinie vorgelegt werden?

Wenn Sie erlauben, noch eine Zusatzfrage: Wann soll der Entwurf des Klimaschutzgesetzes vorliegen? Den vorzulegen ist ja die Aufgabe Ihres Hauses.

Baron: Zum ersten Komplex: Es sind ja eine Reihe von Gesetzen nach dem letzten Koalitionsausschuss in den finalen Abstimmungen. In unserem Haus sind das das Gebäudeenergiegesetz und das Energieeffizienzgesetz - das Gebäudeenergiegesetz in gemeinsamer Federführung zwischen Bauministerium und Bundeswirtschaftsministerium -, und es laufen jetzt die finalen Abstimmungsrunden. Ziel ist, das schnellstmöglich im Kabinett zu verabschieden. Das Ziel dafür wäre weiterhin der Mittwoch, aber natürlich müssen erst die finalen Abstimmungen abgeschlossen sein.

Wir hatten außerdem immer gesagt, dass es eine Parallelität zwischen Gesetzentwurf und Förderung geben soll. Die Förderung selbst ist natürlich keine Regelung, die im Gesetz getroffen werden muss. Aber natürlich macht der Sinnzusammenhang es notwendig, das parallel vorzulegen. Hier laufen jeweils die finalen Arbeiten. Es wird mit großem Hochdruck daran gearbeitet, dass eben beides, das Gesetz als auch die Förderung, schnell finalisiert werden kann.

Zusatzfrage: Und zum Klimaschutzgesetz?

Baron: Dazu sind eben die Arbeiten aufzunehmen. Es muss ja hier noch in den Ressorts der Pfad aufgezeigt werden, wie genau die Novelle erfolgen soll. Die Parameter hat der Koalitionsausschuss beschrieben. Aber das sind noch Arbeiten, die eher am Anfang stehen.

Zusatzfrage: Das heißt, man kann nicht sagen, ob in diesem Monat noch ein Entwurf vorgelegt wird? Denn es hieß ja „zeitnah“.

Baron: Das kann ich jetzt so nicht beantworten. Ich glaube nicht, dass wir da schon konkreter werden können, was die Zeitplanung angeht.

Frage: Meine Frage geht an das Finanzministerium. Für den Partnerschutz beziehungsweise den Väterschutz soll laut Gesetzentwurf ja indirekt von den Arbeitgebern bezahlt werden, indem die Umlage dann erhöht wird, wahrscheinlich schätzungsweise um 10 Prozent. Das ist eine Forderung, die sich auch im Wahlprogramm der FDP findet. Trägt der Finanzminister, der im Nebenberuf auch FDP-Chef ist, das dann so mit?

Dr. Kalwey: Sie sprechen ja einen Gesetzentwurf an, der sich aktuell in der Ressortabstimmung befindet. Deswegen kann ich mich zu diesen Gesprächen oder zu den Inhalten dieser Ressortabstimmung nicht äußern und werde das nicht kommentieren.

Was das FDP-Wahlprogramm betrifft, da bitte ich um Verständnis: Ich spreche nur für das Finanzministerium und nicht für die FDP.

Zusatzfrage: Nachfrage an das Familienministerium: Wann ist denn mit einem Kabinettsbeschluss für das Gesetz zu rechnen?

Schäfer: Ich kann, wie es die Sprecherin des Finanzministeriums eben schon getan hat, auch nur darauf hinweisen, dass der Gesetzentwurf in der Ressortabstimmung ist und wir davon ausgehen, dass wir sehr bald einen entsprechenden Entwurf vorlegen können.

Frage: Eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Das Thema ist nicht ganz neu. Aber es gibt neue Berichte. Welche Kenntnis hat Ihr Haus davon, dass es Bestrebungen gibt, die Wirtschaftssanktionen gegen Russland zu umgehen? Es gibt Berichte, dass auf der einen Seite deutscher Technologieexport, sowohl zum Beispiel nach Armenien als auch in die Türkei, sprunghaft zugenommen hat, gleichzeitig aber auch die Lieferung von Technologie aus diesen Ländern nach Russland zugenommen hat. Das liegt die Vermutung nahe, dass hier faktisch Sanktionen umgangen werden und am Ende die Produkte doch in Russland ankommen. Welche konkreten Kenntnisse haben Sie von solchen Umgehungen oder dem Verdacht darauf?

Baron: Wir sind hierzu im Austausch auch innerhalb der Regierung und mit unseren europäischen Partnern. Sanktionsumgehungen zu verhindern, ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, auch von Minister Habeck. Wir haben dazu ja vor einigen Wochen zehn Punkte vorgelegt, die wir weiter im Ressortkreis als auch mit den europäischen Partnern erörtern, um zu schauen: Was kann man tun? Wo kann man bestehendes Recht besser nutzen, um Sanktionsumgehungen zu verhindern, oder wo muss man vielleicht auf europäischer und auf nationaler Ebene nachlegen? - Denn klar ist: Die Sanktionspakete gegen Russland, die die EU verabschiedet hat, müssen natürlich Wirkung entfalten. Darin haben alle ein gemeinsames Ziel.

Ich kann nicht zu einzelnen Länderkategorien Stellung nehmen, da es hierzu, wie gesagt, laufende Gespräche gibt. Es gibt ja einige öffentlich verfügbare Daten, auch von UN-Organisationen, die öffentlich verfügbar sind und vorliegen. Wir wissen, dass in verschiedenen Ländern daran gearbeitet wird, wie man Daten besser nutzen kann, um zu Erkenntnissen zu kommen. Denn es gibt Bewegung. Man sieht beispielsweise, dass Güter in großen Mengen in Drittländer gehen, die vorher eben nicht in diese Drittländer ausgeführt wurden. Man sieht auch, dass es oft einzelne Maschinenteile oder Elektronikbestandteile sind, die eben leicht in andere Güter eingebaut werden können.

Dazu gibt es, wie gesagt, einen Austausch mit den europäischen Partnern. Wir haben hier vor einigen Wochen auch auf das Modell Dänemark verwiesen. Der dänische Zoll nutzt diese Datenstatistik anders als wir das beispielsweise tun, um einfach mehr und strikter bei Unternehmen nachzufragen. Das könnte eventuell auch ein Modell für Deutschland sein.

Zusatzfrage: Da Sie die europäische Ebene angesprochen haben, hätte ich eine Zusatzfrage an das BMF und auch an das BMJ. Auf der europäischen Ebene fehlt bei den Sanktionskatalogen die sogenannte Jedermannsregelung. Das bedeutet, dass jedermann, der möglicherweise von einem Umgehungstatbestand Kenntnis hat, also auch liefernde Firmen, verpflichtet ist, dieses anzuzeigen. Diese Regel gibt es bislang nicht.

Jetzt ist aus dem europäischen Ausland zu hören, dass es vor allem auf deutscher Seite das BMF und das BMJ seien, die durch Verzögerungen eine solche europäische Jedermannsregelung als Zusatzinstrument zur Verschärfung verhinderten. Ist das so? Wann können wir damit rechnen, dass Deutschland dem zustimmt?

Hosemann: Meines Wissens sind wir in den Bereichen des Nebenstrafrechts nur mitprüfend tätig. Aber falls ich mit der Annahme falsch liege, würde ich das nachliefern.

Dr. Kalwey: Ich bekomme gerade die Info, dass es offensichtlich eine Arbeitsgruppe gibt, in der diese Pflicht besprochen wird. Aber ich kann Ihnen jetzt noch keine abschließende Position geben. Ich würde das gegebenenfalls nachreichen.

Frage: Meine Frage geht an das Bundesverkehrsministerium. Es gibt aus der Union weitgehende Vorschläge, was eine Aufspaltung der Bahn angeht. Wenn man den Koalitionsvertrag danebenlegt, dann deckt sich das aus meiner Sicht in Teilen, geht aber über die Pläne der Ampel hinaus. Können Sie das kommentieren?

Pauly: Den konkreten Vorschlag möchte ich nicht kommentieren. Wir nehmen ihn zur Kenntnis. Ich möchte darauf hinweisen, dass der Bundesverkehrsminister Volker Wissing bereits kurz nach Amtsantritt eine eigene Agenda zur Reform der Bahn vorgelegt hat. Ziel ist es, die Schiene zu stärken und die Bahn wieder zu einem zuverlässigen Verkehrsträger zu machen. Da geht es um eine Reihe von Maßnahmen.

Wir haben natürlich in der Vergangenheit gesehen, dass der aktuelle Zustand der Schiene kein Optimum aus Bestandserhaltung, Kapazitätserweiterung und Verfügbarkeit des Netzes ergibt. Dafür sind jetzt umfassende Reformschritte notwendig. Die Bundesregierung hat aus diesem Grund beschlossen, Infrastruktureinheiten der Bahn, also die DB Netz und die DB Station&Service, innerhalb des Konzerns in einer neuen gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte zusammenzulegen. Die gemeinwohlorientierte Ausrichtung ist wichtig, weil sie die Umsetzung der klima- und verkehrspolitischen Ziele in das Blickfeld nehmen soll.

Derzeit arbeiten wir an der Ausgestaltung dieser neuen Infrastrukturgesellschaft. Da sind sehr komplexe, insbesondere rechtliche Prüfungen, erforderlich. Von zentraler Bedeutung ist es auch, dass dann eine verbesserte Steuerung durch den Bund gewährleistet ist. Diese Infrastruktursparte soll aber in der DB verbleiben. Das ist das, was ich dazu sagen kann.

Zusatzfrage: Noch eine Nachfrage zum Zeitplan: Sie sagten, das sei komplex. Wann kommt denn dann die Umsetzung?

Pauly: Die Infrastrukturgesellschaft soll ab Januar in Betrieb gehen. Aktuell hat auch die Bahn einen Auftrag, die internen Voraussetzungen zu schaffen, um die Zusammenlegung der genannten Gesellschaften zum Zeitpunkt Anfang 2024 sicherzustellen. Aber, wie gesagt, das sind sehr komplexe juristische Prüfungen, die angestellt werden müssen. Ich kann jetzt noch nicht mehr dazu sagen.

Frage: Meine Frage geht an Herrn Büchner. Sind denn die Medienberichte korrekt, dass das Bundeskanzleramt nach einem neuen Gärtner sucht?

SRS Büchner: Wenn wir uns über den Garten des Bundeskanzleramts unterhalten, ist es im Land wohl im weitesten in Ordnung.

Ich kann dazu sagen, dass es eine Ausschreibung gibt und das ein ganz normaler Routinevorgang ist. Der bisherige Vertrag läuft Ende des Jahres aus und muss deshalb neu ausgeschrieben werden.

Zusatzfrage: Das heißt, es ist keine Unzufriedenheit mit dem aktuellen Gärtner vorhanden?

SRS Büchner: Wie gesagt: Routinevorgang, neue Ausschreibung.

Frage: Eine kurze Lernfrage an das Umweltministerium oder an das Klimaministerium zum Thema Auslagerung von Emissionen, weil die Experten in der vorigen PK überfragt waren. Können Sie uns sagen, wie hoch die CO₂-Bilanz von Gütern und Dienstleistungen ist, die Deutschland importiert und wie viele Emissionen durch Produktionsstätten deutscher Konzerne im Ausland anfallen?

Zimmermann: Ich fange vielleicht einmal an, weil das kürzer ist. Da sehe ich das BMUV nicht zuständig.

Dr. Kalwey: Wenn, dann läge das in unserem Zuständigkeitsbereich. Das ist korrekt. Ich muss prüfen, ob ich da etwas nachreichen kann.

SRS Büchner: Es gibt einen Nachtrag für die Reise des Bundeskanzlers nach Portugal am Mittwoch, die wir bereits angekündigt haben. Dazu gibt es folgendes Update:

Der Kanzler wird von Mittwoch auf Donnerstag in Lissabon bleiben und Donnerstagmorgen um 8 Uhr einen Termin bei VW IT Solutions in Lissabon wahrnehmen. Ich glaube, die mitreisenden Journalisten sind schon informiert worden; aber das sei der guten Form halber hier allgemein angekündigt.