Klimafreundliche, bezahlbare Mobilität

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Änderung der Kfz-Steuer Klimafreundliche, bezahlbare Mobilität

Die Kfz-Steuer orientiert sich künftig stärker am Schadstoff-Ausstoß der Fahrzeuge. Je nach Höhe der Emissionen steigt sie stufenweise an. Steuerlich entlastet werden dagegen die Besitzer reiner E-Autos. Die Bundesregierung setzt damit ein klares Signal für klimafreundliche und bezahlbare Mobilität. Auch der Bundesrat gab dafür nun grünes Licht.

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Foto zeigt ein Elektroauto

Elektroautos bleiben auch weiterhin von der Kfz-Steuer befreit. 

Foto: mauritius images / pa / Hendrik Schmidt

Ziel der Bundesregierung ist es, die CO2-Emission im Verkehrssektor um mindestens 40 bis 42 Prozent zu verringern. Dabei ist es gleichzeitig wichtig, soziale Belange zu berücksichtigen, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu gewährleisten und bezahlbare Mobilität sicherzustellen.

Im Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung beschlossen, die Kraftfahrzeugsteuer stärker an CO2-Emissionen auszurichten und die Steuerbefreiung für Elektro-Pkw zu verlängern. Die entsprechende Regelung hat sie nun auf den Weg gebracht. 

Klimakomponente erhält mehr Gewicht

Die neu geregelte Kfz-Steuer verbindet Klimaschutz mit bezahlbarer und sozial gerechter Mobilität. Sie soll Menschen darin bestärken, beim nächsten Autokauf ein klimafreundliches Modell zu wählen.

Für Pkw, die ab 2021 neu zugelassen werden, fließt neben dem Hubraum künftig verstärkt eine Klimakomponente in die Kfz-Steuer ein. Sie orientiert sich am CO2-Ausstoß des Autos und steigt in sechs Stufen von zwei Euro bis auf vier Euro je Gramm Kohlendioxid pro Kilometer. Die bekannte Freigrenze von 95 Gramm CO2 je Kilometer gilt auch weiterhin. Bis zu diesem Wert wird keine Steuer erhoben.

Neuer Freibetrag für klimafreundliche Autos

Die Hubraum-Besteuerung bleibt als zweiter Tarif-Baustein unverändert bestehen. Allerdings gilt künftig für emissionsarme Pkw bis zum Schwellenwert von 95 Gramm CO2 je Kilometer ein neuer Steuerfreibetrag von 30 Euro. Fällt also nur eine Steuer auf den Hubraum an, müssen Autobesitzer auch nur den über 30 Euro hinausgehenden Betrag zahlen. Diese Entlastung gilt ab sofort und ist bis Ende 2024 befristet.

E-Autos bleiben steuerfrei

Die Bundesregierung will die E-Mobilität weiter vorantreiben und erreichen, dass bis zum Jahr 2030 in Deutschland sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sind. Deshalb bleiben E-Autos auch weiterhin von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt auch für zwischen 2020 und 2025 erstmals zugelassene Elektro-Pkw.