Insekten als Lebensmittel

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Nur mit klarer Kennzeichnung Insekten als Lebensmittel

In der EU wurde im Januar 2023 ein weiteres Insekt als neuartiges Lebensmittel zugelassen. Die Insektenprodukte gelten als alternative Proteinquelle zu Fleisch oder Fisch. Sie dürfen unter anderem Brot, Nudeln oder Chips zugesetzt werden – aber nicht ohne entsprechende Kennzeichnung. 

3 Min. Lesedauer

Bild von Heuschrecken die als mexikanischer Snack zubereitet sind.

Heuschrecken heißen in Mexiko „Chapulines“ und sind ein sehr beliebter Snack. In Europa sind auch einige Insekten zum Verzehr zugelassen.

Foto: mauritius images / Marcos Castillo / Alamy

Welche Rolle spielen Insekten in der Ernährung in Deutschland bislang?

Bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern standen essbare Insekten noch nicht auf der Einkaufsliste. Dies spiegelt sich auch im Konsumverhalten wider. In einem Marktcheck der Verbraucherzentralen (2020) zeigte sich, dass im Supermarkt kaum Insektenprodukte zu finden waren. Nur 32 Produkte wurden identifiziert.

Schneller fündig wird man online. Hier werden sie in den verschiedensten Formen angeboten: als Snack im Ganzen, wie etwa frittierte gewürzte Heuschrecken, in Schokolade oder Honig, gemahlen als Insektenmehl, sowie als Proteinriegel und -pulver für Sportlerinnen und Sportler. Frischware oder gar lebende Speiseinsekten bietet der Handel in Deutschland bislang nicht an.

Welche Insekten sind derzeit in der EU für den Verzehr zugelassen?

In der Europäischen Union wurden bisher vier Insekten als Lebensmittel zugelassen:

  • Juni 2021: Mehlkäfer (Tenebrio molitor), im Larvenstadium getrocknet.
  • November 2021: Wanderheuschrecke (Locusta migratoria), gefroren, getrocknet, pulverförmig.
  • Februar 2022/ Januar 2023: Hausgrille (Acheta domesticus), gefroren, getrocknet, pulverförmig/ teilweise entfettetes Pulver
  • Januar 2023: Buffalowurm/Getreideschimmelkäfer (Alphitobius diaperinus), gefroren, pastenartig, getrocknet, pulverisiert.

Welche Gründe sprechen dafür, Insekten zu essen?

In der Tierfütterung werden essbare Insekten schon länger zur Deckung des Proteinbedarfs von Nutztieren eingesetzt. Doch auch für Menschen bieten sie einige Vorteile: 

Protein-Quelle mit Vitamin B: Essbare Insekten sind eine exzellente Quelle von Omega-3-Fettsäuren, B-Vitaminen und wichtigen Mineralstoffen. In allen Insekten kommen einfach und mehrfach ungesättigte Fettsäuren vor. Außerdem haben sie ähnlich viel Protein wie das Fleisch von Rind, Schwein oder Pute. Gefriergetrocknet haben sie sogar einen deutlich höheren Proteingehalt. 

Insekten sind klimafreundlicher: Studien zeigen, dass Insekten im Vergleich zu Fleisch klimafreundlicher sind. Sie brauchen weniger Platz und Wasser als Rinder, Schweine oder Hühner und verursachen weniger Treibhausgas-Emissionen.

Nachhaltige Alternative zu Fleisch aus Nutztieren: Auch in Sachen Nachhaltigkeit gewinnen Insekten. Ihr essbarer Anteil ist mit 80 Prozent deutlich höher als zum Beispiel beim Rind mit 40 Prozent.

Wie erfolgt die Zulassung von Insekten auf den europäischen Markt?

In der EU müssen Hersteller für jedes Insekt, das auf den Markt gelangen soll, eine Zulassung im Rahmen der „Novel-Food-Verordnung" beantragen. Novel-Food sind neuartige Lebensmittel, die in der EU vor Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang konsumiert wurden.

Im Rahmen der Prüfung jedes Antrags findet eine ausführliche wissenschaftliche Bewertung statt. Diese wird durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) durchgeführt. Auch die anderen EU-Staaten erhalten den Vorschlag der EU-Kommission und stimmen zur Zulassung eines Insekts ab, bevor die Kommission diese endgültig beschließen kann. 

Mit der Zulassung wird festgelegt, mit welcher konkreten Bezeichnung das Insekt und in welcher Form es angeboten werden darf. Zudem ist festgelegt, in welchen Lebensmitteln sie in welcher Menge eingesetzt werden dürfen.

Für Speiseinsekten, die vor dem Geltungsbeginn der Novel-Food-Verordnung am 1. Januar 2018 bereits in einem EU-Mitgliedstaat rechtmäßig auf dem Markt waren, gilt eine Übergangsregelung. Sie dürfen weiterhin verkauft werden. Bedingung ist, dass ein Zulassungsantrag gestellt wurde.

Wie muss gekennzeichnet werden, dass ein Produkt Insekten enthält?

Lebensmittel, die Insekten enthalten, müssen dies in ihrer Zutatenliste klar und verständlich kennzeichnen. Dabei müssen der lateinische und der deutsche Name genannt werden. Zusätzlich muss angegeben werden, in welcher Form das Insekt verwendet wurde, zum Beispiel Pulver oder Paste. Für alle im Rahmen der Novel-Food-Verordnung zugelassenen Insekten sind zudem Maßnahmen zur Allergenkennzeichnung und Keimreduktion vorgeschrieben.