Unterstützung für Werkstattbeschäftigte

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Verdienstausfälle durch Corona-Pandemie Unterstützung für Werkstattbeschäftigte

Mit rund 70 Millionen Euro zusätzlich unterstützt die Bundesregierung Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Damit kompensiert sie Verdienstausfälle infolge der Corona-Pandemie zumindest teilweise. Der Bundesrat hat der Verordnung zugestimmt.

1 Min. Lesedauer

Die Bundesregierung stellt den Integrationsämtern in diesem Jahr einmalig 70 Millionen Euro zusätzlich aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung. Von dem Geld profitieren die Leistungsberechtigten in den Werkstätten für behinderte Menschen. Ihr Entgelt hängt von den Einnahmen ab, die die Werkstatt erwirtschaftet. Corona-bedingt sind die Einrichtungen derzeit jedoch zu großen Teilen geschlossen.

Jetzt können die Integrationsämter die Entgelteinbußen zumindest teilweise ausgleichen. Die Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung tritt rückwirkend zum 1. März 20020 in Kraft. "Mit den aktuellen Änderungen verbleibt den Integrationsämtern mehr Geld für ihre Aufgaben und wir vermeiden, dass Werkstattbeschäftigte allein auf die Grundsicherung verwiesen werden. Das wäre nicht angemessen", hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zum Kabinettsbeschluss erklärt.

Die Ausgleichsabgabe muss von den Arbeitgebern gezahlt werden, die nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen beschäftigen. Mit dem Geld unterstützen Integrationsämter schwerbehinderte Menschen bei der Eingliederung ins Arbeitsleben.