So unterstützt der Bund Studierende

Finanzielle Hilfen So unterstützt der Bund Studierende

Die Corona-Pandemie stellt viele Studierende vor Herausforderungen, viele von ihnen haben mit finanziellen Engpässen zu kämpfen. Die Bundesregierung unterstützt sie deshalb mit finanziellen Hilfen, wie dem BAföG und der Überbrückungshilfe. Wer hat Anspruch? Und wo können Hilfen beantragt werden? Ein Überblick.

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Grafik zu Unterstützungsangeboten für Studierende. (Weitere Beschreibung unterhalb des Bildes ausklappbar als "ausführliche Beschreibung")

Während der Corona-Pandemie sind viele Studierende einmal mehr auf Unterstützung angewiesen.

Unterstützung für Studierende

  • BAföG: Im Rahmen der Corona-Pandemie angepasst
  • Überbrückungshilfe: Zuschuss der Studierendenwerke und KfW-Kredit für Studierende, die kein BAföG erhalten
  • Weitere Unterstützung vom Bund: Deutschlandstipendium, Bildungskreditprogramm, Aufstiegsstipendium

Foto: Bundesregierung

BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gehört zu den wichtigsten Studienleistungen in unserem Land. Es sichert jungen Menschen den Start in die berufliche Zukunft. Ob und wie viel BAföG gezahlt wird, hängt ganz von den individuellen Lebensumständen ab. Lesen Sie weitere Informationen und BAföG-Voraussetzungen .

Infolge der Corona-Pandemie sind viele Studierende unmittelbar auf finanzielle Hilfen angewiesen. Deshalb wurde das BAföG entsprechend angepasst: Es wird auch dann weitergezahlt, wenn der Lehrbetrieb an Schulen und Hochschulen ausgesetzt wird. Außerdem wurde der Zugang zur Leistung erleichtert: Einen BAföG-Antrag zu stellen, lohnt sich daher für viele Studierende, die bislang mit einem Nebenjob genug verdient oder von ihren Eltern unterstützt wurden und deren Einkommen wegen der Corona-Situation entfallen ist.

Studierende aus Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen können BAföG über den neuen digitalen Antragsassistenten einfach und schnell beantragen. Bund und Länder haben im Rahmen der Onlinezugangsgesetz-Umsetzung gemeinsam diesen einheitlichen Online-Antragsassistenten entwickelt. Dieser wird nun sukzessive in jedem Bundesland verfügbar gemacht. Er löst die bislang verwendeten, je nach Bundesland unterschiedlichen, digitalen Antragsangebote ab.

Überbrückungshilfe

Studierende, die keinen Anspruch auf BAföG haben, weil sie beispielsweise die Regelstudienzeit überschritten haben, sich in einem Zweitstudium befinden oder wegen der Pandemie in eine Notlage geraten sind, können die sogenannte Überbrückungshilfe beantragen. Sie besteht aus zwei großen Finanzierungs-Säulen:

  • Zuschuss der Studierendenwerke: Dieser kann Studierenden monatlich bis zu einer Höhe von 500 Euro zugesagt werden. Zuständig für die Antragsbearbeitung sind die 57 regionalen Studierendenwerke vor Ort. Wegen der Pandemie ist eine Online-Beantragung möglich.
  • Studienkredit der KfW: Der langbewährte Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zudem stabile und rasche Unterstützung mit bis zu 650 Euro im Monat und wird Studierenden für das komplette Jahr 2021 zinsfrei gestellt. Ausländische Studierende können noch bis März 2021 Anträge stellen.

Antragsberechtigt sind Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert, in Deutschland wohnen und nicht beurlaubt waren. Dies gilt für Studierende aus dem In- und Ausland, ohne Altersbegrenzung.

Bund fördert mit weiteren Programmen

Neben den zusätzlichen Hilfen während der Corona-Pandemie, bietet der Bund Studierenden ohnehin ein breites Programm an Unterstützungsangeboten. Dazu gehören beispielsweise:

Deutschlandstipendium: Deutschland braucht leistungsfähigen Nachwuchs. Deshalb unterstützen der Bund und private Förderer engagierte und talentierte Studierende mit dem Deutschlandstipendium . Das Deutschlandstipendium fördert seit dem Sommersemester 2011 Studierende, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Sie erhalten 300 Euro monatlich – die Hälfte vom Bund und die andere Hälfte von privaten Stiftern.

Bildungskreditprogramm der Bundesregierung: Er unterstützt junge Menschen bei der Finanzierung ihrer schulischen Ausbildung oder ihres Studiums. Der Kredit , der online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragt werden kann, ist zeitlich befristet und besonders zinsgünstig.

Aufstiegsstipendium: Es unterstützt engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei einem ersten akademischen Hochschulstudium . Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) führt im Auftrag und mit Mitteln des Bundesbildungsministeriums die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten durch und begleitet sie während ihres Studiums.

Im Programm "Aufstiegsstipendium" des Bundesbildungsministeriums können jährlich rund 1.000 berufserfahrene Fachkräfte neu aufgenommen werden. Inzwischen gibt es Stipendiatinnen und Stipendiaten an über 300 Hochschulen in Deutschland.