Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Reform der Entsenderichtlinie Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Viele entsandte Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland verdienen schlechter als einheimische. Das ist ungerecht und verzerrt den Wettbewerb. Der Rat der EU will das Problem lösen. Er hat sich auf eine Reform der Entsenderichtlinie geeinigt.

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Eine Reinemachfrau wischt den Boden einer Schule.

Viele Putzhilfen sind im Ausland angestellt.

Foto: picture alliance / dpa

Arbeitnehmer in der gesamten Europäischen Union können künftig auf bessere Löhne und umfassenderen rechtlichen Schutz hoffen: Der Rat der EU will die Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern reformieren.

Im Rat der EU beraten Ministerinnen und Minister aller Mitgliedsstaaten. Darum wird er auch "Ministerrat" genannt: Im Gesetzgebungsprozess ist er sozusagen die "Staatenkammer" neben dem Parlament, das als "Bürgerkammer" das Volk repräsentiert. Für die Entsenderichtlinie haben alle Arbeits- und Sozialminister mit qualifizierter Mehrheit abgestimmt.

Bundesministerin Katarina Barley würdigte die Entscheidung als entscheidenden Durchbruch. "Es gilt nun das Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Der arbeitsrechtliche Schutz entsandter Arbeitnehmer wird damit künftig deutlich verbessert." Dafür habe sich die Bundesregierung in rund anderthalbjährigen Verhandlungen eingesetzt.

Künftig sollen entsandte Arbeitnehmer den gleichen Lohn wie lokale Arbeiter erhalten – auch Zulagen wie das Weihnachtsgeld. Darüber hinaus will der Rat der EU die Dauer der Entsendung auf zwölf Monate beschränken. Allerdings sollen Arbeitnehmer in Ausnahmefällen 18 Monate bleiben dürfen. Das Transportgewerbe bleibt zunächst von der Regelung ausgeschlossen.

Derzeit oft nur Mindestlohn

Weniger Lohn für gleiche Arbeit - das galt bislang für viele entsandte Arbeitnehmer. Handwerker, Gebäudereiniger, Schlachter und viele andere sind in einem Mitgliedsstaat angestellt, arbeiten aber im EU-Ausland. Schon die Entsenderichtlinie von 1996 regelte, dass entsandte Arbeitnehmer Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten einhalten müssen. Auch Sicherheit, Gesundheitsschutz und die Beschäftigungsbedingungen für Jugendliche und Schwangere waren schon in der Vergangenheit Thema. Doch bislang verpflichteten sich Arbeitgeber nur, den entsandten Arbeitnehmern den Mindestlohn des Arbeitslandes zu zahlen.

Schickte zum Beispiel ein polnischer Arbeitgeber seinen Mitarbeiter auf eine deutsche Baustelle, musste der Arbeitnehmer 8,50 Euro je Stunde erhalten, nicht aber den besseren deutschen Tariflohn. In einigen Mitgliedsländern verdienen die entsandten Arbeitnehmer je nach Branche bis zu 50 Prozent weniger, berichtet die Europäische Kommission. Lokale Arbeitskräfte können kaum mit den billigen Entsandten konkurrieren, fürchten teils um ihre Arbeitsstelle. Das soll sich nun ändern.

Die wesentlichen Eckpunkte der Einigung sind:

  • gerechter Lohn für Entsandte

  • Höchstdauer je Entsendung: zwölf Monate – eine Verlängerung auf 18 Monate ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich

  • lokales Tarifrecht auch für Entsandte

  • gleiche Behandlung von Zeitarbeitern und Festangestellten

  • dreijährige Übergangsfrist; Ausnahmen im Transportgewerbe

Deutsche Arbeitnehmer profitieren

Von der Reform der Entsenderichtlinie dürften viele EU-Bürger profitieren: Mehr als zwei Millionen entsandte Arbeitnehmer gab es im Jahr 2015 in der Europäischen Union. Allein Deutschland entsendet circa 240.000 Arbeitnehmer ins EU-Ausland und gilt damit neben Polen und Frankreich als Spitzenreiter. Umgekehrt kommen ungefähr 419.000 Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland über eine Entsendung in die Bundesrepublik. Nachdem sich der Rat der EU nun geeinigt hat, können die Verhandlungen mit dem Parlament beginnen.