GKV-Finanzen
Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung soll für 2023 stabilisiert werden. Der Bundesrat hat das entsprechende Gesetz nun abschließend gebilligt. Es geht darum, die finanzielle Last nicht allein den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern aufzuerlegen, sondern sie auf mehrere Schultern zu verteilen. Auch der Bund wird einen ergänzenden Zuschuss leisten.
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Ziel des vom Bundestag beschlossenen und vom Bundesrat nun abschließend gebilligten Gesetzes ist es, die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im kommenden Jahr zu stabilisieren. Die im Gesetz vorgeschlagenen Maßnahmen ermöglichen, dass der Zusatzbeitragssatz nur maßvoll erhöht werden muss. Außerdem werden keine Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung gekürzt.
Lasten auf mehrere Schultern verteilen
Die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung ist sehr herausfordernd: Auf der einen Seite sind die Einnahmen aus Krankenversicherungsbeiträgen weniger stark gewachsen als in früheren Jahren. Auf der anderen Seite steigen die Ausgaben stark an. Diese Tendenz ist auch für künftige Jahre zu erwarten – unter anderem aufgrund der demografischen Entwicklung, des medizinisch-technischen Fortschritts und der steigenden Löhne infolge des Fachkräftemangels.
Ohne zusätzliche Maßnahmen würde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich steigen. Nun werden diese Lasten auf mehrere Schultern verteilt und nicht allein den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern auferlegt – und insgesamt eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sichergestellt.
Wichtiger Hinweis: Gesetzliche Krankenkassen können jährlich den Krankenkassenzusatzbeitrag anpassen. Normalerweise müssen die Krankenkassen ihre Mitglieder über derartige Anpassungen per gesondertem Schreiben unterrichten – und auch auf das mit einer Beitragserhöhung verbundene Sonderkündigungsrecht. Für Zusatzbeitrags-Erhöhungen, die im ersten Halbjahr 2023 wirksam werden, müssen die Krankenkassen dies jedoch ausnahmsweise nicht tun. Das sieht das GKV-Finanzierungsstabilisierungsgesetz (§ 175 Absatz 4a SGB V) vor. Es reicht, wenn die Krankenkasse die Zusatzbeitragserhöhung z.B. auf ihrer Internetseite bekannt macht. Um ein eventuelles Sonderkündigungsrecht wahrnehmen zu können, sollten Sie sich über mögliche Beitragserhöhungen bei Ihrer Krankenkasse informieren oder auf der Seite des GKV-Spitzenverbands.
Einnahmen erhöhen und Ausgaben begrenzen
Dies sind wesentliche Inhalte des Gesetzes:
- Einnahmen werden erhöht, indem unter anderem der Bund für 2023 seinen Zuschuss an den Gesundheitsfonds von derzeit 14,5 Milliarden Euro um zwei Milliarden Euro auf 16,5 Milliarden Euro erhöht. Zudem bietet der Bund der GKV unverzinsliches Darlehen von einer Milliarde Euro an.
- Um die Ausgaben zu begrenzen, wird unter anderem die erhebliche Kostendynamik im Arzneimittelbereich gebremst . Hierzu wird zum Beispiel der Arzneimittel-Herstellerabschlag für 2023 erhöht und das Preismoratorium für Arzneimittel bis Ende 2026 verlängert. Das Verfahren, um den Nutzen neuer Arzneimittel zu bewerten, wird weiterentwickelt.
- Die sogenannte Neupatientenregelung wird neu geregelt: Künftig steht die schnelle Behandlung und Vermittlung von Patientinnen und Patienten im Vordergrund, wenn Vergütungszuschläge gezahlt werden. Zudem werden Honorare für vertragszahnärztliche Leistungen begrenzt.
Am 27. Juli 2022 hatte das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) beschlossen. Anschließend wurde er ins parlamentarische Verfahren eingebracht und am 20. Oktober 2022 vom Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat hat das Gesetz am 28. Oktober 2022 abschließend gebilligt. Weitere Infos zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium.