Gesetzliche Neuregelungen
Der Mindestlohn in der Altenpflege steigt. Der Deutsche Wetterdienst plant ein Naturgefahrenportal. Ausnahmeregelungen bei Brachflächen entlasten landwirtschaftliche Betriebe. Kosmetika werden sicherer. Diese und andere Neuregelungen im Überblick.
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Mindestlohn in der Altenpflege steigt
Die Mindestlöhne in der Altenpflege steigen ab 1. Mai: Eine Pflegefachkraft erhält dann mindestens 19,50 Euro pro Stunde brutto. Eine weitere Erhöhung folgt zum 1. Juli 2025.
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Deutscher Wetterdienst baut Naturgefahrenportal auf
Warnung vor Naturgefahren und Informationen über den Schutz davor: Der Deutsche Wetterdienst plant zum Sommer 2024 ein Portal zum Thema Naturgefahren. Die erforderliche Gesetzesgrundlage ist nun geschaffen.
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Brachflächen in der Landwirtschaft
Landwirtinnen und Landwirte können 2024 den erforderlichen Mindestanteil von Brachflächen auch erfüllen, wenn Leguminosen (Hülsenfrüchte) oder sogenannte Zwischenfrüchte angebaut werden. Die Ausnahme von der EU-Regelung entlastet landwirtschaftliche Betriebe und schützt trotzdem Boden und Artenvielfalt.
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Höchstmengen für gesundheitsschädigende Stoffe in Kosmetika
Kosmetika wie Gesichtscremes, Körperlotionen oder auch Zahnpasten können Stoffe enthalten, die das Drüsen- und Hormonsystem schädigen können. Die EU hat für diese Stoffe neue Höchstmengen festgelegt. Ziel ist, diese Stoffe langfristig durch sicherere Alternativen zu ersetzen. Hier ein Überblick.