Internationaler Handel
Es gibt eine Zolleinigung mit den Vereinigten Staaten: Seit dem 1. Juli gelten die neuen EU-Verordnungen zur Zollvereinbarung zwischen der EU und den USA. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema im Überblick.
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Containerschiffe transportieren riesige Mengen an Gütern weltweit. Die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA machen fast 30 Prozent des weltweiten Handels aus.
Foto: IMAGO/Stephan Wallocha
Die Europäische Kommission und die Vereinigten Staaten haben sich im August 2025 mit dem sogenannten Turnberry-Deal auf eine Grundsatzeinigung zur Höhe der gegenseitigen Zölle verständigt. Am 1. Juli 2026 sind die neuen EU-Verordnungen zur EU-US-Zollvereinbarung in Kraft getreten. Sie gelten bis zum bis zum 31. Dezember 2029.
Bundeskanzler Friedrich Merz begrüßte die Grundsatzeinigung. Es sei „gut, dass Europa und die USA sich geeinigt haben und so eine unnötige Eskalation in den transatlantischen Handelsbeziehungen vermeiden”. Deutschland habe so seine Kerninteressen wahren können. Das Ergebnis sei „in der gegebenen Situation das Beste, was zu erreichen war”.
Die EU setzt die Vereinbarung mit den USA mit den Verordnungen 2026/1455 und 2026/1461 um. Sie wurden am 30. Juni im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gelten damit ab dem 1. Juli 2026.
Internationale Handelspartnerschaften
„Dies ist nicht das Ende des Prozesses, wir arbeiten weiterhin mit den USA zusammen, um weitere Zollsenkungen zu vereinbaren, mehr Bereiche der Zusammenarbeit zu identifizieren und mehr Wirtschaftswachstumspotenzial zu schaffen”, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nach der Verständigung. Sie kündigte zudem an, die internationalen Handelspartnerschaften weiter zu diversifizieren für Arbeitsplätze und Wohlstand in der EU.
Die Europäische Kommission hat sich mit US-Präsident Trump grundsätzlich auf 15 Prozent Zölle auf die überwiegende Mehrheit der EU-Exporte in die USA verständigt. Diese Obergrenze gilt für die meisten Sektoren – darunter Autos, Halbleiter und Pharmazeutika. Der Zollsatz von 15 Prozent ist zwar höher als die in den vergangenen Jahren gültigen Zollsätze. Er liegt aber deutlich unter den Zöllen, die US-Präsident Trump im Falle einer Nicht-Einigung angedroht oder bereits beschlossen hatte.
Die gemeinsame schriftliche Vereinbarung fixiert diese Grundsatzeinigung. Die Zoll-Einigung für Autos gilt seit dem 24. Februar 2026 rückwirkend ab 1. August 2025.
Die Bundesregierung hat sich für eine faire und dauerhafte Verständigung eingesetzt. Die Vereinbarung mit den USA sollte möglichst rasch umgesetzt werden. Dafür war die Bundesregierung mit den anderen Beteiligten in ständigem Austausch.
Die Verhandlungen mit den USA führte die Europäische Kommission. Die Europäische Kommission und Deutschland setzten sich dabei immer zuerst für den freien, regelbasierten Handel sowie Kompromisse ein, die für beide Seiten vorteilhaft sind.
Das Europäische Parlament hatte die Zustimmung zur Vereinbarung an bestimmte Bedingungen geknüpft. Darüber ist im Trilog-Verfahren zwischen dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und den Mitgliedsstaaten eine Einigung erzielt worden. Damit konnte die Vereinbarung EU-seitig umgesetzt werden. Das ist gut, denn: Unternehmen brauchen Planungssicherheit – auf beiden Seiten des Atlantiks.
Die EU verpflichtete sich, Zölle auf alle aus den USA importierten Industriegüter abzuschaffen und den Marktzugang für bestimmte nicht sensible Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse zu verbessern. Beispielsweise erhalten Nüsse, Milchprodukte, Obst- und Gemüsewaren, verarbeitete Lebensmittel, Saatgut, Sojaöl sowie Schweine- und Bisonfleisch einen bevorzugten Marktzugang über Zollkontingente. Diese Regelungen gelten bis Ende 2029 (Sunset-Klausel), mit der Möglichkeit einer Verlängerung.
Außerdem wird die zollfreie Einfuhr von Hummer und Langusten aus den USA bis zum 31. Juli 2030 verlängert.
Zudem wird ein Schutzmechanismus eingerichtet, falls die den USA gewährten Zollpräferenzen zu Importsteigerungen führen, die der EU-Industrie, einschließlich des Agrarsektors, ernsthafte Schäden zufügen könnten. Die Kommission kann eine Untersuchung auf eigene Initiative oder auf Grundlage von Informationen eines oder mehrerer Mitgliedstaaten oder des Europäischen Parlaments einleiten.
Zölle und andere Handelsschranken belasten immer auch die Wirtschaft, insbesondere exportorientierte Unternehmen. Die Einigung gibt der Wirtschaft aber Planungssicherheit. Es sei so gelungen, „einen Handelskonflikt abzuwenden, der gerade die exportorientierte deutsche Wirtschaft hart getroffen hätte”, hatte Bundeskanzler Merz nach der Grundsatzeinigung betont.
Das gilt besonders auch für die Automobilwirtschaft: Die vorherigen US-Zölle von 27,5 Prozent wurden von den USA damit Anfang August 2025 auf 15 Prozent fast halbiert. Gerade hier war die schnelle Zollsenkung von größter Bedeutung. Zwischenzeitlich erhobene Zusatzzölle für KfZ-Teile nahmen die USA wieder zurück.
Die Vereinbarung sieht die 15-Prozent-Obergrenze ebenfalls für Pharmazeutika, Halbleiter und Bauholz vor. Für Holzprodukte findet sie bereits Anwendung. Die Zölle für Pharmazeutika treten voraussichtlich Ende Juli 2026 in Kraft.
Die Bundesregierung setzt sich weiterhin gemeinsam mit der EU-Kommission dafür ein, die höheren US-Zölle für Stahl- und Aluminium, Metallwaren, sowie für die Halbleiterindustrie zu senken. Sollten die USA jedoch bis zum 31. Dezember 2026 weiterhin einen Zollsatz von über 15 Prozent auf EU-Stahl- und Aluminiumderivate anwenden, kann die EU-Kommission die Zollpräferenzen aussetzen.
Gleichzeitig setzt sich die Bundesregierung auch weiterhin in den Handelsbeziehungen weltweit für Zollsenkungen und den Abbau von Handelshemmnissen ein. Denn eine Beschränkung des weltweiten Handels schadet allen.
Von stabilen und planbaren Handelsbeziehungen mit Marktzugang für beide Seiten profitieren alle – auch Verbraucherinnen und Verbraucher. Daher ist die nun gefundene Einigung eine gute Nachricht.
Welche Auswirkungen die US-Zölle für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland haben werden, ist laut Expertinnen und Experten derzeit noch nicht vorhersehbar. Möglich ist zum Beispiel auch, dass bestimmte, von den US-Zöllen betroffene Produkte etwa aus Asien verstärkt in Europa angeboten werden. Das könnte die Preise bei manchen Produkten bei uns unter Umständen sogar nach unten treiben, würde aber europäische Produzenten unter Druck setzen. Daher hat die Europäische Kommission eine Taskforce zur Überwachung von Importen eingerichtet.
Zwischen der EU und den USA wurden 2025 Waren im Wert von 910 Milliarden Euro gehandelt. Die EU exportierte Waren im Wert von 555 Milliarden Euro in die USA. Die US-Importe betrugen 356 Milliarden Euro. Der Dienstleistungshandel zwischen der EU und den USA belief sich 2025 auf 865 Milliarden Euro. Die EU exportierte Dienstleistungen im Wert von 343 Milliarden Euro in die USA, während die Importe aus den USA 522 Milliarden Euro ausmachten.
Zudem sind die EU und die USA weiterhin wichtige Investitionspartner: EU- und US-Unternehmen haben 2025 gegenseitige Investitionen in Höhe von 1,77 Billionen Euro getätigt.
Berücksichtigt man sowohl Waren als auch Dienstleistungen, verzeichnete die EU gegenüber den USA 2025 einen Überschuss von 20 Milliarden Euro. Das sind ein Prozent des gesamten Handels, der insgesamt 1,77 Billionen Euro beträgt.
Die transatlantische Zusammenarbeit ist für Deutschland und die Europäische Union von großer Bedeutung. Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten haben die umfassendsten bilateralen Handels- und Investitionsbeziehungen der Welt und die am engsten miteinander verzahnten Volkswirtschaften. Zusammen machen sie fast 30 Prozent des weltweiten Handels mit Waren und Dienstleistungen und 43 Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) aus.
Für die Handels- und damit auch die Zollpolitik ist die Europäische Kommission zuständig. Sie führt die Verhandlungen zum Handel mit den Vereinigten Staaten – immer in enger Abstimmung mit den EU-Mitgliedstaaten, also auch mit Deutschland. Innerhalb der Europäischen Union sind alle Zölle seit der Gründung der Zollunion 1968 abgeschafft.
Zölle sind Abgaben, die bei der Einfuhr von Waren erhoben werden. Sie dienen als Einnahmequelle für den Staat und erhöhen die Preise für Importe aus dem Ausland. Das kann zu Preisvorteilen für im Inland hergestellte Produkte führen. Zölle sollen lokale Unternehmen und Arbeitsplätze fördern und die heimische Industrie vor Wettbewerb im Ausland schützen.
Gleichzeitig verteuern Zölle importierte Produkte und bremsen den grenzüberschreitenden Handel. Gerade die deutsche Wirtschaft, aber auch die USA und viele andere Staaten haben in den letzten Jahrzehnten enorm vom freien und regelbasierten, weltweiten und gegenseitigen Handel profitiert.
Bei der Festlegung der Zölle befolgt die Europäische Union die Grundsätze und Regeln der Welthandelsorganisation (WTO). Einer der wichtigsten WTO-Grundsätze ist die sogenannte Meistbegünstigung – sie erlaubt den Ländern in der Regel keine diskriminierenden Unterscheidungen zwischen ihren Handelspartnern.
Länder können Freihandelsabkommen schließen, um den Handel mit bestimmten Waren zu vereinfachen. Diese Abkommen gelten nur für Waren, die zwischen diesen Ländern gehandelt werden. Ebenso können Länder Schranken gegen Produkte aus bestimmten Ländern setzen, die als unfair gehandelt gelten.
Für Deutschland hat die Beibehaltung und Stärkung der internationalen regelbasierten Handelsordnung höchste Priorität. Dazu gehört auch, den freien und fairen Wettbewerb auf Basis des vereinbarten WTO-Rechts zu schützen, neue EU-Freihandelsabkommen abzuschließen und Handelsschranken zu verhindern.