Zolleinigung mit den Vereinigten Staaten

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Internationaler Handel Zolleinigung mit den Vereinigten Staaten

Es gibt eine Zolleinigung mit den Vereinigten Staaten: Seit dem 1. Juli gelten die neuen EU-Verordnungen zur Zollvereinbarung zwischen der EU und den USA. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema im Überblick.

7 Min. Lesedauer

Voll beladenes Containerschiff im Hamburger Hafen.

Containerschiffe transportieren riesige Mengen an Gütern weltweit. Die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA machen fast 30 Prozent des weltweiten Handels aus.

Foto: IMAGO/Stephan Wallocha

Die Europäische Kommission und die Vereinigten Staaten haben sich im August 2025 mit dem sogenannten Turnberry-Deal auf eine Grundsatzeinigung zur Höhe der gegenseitigen Zölle verständigt. Am 1. Juli 2026 sind die neuen EU-Verordnungen zur EU-US-Zollvereinbarung in Kraft getreten. Sie gelten bis zum bis zum 31. Dezember 2029. 

Bundeskanzler Friedrich Merz begrüßte die Grundsatzeinigung. Es sei „gut, dass Europa und die USA sich geeinigt haben und so eine unnötige Eskalation in den transatlantischen Handelsbeziehungen vermeiden”. Deutschland habe so seine Kerninteressen wahren können. Das Ergebnis sei „in der gegebenen Situation das Beste, was zu erreichen war”.

Die EU setzt die Vereinbarung mit den USA mit den Verordnungen 2026/1455 und 2026/1461 um. Sie wurden am 30. Juni im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gelten damit ab dem 1. Juli 2026. 

Internationale Handelspartnerschaften

„Dies ist nicht das Ende des Prozesses, wir arbeiten weiterhin mit den USA zusammen, um weitere Zollsenkungen zu vereinbaren, mehr Bereiche der Zusammenarbeit zu identifizieren und mehr Wirtschaftswachstumspotenzial zu schaffen”, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nach der Verständigung. Sie kündigte zudem an, die internationalen Handelspartnerschaften weiter zu diversifizieren für Arbeitsplätze und Wohlstand in der EU.